Fliegen mit einer Videobrille

hallo Jürgen,
auch das ist relativ. Es gibt Vereinsmitglieder die können sehr weit und gut sehen und fliegen ihre Segler so weit weg, das andere wiederum Probleme haben da noch die Fluglage zu erkennnen. Vielleicht ist das auch etwas Gewohnheit und Übung.
...

Weniger eine Sache der Gewohnheit und Übung, sondern eine Sache der Größe, Form und Farbgebung des Modells, Sehvermögen des Piloten und der Wetterbedingungen. ;)

:) Jürgen
 
Modellflug erfolgt nach Sicht und im Sichtbereich. Diese Definition ist aber nicht neu ...

... und wird abgeleitet aus § 1 Abs. 1 der LuftVZO. Dort wird eigentlich Luftfahrtgerät mit Zulassungspflicht festgelegt. Mitunter Flugmodelle unter Punkt 8: Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25kg (unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zu Zweck des Sports oder der Freizeitgetaltung betrieben werden).

Wie kommt immer dieser allgemeingültige zusätzliche Passus "nach Sicht" in diese Definition und wo kann man das her ableiten?

Jürgen, in einem Deiner o.a. Links siehst Du das ähnlich, oder? ;)

Definition Modellflugzeuge: Unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden.

:) Jürgen
 
...
Wie kommt immer dieser allgemeingültige zusätzliche Passus "nach Sicht" in diese Definition und wo kann man das her ableiten?
...

Dazu hatte ich doch bereits einen Link genannt:

Modellflug ist immer unbemannt, nach Sicht und im Sichtbereich, das ist die gängige juristische Definition.
... Bei uns muss sich ALLES im Sichtbereich und nach Sicht abspielen.

Ableiten kann man das u.a. aus den Vorgaben des Sichtbereichs. Hier sind z.B. keine speziellen optischen Hilfsmittel zugelassen (Brille oder Kontaktlinsen zählen nicht zu den speziellen optischen Hilfsmitteln). Eine Videobrille ist schon eher ein spezielles Hilfsmittel und eine Video-Funkstrecke ist wesentlich störanfälliger als die RC-Funkstrecke. Die Einhaltung der Grundforderung "See and avoid" ist aufgrund des limitierten Sichtfelds ebenfalls nur bedingt möglich. Welcher Aufwand hier bei UAV betrieben werden muß, um "Sense & Avoid" fähig zu werden, kann man z.B. hier nachlesen:

http://www.dglr.de/veranstaltungen/...erbe/dglr_2004uav_Sense-Avoid-EADSDornier.pdf

:) Jürgen
 
... Solange sie in Sichtweite des Steuerers betrieben werden, gelten sie weiter als Flugmodelle.

Der DMFV konnte erreichen, dass ...
... das Fliegen mit Videobrille in Sichtweite des Piloten Flugmodellsport bleibt und nicht verboten oder rechtlich eingeschränkt wird.

Wenn man von einer "aktuellen Rechtslage" spricht oder einer von einer "gängigen juristischen Definition" sollte sich diese doch auch irgendwo aus einer Vorschrift herauslesen lassen, oder? Ich habe diese gesetzliche Vorgabe, bezüglich "in Sichtweite UND nach Sicht", jedoch bisher noch nirgends gefunden.
Das diese beiden Begriffe nicht ein und dasselbe ausdrücken können, ist in einer Definition selbsterklärend.
Daher kann in Sichtweite (Def.: Entfernung, bis zu der man Gegenstände sehen und deutlich erkennen kann) nicht bedeuten, dass ich das Flugmodell auch selbst sehen "muss" (... auf Sicht).

Der Begriff "Sichtweite" ist gebräuchlich in der LuftVO §15a "Verbotene Nutzung des Luftraums".
Dort wird von der "Sichtweite" - ausgehend vom Steuerer gesprochen, - nicht ausdrücklich "nach Sicht" durch den Steuerer.

Dann gibt es noch die allgemeingültige der Definition "Flugmodell" wie sie auch unter anderem von den Luftämtern der Länder gebraucht wird (z.B. hier).
Eine Ableitung aus § 1 Abs. 1 der LuftVZO über die Zulassungspflicht, in der diese Bestimmung ebenfalls nur über die "Sichtweite", ausgehend vom Steuerer geregelt ist - und nicht "nach Sicht".

Auch in der Mitteilung des DMFV (... wenn auch nicht aktuell, s.o.) spricht man immer wieder lediglich von der Unabdingbarkeit des Begriffes "Sichtweite des Piloten" und das, ist diese sichergestellt, der Flug mit Videobrille Flugmodellsport bleibt und nicht rechtlich eingeschränkt wird.

Aus welchen Quellen ergeben sich also all diese ... "Streiche: sollte - Setze: muß" und "und/oder Regularien", die oft zum Ausdruck gebracht werden?
Klar, Versicherungspolicen sind die eine Sache, und auch die Verpflichtung dazu, da wir ja "Luftfahrzeuge" führen. Aber die "verpflichten" mich zu nichts im eigentlichen Sinne, sondern verweigern die Schadensübernahme im Leistungsfall bei Nichtbeachtung der Vertragsklauseln.

Da fällt mir ein, das die Abstinenz vor alkoholischen Getränken definitiv "gesetzlich" in der LuftVO vorgeschrieben ist - da redet man aber seltsamerweise weniger auf Vereinsgeländen drüber als wenn da jemand ohne "Spotter" FPV fliegt! SCHADE!
 

rubberduck

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Flugmodelle(unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zu Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden)

Genau .. so .. Das ist zunächst einmal die gesetzliche Regelung.


Alles andere ist im Schadensfall Sache der Versicherung.
Wie DMFV und Gerling das im Einzelfall sehen, ist Sache von Verband und Versicherung (ebenso wie DAeC und Partnerversicherung).

Hier werden in den Beiträgen immer Behörden und Verbände gleichgesetzt, was aber rein juristisch nicht so ist.
Ebenso sind Kommentare der Verbandsreferenten kein Gesetz (auch wenn sie das gerne so hätten) :)

Ich hab nichts gegen Verbände, aber für mich sind sie nunmal keine Behörde. Verbände und Versicherungen brauchen Umsatz und Mitgliederzahlen, Behörden sind unabhängig.
 
Genau .. so .. Das ist zunächst einmal die gesetzliche Regelung.

Alles andere ist im Schadensfall Sache der Versicherung.
Wie DMFV und Gerling das im Einzelfall sehen, ist Sache von Verband und Versicherung (ebenso wie DAeC und Partnerversicherung).

Hier werden in den Beiträgen immer Behörden und Verbände gleichgesetzt, was aber rein juristisch nicht so ist.
Ebenso sind Kommentare der Verbandsreferenten kein Gesetz (auch wenn sie das gerne so hätten) :)

Ich hab nichts gegen Verbände, aber für mich sind sie nunmal keine Behörde. Verbände und Versicherungen brauchen Umsatz und Mitgliederzahlen, Behörden sind unabhängig.

Im Schadensfalle ist es erst einmal Sache des Schadensverursachers bzw. Halters. Eine Versicherung ist kein Freibrief. Die entsprechenden Voraussetzungen für legales FPV-Fliegen wurden jetzt schon x-mal "durchgekaut".

Selbst in der fpv-community scheint man zu wissen, dass die Behörden mit dem Begriff "im Sichtbereich" auch immer das Fliegen "auf Sicht" meinen:

http://fpv-community.de/forum/showthread.php?tid=8564

Wer sich dumm stellt, bewegt sich im "Graubereich" und da verweise ich auf den Spruch "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".

Es werden auch nicht "immer" Behörden und Verbände gleichgesetzt. Oftmals gibt es die Fachexpertise auch in den Verbänden und diese werden bei Entscheidungen befragt, oder von den Behörden im Rahmen der Abschichtung von Tätigkeiten beauftragt.

:) Jürgen
 
Selbst in der fpv-community scheint man zu wissen, dass die Behörden mit dem Begriff "im Sichtbereich" auch immer das Fliegen "auf Sicht" meinen ...

Wer sich dumm stellt, bewegt sich im "Graubereich" und da verweise ich auf den Spruch "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe".

Ich denke die FPV-Commumity macht insgesamt einen guten Job und finde es auch nicht verwunderlich, das dort der ein oder andere auch nur etwas zu wissen scheint ...

Bisher war ich ja immer der Auffassung dass, was im Gesetz mitunter durch zurhilfenahme fest definierter Begriffe wie z.B. "Sichtweite" niedergeschrieben steht, auch so gedacht ist, wie es dort steht - und nicht das, was manch einer dazu "meint"!

Dabei denke ich noch nicht mal, mich "dumm" zu stellen und die Gründe dafür (von wegen Unwissenheit) habe ich in meinem letzten Beitrag aufgeführt ... das ist sehr bedenklich, nicht wahr?! ;)

Andererseits - wenn wirklich Modellflug gesetzlich auch über "auf Sicht" definiert sein sollte (... wo auch immer das steht!!!), dann hat Henry mit seiner These absolut Recht ...

... in Deutschland darf ein Modellflugzeug nur auf Sicht geflogen werden,so ist nun mal die aktuelle Rechtslage.
...
Fakt ist: Modellfliegen mit Videobrille ist in D nicht gestattet.
Deswegen hat grundsätzlich der Nebenmann die Brille auf...;)

... und wir können unser FPV-Equipment in die Tonne hauen! Da hilft dann nämlich (selbst vorm Kadi) - auch "der von der Versicherung legalisierte Spotter" nichts mehr!

Sollte man jedoch dann nicht auch so konsequent sein und, bedingt durch dieses "Gesetz", einen Sehtest für Modellflieger ganz nach Vorbild der regelmäßigen "fliegerärztlichen Tauglichkeitsprüfung" zur Pflicht machen?? Ein Problem mit dem Stereosehen oder dem Gesichtsfeld im zunehmenden Alter könnte somit nämlich auch durchaus zur Folge haben, das wir nicht mehr verlässlich "auf Sicht" fliegen können - und uns so womöglich strafbar machen?!

Ich bleibe dabei und denke: Der Gesetzgeber selbst meint es eigentlich nur gut mit uns Modellfliegern und FPV'ern und besteht daher nur auf:
"In Sichtweite des Steueres", ... ohne sich dazu weitergehend auszulassen! Alles andere hat das Potential uns selbst das Leben schwer zu machen!
 
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Andererseits - wenn wirklich Modellflug gesetzlich auch über "auf Sicht" definiert sein sollte (... wo auch immer das steht!!!), dann hat Henry mit seiner These absolut Recht ...

... und wir können unser FPV-Equipment in die Tonne hauen! Da hilft dann nämlich (selbst vorm Kadi) - auch "der von der Versicherung legalisierte Spotter" nichts mehr!

Sollte man jedoch dann nicht auch so konsequent sein und, bedingt durch dieses "Gesetz", einen Sehtest für Modellflieger ganz nach Vorbild der regelmäßigen "fliegerärztlichen Tauglichkeitsprüfung" zur Pflicht machen?? Ein Problem mit dem Stereosehen oder dem Gesichtsfeld im zunehmenden Alter könnte somit nämlich auch durchaus zur Folge haben, das wir nicht mehr verlässlich "auf Sicht" fliegen können - und uns so womöglich strafbar machen?!
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Nicht nur Henry hat da recht. ;)

Der Spotter ist allerdings nicht nur dazu da um Gefahren zu erkennen, er muß jederzeit in der Lage sein, das Modell zu übernehmen und als konventionelles Modellflugzeug zu fliegen. Das ist momentan die einzig legale Möglichkeit FPV Modelle zu fliegen. Deswegen braucht niemand sein FPV-Equipment "in die Tonne zu werfen".

Sehtest als Pflicht? Ist ja nicht einmal für ältere Pkw Fahrer vorgesehen. Das Stichwort lautet hier "Eigenverantwortung". Wer Probleme hat, die Fluglage seines Modells sicher zu erkennen, sollte freiwillig seine Augen testen lassen und falls nötig nur in für ihn komfortabler Sichtweite fliegen. Es gibt allerdings durchaus körperliche Gebrechen, welche u.U. den Modellflug unmöglich machen.

:) Jürgen
 

rubberduck

User gesperrt
Deswegen braucht niemand sein FPV-Equipment "in die Tonne zu werfen".

:) Jürgen

Dann fragen wir doch einfach die Firmen, die spezielles FPV-Equipment verkaufen, wie die sich den Einsatz ihrer Produkte vorstellen?

So machen es z.B. auch die RC-Hersteller und -Händler. Die haben sich in der "EMIG-RC" zusammengetan um bevorstehende Änderungen in EU-Normen zu erörtern und darauf rechtzeitig zu reagieren und ggf. Einfluss zu nehmen.

Das Gleiche können die Verbände im Bereich FPV auch tuen. Hersteller und Handel mit einbinden und über sinnvolle Regelungen nachzudenken, die dem Einsatz von FPV-Technik einen Rahmen gibt. ACME FlyCam, GlobeFlight und andere haben sicher ein Interesse daran ihre Produkte ebenso wie der RC-Handel mit den Verbänden DMFV und DAeC abzustimmen.

jürgen
 
Jetzt sind wir wieder am Anfang! :)

Das von mir geschriebene und von Dir zitierte war eigentlich als "Denkanstoß" gedacht und ich verweise nochmal auf den Passus "auf Sicht" (... wo auch immer das steht!!!). An dieser "Meinung" zur einzig nachweisbar im Gesetz zu findenden Aussage "auf Sichtweite" und deren Definition, hängt meines Erachtens so ziemlich alles, was FPV in die "ein bisschen Illegalität" treibt.

Dabei ging es mir auch nicht um einen Sehtest für Modellflieger! Rein theoretisch dürften wir ja nun auch keine Einstellungen mehr an der Fernsteuerung während dem Flug machen, wenn wir dazu, wenn auch nur kurz, den Blick vom Modell wenden müssten, da wir somit gleich "gesetzwidrig" handeln. Oder gibt es eine Ausnahme zu diesem "auf Sicht", wenn wir den Blick nur bis zu maximal 5(?) Sekunden vom Modell abwenden? Das ist auch nur ein Beispiel!!

Nicht nur Henry hat da recht. ;)

Der Spotter ist allerdings nicht nur dazu da um Gefahren zu erkennen, er muß jederzeit in der Lage sein, das Modell zu übernehmen und als konventionelles Modellflugzeug zu fliegen. Das ist momentan die einzig legale Möglichkeit FPV Modelle zu fliegen. Deswegen braucht niemand sein FPV-Equipment "in die Tonne zu werfen".

Das macht nach wie vor "Sinn"! Mehr aber auch nicht und es ist meiner Ansicht nach nicht die "einzige legale Möglichkeit" Fpv-Modelle zu fliegen, auch wenn das einige gerne so hätten. "Auf Sicht" ist also "Meinungsmache" auf höchstem Niveau ... oder hast du diesen Auszug aus irgendeiner Vorschrift parat? Und jetzt bitte nicht wieder die Versicherung! Darauf hätte ich gerne mal eine passende und nachvollziehbare Antwort, und zwar nicht weil man mit "in Sichtweite" lediglich auch "auf Sicht" meint! Das gibt die einschlägige Definition von Sichtweite jedenfalls nicht her!

Und auch nochmal zum "wer hat alles Recht", weil ja aufgrund dessen "Modellfliegen mit Videobrille in D nicht gestattet ist":

Der DMFV konnte erreichen, dass ...

... das Fliegen mit Videobrille in Sichtweite des Piloten Flugmodellsport bleibt und nicht verboten oder rechtlich eingeschränkt wird.

:confused:

Die kennst Du doch, oder? Vielleicht weiß ja dort jemand wie das mit dem Zusatz "auf Sicht" zustande kommt! :)
 
Dann fragen wir doch einfach die Firmen, die spezielles FPV-Equipment verkaufen, wie die sich den Einsatz ihrer Produkte vorstellen?

...

Das wäre meines Erachtens der falsche Ansatz, denn wenn es nach den Herstellern von Zigaretten, alkoholischen Getränken, Kfz-Tuning Zubehör, Radarwarnempfängern etc. ginge, hätten wir sicher weniger gesetzliche Einschränkungen. ;)

:) Jürgen
 
...
An dieser "Meinung" zur einzig nachweisbar im Gesetz zu findenden Aussage "auf Sichtweite" und deren Definition, hängt meines Erachtens so ziemlich alles, was FPV in die "ein bisschen Illegalität" treibt.
...
Rein theoretisch dürften wir ja nun auch keine Einstellungen mehr an der Fernsteuerung während dem Flug machen, wenn wir dazu, wenn auch nur kurz, den Blick vom Modell wenden müssten, da wir somit gleich "gesetzwidrig" handeln. Oder gibt es eine Ausnahme zu diesem "auf Sicht", wenn wir den Blick nur bis zu maximal 5(?) Sekunden vom Modell abwenden? ...

Vielleicht liegt es einfach nur an der etwas unpräzisen Formulierung der deutschen Gesetze. Unsere Schweizer Nachbarn drücken sich da präziser aus (Artikel 17 (1)):

http://www.flightforum.ch/forum/showpost.php?p=659388&postcount=16

Wer für Einstellungen am Sender den Blick für 5 Sekunden vom fliegenden Modell nehmen muß, macht definitiv etwas falsch. Entweder macht man die Einstellungen vor dem Flug, oder lässt diese durch einen erfahrenen Helfer vornehmen (Ist vergleichbar mit Eingaben am Navi beim Autofahren. Sobald etwas passiert gibt es Ärger).

:) Jürgen
 

rubberduck

User gesperrt
Das wäre meines Erachtens der falsche Ansatz, denn wenn es nach den Herstellern von Zigaretten, alkoholischen Getränken, Kfz-Tuning Zubehör, Radarwarnempfängern etc. ginge, hätten wir sicher weniger gesetzliche Einschränkungen. ;)

:) Jürgen

???????? Das verstehe ich aber jetzt gar nicht.
Gerade vor 1/2 Jahr haben sich DMFV, DAeC und der RC-Handel bzw. Hersteller zusammengetan um ihre Ziele besser durchsetzen zu können und du setzt den RC-Handel mit "den Bösen auf dem Markt" gleich, die angeblich unsinnige halbkriminelle Dinge vertreiben. Da werden sich Firmen wie ACME FlyCam oder GlobeFlight aber freuen. Und das lässt natürlich auch Rückschlüsse auf den Rest des RC-Handels zu, da diese ja überwiegend aus "Schurkenstaaten" importieren.

IRONIE AUS ..

Sprich .. du trennst die Welt zwischen Gut und Böse. Sowas kannn doch nicht funktionieren.
Andererseits verfasst der gleiche Verlag der die DMFV-Mitgliederzeitung herstellt, unter anderem auch die Zeitschriften Aviator und RC-FlightControl. Dann gehört auch der zum Kreis der Nicht-So-Guten.

So und ähnlich hat sich die Diskussion um FPV momentan entwickelt. Kein Wunder das sich die FPV-Community über diese Maßregelungen ärgert.

Hätten die FPV-Hersteller die gleiche Lobbyarbeit wie einige deutsche RC-Hersteller / Händler geleistet, wären die heute auch in den Kreis der Guten aufgenommen. Aber die Mitgliedschaft im Kreis der Großen wird sich der kleine FPV-Handel finanziell nicht leisten können.

jürgen
 
???????? Das verstehe ich aber jetzt gar nicht.
Gerade vor 1/2 Jahr haben sich DMFV, DAeC und der RC-Handel bzw. Hersteller zusammengetan um ihre Ziele besser durchsetzen zu können und du setzt den RC-Handel mit "den Bösen auf dem Markt" gleich, die angeblich unsinnige halbkriminelle Dinge vertreiben. Da werden sich Firmen wie ACME FlyCam oder GlobeFlight aber freuen. Und das lässt natürlich auch Rückschlüsse auf den Rest des RC-Handels zu, da diese ja überwiegend aus "Schurkenstaaten" importieren.

IRONIE AUS ..

Sprich .. du trennst die Welt zwischen Gut und Böse. Sowas kannn doch nicht funktionieren.
Andererseits verfasst der gleiche Verlag der die DMFV-Mitgliederzeitung herstellt, unter anderem auch die Zeitschriften Aviator und RC-FlightControl. Dann gehört auch der zum Kreis der Nicht-So-Guten.

So und ähnlich hat sich die Diskussion um FPV momentan entwickelt. Kein Wunder das sich die FPV-Community über diese Maßregelungen ärgert.

Hätten die FPV-Hersteller die gleiche Lobbyarbeit wie einige deutsche RC-Hersteller / Händler geleistet, wären die heute auch in den Kreis der Guten aufgenommen. Aber die Mitgliedschaft im Kreis der Großen wird sich der kleine FPV-Handel finanziell nicht leisten können.

jürgen

Ich habe den Eindruck, Du willst mich absichtlich nicht verstehen - und mein Zwinker-Emoticon scheinst Du ebenfalls zu ignorieren.

Es gibt Hersteller und Geschäfte, welche legales FPV Equipment vertreiben und es gibt solche, die verkaufen alles was Profit bringt. Was ich mit meinen Beispielen aufzeigen wollte, ist einfach nur, dass man nicht den Bock zum Gärtner machen sollte. ;)

Niemand hat etwas gegen FPV Modellflug - ganz im Gegenteil - so lange er im legalen Rahmen stattfindet. Dazu gehören nun mal das Einhalten der max. Sendeleistungen und der Auflagen, welche auf luftverkehrs- und versicherungsrechtlichen Bestimmungen basieren.

:) Jürgen
 

rubberduck

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Aber Fakt ist es schon, das der FPV-Community noch die erforderliche Lobby fehlt um etwas mehr an Positivem zu ihrem Hobby zu verbreiten.

Einige (ganz) wenige Berichte wie z.B. in der Aviator stossen auf zu wenig Resonanz.

Na ja .. es war bei der Technik immer so, das zunächst die negativen Berichte für mehr Furore sorgten als die positiven.

Mal sehen was die kommende Flugsaison iin diesem Bereich so bringt. Hoffentlich viel schöne Modellflugvideos aus Cockpit-Sicht.


jürgen
 
...
Na ja .. es war bei der Technik immer so, das zunächst die negativen Berichte für mehr Furore sorgten als die positiven.
...

Auch das stimmt nicht. Die 2.4GHz RC-Technik war doch - mit ganz wenigen Ausnahmen - eine Erfolgstory, oder?

Und damit uns Modellfliegern auch weiterhin die gleichberechtigte Nutzung dieses Frequenzbereichs möglich ist - gegen die Lobby der WLAN Hersteller etc. - wurde im Juli 2008 die EMIG-RC gegründet (und nicht erst vor einem halben Jahr ;)).

:) Jürgen
 

rubberduck

User gesperrt
Ich meinte neue Technik allgemein.

Als die Handys auf den Markt kamen, hatten viele die Befürchtung, das kriminelle die neue Telefontechnik dazu benutzen würden um sich bei Überfällen schneller abzusprechen, zu warnen usw. Und das sei sowieso nur für Zuhälter interessant (und bezahlbar) die den ganzen Tag auf der Strasse verbringen.

Und das Internet ist sowieso Teufelswerk.
Erst recht ein Fernseher mit Internet-Browser.

Geldautomaten verleiten nur zu Betrügereien und MP3-Player schädigen das Gehör.

Am Schlimmsten von allem aber ist und bleibt FPV :)

jürgen
 
Vielleicht liegt es einfach nur an der etwas unpräzisen Formulierung der deutschen Gesetze. Unsere Schweizer Nachbarn drücken sich da präziser aus (Artikel 17 (1)):

http://www.flightforum.ch/forum/showpost.php?p=659388&postcount=16

Dort gab es dafür auch bis zum 01.12.2009 noch nicht mal eine solche Präzision wie den einzigen "Zwang" im deutschen Gesetz, dem Fliegen auf Sichtweite des Steuerers!

Bis dahin waren in der Schweiz "Minidrohnen" (... und von Drohnen sprechen wir hier schließlich nicht) mit Kameras und Navigationsgerät ohne Bewilligung "außerhalb der Sichtweite des Piloten" zugelassen. Dem hat man dann, aus nachvollziehbaren Sicherheitsaspekten, in einer Änderung der Verordnung im Oktober 2009 einen Riegel vorgeschoben, indem dort nun sogar der stetige direkte Augenkontakt zum Luftfahrzeug vorschrieben ist. (... hier klicken)

Finde, wir in D sind da nun sehr viel besser dran, oder? :)
 

rubberduck

User gesperrt
Ich denke, über den Begriff "Sichtflug" im Modellflugbereich, braucht man nicht zu streiten.

Weil ganz klar das Steuern des Modells mit Augenkontakt gemeint ist (ohne Hilfsmittel).

Deswegen war bislang auch der Kameraflug kein Thema, soweit man sein Modell herkömmlich steuert.

Die Frage ist nur ... "lohnt es sich für einen Modellflieger, den ewigen Traum vom direkten Steueren seines kleinen Fliegers (am Besten mit Sicht aus dem Cockpit seines Modells), durch den Kauf und Einsatz von Videotechnik, zu verwirklichen"?

Man darf nicht vergessen, das das Fliegen mit Videobrille eine ganze Stange Geld kostet.
Brille 300 Euro, Übertragungstechnik 100 Euro, Kamera 80 Euro, evtl. noch ein kleiner Kontrollmonitor für den Spotter 80 Euro, OSD ab 250 Euro.
Da sind wir schon bei 560 Euro in der "Grundausrüstung". Kommt noch Headtracking, Antennentracking und Groundrecorder hinzu ist man schnell bei Investionen von über 1000 Euro.

Das der Modellpilot seine teure Errungenschaft gerne auch einsetzen möchte, ist klar.

An dem Punkt kann man anführen "Er hätte sich zuerst über die Gesetze, Regelungen und ggf. Einschränkungen erkundigen sollen", aber das sollte man in der Diskussion aussen vor lassen. Es gibt genug Modellflieger die sich teure Modelle kaufen, die sie nicht beherrschen. Dafür gibt es auch keinen "Modellführerschein".

Die Frage die sich stellt ist doch die "soll man den FPV-Piloten in den Laden zurückschicken, damit er die Sachen retourgibt?".
(oder anderweitig entsorgt), weil er Erwartungen an sein Equipment hat, die die gesetzichen Regelungen nicht zulassen?

Obwohl man in einer Reichweite von 500 (max 800 Meter) eigentlich auch ausreichend schöne FPV-Flüge machen kann (meine Meinung).

Es ist wie immer beim Handel "Es wird dem Kunden alles angeboten und verkauft", wenn die Nachfrage da ist.

http://www.flycamone.de
http://www.immersionsflug.de
http://rc-flight-control.de/

Von Einschränkungen oder illegalem Einsatz (bei Einhaltung der ges. vorgeschriebenen Sendeleistung) ist auf den Seiten der Shops oder der Fachzeitschrift nichts zu finden.

Die Suche in der Fachzeitschrift ergab:
Suchergebnisse
Sie suchten nach: illegal
Es konnte kein Eintrag gefunden werden!
Bitte versuchen Sie es erneut.

Ebenso nach "gesetzlicher Regelung" oder "Einschränkung" ... kein Treffer

In der RC-Flight-Control oder der Aviator wird ausschliesslich auf die Technik eingegangen. Bei den Tests werden Reichweiten gelobt und FPV-Neuerungen angekündigt.
Eine Diskussion wie die hier, wird sogar in den Zeitschriften "ausgeblendet".

jürgen
 
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