Leider etwas OT!
Leider etwas OT!
Diese Feststellung...
Modellflug findet immer nach VFR statt.
...stimmt so nicht, glücklicherweise, wie sich zeigen wird.
Aber nehmen wir erst mal an, das wäre tatsächlich so, dann stellt man sich doch sofort die Frage: Was sagt eigentlich das Luftrecht bezüglich Sichtflugregeln (VFR = Visual Flight Rules, Sichtflugregeln)?
Unter anderem dies:
Dritter Abschnitt Sichtflugregeln
§ 28 Flüge nach Sichtflugregeln in den Lufträumen mit der Klassifizierung B bis G
(1) Flüge nach Sichtflugregeln in den Lufträumen der Klassen B bis G sind so durchzuführen, dass die in Anlage 5 enthaltenen jeweiligen Mindestwerte für Flugsicht und Abstand von Wolken nicht unterschritten werden. Flugsicht ist die Sicht in Flugrichtung aus dem Führerraum eines im Flug befindlichen Luftfahrzeugs.
Hier ist von Bedeutung, wie die
Flugsicht definiert wird, nämlich so:
Flugsicht ist die Sicht in Flugrichtung aus dem Führerraum eines im Flug befindlichen Luftfahrzeugs.
Luftfahrzeug? Ist ein Modellflugzeug dem Gesetz nach überhaupt ein Luftfahrzeug?
Eindeutig ja!
Die Begründung ist im
§ 1 LuftVG nachzulesen.
Flugsicht? Können die Sichtflugregeln (z. B. die erforderlich Mindestflugsicht) eingehalten werden?
In
Anlage 5 wird unter anderem gefordert: ...Flugsicht 1,5 km...
Kann die Sicht in Flugrichtung aus dem Führerraum eines im Flug befindlichen Modellflugzeugs (Luftfahrzeugs) beurteilt werden?
Eindeutig nein! Es sitzt ja keiner drin!
Die Flugsicht ist nicht wie vom Gesetzgeber gefordert feststellbar!
Ob die erforderlich Mindestflugsicht also gegeben ist oder nicht kann niemand überprüfen. Daher darf kein Flug angetreten werden, denn es ist ja nicht auszuschließen, dass diese Sichtflugbedingung unterschritten wird.
Wer also für sich in Anspruch nimmt, Modellflug nach den Sichtflugregeln durchzuführen, kann sein Modell auch gleich zu Hause lassen! Er dürfte sowieso nicht starten.
Dieses eine Beispiel, es gibt da auch noch den
§ 31 LuftVO, zeigt, dass die Annahme, Modellflug fände nach VFR statt, nicht sinnvoll ist. Also bitte in Zukunft nicht mehr damit argumentieren, auf den Modellflug würden die Sichtflugregeln Anwendung finden.
...gilt der eiserne Grundsatz: See and aviod. oder zu gut deutsch: Luftraumbeobachtung.
Alleine das trifft zu, sowohl für Flüge nach VFR als auch für den Steuerer eines Modellflugzeugs, deshalb wird aus Modellflug aber noch lange keine Fliegerei nach VFR!
Da haben wir ja alle noch mal Glück gehabt!
Eckart
OT off!