Fliegen mit einer Videobrille

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Was ist das für ein Gesetz??? Das hört sich für mich eher wie eine "Empfehlung" an, ist es wahrscheinlich auch ... und treibt mir ein Lächeln über die Lippen!
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Ganz einfach: Ein Modellflugzeug - egal ob mit oder ohne FPV Ausstattung - ist rechtlich als Luftfahrzeug eingestuft und unterliegt damit der Versicherungspflicht. Da die meisten Versicherungen hier nur Modellflug ausschliesslich zu Sport- und Freizeitzwecken und Steuerung nach Sicht im direkten Sichtbereich verstehen, sind andere Einsatzarten nicht inbegriffen. Entweder man versucht hier eine Versicherung zu finden, die ausdrücklich FPV mit abdeckt, oder man fliegt eben mit einer zweiten Person, die jederzeit das Modell im Sichtflugbetrieb übernehmen kann.

:) Jürgen
 
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Wenn sich dabei keine nennenwerten Schäden ergeben, kann man das Thema in die normale Freizeitbetätigung einordnen.

jürgen

Das ist nun aber reine Spekulation. ;)

Welche Versicherungen bieten Deckung für FPV Flug ohne zweite Person an bzw. welche Auflagen werden gemacht?

In der Regel ist man bei Luftfahrzeugen schon etwas strenger. Die meisten Freizeitbeschäftigungen erfordern keine spezielle Haftpflichtversicherung. ;)

:) Jürgen
 
Ganz einfach: Ein Modellflugzeug - egal ob mit oder ohne FPV Ausstattung - ist rechtlich als Luftfahrzeug eingestuft und unterliegt damit der Versicherungspflicht.

Das ist auch mir soweit geläufig und klar verständlich. Zumindest "verständlich" ... für manntragende Flugzeuge oder auch schwere und schnelle Flugmodelle, ohne darauf jetzt näher eingehen zu wollen. Und ob das mal von Anfang an letztlich auch so gedacht war, für FPV i.d.R. eingesetzte leichte Flattermänner aus ein bisschen Formschaum mir ein paar Elektronikplatinchen so dermaßen abzusichern, sei dahingestellt! Da haben wahrscheinlich einige Leute so manch ein gutes Geschäft gewittert ... aber das ist natürlich reine Spekulation!!!

Im VVG über Haftpflichtversicherungen (§152) steht etwas davon, dass: Der Versicherer nicht haftet, wenn der Versicherungsnehmer vorsätzlich den Eintritt der Tatsache, für die er dem Dritten verantwortlich ist, widerrechtlich herbeigeführt hat.
Darunter fällt z.B. ein "Flug aus dem Sichtbereich des Steuerers" (... weil das gesetzlich geregelt ist - "widerrechtlich"), wenn dieser das auch wissentlich so wollte (... vorsätzlich). Und das ist gesetzwidrig!

Aber wovon wir hier sprechen ist vielleicht eine Art "Nichterfülllung eines Vertrages", aufgrund dessen die Versicherung zu keiner Leistung verpflichtet ist. Dann nämlich, wenn wir je nachdem was festgelegt wurde, ... z.B. ohne Spotter fliegen, oder der Spotter eigentlich gar kein Modellpilot ist, oder kein entsprechendes Verbandsmitglied ist, ... oder was weiß ich noch.

Diese viel zitierten "Gesetze" machen Versicherungsfachleute, die damit Geld verdienen wollen ... was ja nichts schlechtes ist! :)

... die Versicherungen werden das Thema erstmal so handhaben wie andere "Neuerungen" auch.
Man wird zunächst einmal abwarten, wieviele Versicherungsfälle durch FPV-Fliegen verursacht wurden und wie hoch der Sachschaden war.
Wenn sich dabei keine nennenwerten Schäden ergeben, kann man das Thema in die normale Freizeitbetätigung einordnen

oder:

... man versucht hier eine Versicherung zu finden, die ausdrücklich FPV mit abdeckt ...

... der Markt ist offen und es bleibt zu hoffen, dass sich dahingehend mal rasch etwas tut! :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist auch mir soweit geläufig und klar verständlich. Zumindest "verständlich" ... für manntragende Flugzeuge oder auch schwere und schnelle Flugmodelle, ohne darauf jetzt näher eingehen zu wollen. Und ob das mal von Anfang an letztlich auch so gedacht war, für FPV i.d.R. eingesetzte leichte Flattermänner aus ein bisschen Formschaum mir ein paar Elektronikplatinchen so dermaßen abzusichern, sei dahingestellt! Da haben wahrscheinlich einige Leute so manch ein gutes Geschäft gewittert ... aber das ist natürlich reine Spekulation!!!
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Wie soll denn beispielsweise der Fahrer eines Kraftfahrzeugs entscheiden können, ob ihm da ein Schaummodell oder ein Voll-GFK Modell in die Quere kommt? Er reagiert wohl eher instinktiv auf beide Modelle gleich.

Und wer als Motorradfahrer schon 'mal einen dicken Käfer aufs Visier bekommen hat, wollte das Gleiche sicher nicht mit einem EasyStar probieren. ;)

:) Jürgen
 

rubberduck

User gesperrt
Wenn etwas auf einer befahrenen Strasse passiert, sieht die Sache anders aus.

Aber wie ist denn die Realität? Der FPV-Pilot fliegt irgendwo überm Feld oder einem Feldweg, zwischen Bäumen und Sträuchern hindurch. Wenn dabei sein Easystar ins Feld kracht, oder gegen einen Baum fliegt passiert überhaupt nichts. FPV-Flieger haben auch keinen Sprit an Board um im Sommer ein Getreidefeld in Brand zu setzen.

Und auf die Vereinskollegen oder deren Autos zu crashen, passiert auch nicht, da die Meisten gar nicht im Verein sind.

Wo passieren denn wirklich Unfälle beim Modellfliegen? Auf den Vereinsplätzen.
Mit der Hand in den Propeller, Modell reisst sich beim Anlassen los. Heli-Rotor gegen die Beine.
Modell kracht auf dem Parkplatz in die Autos, oder gar in die Vereinskollegen. u.s.w
Und vor allem dann, wenn im Frühjahr oder Sommer viel Betrieb auf den Plätzen ist.
Von Flugtagen ganz zu schweigen .. ich bin in der Saison fast jeden zweiten Tag auf dem Platz und weiss wovon ich rede.


So sind die Fakten ...

Fliegen mit Headset ist nicht automatisch gefährlich ... (das zu behaupten ist nur Unkenntnis der Materie)

PS: Wenn Jets mit Turbine oder grössere Helis in der Luft sind, gehe ich immer automatisch in Deckung. War schon oft als Zuschauer dabei wenn die runterknallen ...

jürgen
 
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Wo passieren denn wirklich Unfälle beim Modellfliegen? Auf den Vereinsplätzen.
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So sind die Fakten ...

Fliegen mit Headset ist nicht automatisch gefährlich ... (das zu behaupten ist nur Unkenntnis der Materie)
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Unfälle mit Modellflugzeugen können prinzipiell überall passieren, wo Modellflug betrieben wird. Wenn Du eine Häufung von Unfällen da findest, wo am meisten Betrieb ist, dann ist das nur logisch. Es gibt auch wesentlich mehr Unfälle im öffentlichen Strassenverkehr, als auf Feldwegen. ;)

Warum verwendest Du den Begriff Headset und nicht Videobrille? Natürlich ist FPV-Fliegen nicht automatisch gefährlich. Es birgt jedoch zusätzliche Risiken aufgrund des eingeschränkten Sichtfelds und bei Ausfall der Bildübertragung. Eine Video-Bild-Funkstrecke ist wesentlich störanfälliger als eine moderne RC-Funkverbindung. Das sind eben Fakten, die man nicht einfach ignorieren kann.

:) Jürgen
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo zusammen,
gehen wir das Problem FPV doch mal etwas grundsätzlicher an. Modellflug findet immer nach VFR statt. Dort gilt der eiserne Grundsatz: See and aviod. oder zu gut deutsch: Luftraumbeobachtung.
Das Kriterium, ob die Voraussetzungen für VFR gegeben sind, ist z.B. ob der Luftraum beobachtet werden kann. Im "normalen" Modellflugbetrieb, als gucken vom Boden aus, wird diese Voraussetzung als erfüllt angenommen. Bei FPV steht das z.Z. noch in Frage. Die Regelungen bezüglich der Luftraumbeobachtung im Modellflug beinhalten FPV bisher nicht. die technischen Möglichkeiten haben dort keine Berücksichtigung gefunden. Daher dürfte eine Überarbeitung zur Einbeziehung von FPV notwendig sein, um dem Stand der Technik Rechnung zu tragen.
Bis dieser neue Trend der Technik in die behördlichen Regularien eingeflossen ist, wird allerdings noch viel Wasser den Rhein runterfliessen.
An der Umsetzung arbeiten die Verbände. Allerdings wäre hier eine verstärkte Mitarbeit der FPV-Community in den Verbänden wünschenswert. Daran mangelt es z.Z. wohl etwas. Als Einzelkämpfer wird diese Community nicht viel erreichen können.
 

rubberduck

User gesperrt
An der Umsetzung arbeiten die Verbände. Allerdings wäre hier eine verstärkte Mitarbeit der FPV-Community in den Verbänden wünschenswert. Daran mangelt es z.Z. wohl etwas. Als Einzelkämpfer wird diese Community nicht viel erreichen können.

hallo Frank,
ist doch auch kein einfaches Thema.
Wer, aus der FPV-Community, hat denn schon Lust sich zwischen zwei Stühle zu setzen und sich u.U. bei dem Thema "zerreiben" zu lassen.

Derjenige der das Thema als Referent vertreten wird, wird keinen einfachen Job haben.

Bei der kniffligen Rechtslage "wir wissen doch alle das die Sache mit dem Spotter nur eine Notlösung ist", wird man einerseits abwarten wie sich die Modellflugversicherung zu dem Thema stellt und andererseits schreitet die Technik mit Riesenschritten voran und der Einsatz von FPV-Technik macht sicher in der Zwischenzeit keine Pause.

Der bisher so "wichtige RC-Sender" wird nur noch maginär als Knüppelaggregat gebraucht, da sich die eigentliche FPV-Technik ausserhalb des RC-Fernsteuersystems befindet. Sogar die Telemetriedaten übermittelt das FPV-System, ganz zu schweigen von GPS oder barometrischen Sensordaten, direkt in die Videobrille.

Ob der Einsatz von FPV-Komponenten zu einer relevanten Zahl von Schadensfällen führen wird, bleibt abzuwarten.
Meine Meinung ist jedoch, es wird nicht viel passieren, wenn nicht gerade grober Unfug damit getrieben wird.

Aber ein anderes Thema ist die Akzeptanz bei den "restlichen" Modellfliegern, ganz besonders in den Vereinen.
Da dort ein ziehmlicher Informationsmangel herrscht, hat jeder FPV-Pilot der auf dem Vereinsplatz mit Kamera, Monitor oder Videobrille auftaucht, perse schlechte Karten und bestimmt einige Vereinsmitglieder gegen sich.

Also ... egal was man macht (das ist leider oft so im Leben) wird es Interessenskonflikte und Reibereien geben.
Spass macht sowas ganz sicher nicht ... aber es gibt sicher Lösungsmöglichkeiten.


jürgen
 
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Der bisher so "wichtige RC-Sender" wird nur noch maginär als Knüppelaggregat gebraucht, da sich die eigentliche FPV-Technik ausserhalb des RC-Fernsteuersystems befindet. Sogar die Telemetriedaten übermittelt das FPV-System, ganz zu schweigen von GPS oder barometrischen Sensordaten, direkt in die Videobrille.
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Aber ein anderes Thema ist die Akzeptanz bei den "restlichen" Modellfliegern, ganz besonders in den Vereinen.
Da dort ein ziehmlicher Informationsmangel herrscht, hat jeder FPV-Pilot der auf dem Vereinsplatz mit Kamera, Monitor oder Videobrille auftaucht, perse schlechte Karten und bestimmt einige Vereinsmitglieder gegen sich.
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Ein halbes Jahrhundert haben wir unsere Sender nur als Knüppelaggregat benutzt - das ist bei FPV nicht anders. Bei einer automatischen Steuerung nach Koordinaten sieht die Sache natürlich anders aus, aber das ist dann auch kein Modellflug im traditionellen Sinn mehr.

Wie kommst Du darauf, dass in Vereinen ein "ziemlicher Informationsmangel" herrscht? Wer sich für die Thematik interessiert, informiert sich wie jeder andere Modellflieger auch. Natürlich kann ein einzelner FPV Flieger mit 2.4GHz Video-Technik nicht erwarten, dass alle anderen am Platz ihren Flugbetrieb einstellen, nur damit er keine Bildstörungen hat. ;)

:) Jürgen
 

rubberduck

User gesperrt
Natürlich kann ein einzelner FPV Flieger mit 2.4GHz Video-Technik nicht erwarten, dass alle anderen am Platz ihren Flugbetrieb einstellen, nur damit er keine Bildstörungen hat. ;)

:) Jürgen

Upps .. wie ?? 2,4ghz ??
Ich möchte ja nicht gerade bei dir eine Wissenlücke vermuten, aber fast alle FPV-Flieger nehmen mittlerweile 5,8Ghz deswegen (für ihre Videoübertragung) ...
 
Upps .. wie ?? 2,4ghz ??
Ich möchte ja nicht gerade bei dir eine Wissenlücke vermuten, aber fast alle FPV-Flieger nehmen mittlerweile 5,8Ghz deswegen (für ihre Videoübertragung) ...

Und wie viele sind noch mit älterem Equipment unterwegs? Wie schaut es mit Einhaltung der 10mW (2.4Ghz) bzw. 25mW (5.8GHz) Sendeleistung aus? Ich lese ja schliesslich auch in anderen Foren mit. ;)

:) Jürgen
 

rubberduck

User gesperrt
Tja ... wenn der FPV-Pilot Bildstörungen auf dem Vereinsplatz hat, ist er selber schuld.
Ist ja kein Problem, sich einen neuen Transmitter und Receiver zu besorgen, schon funktioniert es wieder.
Aber wer sich ernsthaft mit dem Thema beschäftigt, nimmt kein 2,4Ghz.

Zum Thema FPV-Community:
Ich glaube nicht, das die sich selber ausgrenzen. Die Community wächst von Tag zu Tag.
Und DMFV ebenso wie DAeC sind keine "Staatsreligionen".
In den 60ern hatten wir auch nur 3 Parteien und die CDU war "tonangebend".
Die Grünen wurden auch nicht ernstgenommen und wo stehen sie heute?


Es gibt wie immer im Leben mindestens zwei Vorgehensweisen um ein Problem zu lösen:
Die Hierarchische und die Lösungsorientierte Problemlösung.

Vereine und Verbände sind eher hierarchisch aufgestellt und gehen auch meist so an Probleme heran.
Da wird Top Down eine Meinung vertreten und darüber abgestimmt.
Macht ja auch dann Sinn, wenn es z.B. um die Einhaltung der Platzordnung geht.
Der Flugleiter kann dagegen schon eher etwas diplomatischer vorgehen, je nach Charakter.

Und daneben gibt es die lösungsorientierte Variante
So wird z.B. im technischen oder wissenschaftlichen Bereich vorgegangen.
Wer aus dieser Welt kommt, hat ein anderes Denken.
Im Bereich FPV wird vielmehr als in den anderen Bereichen des Modellfluges nach technischen Lösungen gesucht und getüfftelt. Somit sind FPV-Piloten schonmal keine typischen RTF-Kunden. Die sind an ihrer Technik interessiert und nicht an Vereinsgeplänkel oder Stimmungsmache.

Man wird sehen, ob sich die FPV-Gemeinde in die "Zwangsjacke" der Vereine oder Verbände einsperren lassen wird.
Vielleicht gehen sie einfach ganz eigene Wege ...

jürgen

(ich hoffe mit dem Posting nicht in den Cafe-Klatsch abzugleiten, denn das Thema gehört "leider" zu FPV mit dazu)
 
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Man wird sehen, ob sich die FPV-Gemeinde in die "Zwangsjacke" der Vereine oder Verbände einsperren lassen wird.
Vielleicht gehen sie einfach ganz eigene Wege ...
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Verbände und Vereine müssen sich an geltende Normen, Gesetze und Verordnungen halten. Wenn das als "Zwangsjacke" empfunden wird, dann ist da doch etwas nicht in Ordnung, oder?

Wenn Du nicht möchtest, dass das Thema "Fliegen mit Videobrille" im Cafe Klatsch landet, oder einfach geschlossen wird, solltest Du vielleicht einfach mehr beim Thema bleiben. ;)

:) Jürgen
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Leider etwas OT!

Leider etwas OT!

Diese Feststellung...
Modellflug findet immer nach VFR statt.
...stimmt so nicht, glücklicherweise, wie sich zeigen wird.

Aber nehmen wir erst mal an, das wäre tatsächlich so, dann stellt man sich doch sofort die Frage: Was sagt eigentlich das Luftrecht bezüglich Sichtflugregeln (VFR = Visual Flight Rules, Sichtflugregeln)?

Unter anderem dies:

Dritter Abschnitt Sichtflugregeln​
§ 28 Flüge nach Sichtflugregeln in den Lufträumen mit der Klassifizierung B bis G​

(1) Flüge nach Sichtflugregeln in den Lufträumen der Klassen B bis G sind so durchzuführen, dass die in Anlage 5 enthaltenen jeweiligen Mindestwerte für Flugsicht und Abstand von Wolken nicht unterschritten werden. Flugsicht ist die Sicht in Flugrichtung aus dem Führerraum eines im Flug befindlichen Luftfahrzeugs.

Hier ist von Bedeutung, wie die Flugsicht definiert wird, nämlich so: Flugsicht ist die Sicht in Flugrichtung aus dem Führerraum eines im Flug befindlichen Luftfahrzeugs.

Luftfahrzeug? Ist ein Modellflugzeug dem Gesetz nach überhaupt ein Luftfahrzeug?
Eindeutig ja!
Die Begründung ist im § 1 LuftVG nachzulesen.

Flugsicht? Können die Sichtflugregeln (z. B. die erforderlich Mindestflugsicht) eingehalten werden?
In Anlage 5 wird unter anderem gefordert: ...Flugsicht 1,5 km...
Kann die Sicht in Flugrichtung aus dem Führerraum eines im Flug befindlichen Modellflugzeugs (Luftfahrzeugs) beurteilt werden?
Eindeutig nein! Es sitzt ja keiner drin! ;)
Die Flugsicht ist nicht wie vom Gesetzgeber gefordert feststellbar!

Ob die erforderlich Mindestflugsicht also gegeben ist oder nicht kann niemand überprüfen. Daher darf kein Flug angetreten werden, denn es ist ja nicht auszuschließen, dass diese Sichtflugbedingung unterschritten wird.

Wer also für sich in Anspruch nimmt, Modellflug nach den Sichtflugregeln durchzuführen, kann sein Modell auch gleich zu Hause lassen! Er dürfte sowieso nicht starten.

Dieses eine Beispiel, es gibt da auch noch den § 31 LuftVO, zeigt, dass die Annahme, Modellflug fände nach VFR statt, nicht sinnvoll ist. Also bitte in Zukunft nicht mehr damit argumentieren, auf den Modellflug würden die Sichtflugregeln Anwendung finden.

...gilt der eiserne Grundsatz: See and aviod. oder zu gut deutsch: Luftraumbeobachtung.
Alleine das trifft zu, sowohl für Flüge nach VFR als auch für den Steuerer eines Modellflugzeugs, deshalb wird aus Modellflug aber noch lange keine Fliegerei nach VFR!

Da haben wir ja alle noch mal Glück gehabt! ;)


Eckart

OT off!
 

rubberduck

User gesperrt
Hier die (nicht mehr ganz aktuelle Mitteilung des DMFV)
1. Oktober 2009

Keine Einschränkungen für Modellflieger

DMFV setzt sich erfolgreich für die Modellflieger in Deutschland ein

Seit zwei Jahren wird in und zwischen den jeweiligen Fachministerien des Bundes und der Länder diskutiert, wie unbemannte Luftfahrtgeräte („Unmanned Aerial Vehicles“/UAVs), wie zum Beispiel Drohnen, rechtlich zu behandeln sind. Die bisherigen luftverkehrsrechtlichen Regelungen boten hierfür keine ausreichenden Möglichkeiten. Daher suchten zum einen die Bundesländer in gemeinsamen Arbeitskreisen und Kommissionen nach einheitlichen Richtlinien/Grundsätzen für die bisher luftrechtlich nicht erfassten Luftfahrzeuge. Zum anderen versuchte das Bundesverkehrsministerium, die nicht mehr aktuellen Regelungen des Luftverkehrsrechts entsprechend zu aktualisieren. In beiden beschriebenen Prozessen drohten den Modellflugsportlern in Deutschland weitreichende Einschränkungen, die durch den Einsatz des Deutschen Modellflieger Verbands (DMFV) verhindert werden konnten.

Die Gefahr für die Modellflieger bestand darin, dass die eigenständige Luftfahrzeugkategorie „Flugmodell“ (§ 1 Abs. 2 Nr. 9 Luftverkehrsgesetz) wegfiele und dadurch die Flugmodelle in die Auffangkategorie der UAVs fallen würden. Mit der Konsequenz einer Verschärfung der Genehmigungsvorschriften für alle Modellflugsportler. Es war unter anderem zu befürchten, dass ein Verbot für das Fliegen außerhalb von Modellfluggeländen ausgesprochen werden würde und auch der Betrieb von Flugmodellen bis 5 Kilogramm Abfluggewicht nicht mehr erlaubnisfrei gewesen wäre.

Gegen die Pläne hat sich der DMFV in den entsprechenden Kommissionen modellflugfachlich durch seine Zulassungsbeauftragten Klaus Dettmer und Karl-Robert Zahn sowie rechtlich durch seinen Verbandsjustitiar Carl Sonnenschein erfolgreich zur Wehr gesetzt. Die Pläne der rechtlichen Zusammenlegung der Kategorien Flugmodelle mit sonstigen UAVs wurden fallen gelassen. Flugmodelle bleiben eine eigenständige luftrechtliche Kategorie der in § 1 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz genannten Luftfahrzeuge. Damit war die Hauptgefahr von schwerwiegenden rechtlichen Einschränkungen für Modellflieger abgewendet.

Das Bundesverkehrsministerium legte sodann einen ersten Entwurf zur Änderung der Luftverkehrsordnung vor. Schon in der Einleitung dieses Entwurfs wurde klar, dass sich die Änderungen nur auf UAVs sowie auf „Himmelslaternen“ beziehen würden, nicht aber auf Flugmodelle. Die nach Vorlage des ersten Entwurfs verschiedentlich zu vernehmenden Stimmen, die das Ende der Modellfliegerei in Deutschland voraussahen, waren schon hier im Unrecht.

Jetzt galt es, dem ersten Entwurf der Änderung der Luftverkehrsordnung aus Sicht der Modellflieger noch die letzten scharfen Ecken und Kanten zu nehmen. Diese lagen in dem Begründungsteil des Verordnungsentwurfs vorgenommenen ungenauen Definitionen der Kategorie „Flugmodell“. So sollten mit einer Kamera ausgestattete Flugmodelle automatisch als „gewerblich“ eingestuft werden. Das hätte zur Folge gehabt, dass sie luftrechtlich nicht mehr als Flugmodelle, sondern als UAVs gelten würden und deutlich schärferen Regeln unterlegen wären. Auch hier haben die Vertreter des DMFV rechtzeitig beim Bundesverkehrsministerium interveniert, sodass dieser Passus im endgültigen Entwurf gestrichen wurde. Im privaten Bereich gelten daher mit einer Kamera ausgestattete Modellflugzeuge weiter als Flugmodelle im Sinne der Luftverkehrsordnung. Die geplanten Änderungen betreffen den Modellflugsport also nicht.

In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob ein Flugmodell nicht mehr als Flugmodell, sondern als UAV behandelt wird, wenn es gewerblich genutzt wird. Hintergrund dieser etwas abwegigen Rechtsfolge ist eine Vorschrift der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO). Dort werden in § 1 Abs. 1 Nr. 8 im Zusammenhang mit musterzulassungspflichtigen Flugmodellen über 25 Kilogramm Abfluggewicht Flugmodelle als „unbemannte Luftfahrzeuge, die in Sichtweite des Steuerers ausschließlich zum Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden“ definiert. Unter Juristen lässt sich jetzt trefflich streiten, ob diese Erläuterung zum Zwecke des Modellfliegens eine verbindliche Definition für alle Flugmodelle darstellt oder nicht. Im Zusammenhang mit den geplanten Änderungen zur Luftverkehrsordnung ist aber nach dem Wissensstand des DMFV gewährleistet, dass gewerblich betriebene Flugmodelle auf Modellfluggeländen mit Aufstiegserlaubnis keine zusätzliche Erlaubnis für UAVs benötigen. Damit ist für Modellflugvereine klar, dass sie nicht selbst eine Definition und Differenzierung von und zwischen gewerblich genutzten Flugmodellen und UAVs vornehmen müssen. Die Aufstiegserlaubnis eines Modellfluggeländes soll auch den Betrieb von gewerblichen genutzten Flugmodellen umfassen.


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Weiter sollten im ersten Verordnungsentwurf zur Neufassung der Luftverkehrsordnung Flugmodelle, die mit einer Videobrille gesteuert werden (PTV) generell als UAVs klassifiziert werden. Auch diese Pauschalisierung konnte verhindert werden. Solange sie in Sichtweite des Steuerers betrieben werden, gelten sie weiter als Flugmodelle. Die neuen Vorschriften und Einschränkungen finden keine Anwendung. Dies entspricht auch der vom DMFV empfohlenen Verwendung von PTVs, wonach mit Videobrille geflogene Flugmodelle im Lehrer-Schüler-Betrieb gesteuert werden sollten, sodass der ohne Videobrille fliegende Lehrer in einer vom mit Videobrille fliegenden Schüler nicht zu erkennenden Gefahrensituation rechtzeitig eingreifen kann.

Zusammenfassend lässt sich nach der Vorlage des endgültigen Entwurfs für die Änderung der Luftverkehrsordnung feststellen, dass die Modellflugsportler in Deutschland nicht durch die geplanten neuen Einschränkungen und Regelungen für UAVs betroffen sind. Der DMFV konnte erreichen, dass ...
... Flugmodelle ihre luftrechtliche Eigenständigkeit und damit ihre Freiheiten behalten,
... Steuerer von privat betriebenen und mit einer Kamera ausgestatten Flugmodellen keine Einschränkungen und keine neuen Genehmigungspflichten befürchten müssen und
.. das Fliegen mit Videobrille in Sichtweite des Piloten Flugmodellsport bleibt und nicht verboten oder rechtlich eingeschränkt wird.
 

rubberduck

User gesperrt
Solange sie in Sichtweite des Steuerers betrieben werden, gelten sie weiter als Flugmodelle. Die neuen Vorschriften und Einschränkungen finden keine Anwendung.

Soweit die Behörde ...

Sichtflug heisst, soweit der Modellflugpilot sehen kann
(bei freier Sicht und je nach Modellgrösse sind das gerne mal 1000 Meter)

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Danach folgt die Empfehlung des DMFV bezgl. der Haftfplicht-Versicherung "... Lehrer-Schüler-Betrieb ... ".
Der Lehrer-Schüler-Betrieb oder der Zweite Mann (als Eingreifer) ist eine Sache zwischen DMFV und der angegliederten Gerling-Versicherung. Also ein reines Versicherungsthema ...

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Anmerkung:
Es werden hier, wie auch in anderen Beiträgen, immer gerne Verbände und Behörden gleichgesetzt. Behörden erlassen Gesetze und Verordungen zum Schutz der Bevölkerung.

Alles weitere sind privatrechtliche Dinge ... (und da besteht evtl. noch Handlungsbedarf)

jürgen
 
Soweit die Behörde ...

Sichtflug heisst, soweit der Modellflugpilot sehen kann
(bei freier Sicht und je nach Modellgrösse sind das gerne mal 1000 Meter)

...

Die Definition von Sichtflug im Bereich Modellflug hatten wir doch bereits hier:

http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/305621-FPV-im-Verein?p=2698244&viewfull=1#post2698244

Es reicht also nicht aus, wenn man das Flugmodell nur noch als Punkt oder Strich erkennt. ;)

Beim Fliegen auf Vereinsgeländen sind zusätzlich die in der Aufstiegsgenehmigung festgelegten Flugsektoren einzuhalten.

:) Jürgen
 

rubberduck

User gesperrt
Die Definition von Sichtflug im Bereich Modellflug hatten wir doch bereits hier:

http://www.rc-network.de/forum/showthread.php/305621-FPV-im-Verein?p=2698244&viewfull=1#post2698244

Es reicht also nicht aus, wenn man das Flugmodell nur noch als Punkt oder Strich erkennt. ;)

Beim Fliegen auf Vereinsgeländen sind zusätzlich die in der Aufstiegsgenehmigung festgelegten Flugsektoren einzuhalten.

:) Jürgen

hallo Jürgen,
auch das ist relativ. Es gibt Vereinsmitglieder die können sehr weit und gut sehen und fliegen ihre Segler so weit weg, das andere wiederum Probleme haben da noch die Fluglage zu erkennnen. Vielleicht ist das auch etwas Gewohnheit und Übung.
Sie steuern ihr Modell dabei genauso sicher wie in 100m Entfernung. Gerade F3J-Piloten sind locker mal 800-1000m weit entfernt (Diagonale zum Modell). Bislang war das aber alles kein Problem. Das sind Entfernungen die auch auf Modellflugplätzen kaum zum Problem werden, wenn man von befahrenen Strassen fern bleibt.

jürgen
 
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