Flugbucheinträge für jedes Modell nötig (nach StRfF)

Zu dem Thema möchte ich empfehlen, den oben verlinkten Artikel von RA Sonnenschein nochmals genauer zu betrachten.
Das Flugbuch kann demnach auch dazu beitragen, unberechtigte Vorwürfe und Beschwerden sowie Lärmbeschwerden zu entkräften.
Genau dieser Fall ist während meiner langjährigen Tätigkeit als 1. Vorsitzender eingetreten. Über einen Zeitraum von fast 3 Jahren wurden wir immer wieder von der örtlichen Gemeindeverwaltung kontaktiert, weil sich dort ein älteres Ehepaar regelmäßig beschwerte (Entfernung deren Grundstück vom Flugplatz: Fast 1 km). Angeblich wären wir mit extrem lauten Modellen unterwegs und würden bis über die Ortschaft fliegen (unser Flugplatzmittelpunkt ist 925 m vom ersten Haus der Ortschaft entfernt......). Das Ehepaar begann dann damit, in unregelmäßigen Abständen Tage und Uhrzeiten ihrer Wahrnehmungen zu dokumentieren und diese der Gemeinde vorzulegen. Durch das Flugbuch samt Eintragungen zu den Modellen und der Angabe Segler/Elektor/Verbrenner/Jet konnten wir lückenlos belegen, dass zu keinem Zeitpunkt überhaupt ein Flugmodell in Betrieb war!!! So konnte z.B. ein Vorwand, am Tag X um Uhrzeit Y mit einem Modell angeblich wieder über bis über der Ortschaft geflogen zu sein, entkräftet werden, da zu dem Zeitpunkt ein einziges Mitglied am Platz war und mit einem Ikarus-Shockflyer (wer kennt die kleine Dinger noch?) am Fliegen war.
Später war die Gemeinde dann auf unserer Seite. Man sagte uns, dass das Ehepaar Probleme mit ihren Hörgeräten hätte und es oftmals Motorradfahrer waren, die durch den Talkessel nahe ihres Wohnhauses donnerten (zwischen Flugplatz und Grundstück der Beschwerdeführer verläuft ca. 100 m unter Geländeniveau die Hauptverkehrsstraße in einem Flusstal).
Auch wenn die gesetzlichen Vorschriften keine Auflagen machen, den Flugbetrieb detaillierter darzustellen, so sollte man sich schon überlegen, ob einem das aber irgendwann nicht mal zum Vorteil werden kann/könnte.
 
Du hast vollkommen Recht mit dem Beispiel. Solche Fälle hatten wir auch mehrfach und konnten die Beschwerden widerlegen (Flugradius oder Lärmgrenze). Aber dazu muss man eben nicht zwingend jedes Modell im Flugbuch aufzeichnen. Es reichen die Lärmpässe der Mitglieder, die vorangenannten Daten sowie bei Bedarf (also bei Beschwerde) die anlassbezogene Nachvollziehbarkeit. Von einer anlasslosen Dokumentation ist aber abzuraten, denn damit steigen die Begehrlichkeiten immer weiter.
 
Super kompakt umgesetzt. Man erkennt, du hattest ein motorloses Modell mit 250 g, ein Elektromodell mit 300 g und einen Verbrenner mit 1,9 kg in Betrieb zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr. Gefällt mir gut.
Wenn ich die Beiträge im Forum aber lese gibt es ja genug die das geil finden und sich gleich akribisch dran machen jede Kleinigkeit mit deutscher Gründlichkeit befolgen. Govern me! Govern me hard!
 

Dagobert

User
Nachdem jetzt einige ihre reflexhafte Abneigung gegenüber der Flugbuchregel des MFSD kundgetan haben -
Kann mir jemand den Unterschied zwischen der DMFV und der MFSD Regel erklären???

DMFV :
Es ist ein Modellflugbuch zu führen, in dem die zeitliche Übernahme und Abgabe der Funktion des Flugleiters, die Vor- und Nachnamen der Steuerer, der Beginn und das Ende von deren Teilnahme am Flugbetrieb und die Antriebsart des/der von ihnen betriebenen Modelle(s) (mit oder ohne Verbrennungsmotor) festzuhalten sind

MFSD
(2) Zudem ist in dem Modellflugbuch der Betrieb eines jeden Flugmodells zu vermerken und zwar mit
folgenden Mindestangaben:
a) vollständiger Vor- und Familienname des Piloten,
b) verwendeter Kanal der Fernsteuerung oder Angabe, dass der Sender und Empfänger der
eingesetzten Fernsteuerung ein automatisches Verfahren der Frequenzkoordination (z.B.
Frequency Hopping) verwendet - etwa durch die Eintragung “2,4 GHz”,
c) Startmasse und Antriebsart des Flugmodells sowie
d) Uhrzeit des Beginns und des Endes des Flugbetriebs.

Es wurde ja von Bürokratisierung gesprochen, jeden Pups haarklein reglementieren, unnützen Regeln, unnoetiger Aufwand, Absurdität der Überregulierung, der DMFV macht das anders.
 

aue

User
Du schreibst es doch selbst:
(2) Zudem ist in dem Modellflugbuch der Betrieb eines jeden Flugmodells zu vermerken
Ich komme i.d.R. mit mind. drei verschiedenen Modellen zum Platz, manchmal auch vier oder fünf. Ich nehme unter DMFV-Regeln exakt einen Eintrag im Flugbuch vor. Nach den Vorgaben des MFSD muss ich drei bis fünf Einträge vornehmen, zudem immer Gewicht und Antriebsart benennen. Das ist aufwendiger und unnötig.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
So ist es.
Dem DMFV interessiert das Gewicht nicht, von daher reicht "ein" Eintrag und Angaben welche Motorisierung, (so wie bisher halt)
Der MFSD möchte zusätzlich die Gewichte wissen also muss man jedes Modell "erfassen". Nach Rücksprache soll es aber reichen für alle Modelle die gleiche Start- und Endzeit des Betriebes zu erfassen.
 
Beim Gewicht soll die Gewichtsklasse reichen, also
bis 250g, bis 2kg, bis 12kg, bis 25kg, bis 150kg

Habe aber keine schriftliche Bestätigung dazu.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
Nach den Vorgaben des MFSD muss ich drei bis fünf Einträge vornehmen, zudem immer Gewicht und Antriebsart benennen.

Hallo Andreas,

diese Zeile ist schon mehr Aufwand als der Flugbucheintrag. Siehe meinen Beitrag #5. Das kann man so simpel umsetzen, da lohnt es doch nicht seitenlang darüber zu lamentieren.
 

aue

User
Hallo Karsten,
diese Zeile ist schon mehr Aufwand als der Flugbucheintrag. Siehe meinen Beitrag #5. Das kann man so simpel umsetzen, da lohnt es doch nicht seitenlang darüber zu lamentieren.
leider unzutreffend. Dein Vorschlag ist und bleibt erheblich aufwändiger als z.B. unsere Eintragung. Vor allem aber ist er völlig unpraktikabel, weil die meisten Fliegerkollegen das so weder aktzeptieren oder verstehen. Und es ist ja auch gar nicht notwendig, weil das nicht durch Gesetze oder Verordnungen gefordert ist. Lediglich die sog. StRfF verlangen dies.
 
das reicht nicht. a) fehlt dort der E-Antrieb (Turbine ist ja ein Verbrenner) und b) fordert auch der DMFV jetzt eine Unterschrift vom Piloten.

Was die Akzeptanz anbelangt: wenn man noch Kreuze bei einer Gewichtsklasse machen muss, wo ist das Problem? Das macht kein Aua....

Ich persönlich muss gestehen ich kenne die genauen Gewichte meiner Modelle nicht, aber definitiv alles unter 5kg da ich kleine Modelle fliege wegen Transport und auf unserem Gelände darf man bis 25kg, da brauche ich mir keine Gedanken ums Gewicht zu machen.
 

aue

User
das reicht nicht. a) fehlt dort der E-Antrieb (Turbine ist ja ein Verbrenner) und b) fordert auch der DMFV jetzt eine Unterschrift vom Piloten.
Nach m.E. falsch, da Segler/E-Antrieb nicht extra erfasst werden muss. Und dass die Unterschrift des DMFV-Piloten pro Eintrag erforderlich sei, wäre mir neu. Da musst du mir zeigen, wo das stehen soll.

Erkläre mir doch mal, warum etwas erfasst werden soll (z.B. Fluggewicht), was nach Gesetzen und Vorgaben nicht gefordert ist.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Für ein elektronisches Flugbuch wäre sowas eine Möglichkeit:

Clipboard02.jpg
 
Erkläre mir doch mal, warum etwas erfasst werden soll (z.B. Fluggewicht), was nach Gesetzen und Vorgaben nicht gefordert ist.
Das ist unerheblich, der Verband stellt die Regeln auf und wenn der Verband das verlangt dann ist das so. Ist so wie eine Hausordnung, entweder man hält sich dran oder geht woanders hin.

Was die Unterschrift anbetrifft suche ich Dir das gelich raus. Wenn Du die Newsletter vom DMFV bekommst und auch gelesen hast dann müsstest Du das wissen.
 
Zitat:
"Eine Dokumentation der Kenntnisse darüber erfolgt beim Betrieb
auf zugelassenen Modellfluggeländen durch die Eintragung und
Unterschrift des Fernpiloten im Flugbuch des Vereins."

DMFV Broschüre Seite 13. Steht zwar unter dem Bereich Gastflugrechte aber ich schaue gleich nochmal die Newsletter durch.
 

aue

User
Zitat:
"Eine Dokumentation der Kenntnisse darüber erfolgt beim Betrieb
auf zugelassenen Modellfluggeländen durch die Eintragung und
Unterschrift des Fernpiloten im Flugbuch des Vereins."

DMFV Broschüre Seite 13. Steht zwar unter dem Bereich Gastflugrechte aber ich schaue gleich nochmal die Newsletter durch.
Genau das ist der springende Punkt: Die jeweilige Unterschrift ist nur von Gastpiloten erforderlich. Es wird damit den Regeln des Vereines sowie des Verbandes zugestimmt. Mitglieder des Vereines müssen dies hingegen nicht jedes Mal tun. Es bleibt also dabei: diese Unterschrift ist nicht erforderlich.
 
Es bleibt also dabei: diese Unterschrift ist nicht erforderlich.
Wenn Ihr keine Gastpiloten habt, wir haben welche und von daher kommt das ins Flugbuch. Wir als Vorstand kontrollieren nicht jedes Mitglied ob es einen Kenntnisnachweis hat, von daher unterschreiben auch die Vereinsmitglieder im Flugbuch damit Sie bestätigen das Sie wissen das sie ggf. einen Kenntnisnachweis brauchen. Fertig aus die Maus. Damit sichern wir uns als Vorstand ab. Wer das nicht will fliegt bei uns nicht.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Wenn Ihr keine Gastpiloten habt, wir haben welche und von daher kommt das ins Flugbuch. Wir als Vorstand kontrollieren nicht jedes Mitglied ob es einen Kenntnisnachweis hat, von daher unterschreiben auch die Vereinsmitglieder im Flugbuch damit Sie bestätigen das Sie wissen das sie ggf. einen Kenntnisnachweis brauchen. Fertig aus die Maus. Damit sichern wir uns als Vorstand ab. Wer das nicht will fliegt bei uns nicht.
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