Hallo Thorsten
Da muss man differenziern.
Nur wer im Bereich des Luftamtes Südbayern,
außerhalb eines genehmigten Modellfluggeländes (Aufstiegsgenehmigung des LA Südbayern), mit einem Modell mit mehr als 5 kg Startgewicht fliegen will, benötigt die personenbezogene Aufstiegsgenehmigung.
Die Genehmigung kann jeder (auch außerhalb Bayerns) beantragen. Der Geltungsbereich ist aber immer innerhalb des LA Südbayern! Mancher Urlauber nutzt das z.B.
Der Zuständigkeitsbereich des LA Südbayern beschränkt sich auf die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern und Schwaben. Also die wichtigsten Regierungsbezirke in Bayern
Du als FFBler kannst davon direkt profitieren. Zum Beispiel beim E-Flug auf freier Wiese (Genehmigung des Grundstückeigentümer vorausgesetzt) oder beim Hangfliegen ebenfalls mit GEGE.
Für Verbrenner etc. gilt das auch. Aber nur außerhalb der geltenden Regelungen, die eine Genehmigung für eine Aufstiegserlaubnis notwendig machen.
Beispiel: Du hast eine Wiese, mit Abstand zur nächsten Ansiedlung von mehr als 1,5km, gepachtet und möchtest dort über 5kg Verbrenner fliegen. Dann gilt Deine personenbezogene Aufstiegsgenehmigung für Dich dort auch.