Ulrich Rexhausen
User
Hallo zusammen,
ich melde mich einmal zu Wort und bin dann auch wieder verschwunden, weil ich nicht nur nebenbei noch Familie, Beruf und Hobby habe und im Gegensatz zu vielen anderen hier weder Zeit, noch Lust, noch Gelegenheit habe jederzeit und zeitnah auf alles und alle zu antworten.
Als verbeamteter Mitarbeiter einer der sog. „Unteren Naturschutzbehörden“, als Vorsitzender eines Modellflugvereins (war das jetzt ein „Maximal-Outing“?) lese ich teils entsetzt, teils schmunzelnd sowohl hier, als auch im Fred „Modellflug und Naturschutz“ mit.
Ich stelle mir die Frage, ob es wirklich annähernd 28 Seiten braucht, um gefährliches Halbwissen aus der Bi..-Zeitung, angereichert mit einseitigem Wunschdenken und pseudojuristischen Klimmzügen das Thema Kenntnisnachweis immer und immer wieder durchzukauen?
Wollen/ brauchen wir wirklich eine Gebrauchsanleitung, ob wann in welchem Format dieser mitzuführen ist und von wem unter welchen Voraussetzungen Einsichtnahme verlangt werden kann?
Wir bestehen alle hartnäckig auf die ständige Betonung einer Bevormundung nicht zu bedürfen- also was hindert einen jeden für sich selbst abzuschätzen, welche Gefahr damit verbunden sein könnte, den KN vom Perso, oder was auch immer, getrennt (nicht) mitzuführen, und welche Folgen das haben könnte? Also, das Ding in die Tasche, den Würfelzucker obendrauf, die führenden Köpfe der ach so bösen, amtsanmaßenden Verbände in Unterwäsche vorgestellt- und gut ‚is….
Zum Thema Naturschutz und Modellflug könnte ich noch fachlich beitragen, da ist aber seit 6 Tagen Ruhe, und in dem viel wichtigeren Thema DSGVO herrscht völlige Ruhe. Gucken alle weg, blenden alle aus, oder schieben ihren Vorstand vor- der wird sich schon kümmern, in den 16 verbleibenden Tagen…..
Ok, sind andere Themen….
Gruß
Ulrich
P.S. Und weil immer wieder der Polizei ein Einsichtsrecht in den KN abgesprochen wird- hier sehe ich durchaus Möglichkeiten über die jeweiligen Landesgesetze, zumindest hier in NI das „Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ (Nds. SOG)
ich melde mich einmal zu Wort und bin dann auch wieder verschwunden, weil ich nicht nur nebenbei noch Familie, Beruf und Hobby habe und im Gegensatz zu vielen anderen hier weder Zeit, noch Lust, noch Gelegenheit habe jederzeit und zeitnah auf alles und alle zu antworten.
Als verbeamteter Mitarbeiter einer der sog. „Unteren Naturschutzbehörden“, als Vorsitzender eines Modellflugvereins (war das jetzt ein „Maximal-Outing“?) lese ich teils entsetzt, teils schmunzelnd sowohl hier, als auch im Fred „Modellflug und Naturschutz“ mit.
Ich stelle mir die Frage, ob es wirklich annähernd 28 Seiten braucht, um gefährliches Halbwissen aus der Bi..-Zeitung, angereichert mit einseitigem Wunschdenken und pseudojuristischen Klimmzügen das Thema Kenntnisnachweis immer und immer wieder durchzukauen?
Wollen/ brauchen wir wirklich eine Gebrauchsanleitung, ob wann in welchem Format dieser mitzuführen ist und von wem unter welchen Voraussetzungen Einsichtnahme verlangt werden kann?
Wir bestehen alle hartnäckig auf die ständige Betonung einer Bevormundung nicht zu bedürfen- also was hindert einen jeden für sich selbst abzuschätzen, welche Gefahr damit verbunden sein könnte, den KN vom Perso, oder was auch immer, getrennt (nicht) mitzuführen, und welche Folgen das haben könnte? Also, das Ding in die Tasche, den Würfelzucker obendrauf, die führenden Köpfe der ach so bösen, amtsanmaßenden Verbände in Unterwäsche vorgestellt- und gut ‚is….
Zum Thema Naturschutz und Modellflug könnte ich noch fachlich beitragen, da ist aber seit 6 Tagen Ruhe, und in dem viel wichtigeren Thema DSGVO herrscht völlige Ruhe. Gucken alle weg, blenden alle aus, oder schieben ihren Vorstand vor- der wird sich schon kümmern, in den 16 verbleibenden Tagen…..
Ok, sind andere Themen….
Gruß
Ulrich
P.S. Und weil immer wieder der Polizei ein Einsichtsrecht in den KN abgesprochen wird- hier sehe ich durchaus Möglichkeiten über die jeweiligen Landesgesetze, zumindest hier in NI das „Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ (Nds. SOG)