Kennzeichnung von Modellen über 5 kg gem. LuftVZO

kalle123

User
Geht ja hier drüber und drunter.

"Brennbar <> feuerfest".

Jetzt ist also lt. Gesetzentwurf unserer allerliebsten Bürokratie :D ein Aluminiumschildchen feuerfest. Man lernt dazu.

Was noch fehlt sind Abmessung des Schildchens (Breite, Höhe, Stärke). Werkstoffnummer DIN W3.xxxx , denn Alu ist nicht gleich Alu!
Schriftgröße, mind. Information auf dem Schildchen. Dann noch Angaben zum Klebstoff.

Ich will jetzt gar nicht weiter denken, sonst fällt mir sicher noch mehr ein :rolleyes:

Bis dahin (bis die Verordnung zur Ausführung der Kennzeichnungspflicht von Drohnen .... auf dem Tisch ist) würde mir die Folie reichen.

cu KH
 

Hallo Michael,
und genau da kann sich jetzt wieder jemand dran hängen :-) In dem Gesetzesvorschlag ist eindeutig von geprägtem Aluminium die Rede (ich bin auch erst drüber gestolpert. Damit fällt fräsen, drucken, Lasern, ätzen weg. Ich finde, so was wie "prägen" sollte in kein gesetzt, denn es schließt alle anderen Technologien, auch bessere aus.
Googelt doch einmal nach Aluminiumschild geprägt :)

Viele Grüße

Jennifer
 
Der Klassiker bei unserer Verordnung hier zum Thema "ungenau formuliert" ist übrigens (wie im Nachbarthread schon erwähnt wurde):

§21b Abs. 1: Der Betrieb von [...] Flugmodellen ist verboten
[...]
7. über Wohngrundstücken, wenn [...] das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind [...] Funksignale zu empfangen

Hallo Patrick,
bei dem Satz habe ich mich auch weggeworfen. Demnach sind alle unkontrolliert gewordenen Flugmodelle (defekter Empfänger, herausgefallener Quarz (ist mir schon passiert)) in Wohngebieten legal.

Viele Grüße

Jennifer
 

kalle123

User
In dem Gesetzesvorschlag ist eindeutig von geprägtem Aluminium die Rede (ich bin auch erst drüber gestolpert. Damit fällt fräsen, drucken, Lasern, ätzen weg. Ich finde, so was wie "prägen" sollte in kein gesetzt, denn es schließt alle anderen Technologien, auch bessere aus.

Ich hab zwar nicht Richtung Umformtechnik studiert, nur bei Verwendung einer Typenhebelschreibmaschine auf Alufolie ist der Vorgang weder fräsen, drucken, lasern, ätzen noch kritzeln, sondern es findet wohl auch hier eine Prägung der einzelnen Schrifttypen auf dem Aluminium statt.

Auch da hilft Wikipedia - https://de.wikipedia.org/wiki/Einprägen
"Beim Einprägen bewirkt ein Umformwerkzeug mit Druck auf einer ebenen Werkstückoberfläche eine Verformung zu einem Relief"

EINPRÄGUNG - UMFORMWERKZEUG - DRUCK - VERFORMUNG - RELIEF ---- Alles da, voilà :D

Alu habe wir ja sowieso und wir "wissen" ja jetzt auch, das Alu feuerfest ist.

Grüße KH
 

kalle123

User
Musste jetzt einfach mal eine Aufnahme mit dem USB Mikroskop machen. ;)

Vorder- und Rückseite. Also wenn DAS keine Prägung ist ....
 

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Frage

Frage

"(3) Der Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Luftfahrtsystems mit
jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm, eines unbemannten Ballons
oder Drachen mit jeweils einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm sowie eines
Flugkörper mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle
seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem
Fluggerät anbringen"

Verstehe ich das richtig:
* Flugmodelle oder unbemannte Luftfahrtsysteme schwerer als 250g
* unbemannte Ballone oder Drachen schwerer als 5000g
* Flugkörper mit Eigenantrieb (ohne jede Gewichtsbeschränkung)
müssen gekennzeichnet sein.

Heißt das, dass jedes Modellflugzeug, das einen Antrieb hat, egal wie leicht es ist, eine feuerfeste Kennzeichnung tragen muss?
Denn auch ein Schaumstoff-Spielzeug von Silverlit mit seinen 15g ist ein Flugkörper und hat einen "Eigenantrieb".
Ja, selbst auf einen Saalflieger mit Gummimotor trifft das zu. Er fliegt (Flugkörper) und hat einen eigenen Antrieb.
 
Aluminiumplakette

Aluminiumplakette

Hallo Olaf,
das steht im Gesetzesentwurf (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/39-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

Zitat:

"Es handelt sich dabei um einen
einmaligen Vorgang, der mit Kosten in Höhe von max. 10 Euro für die Erstellung
einer Plakette und mit einem Zeitaufwand von circa einer Stunde verbunden ist.
Insbesondere kann die Kennzeichnung auch durch einen Aluminium-Aufkleber mit
Adressgravur erfolgen. Diese sind bereits ab etwa 5 Euro im Handel erhältlich."
.....
"Als Alternative ist
ein Aluminiumaufkleber mit Adressgravur möglich, der bereits für 5 Euro im Handel erhältlich
ist."
.....
"b) Folgender Absatz 3 wird angefügt:
Der Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Luftfahrtsystems mit
jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm, eines unbemannten Ballons
Drucksache 39/17
oder Drachen mit jeweils einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm sowie eines
Flugkörper mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle
seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem
Fluggerät anbringen"

Damit ist endlich festgestellt, dass Aluminium (Schmelzpunkt früher 660°C) feuerfest gegenüber Feuer (800°C) ist. Außerdem wird die Dauerhaftigkeit von Aluminium per Gesetz endlich einmal festgeschrieben.
Damit ist ein Kennzeichnen mit trockenem Papier oder Holz, Quecksilber, Lithium- und Magnesiumfolien ausgeschlossen. Das ist alles nicht so schlimm, denn auch die Pioneer Sonde hatte eine Plakette (https://de.wikipedia.org/wiki/Pioneer-Plakette) , damit Erdlinge für Schäden, die an Außerirdischen durch die Sonde verursacht werden haftbar gemacht werden können. Das Ding hat eine Atombatterie an Board und war unbemannt. Nach Paragraph 21b Absatz 10 "Verbotener Betrieb von unbemannten...":

Zitat:
"zum Transport von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen, von radioaktiven
Stoffen, von gefährlichen Stoffen und Gemischen gemäß § 3 der Verordnung
zum Schutz vor Gefahrstoffen, von Biostoffen der Risikogruppen 2 bis 4
gemäß § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung sowie von Gegenständen, Flüssigkeiten
oder gasförmigen Substanzen, die geeignet sind, bei Abwurf oder Freisetzung
Panik, Furcht oder Schrecken bei Menschen hervorzurufen."

würden die Pioneer 1/2 wohl verboten :-)




Viele Grüße

Jennifer

Danke Jennifer, lesen hilft :)
Beim vollständigen lesen stösst man eben auf den Passus "feuerfest und dauerhaft".
Also lassen wir uns mal was einfallen

viele Grüße aus dem Pott:D
 
Hallo Michael,
und genau da kann sich jetzt wieder jemand dran hängen :-) In dem Gesetzesvorschlag ist eindeutig von geprägtem Aluminium die Rede (ich bin auch erst drüber gestolpert. Damit fällt fräsen, drucken, Lasern, ätzen weg. Ich finde, so was wie "prägen" sollte in kein gesetzt, denn es schließt alle anderen Technologien, auch bessere aus.
Googelt doch einmal nach Aluminiumschild geprägt :)

Viele Grüße

Jennifer


Hallo Jennifer,

in der Verordnung die dem Bundesrat vorgelegt wird (im vorhergehenden Posting hast Du ja einen Link eingestellt), steht nirgends etwas von geprägtem Aluminium.

In der 45-Seitigen Verordnung wird mehrfach bei Kennzeichnungspflicht von graviertem Aluminium geschrieben.

Hier nochmals die aktuelle Verordnung vom 18.01.2017 für den Bundesrat:

http://modellflugimdaec.de/images/b...unbemannten-Fluggeraeten-Drucksache-39-17.pdf


Gruß,

Michael
 
Hallo Jennifer,

in der Verordnung die dem Bundesrat vorgelegt wird (im vorhergehenden Posting hast Du ja einen Link eingestellt), steht nirgends etwas von geprägtem Aluminium.

In der 45-Seitigen Verordnung wird mehrfach bei Kennzeichnungspflicht von graviertem Aluminium geschrieben.

Hier nochmals die aktuelle Verordnung vom 18.01.2017 für den Bundesrat:

http://modellflugimdaec.de/images/b...unbemannten-Fluggeraeten-Drucksache-39-17.pdf


Gruß,

Michael

Michael,
Du hast recht. Irgendwie ist bei mir im Laufe der Woche was durcheinander gekommen. Es sind insbesondere gravierte, feuerfest Aluminiumplaketten gefordert.
Dann sollte aber auch Alufolie mit Lasergravur gehen.

Viele Grüße

Jennifer
 
Es geht darum: Wenn ein Modell entfliegt und einen Schaden verursacht, das dann der Halter ausfindig gemacht werden kann, auch wenn das Modell einen Brand dabei verursacht hat.
Das ist die Anforderung.

Geprägte Schilder sind in DE auch am KFZ zugelassen, warum sollten sie das dann nicht auch am Modell sein ?

BTW als verantwortungsvoller Modellflieger wird niemand mein Namen recherchieren müssen, sollte ich mal einen Schaden verursachen, ich bin versichert, und stelle mich dem Schaden. Selbst wenn mein Schild durch irgendwelche übertriebenen Horrorscenarien nicht überleben sollte, wird niemand auf seinem Schaden sitzenbleiben.
 
ich schlage vor: keilschrift, evtl. auf ziegelstein:D
 

Racerbuk

User
Selbst ist der Modellbauer

Selbst ist der Modellbauer

Ich hab mir aus einer Aluleiste ca 5cm lange Streifen geschnitten und mit einem Gravurgerät von Lidl (hats mal f. 10€gegeben ) das Schild selber graviert. Nicht schön, aber dauerhaft lesbar. Das ganze mit Industriedoppelklebeband in den Flieger in die Nähe des Akkus geklebt und gut ists.
Wenig aufwand und jederzeit reproduzierbar und billig und schnell. Geht aber auch mit dem Dremel ganz gut.
Gruss Günter
 

FSTE

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und wie siehts mit Datenschutz aus ?

und wie siehts mit Datenschutz aus ?

"an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen"

wäre ja für jedermann sichtbar.

Wenn mein Modell einen Schaden verursacht, kann ich davon ausgehen, dass das Modell sich im Besitz des geschädigten befindet und selbst auch beschädigt ist.

Daher reicht es meiner Meinung nach aus, die geforderte Plakette innen im Modell anzubringen. Wer von euch läuft mit Namensschild und Adresse auf der Strasse rum, oder hat auf seinem Auto mehr als ein Nummernschild (außer Firmenreklame)?

Ich werde das geforderte Schild innen anbringen und mich aus Datenschutzgründen gegen eine für "jedermann Sichtbare Anbringung" wehren, bzw. dieses ignorieren.

Gruß
Franz
 
Ich bin am überlegen, einfach die Motorglocke mit Namen und Anschrift zu gravieren.
 
oh, klebst du das nummernschild, über das du als halter deines kfz jederzeit identifizierbar bist im normalfall, dann auch auf die innenseite deines kofferraumdeckels und der motorhaube?
dann gibts aber ganz fix böse mecker seitens der trachtengruppe:p.
 
nein, es ist aber sehr schnell nachvollziehbar, wer der halter des kfz ist.
 
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