Kennzeichnung von Modellen über 5 kg gem. LuftVZO

Sebastian St.

Vereinsmitglied
Ich verwende Alutape , welches mit einem Kugelschreiber auf einer weichen Unterlage " beschriftet " wird dabei wird da Alutape geprägt .
 
1. § 19 wird wie folgt geändert:

a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

"Kennzeichen, Kennzeichnung".

b) Folgender Absatz 3 wird angefügt:

"(3) Der Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Luftfahrtsystems mit
jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm, eines unbemannten Ballons
oder Drachen mit jeweils einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm sowie eines
Flugkörper mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle
seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem
Fluggerät anbringen"
 
Kennzeichnungspflicht

Kennzeichnungspflicht

Dankesehr, auch wenn ich jetzt immer noch nicht weiss wo es steht. Ich glaub's ja. ;)


Hallo Michael,

eine Kennzeichnungspflicht für Modelle über 5kg hat schon länger Bestand,
und diese muss feuerfest sein, siehe hier:

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/anlage_1.html

Der bisherige Entwurf, der noch rechtskräftig gemacht werden muss, sieht bisher nur eine Kennzeichnungspflicht vor:

https://www.bundesregierung.de/Cont.../2017-01-18-drohnen-verordnung.html?nn=434518

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pu...drohnen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile



Da steht aber nirgends was von feuerfest oder aus welchen Materialien das Kennzeichen sein muss, oder wie es beschaffen ist.

Ich denke, dass es eventuell eine zusätzliche Änderung im Gestzestext geben wird, so dass unter 5kg auch feuerfest sein wird.

Bis noch nichts entschieden ist, ist ja alles nur spekulativ !!!

Gruß,

Michael
 
Den Gesetzes-Entwurf habe ich oben zitiert, feuerfest, an sichtbarer Stelle Am Flugmodell. Und das wird sicher so kommen, da es auch absolut Sinn macht.


Danke für die Idee mit der Schreibmaschine. Ein Vereinskollege hat das gestern ausprobiert, funktioniert bestens, ideal bei Haushaltsalufolie sind drei lagen Papier dahinter.
DANKE ! Eine super Idee.

Nun kam uns die Idee, so eine alte Schreibmaschine mit einer Rolle Alufolie in die Vereinshütte zu stellen. Dann kann jeder mal eben schnell und kostenlos der neuen Hundemarkenpflicht nachkommen.:)
 

kalle123

User
Hab hier auch noch eine Rolle Alufolie Klebeband. Wird im Heizungsbau etc. verwendet.

Beschriftung: Arylat Haftkleber Lösungsmittelfrei DIN4102 Klasse A2 - nicht brennbar

Hersteller: Gerband Klebeband

Gibt es anscheinend immer noch -> https://www.gerband.de/produkte/produktarten/aluminium-klebeband/

Also bevor ihr da in der Vereinshütte mit ner Rolle Haushaltsfolie anfangt ;)

Gruß KH
 

Anhänge

  • 78.jpeg
    78.jpeg
    112,5 KB · Aufrufe: 26

Gast_81020

User gesperrt
Schilder

Schilder

Hallo kalle 123

diese Alufolie ist nicht feuerfest die verglüht,

es sollte eloxiertes Alu sein (so habe ich mir diese schon vor 10 Jahren gemacht für meine Modelle über 5kg,

Grüße
Manfred
 

Anhänge

  • PA180572.JPG
    PA180572.JPG
    675 KB · Aufrufe: 46

kalle123

User
Nicht brennbar oder feuerfest? Ist halt die Frage.

Und ich nehm hier mal Wikipedia ran. https://de.wikipedia.org/wiki/Feuerfester_Werkstoff

"Laut Definition (DIN 51 136) sind jedoch nur Werkstoffe mit einem Kegelfallpunkt größer SK 17 (= ISO 150) – was in etwa 1500 °C entspricht – als feuerfest zu bezeichnen."

Sieh da schlecht aus für deine Alu Platte. Wenn ich mich recht an meine BW Zeit erinnere, die Erkennungsmarke war aus Edelstahl.

Gruß KH
 

Gast_81020

User gesperrt
der DMFV hat genau dieses Material im Shop und bietet es zu Verkauf an,
von daher ist es das richtige wird bei uns in den Vereinen auch so verwendet.(ist ja auch schon lange Pflicht)

Grüße
Manfred
 
Plakette

Plakette

Hallo,

da der DMFV ja Aluplaketten zu meiner Meinung nach hohen Preisen anbietet,
(mit Gravur 6,95€) müsste diese ja genügen.

Ich habe mir welche bei eBay für 1,89€ / Stk inclusiv Gravur gekauft.

Sind 1g schwer und 50x18mm.


03.jpg



Gruß,

Michael
 
der DMFV hat genau dieses Material im Shop und bietet es zu Verkauf an,
von daher ist es das richtige wird bei uns in den Vereinen auch so verwendet.(ist ja auch schon lange Pflicht)

Grundsätzlich hat kalle123 schon recht...
Wenn man die Forderung "feuerfest" strikt auslegt und sich an der entsprechenden DIN orientiert, landet man zwangsläufig bei der Erkenntnis, dass praktisch alle Metalle nicht in Frage kommen.
Ich habe beruflich u.a. mit der Umsetzung von Sicherheitsverordnungen im Laborbetrieb zu tun, da stolpert auch immer wieder über solche Dinge:
Die Verordnung ist ungenau, und die Umsetzung ist dann Auslegungssache. Oft wird deshalb die Verordnung noch durch sog. "technische Regeln" präzisiert, z.B. im Gefahrstoffbereich.

In unseren Fall hier ist sicherlich der Hinweis auf den Umsetzungsvorschlag durch den DMFV hilfreich, um sich als Privatmensch aus der Schlinge zu ziehen.

Der Klassiker bei unserer Verordnung hier zum Thema "ungenau formuliert" ist übrigens (wie im Nachbarthread schon erwähnt wurde):

§21b Abs. 1: Der Betrieb von [...] Flugmodellen ist verboten
[...]
7. über Wohngrundstücken, wenn [...] das Gerät oder seine Ausrüstung in der Lage sind [...] Funksignale zu empfangen


Patrick
 
Wo steht eigentlich das dieses Schild aus Alu sein MUSS? :eek:
Ich meine gelesen zu KANN. :D

Demzufolge reicht auch 'n Zettel oder ein AUfkleber

Olaf

Hallo Olaf,
das steht im Gesetzesentwurf (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/39-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1)

Zitat:

"Es handelt sich dabei um einen
einmaligen Vorgang, der mit Kosten in Höhe von max. 10 Euro für die Erstellung
einer Plakette und mit einem Zeitaufwand von circa einer Stunde verbunden ist.
Insbesondere kann die Kennzeichnung auch durch einen Aluminium-Aufkleber mit
Adressgravur erfolgen. Diese sind bereits ab etwa 5 Euro im Handel erhältlich."
.....
"Als Alternative ist
ein Aluminiumaufkleber mit Adressgravur möglich, der bereits für 5 Euro im Handel erhältlich
ist."
.....
"b) Folgender Absatz 3 wird angefügt:
Der Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Luftfahrtsystems mit
jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm, eines unbemannten Ballons
Drucksache 39/17
oder Drachen mit jeweils einer Startmasse von mehr als 5 Kilogramm sowie eines
Flugkörper mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle
seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem
Fluggerät anbringen"

Damit ist endlich festgestellt, dass Aluminium (Schmelzpunkt früher 660°C) feuerfest gegenüber Feuer (800°C) ist. Außerdem wird die Dauerhaftigkeit von Aluminium per Gesetz endlich einmal festgeschrieben.
Damit ist ein Kennzeichnen mit trockenem Papier oder Holz, Quecksilber, Lithium- und Magnesiumfolien ausgeschlossen. Das ist alles nicht so schlimm, denn auch die Pioneer Sonde hatte eine Plakette (https://de.wikipedia.org/wiki/Pioneer-Plakette) , damit Erdlinge für Schäden, die an Außerirdischen durch die Sonde verursacht werden haftbar gemacht werden können. Das Ding hat eine Atombatterie an Board und war unbemannt. Nach Paragraph 21b Absatz 10 "Verbotener Betrieb von unbemannten...":

Zitat:
"zum Transport von Explosivstoffen und pyrotechnischen Gegenständen, von radioaktiven
Stoffen, von gefährlichen Stoffen und Gemischen gemäß § 3 der Verordnung
zum Schutz vor Gefahrstoffen, von Biostoffen der Risikogruppen 2 bis 4
gemäß § 3 Absatz 1 der Biostoffverordnung sowie von Gegenständen, Flüssigkeiten
oder gasförmigen Substanzen, die geeignet sind, bei Abwurf oder Freisetzung
Panik, Furcht oder Schrecken bei Menschen hervorzurufen."

würden die Pioneer 1/2 wohl verboten :-)




Viele Grüße

Jennifer
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten