lastdownxxl
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Wie zuvor erwähnt ist NRW durchzogen von Landschaftsschutgebieten mit zum Teil erheblichen Einschränkungen durch die Naturschutzbehörden.
Hallo Martin,
mal einen Bemerkung zu Landschaftsschutzgebieten, diese werden mit keinem Wort in der LuftVo im §21h erwähnt.
Ich als alter Hangflieger werde sicherlich keinerlei örtliche Landschaftspläne suchen und lesen, um dort nach einem eventuellen
Flugverboten suchen. So müsste ich auch vor dem Überfliegen eines einsamen Fischweihers erst einmal im Fischereigesetz
nachschauen, vielleicht findet man dort ein Überflugverbot.
Für mich ist als Teilnehmer des Luftverkehrs alleinig die LuftVO die maßgebende Verordnung.
Gruss
Micha
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