neue "Corona"-Regeln für den Modellflug ab 2.11.2020

Wigens

User
Als Vorstandsmitglied habe auch ich mich damit befassen. Man muß allerdings kein Jurist sein, nur lesen können.

Ich habe nicht alle vorherigen Beiträge gelesen, es sieht so aus, zumindest in Bayern:
Die Verordnung BayMBI. 2020 Nr. 616 vom 30.10.2020 des Bayerischen Gesundheitsministeriums sagt unter §10, (1): „…Ausübung von Individualsportarten ist..….erlaubt.“ Nun sind die Modellflieger per Definition als Individualsportler zu sehen, jede Person betreibt das für sich alleine. Weiter heißt es unter §10, (3): „Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten sowie von Tanzschulen ist nur für die Absatz 1 Satz 1 … genannten Zwecke zulässig.“ Somit ist das Betreten von Sportstätten (sogar Hallen!), sprich unser Modellfluggelände, für Individualsport zulässig. Die Verordnung enthält keine weiteren Ausführungen, unter welchen Bedingungen das Betreten erlaubt ist, somit greift §1 der Verordnung, in dem das allgemeine Abstandsgebot geregelt ist. Daraus ist zu schließen, daß wir unter Einhaltung des Abstandsgebots unseren Modellflugplatz offen halten dürfen. Die Ausdehnung des Flugbetriebsbereichs ermöglicht die Einhaltung der geforderten Mindestabstände gem. § 1 der Verordnung des Ministeriums auch bei Anwesenheit von mehr als zwei Personen oder Personen aus einem Haushalt.

Punkt! Nicht mehr und nicht weniger. In Rücksprache mit dem Ordnungsamt so noch einmal zur Sicherheit abgeklärt und abgesegnet. Alle anderen Dinge, die hier verbreitet werden, mit Zugangsregeln und Beschränkungen, sind nicht gefordert und ich frage mich, warum wir uns in Zeiten der vielen Einschränkungen freiwillig mehr auferlegen als sein muß?


Gruß

Christian
 

cap-1

User
Als Vorstandsmitglied habe auch ich mich damit befassen. Man muß allerdings kein Jurist sein, nur lesen können.

Ich habe nicht alle vorherigen Beiträge gelesen, es sieht so aus, zumindest in Bayern:
Die Verordnung BayMBI. 2020 Nr. 616 vom 30.10.2020 des Bayerischen Gesundheitsministeriums sagt unter §10, (1): „…Ausübung von Individualsportarten ist..….erlaubt.“ Nun sind die Modellflieger per Definition als Individualsportler zu sehen, jede Person betreibt das für sich alleine. Weiter heißt es unter §10, (3): „Der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen und anderen Sportstätten sowie von Tanzschulen ist nur für die Absatz 1 Satz 1 … genannten Zwecke zulässig.“ Somit ist das Betreten von Sportstätten (sogar Hallen!), sprich unser Modellfluggelände, für Individualsport zulässig. Die Verordnung enthält keine weiteren Ausführungen, unter welchen Bedingungen das Betreten erlaubt ist, somit greift §1 der Verordnung, in dem das allgemeine Abstandsgebot geregelt ist. Daraus ist zu schließen, daß wir unter Einhaltung des Abstandsgebots unseren Modellflugplatz offen halten dürfen. Die Ausdehnung des Flugbetriebsbereichs ermöglicht die Einhaltung der geforderten Mindestabstände gem. § 1 der Verordnung des Ministeriums auch bei Anwesenheit von mehr als zwei Personen oder Personen aus einem Haushalt.

Punkt! Nicht mehr und nicht weniger. In Rücksprache mit dem Ordnungsamt so noch einmal zur Sicherheit abgeklärt und abgesegnet. Alle anderen Dinge, die hier verbreitet werden, mit Zugangsregeln und Beschränkungen, sind nicht gefordert und ich frage mich, warum wir uns in Zeiten der vielen Einschränkungen freiwillig mehr auferlegen als sein muß?


Gruß

Christian

Hallo Christian,

genau so wurde es hier auch verlautbart für den hiesigen Golfplatz.
Die dürfen mit Abstand immer max. zu zweit Golfspielen.
Gruß Günther
 
Punkt! Nicht mehr und nicht weniger. In Rücksprache mit dem Ordnungsamt so noch einmal zur Sicherheit abgeklärt und abgesegnet. Alle anderen Dinge, die hier verbreitet werden, mit Zugangsregeln und Beschränkungen, sind nicht gefordert und ich frage mich, warum wir uns in Zeiten der vielen Einschränkungen freiwillig mehr auferlegen als sein muß?

Weil nach Platz 1: Geiz ist Geil in D. auf Platz 2 eine gewisse Vorschriftsgeilheit herrscht...und wenn wir noch keine haben, dann machen wir halt noch ein paar weitere. Siehe Beitrag zur "Software zur Nutzungssteuerung..."
 

Eisvogel

User
Weil nach Platz 1: Geiz ist Geil in D. auf Platz 2 eine gewisse Vorschriftsgeilheit herrscht...
Platz sperren ohne Ahndung durch den Verein ist ja nur eine Vorsichtsmaßnahme des Vereins wegen oder gegen unvernünftige Mitglieder.

Bin mal gespannt wieviele Vorstände sich hier melden und schreiben sie haben nur vernünftige und einsichtige Modellpiloten :o
 
Platz sperren ohne Ahndung durch den Verein ist ja nur eine Vorsichtsmaßnahme des Vereins wegen oder gegen unvernünftige Mitglieder.

Bin mal gespannt wieviele Vorstände sich hier melden und schreiben sie haben nur vernünftige und einsichtige Modellpiloten :o
Platz sperren wäre (m.E.) unverhältnismäßig.
Bei uns wurde alles inkl. gültiger Regelung kommuniziert und damit hat es sich.
Wenn nun jemand meint dass das für ihn nicht gilt muss er auch selbst dafür gerade stehen.
Eigenverantwortung ist etwas das man fördern sollte. Dass Unwissenheit kein Schutz ist muss auch gelernt werden.
Jeder will doch mündiger Bürger sein - das ist eine Gelegenheit.
 
Sorry wenn es ein Doppelposting gibt, hier mal die Original Mitteilung unseres LV RLP. Wichtig ist der Satz:

Modellflug, kann somit auch nach den bisherigen Regeln und Hygienemaßnahmen durchgeführt werden.
 

Anhänge

  • Coronabrief_5.11.2020_Liebe_Pilotinnen_und_Piloten_in_Rheinland-Pfalz.docx
    20,2 KB · Aufrufe: 163

Wigens

User
@ Torsten:

Stimmt, Stand heute. Leider war das erste Rundschreiben, das uns über unseren Gebietsbeauftragten erreichte, ganz anders formuliert, man ging von einer notwendigen generellen Schließung der Plätze aus. Interessanterweise wurde das bereits verbreitet, bevor das Bayer. Gesundheitsministerium den o.g. Erlass veröffentlicht hat. Ähnliches Vorpreschen haben wir ja leider auch schon im Frühjahr erlebt. Ob das vom Verbandspräsidium abgesegnet war oder eine eigenmächtige Interpretation des Gebietsbeauftragten, entzieht sich meiner Kenntnis. Erst nachdem ich mich daraufhin direkt an den Verband inkl. Justiziar gewandt habe und um Erklärung gebeten habe, auf welchen Grundlagen das beruht, ist man sofort zurück gerudert und schlußendlich auf die jetzt verbreitete Linie eingeschwenkt. Wie schon im Frühjahr muß man leider den Verband kritisieren, hier nicht wirklich professionell und sachlich korrekt gearbeitet und vorgegangen zu sein.


Gruß

Christian
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Bin mal gespannt wieviele Vorstände sich hier melden und schreiben sie haben nur vernünftige und einsichtige Modellpiloten :o

Da bin ich doch glatt der Erste. Das funktioniert bei uns tatsächlich. Selbst diejenigen die ihre „eigene Sicht“ auf die Corona-Massnahmen haben, halten sich am Platz an die Regeln.
 

aue

User
Ich habe den Eindruck, hier machen sich einige unnötigen Stress. Wir haben eine Platzsperre verhängt und fliegen trotzdem - eben höchst individuell. Aber ich tue mir doch als Vorstand nicht den Stress an, Mitglieder überwachen zu wollen, ob sie sich denn auch penibel an die Regeln halten. Und abgezählt wird bei uns auch nicht, ob denn vielleicht zu viele da sind. Das müssen die Individuen selbst regeln.
Und siehe da: es klappt bestens. Wir haben regelmäßig Flugbetrieb, es sind auch schon mal fünf Piloten da - aber unser Platz ist groß genug, um sich aus dem Weg zu gehen. Im Sinne der Flugsicherheit ist es zwar sinnvoll, wenn die Piloten zusammenstehen. Das geht jetzt halt nicht und so müssen alle besser aufpassen und besonnener in der Luft unterwegs sein.
 
Bis jetzt klappt das bei uns auch. Es geht auch mal in dieser Zeit das nur zwei gleichzeitig fliegen. Für den kleinen Rest ist genug Platz Abstand zu halten. Gelüftet wird draussen ja eh reichlich.

Torsten
 
Also ehrlich gesagt @Andreas halte ich es für weder besonders glaubwürdig, noch rechtssicher, ein Verbot zu verhängen und gleichzeitig darauf hinzuweisen dass man dieses nicht überwachen wird. Da könnte man ganz leicht ein Organisationsversagen - oder schlimmer ein bewusstes Umgehen der Sorgfaltspflicht - draus konstruieren...
Ich würde dieses Vorgehen keinem Vorstand eines Vereins empfehlen und denke auch dass die Verbände das ähnlich sehen werden...
 
In der Coronaschutzverordnung NRW sind ab heute konkretere Regelungen zum Individualsport gültig:
Demnach gelten als Individualsport nur Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximaleiner Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden (Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches). Die für die Sportanlagen verantwortlichen Personen haben den Zugang zu der Einrichtung auf die zulässigen Nutzungen zu beschränken.
 

Wigens

User
Es ist definitiv nicht gefordert, den Platz zu sperren, Zugangsregeln einzuführen oder ähnliches. Eine Platzsperre auszusprechen und trotzdem zu fliegen ist ziemlicher Unsinn. Unabhängig davon ist so eine Sperre rechtlich nicht begründet und falls sich ein Mitglied dagegen wehrt nicht durchsetzbar. Das müsste m.E. eine Mitgliederversammlung mit Mehrheit beschließen.
Ich sehe beim besten Willen keinen Streß für den Vorstand. Es gibt Regeln für den Flugbetrieb, diese sind nun lediglich erweitert für die Corona Situation. Für die Einhaltung der Regeln ist wie bisher der jeweilige Flugleiter zuständig, das war auch schon vor Corona so. Wo steht geschrieben, daß der Vorstand das durch ständige Präsenz zu überwachen hat, wie das Andreas (User aue) darstellt?
Manchmal glaube ich wirklich, daß wir Weltmeister sind, uns selbst das Leben schwer zu machen?


Gruß

Christian
 

aue

User
@Compositas + @Wigens
Ich verweise u.a. auf meinen Beitrag #85. Eure Einwände und Bedenken sind unzutreffend. Ich zitiere nochmals die niedersächsische Verordnung (§10 [1] 7.):
"Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen: Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen,"
Das heißt nunmal Sperrung des Platzes für Vereinsaktivitäten. Aber die individuelle Ausübung ist ausdrücklich gestattet. Der Platz hat nun den Charakter der "grünen Wiese".
 
@Compositas + @Wigens
Ich verweise u.a. auf meinen Beitrag #85. Eure Einwände und Bedenken sind unzutreffend. Ich zitiere...

Das heißt nunmal Sperrung des Platzes für Vereinsaktivitäten....

DAS ist unzutreffend, fürchte ich. So leid es mir tut. Zutreffend ist der Verordnungstext und gegebenenfalls das, was die Behörde vor Ort in der Umsetzung noch draus macht.
Siehe auch den link in #127
 

Hans Schelshorn

Moderator
Teammitglied
Wenn Du dieses Thema alleine betrachtest, dann mag das ja stimmen.
Weil hier aber noch zwei weitere Themen mit Corona laufen, ist es besser, diese in einem Topf zu moderieren.
Rubrikenübergreifende Moderation ist recht umständlich und erfordert zusätzliche Abstimmung. Und die wäre nötig, um die Themen sauber zu trennen und parallele Diskussionsstränge zu vermeiden.

Solange die Anstaltsleitung nix anderes beschließt, müsst Ihr Euch deshalb mit dem Rausschmeißer im Café abfinden. ;)

Servus
Hans
 

aue

User
Hallo CompositAs,

die nds. Verordnung spricht klar von einer "Schließung" für "Publikumsverkehr und Besuche", deshalb ist unsere Platzsperre erfolgt. Mit der Gestattung der Individualnutzung könnte man auch von einer eingeschränkten Sperre bzw. eingeschränkten Nutzung sprechen. Aber zum einen finde ich es müßig und v.a. wenig hilfreich, hier rumzustreiten. Wir haben das jetzt als Verein so entschieden und unsere Mitglieder kommen damit bestens zurecht. Jeder andere Verein darf das durchaus auch anders interpretieren.
 
@Compositas + @Wigens
Ich verweise u.a. auf meinen Beitrag #85. Eure Einwände und Bedenken sind unzutreffend. Ich zitiere nochmals die niedersächsische Verordnung (§10 [1] 7.):
"Für den Publikumsverkehr und Besuche sind geschlossen: Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen,"
Das heißt nunmal Sperrung des Platzes für Vereinsaktivitäten. Aber die individuelle Ausübung ist ausdrücklich gestattet. Der Platz hat nun den Charakter der "grünen Wiese".
Hallo CompositAs,

die nds. Verordnung spricht klar von einer "Schließung" für "Publikumsverkehr und Besuche", deshalb ist unsere Platzsperre erfolgt.
Wenn Publikum und Besucher verantwortlich eure Vereinsaktivitäten durchführen, handelt ihr absolut richtig.

^^

CU Eddy
 
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