neue "Corona"-Regeln für den Modellflug ab 2.11.2020

Zur Info: unter https://www.blsv.de/kreis-vi-8-hassberge/corona.html gibt es FAQs des Bayrischen Landessportverbandes zu Corona. Auf der zweiten Seite des PDFs wird die (etwas unglücklich formulierte) Frage "Ist auch eine gemeinsame Nutzung von Sporthallen, Sportanlagen und anderen Sportarten von mehreren Individualsport-Paaren möglich?" klar mit Nein beantortet.

Da es leider keine gegenteiligen amtlichen Aussagen gibt und auch der DMFV nur ausweichend kommentiert, lassen wir in unserem Verein bis auf weiteres wirklich nur 2 Modellflieger gleichzeitig auf den Platz. Anmeldung erfolgt über einen Vereins-Chat und das läuft soweit gut.

Dennoch wird argumentiert, dass mit der "Sportstätte" Flugplatz nur die Piste und der Pilotenraum bzw. der Bereich hinter dem Sicherheitszaun gemeint ist, aber nicht der vor dem Sicherheitszaun liegende Vorbereitungsraum, wo sich daher beliebig viele Vereinsmitgleider aufhalten könnten (natürlich unter Beachtung der allgemeinen Corona-Regeln). Aus meiner Sicht können Piste und Vorbereitungsraum nicht wirklch voneinander getrennt werden. Aber es gibt auch andere Sichtweisen. Wir klären das gerade und werden das Ergebnis hier teilen.

Bis dahin: bleibt gesund
Heinz
 

Wigens

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Hallo Heinz,


da stellt sich wieder einmal die Frage, wo in der Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums das so gefordert ist? Ich kann dazu leider nichts finden! Und was nicht drin steht, muß auch nicht gemacht werden, oder? Eine Interpretation der Verbände interessiert mich nicht, egal ob BLSV, DAEC, DMFV oder sonst wer, die haben uns gegenüber keine Weisungsbefugnis. Ich wiederhole mich wahrscheinlich, wir haben das zur Sicherheit mit dem zuständigen Ordnungsamt abgestimmt, dort sieht man keinen Einwände, unter Einhaltung der Hygiene und Abstandsregeln auch mehr Leute auf dem Platz zu haben.


Gruß

Christian
 
Hallo Christian,

das mit den Verbänden ist natürlich richtig und ich werde den Hinweis mit dem Ordnungsamt aufgreifen. Und habt Ihr denen dabei auch gleich ein Hygienekonzept vorgelegt?

Gruß
Heinz
 

Wigens

User
Hallo Heinz,


es wird nur gefordert, daß wir die Hygiene- und Abstandsregeln gemäß §1 der Verordnung einhalten.


Gruß

Christian
 

Wigens

User
Hallo Leute,


ich glaube, die Diskussion hat sich erledigt. In der neuen Verordnung 2020 Nr. 683 vom 30.11.2020 ist die unter § 10, 3 genannte Ausnahme, daß wir die Sportstätten für Individualsport betreten dürfen, leider raus. Damit sieht es tatsächlich so aus, als ob wir die Plätze gar nicht mehr betreten dürfen!? Das Ganze gilt bis 20.12.2020


Gruß

Christian
 

aue

User
Hallo Christian,

Individualsport und Bewegung an der frischen Luft ist ja weiterhin möglich. Das gestattet weiterhin das Fliegen auf der grünen Wiese. In diesem Rahmen sollte dies auch auf auf zugelassenen Flugplätzen möglich sein, sofern man sich im Rahmen des erlaubnisfreien Fliegens bewegt.
 

S_a_S

User
Christian,

berufe Dich doch auf §10 1) - falls kein Flugleiter vorgeschrieben.
Nutzung nach §10 3) ist tatsächlich kritisch zu betrachten. Also quasi nur Handstart von der Platzgrenze weg.

Alternativ Berufung auf §11 2) - nur Kinder alleine ist verboten - und die "Erwachsenen sind gehalten, jede Ansammlung zu vermeiden" ;)

Grüße Stefan
 
ich glaube, die Diskussion hat sich erledigt. In der neuen Verordnung 2020 Nr. 683 vom 30.11.2020 ist die unter § 10, 3 genannte Ausnahme, daß wir die Sportstätten für Individualsport betreten dürfen, leider raus. Damit sieht es tatsächlich so aus, als ob wir die Plätze gar nicht mehr betreten dürfen!? Das Ganze gilt bis 20.12.2020

oh, in NRW ist die Ausnahme aber noch drin.
https://www.land.nrw/corona
 
Hallo Christian,

Individualsport und Bewegung an der frischen Luft ist ja weiterhin möglich. Das gestattet weiterhin das Fliegen auf der grünen Wiese. In diesem Rahmen sollte dies auch auf auf zugelassenen Flugplätzen möglich sein, sofern man sich im Rahmen des erlaubnisfreien Fliegens bewegt.
Hallo Andreas,

das geht nicht - siehe §29, Absatz 7

Gruß
Heinz
 

aue

User
Hallo Heinz,

es geht um die individuelle Freizeitausübung, die ausdrücklich gestattet ist. Der Flugplatz ist nun kein Flugplatz mehr, sondern eine grüne Wiese. Diese darfst du als Individuum betreten, darauf hüpfen und rumturnen oder auch Modellflugzeuge fliegen lassen.
 
Hallo Andreas,

ich denke das bist du im Irrtum. Die Sportstätte Flugplatz ändert durch die Sperrung nicht ihre grundsätzliche Eigenschaft Sportstätte zu sein.

Gruß
Heinz
 

aue

User
Hallo Heinz,

ich habe es hier schon mehrfach geschrieben, aber ich wiederhole es gerne nochmal: Rechtlich darf auch ein Modellflugplatz nicht schlechter gestellt sein als die "grüne Wiese". Was auf jener also gestattet ist, ist es auf dem Flugplatz eben auch. Er ist seines Charakters einer Freizeiteinrichtung aktuell beraubt und er wird nunmehr zur grünen Wiese. Diese Einschätzung wurde mir von zwei RA und einem Richter bestätigt.
Anderes Beispiel: Du darfst eine Sportstätte betreten und dort deine Runden drehen (sofern der Eigentümer nicht von seinem Hausrecht Gebrauch macht) - als Individuum.
 
Na toll, da wir in der Öffentlichkeit und damit auch auf der grünen Wiese lediglich einen Abstand von 1,5 m einhalten müssen (§1 der Verordnung) können wir also bei Einhaltung des Mindestabstandes wieder in Massen auf die gesperrten Modellflugplätze strömen. Hoffen wir also, dass die Modellflugplätze so lange wie mögich gesperrt bleiben. (Ironie aus)

Meine Frage ist, ob den "kompetenten" Anwälten und Richtern dieser Widerspruch aufgefallen ist.

Ich bezweifele, dass die Ordnungsämter dieser "Grüne Wiese"-Argumentation folgen werden und kann jedem Vorstand nur raten, den Flugplatz zu sperren und damit eine Nutzung zu unterbinden. Andernfalls droht ein Ordnungsgeld von 5000 Euro und die wenigsten Vereine werden das so locker verkraften können oder gar das Geld haben gerichtlich dagegen vorzugehen.

Eigentlich wollte ich das Thema nicht weiter vertiefen, aber der Irrsinn dieser Argumentation war mir dann doch zu heftig.

Gruß
Heinz

P.S. - das war dann wirklich mein lezter Kommentar zu dem Thema.
 
Für NRW steht die für uns wichtige Passage jetzt unter §9, Abs. 1.:

"Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen. Als Individualsport gelten nur Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximal einer Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden "

Weiter interessant:

"Die für die in Satz 1 genannten Einrichtungen Verantwortlichen haben den Zugang zu der Einrichtung auf die zulässigen Nutzungen zu beschränken."
 

aue

User
Hallo Heinz,
… aber der Irrsinn dieser Argumentation war mir dann doch zu heftig …
wenn Leute wie ich hier schreiben, wie wir das handhaben, so finde ich es unfair, dies als "irrsinnig" zu bezeichnen. Wir haben uns durchaus unsere Gedanken dazu gemacht, die ich hier auch mehrfach dargelegt habe, und uns auch juristischen Rat eingeholt. Du magst durchaus zu anderen Ergebnissen kommen. Allerdings möchte ich dich doch um mehr Toleranz bitten. Es läge mir fern, deinen Standpunkt gleichermaßen als "irrsinnig" zu bezeichnen.
 
Zuletzt bearbeitet:

charly_a

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ich bin in 2 Vereinen Mitglied und da gabs natürlich die selben Diskussionen, was momentan so erlaubt ist. So ähnlich wie Aue beschreibt, handhaben wir das auch. Sicherheitshalber haben wir mal beim DMFV-Justitiar nachgefragt, wie er das sähe und er sah es genau wie wir: was wir da machen, ist Individualsport. Und der Herr ist ja eher als restriktiv in seinen Einschätzungen bekannt. 🙂
Mal ehrlich: wie viele Leute fliegen denn im Winter? Bei uns sind am Samstag bei schönem Wetter 4 bis 5 Leute am Platz. Da hat jeder seinen 4m langen Tisch und dazwischen ist immer noch einer frei. Die Hütte wird nicht geheizt, damit sitzt auch keiner drin. Sobalds zu dunkel zum Fliegen wird, fahren alle heim.
Ich halte das Vorgehen für pragmatisch und akzeptabel. Wer Bedenken hat, muss ja auch nicht kommen.
Ausserdem sollte man bedenken, dass ein Winter im Bastelkeller so ganz ohne Vereinsleben doch auch psychische Probleme verursacht.🥴
 

Wigens

User
Nun, daß unsere Modellflugplätze als Sportstätten gelten, ist wohl unbestritten. Daß sie durch ein Betretungsverbot diesen Status verlieren sollen, ist hanebüchen, diese Diskussion möchte ich nicht mit den Behörden führen! Zumindest in Bayern ist leider mit der aktuell gültigen Verordnung das Betreten von Sportstätten ausnahmslos verboten. Man denke nur mal an einen Golfplatz!?? Grüne Wiese daneben, sofern vorhanden, geht im Rahmen des erlaubnisfreien Betriebs und es dürfen auch tausende im Park spazieren gehen. Es ist bescheuert und schmeckt keinem von uns, ich habe mich die letzten Monate genug mit diesem Thema und auch mit unqualifizierten Verlautbarungen und Empfehlungen unseres Verbandes herum geschlagen. Zuletzt hatten wir immer ein Hintertürchen, um den Platz offen zu lassen ohne Zugangsbeschränkungen oder ähnlich, aber mit der aktuellen Verordnung ist es eben tatsächlich nicht mehr möglich.


Gruß

Christian
 
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