man lernt nie aus
Moin Frank,
na, die Smileys gehen ja wieder.
Was mich u. A. in Anbetracht einiger schöngelesener oder schlichtweg langjährig ignorierter Punkte (z. B. 150 m in A und Kennzeichnungspflicht Modelle > 5kg )
in anderen Regelwerken immer wieder wundert, ist das man die Einfallstore für die regulierungswütigen Einfaltspin sich einfach immer weiter schön liest.
Es gibt einen Haufen interessierter, die lieber heute als morgen jede erdenkliche Möglichkeit nutzen würden den Modellflug zu reglementieren.
Die m. E. bewusst schwammige "Beschreibung" von Drohnen geht in diese Richtung.
Was gemeint ist, ist schlicht Wunschdenken ohne die entsprechende Präzisierung, was damit NICHT gemeint ist.
Wenn die nur beredet und nicht schriftlich fixiert untergebracht wird, interessiert das später keine Sau mehr, auch wenn die dann ein Amtsschimmel ist.
Es gibt auch Drohnen fixed wing NICHT nach dem OSPFREY-System. Die wären dann nach der schöngelesenen Definition nicht drin?
Allens Chlor, wie der Flachköpperbeckentaucher sagt.
Gutes Beispiel dafür ist immer noch das regelmäßige Gezeter bei Erteilung von AE für Modellfluggelände und die Winkelzüge, die angewendet werden.
Eberhard hat es gut aufgezeigt: ein Fuß in der Tür und kurz darauf ist die Tür weg weil einfach die Rechtsgrundlage angepasst wird.
Der treuherzige Dumpfbackendackelblick der deutschen gehorsamst vorauseilenden Erfüllungsgehilfen treibt mir jedes mal die Galle hoch.
"Wir konnten ja nicht anders, die EU hat´s gefordert."
Aber Schwachsinn, wie nur als ein Beispiel von vielen eine Ausländermaut, den können wir.
Da toben wir unseren Nationalstolz dann mal so richtig aus und zeigen es denen mal so richtig.
Abgesehen davon, dass wir es nicht in einen Koalitionsvertrag schaffen würden, wäre die unterstellte nationale Regelung dann die wohl die restriktivste mögliche.