Technical Opinion & A-NPA2015-10
Technical Opinion & A-NPA2015-10
@Frank, #387:
Technical Opinion / Proposal 21 ist für mich eigentlich unverständlich, ein einziger Schwamm.
Wenn man den Proposal Wort für Wort liest steht da drin, dass national oder lokal gültige "Arrangements" (Maßnahmen? Regelungen, Ordnungen?) bezüglich "unmanned aricraft", also alle Dinger(?), die die EASA jetzt reglementieren will, Bestandschutz kriegen sollen oder als Basis für Betriebserlaubnisse betrachtet werden sollen. Kommt jemand damit zurecht?
Das würde (ich sehe das sicherlich nicht richtig) das gesamte Regelwerk aushebeln. Is' doch ein Schmarrn, oder? Aus dem Kontext ist mühevoll zu entnehmen, dass das nur Modelle, angebundene Flugkörper und Leichter-als-Luft-Dinger betreffen soll.
Im Text dazu (Abschnitt 3.6.3.) steht allerdings, "In case these operations are not covered within the ‘open’ category, ..." dass der Bestandsschutz für Modelle >25kg angedacht wäre - da war ich gestern noch optimistischer.
In der A-NPA2015-10, die ja offensichtlich nicht ungültig geworden ist, steht unter Proposal 18, dass in "dedizierten" (zugeordneten? bestimmten? geeigneten? gewidmeten? zweckbestimmten?) Gebieten Modelle in der 'open'-Kategorie entsprechend den Bedingungen und Vorgehensweisen der zuständigen Behörden betrieben werden können.
Die "zuständige Behörde" ist nur in wenigen Ausnahmefällen eine EU-Behörde, in diesem Fall also sicher nicht. Also: in DE das LBA oder Landesbhörden (für mich das Luftamt Südbayern)? Kann das bedeuten:
- im Normalfall 150m?
- sonst Flugplatz-Zwang?
- in ausgewiesenen "besonderen" Gebieten frei?
Hier in Südbayern sind Einzel-Aufstiegserlaubnisse nicht an Modellflugplätze gebunden. Der Grund für diese ausgesprochen sinnvolle und lobenswerte Abweichung vom Üblichen ist wohl der alpine Hangflug.
Könnten solche Erlaubnisse zum Proposal 18 passen? Oder passend gemacht werden?
Muss man Gebiete wie in Proposal 18 angegeben, geographisch definieren oder kann man sie auch anders beschreiben ("Hänge")? Wenn nicht sind wir wieder beim Bedarf an "kleinen" Modellflugplätzen (z.B. ohne bauliche Maßnahmen, ohne Lärm, ohne ..., auch für "erlaubnisfrei", siehe Nachbar-Thread).
Leider steht in der Technical Opinion keine "Antwort" zu diesem Problem. Die hätten ohne weiteres 'reinschreiben können: "Was wollt ihr denn? Tut nicht so 'rum, Modelle, die in 'open' passen, können die zuständigen Behörden eh extra regeln" - das fehlt, daher ist in meiner Sicht immer noch alles unsicher.
Für Abgrenzungen Modellflug vs. UAVs oder sowas sieht die EASA keinen Bedarf, Modelle sind UAVs, basta, siehe Technical Opinion, 6.1. Annex I — CRD: "Model aircraft will not get a distinct definition from unmanned aircraft." Und ob die FAI das so will oder nicht, scheint die Jungs nur am Rande zu kratzen. Ob wir da was ändern können ohne ganz fundamentale Maßnahmen (EU-GH) erscheint zweifelhaft. Wenn die sich da bockig stellen braucht man sehr schwere Geschütze.
Schöne Grüße,
Helmut