Nicht nur motzen, sondern mitsprechen! "Drones operations" in EASA-Land

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Nein, denn auch zukünftig ist geplant, unterschiedliche Kategorien beizubehalten. Hast Du den EASA Proposal A-NPA 2015-10 nicht gelesen?

"2.1 What is a drone

The description proposed above covers a wide range of aircraft (fixed-wing rotorcraft, tilt rotor, etc.), control links (Wi-Fi, VHF, etc.), and control stations (iPad, marine containers).
...

Drone shall mean an aircraft without a human pilot on board, whose flight is controlled either autonomously or under the remote control of a pilot on the ground or in another vehicle."

Oliver
 
"2.1 What is a drone

The description proposed above covers a wide range of aircraft (fixed-wing rotorcraft, tilt rotor, etc.), control links (Wi-Fi, VHF, etc.), and control stations (iPad, marine containers).
...

Drone shall mean an aircraft without a human pilot on board, whose flight is controlled either autonomously or under the remote control of a pilot on the ground or in another vehicle."

Oliver

Nix für ungut, aber so weit waren wir schon im August:

http://www.rc-network.de/forum/show...in-EASA-Land?p=3796378&viewfull=1#post3796378

Im EASA Proposal gibt es verschiedene Kategorien, die nach Gewicht (bzw. genauer: Masse) eingestuft werden.
Man will eigentlich auch den Modellflug nicht unnötig beschränken:

Model aircraft flying has been practised for decades with a good safety record because it is a well-structured activity. The intention is to develop rules for the ‘open’ category that will not affect model aircraft flying.

:) Jürgen
 
Einen Kopter muss man aufgrund des Preises beim Zoll abholen.
Auch der Zoll sieht beim Abholen des Paketes um was es sich handelt und kann ein Beiblatt beilegen und den Kunden registrieren.
Dort wird sowieso jeder Abholvorgang im Computer erfasst.
...

Sorry, aber das ist Wunschdenken. Wenn die Dokumente in Ordnung sind, kann auch die deutsche Post die Ware direkt an den Kunden liefern und wenn als Bezeichnung "Model Aircraft" oder "Toy" steht, gibt es keinen Grund für irgendwelche Registrierungen.

Illegale Aktivitäten wie "falsche Wertangaben" sind ein weiteres Problem und wer legt deutsche Beiblätter den Sendungen aus dem europäischen Warehouse bei? So lange das nicht gesetzlich verankert ist, wird der zusätzliche Aufwand wohl eher vermieden.

:) Jürgen
 

rubberduck

User gesperrt
Wenn es gesetzlich verankert ist, muss das Gesetz umgesetzt werden.
Sonst bräuchte man keine Gesetze zu machen.

Ich glaube, die meisten Kopter werden über den Modellbauhandel verkauft.
Ein Mitarbeiter von Conrad.at sagte in einem youtube video, er schätzt für seinen Bereich den Verkaufsanteil an Koptern auf 70% der Modellbauartikel.
Das liegt allerdings auch an dem recht hohen Preis, gegenüber den Flugmodellen die er in der Modellbauabteilung anbietet.
Ein kleiner Racekopter kostet 400€ und dann geht es über DJI Phantom mit 1300€ bis hin zum Inspire One mit 3000€.

Die Kopter die "hoch" fliegen können, mit GPS etc. liegen allesamt bei über 700€ mit Kamera über 1000€.
Die werden fast ausschließlich über den Modellbauhandel hierzulande oder Österreich verkauft, alleine schon wegen Garantie und Gewährleistung. So etwas kauft kaum jemand direkt in China.

Mittlerweile sind es wieder die "bekannten Namen" wie Horizon, Graupner etc. plus DJI die den Hauptumsatz ausmachen.
Und bei den Fernsteuerungen ebenfalls Graupner, Spektrum, Futaba. Und FrSky von Engel.

HK ist bei Koptern kaum ein Thema.

Jürgen
 

rubberduck

User gesperrt
FYI,
Europe Air Sports hat sich in seinem letzten Newsletter hinsichtlich des Themas "Drohnen" erneut öffentlich positioniert.
Dort ist auch die Position der manntragenden Fliegerei in Europa dargestellt.

Um vorher zu verraten, wer der Mörder ist: Man ist nicht amüsiert.

http://www.europe-air-sports.org/fileadmin/user_upload/newsletter/EAS_NL_October_2015_final_v2.pdf


Es geht vor allem um Geld (Seite 5)

Neue und kostenintensive Technik an Board von manntragenden Flugzeugen zu installieren, die im VFR Bereich fliegen, wird kategorisch abgelehnt. Schulung ist besser als Investition in teure Technik.

Am: ich hoffe das ich das richtig verstanden habe, das es dabei um die Transpondern für den Sichtflugbereich geht und nicht um Modellflugzeuge.


Jürgen
 

BZFrank

User
So - die EASA hat ja am 18.12. geliefert:

http://easa.europa.eu/system/files/...rk for the operation of unmanned aircraft.pdf

Es steht immer übles Zeug, insb. noch die 50m/150m Höhenlimit in der 'Open' Category drin, allerdings gibts es noch ein Proposal 21 spezifisch zum Modelllfug:

3.6.3. Today, there are many operations of vehicles below 150 kg that will be impacted by an extension of European regulation, e.g. the operation of model aircraft.
These operations are rarely seen as aviation and have limited effect on traditional aviation and the safety record under the current regulatory regime seems to be acceptable. In case these operations are not covered within the ‘open’ category, it is intended to ‘grandfather’ the national or local arrangements; this can be done, for example, by issuing specific authorisations to model-flying associations based on the existing procedures.

Proposal 21: National or local arrangements for the operation of unmanned aircraft should be deemed to be approved by the competent authority (‘grandfathered’) or used as a basis for the issuance of an OA.

Also nach meiner Lesart - die EU Regelung könnte damit über die (doch sehr engen) Limits der 'Open' Kategorie (u.a. 50m/150m Höhenlimit) hinausgehen und die bestehenden Landes-Regularien spezifisch für Modellflug übernehmen, Modellflugverbände könnte erlaubt werden diesbezüglich ihre Mitglieder zu autorisieren.
 
So - die EASA hat ja am 18.12. geliefert: [...]
Also nach meiner Lesart - die EU Regelung könnte damit über die (doch sehr engen) Limits der 'Open' Kategorie (u.a. 50m/150m Höhenlimit) hinausgehen und die bestehenden Landes-Regularien spezifisch für Modellflug übernehmen, Modellflugverbände könnte erlaubt werden diesbezüglich ihre Mitglieder zu autorisieren.
Danke für die Info!
Das hört sich doch gar nicht schlecht an, es muss nur noch umgesetzt werden.
 

Eine fachliche Stellungnahme (@Berti: Wie die Umsetzung erfolgt ist eine andere Sache).

Statt "Drone" wird jetzt einheitlich der Begriff "Unmanned Aircraft" im Dokument verwendet, aber bei der Kommunikation mit der Öffentlichkeit soll weiterhin der Begriff "Drone" verwendet werden?

Genau das will (nicht nur) die FAI für Modellflugaktivitäten eigentlich gar nicht - siehe http://www.fai.org/ciam-our-sport/drone

Note: For aeromodelling activities, use of Unmanned Aerial Vehicle (UAV) or Unmanned Aircraft System (UAS) must be avoided. Indeed, those terms relate directly to FAI class U which corresponds to professional activities (scientific research, commercial, governmental or military purposes) done with an aerodyne that does not carry a human being. It is important to avoid any confusion between those professional activities and aeromodelling activities (competition, sport or recreational purposes) corresponding to class F.

:) Jürgen
 

rubberduck

User gesperrt
Wenn ich das richtig verstanden habe heisst es:
Für Modellflugaktivitäten muss der Begriff UAV oder UAS vermieden werden.
... Es ist wichtig das Verwechselungen zwischen kommerziellen Aktivitäten und Modellflug (Wettbewerb, Sport oder Freizeitaktivitäten) vermieden werden.


----
Das hört sich für den Bereich Modellflug schon deutlich besser an.


Jürgen
 

rubberduck

User gesperrt
seit gestern in Irland offiziell:

http://www.suasnews.com/2015/12/40915/not-just-america-happy-drone-reg-day/

Und für Drohnen/Flugmodelle über 4kg bis max. 25kg wird ein anerkanntes Sicherheitstraining gefordert.


Na das ist doch alles easy, so wie man das in Irland handhabt.

Zwischen 1-4kg, also das Gewicht unter das die sog. nichtkommerziellen Kamerakopter fallen, wie z.B. der DJI Phantom, der Blade Chroma und der Yuneec 500, muss man seinen Kopter lediglich auf einer Website der IAA anmelden.
Name, Adresse, Koptertyp, SerNo. eingeben und man bekommt sogar auf einer Karte angezeigt, wo man sich befindet, und ob man dort fliegen darf, also die sog. Flugzonen. Dabei ist es sogar unerheblich, ob man eine Kamera am Kopter befestigt hat.

Dann klebt man seine Registrierungsdaten auf den Kopter und fertig.

Ab 4kg (bis 25kg) benötigt man zusätzlich einen "anerkannten" Pilotenschein.
Und wahrscheinlich eine Aufstiegserlaubnis, sowie regionale Genehmigungen.


Somit hat man lediglich eine Registrierung ab 1kg eingeführt und die Gewichtsgrenze für die Austiegserlaubnis von 5kg auf 4kg gesenkt. Der wesentliche Punkt ist der sog. Pilotenschein, ab 4kg.

Und der normale Modellflug im Verein bleibt unangetastet.

Die max. Flughöhe in Irland konnte ich noch nicht genau herauslesen.


jürgen
 

HPR40

User
Nö, denke Jürgen Heilig kennt sich da besser aus in Aviation Rules etc. auf änglisch.
;)

Hm, also ich les das so:

Irland 120 Punkte ( wenn man lieb fragt vlt. auch mehr so man eine Erlaubnis bekommt )
Amerika 120 Punkte ( nur da kann man aber fragen wie man will, keine Zusatzpunkte möglich )

Aber es hat sich nix Wesentliches für den Modellflug geändert wie Du schon festgestellt hast.


Gruß Horst

P.S. wer ist eigentlich außer D noch übrig? Briten, Frankreich, Schweden, Norwegen, Dänemark, Luxemburg und Belgien glaub ich.
 

rubberduck

User gesperrt
Habe eine recht gute Website gefunden, wo Regelungen für Multikopter in verschiedenen Staaten aufgeführt sind:
http://www.riot.ch/en/legal-information-about-flying-multicopter-drones-commercial/

In Irland wird auf die irische IAA Seite verwiesen.

In England ist die max. Flughöhe für Kopter momentan 400ft also 122m.

PS: Die Website ist von 2014, soweit sie auf nationale Seiten der Flugsicherung verweist, könnte man allerdings von aktuellen Angaben ausgehen.

Ein informatives Video zur Betriebssicherheit von Multikoptern der AustroControl
https://vimeo.com/86273160




Jürgen
 
Technical Opinion & A-NPA2015-10

Technical Opinion & A-NPA2015-10

@Frank, #387:
Technical Opinion / Proposal 21 ist für mich eigentlich unverständlich, ein einziger Schwamm.
Wenn man den Proposal Wort für Wort liest steht da drin, dass national oder lokal gültige "Arrangements" (Maßnahmen? Regelungen, Ordnungen?) bezüglich "unmanned aricraft", also alle Dinger(?), die die EASA jetzt reglementieren will, Bestandschutz kriegen sollen oder als Basis für Betriebserlaubnisse betrachtet werden sollen. Kommt jemand damit zurecht?
Das würde (ich sehe das sicherlich nicht richtig) das gesamte Regelwerk aushebeln. Is' doch ein Schmarrn, oder? Aus dem Kontext ist mühevoll zu entnehmen, dass das nur Modelle, angebundene Flugkörper und Leichter-als-Luft-Dinger betreffen soll.
Im Text dazu (Abschnitt 3.6.3.) steht allerdings, "In case these operations are not covered within the ‘open’ category, ..." dass der Bestandsschutz für Modelle >25kg angedacht wäre - da war ich gestern noch optimistischer.

In der A-NPA2015-10, die ja offensichtlich nicht ungültig geworden ist, steht unter Proposal 18, dass in "dedizierten" (zugeordneten? bestimmten? geeigneten? gewidmeten? zweckbestimmten?) Gebieten Modelle in der 'open'-Kategorie entsprechend den Bedingungen und Vorgehensweisen der zuständigen Behörden betrieben werden können.
Die "zuständige Behörde" ist nur in wenigen Ausnahmefällen eine EU-Behörde, in diesem Fall also sicher nicht. Also: in DE das LBA oder Landesbhörden (für mich das Luftamt Südbayern)? Kann das bedeuten:
- im Normalfall 150m?
- sonst Flugplatz-Zwang?
- in ausgewiesenen "besonderen" Gebieten frei?
Hier in Südbayern sind Einzel-Aufstiegserlaubnisse nicht an Modellflugplätze gebunden. Der Grund für diese ausgesprochen sinnvolle und lobenswerte Abweichung vom Üblichen ist wohl der alpine Hangflug.
Könnten solche Erlaubnisse zum Proposal 18 passen? Oder passend gemacht werden?
Muss man Gebiete wie in Proposal 18 angegeben, geographisch definieren oder kann man sie auch anders beschreiben ("Hänge")? Wenn nicht sind wir wieder beim Bedarf an "kleinen" Modellflugplätzen (z.B. ohne bauliche Maßnahmen, ohne Lärm, ohne ..., auch für "erlaubnisfrei", siehe Nachbar-Thread).
Leider steht in der Technical Opinion keine "Antwort" zu diesem Problem. Die hätten ohne weiteres 'reinschreiben können: "Was wollt ihr denn? Tut nicht so 'rum, Modelle, die in 'open' passen, können die zuständigen Behörden eh extra regeln" - das fehlt, daher ist in meiner Sicht immer noch alles unsicher.

Für Abgrenzungen Modellflug vs. UAVs oder sowas sieht die EASA keinen Bedarf, Modelle sind UAVs, basta, siehe Technical Opinion, 6.1. Annex I — CRD: "Model aircraft will not get a distinct definition from unmanned aircraft." Und ob die FAI das so will oder nicht, scheint die Jungs nur am Rande zu kratzen. Ob wir da was ändern können ohne ganz fundamentale Maßnahmen (EU-GH) erscheint zweifelhaft. Wenn die sich da bockig stellen braucht man sehr schwere Geschütze.

Schöne Grüße,
Helmut
 

DD8ED

Vereinsmitglied
@Frank, #387:
Technical Opinion / Proposal 21 ist für mich eigentlich unverständlich, ein einziger Schwamm.
Wenn man den Proposal Wort für Wort liest steht da drin, dass national oder lokal gültige "Arrangements" (Maßnahmen? Regelungen, Ordnungen?) bezüglich "unmanned aricraft", also alle Dinger(?), die die EASA jetzt reglementieren will, Bestandschutz kriegen sollen oder als Basis für Betriebserlaubnisse betrachtet werden sollen. Kommt jemand damit zurecht?
Das würde (ich sehe das sicherlich nicht richtig) das gesamte Regelwerk aushebeln. Is' doch ein Schmarrn, oder? Aus dem Kontext ist mühevoll zu entnehmen, dass das nur Modelle, angebundene Flugkörper und Leichter-als-Luft-Dinger betreffen soll.
Im Text dazu (Abschnitt 3.6.3.) steht allerdings, "In case these operations are not covered within the ‘open’ category, ..." dass der Bestandsschutz für Modelle >25kg angedacht wäre - da war ich gestern noch optimistischer.

Tja, angesichts des Proposal 21 und dem 3.6.3 muss die Exegese-Maschine wohl heftig rattern. Ich als Berufsoptimist interpretiere das so, dass alles was Modellflug ist und nicht unter ALLE! Einschränkungen (Masse, Energie, Höhe VLOS usw.) fällt, nach nationalen Regeln betrieben werden kann. Dieses KÖNNTE! anhand der geltenden nationalen Regeln erfolgen. Der Zeitpunkt des Geltungsbereichs der nationalen Regeln ist allerdings nicht definiert. Da bis zur endgültigen Implementaion der EASA-Rules noch etwas Wasser den Rhein runterfliessen wird, könnte sich am nationalen Regelwerk noch einiges ändern. Daher gilt hinsichtlich unseres Ministers: Cave Canem.
Sollte das in der Opinion angedachte Grandfathering implementiert werden, wäre der Modellflug aus den EASA-Rules raus. Das wäre hinsichtlich des Modellflugs bezüglich der EASA-Rules die beste Lösung. Dann haben wir damt nichts mehr am Hut.
Ob das so kommt, steht allerdings auf einem anderen Blatt.

In der A-NPA2015-10, die ja offensichtlich nicht ungültig geworden ist, steht unter Proposal 18, dass in "dedizierten" (zugeordneten? bestimmten? geeigneten? gewidmeten? zweckbestimmten?) Gebieten Modelle in der 'open'-Kategorie entsprechend den Bedingungen und Vorgehensweisen der zuständigen Behörden betrieben werden können.
Die "zuständige Behörde" ist nur in wenigen Ausnahmefällen eine EU-Behörde, in diesem Fall also sicher nicht. Also: in DE das LBA oder Landesbhörden (für mich das Luftamt Südbayern)? Kann das bedeuten:
- im Normalfall 150m?
- sonst Flugplatz-Zwang?
- in ausgewiesenen "besonderen" Gebieten frei?
Hier in Südbayern sind Einzel-Aufstiegserlaubnisse nicht an Modellflugplätze gebunden. Der Grund für diese ausgesprochen sinnvolle und lobenswerte Abweichung vom Üblichen ist wohl der alpine Hangflug.
Könnten solche Erlaubnisse zum Proposal 18 passen? Oder passend gemacht werden?
Muss man Gebiete wie in Proposal 18 angegeben, geographisch definieren oder kann man sie auch anders beschreiben ("Hänge")? Wenn nicht sind wir wieder beim Bedarf an "kleinen" Modellflugplätzen (z.B. ohne bauliche Maßnahmen, ohne Lärm, ohne ..., auch für "erlaubnisfrei", siehe Nachbar-Thread).
Leider steht in der Technical Opinion keine "Antwort" zu diesem Problem. Die hätten ohne weiteres 'reinschreiben können: "Was wollt ihr denn? Tut nicht so 'rum, Modelle, die in 'open' passen, können die zuständigen Behörden eh extra regeln" - das fehlt, daher ist in meiner Sicht immer noch alles unsicher.

Das besagt zunächst nur, dass alles was nicht "Open Class" ist, eine AE braucht dass für die AE eine Risikobetrachtung erstellt werden muss und das die AE auf dieser Risikobetrachtung basierende Limits erfordert. Das ist jetzt aber nichts Neues. Das ist jetzt im Bereich der AE auch schon so.

Für Abgrenzungen Modellflug vs. UAVs oder sowas sieht die EASA keinen Bedarf, Modelle sind UAVs, basta, siehe Technical Opinion, 6.1. Annex I — CRD: "Model aircraft will not get a distinct definition from unmanned aircraft." Und ob die FAI das so will oder nicht, scheint die Jungs nur am Rande zu kratzen. Ob wir da was ändern können ohne ganz fundamentale Maßnahmen (EU-GH) erscheint zweifelhaft. Wenn die sich da bockig stellen braucht man sehr schwere Geschütze.

In der erwähnten "Distinct Definition" sehe ich eher die technische Abgrenzung zwischen UAS und Flugmodell. Es wird ja darauf hingewiesen, dass der Unterschied zwischen UAS und Modell mehr in der Art der Anwendung liegt. Auch hier wird noch einmal darauf hingewiesen, das die Mitgliedsstaaten der Modellflugbetrieb regeln. Damit ist auch hier das Grandfathering als Prinzip der EASA bestätigt. Das hört sich zunächst mal gut an. Die Einwendungen des Bereichs Modellflug zur A-NPA 2015-10 scheinen hier gewirkt zu haben. Da standen ja auch über 750000 Luftsportler hinter.

Aber bevor hier jetzt Triumphgeheul ausbricht: Das Ding ist eine Technical Opinion der EASA und kein Gesetzentwurf. Allerdings gibt es auch die Entschliessung des EU-Paralments, die den Modellflug schützen will.
Leider gibt es jetzt in der EU schon nationale Regeln, die sich kaum von den in der A-NPA 2015-10 beschriebenen Limits unterscheiden. Da nutz ein Grandfathering (wenn es kommt) auch nichts mehr.
In D ist daher die intensive Bearbeitung der Dobrindt-Initiative sehr wichtig.

Noch eine Anmerkung zu der aktuelle laufenden Diskussion zur Separierung des Modellflugs in "Drohnen" und andere Flugmodelle anhand technischer Merkmale: Die EASA das davon offenbar nur sehr begrenzt begeistert. Ihs Statement dazu ist: "Gibts nicht".
 
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