Hallo,
das mit der Betriebserlaubnis war mal so, da hatte auch jedes Teil noch eine FTZ-Nummer. (FernmeldeTechnischeZulassung hiess das glaube ich??).
Da es diese Zulassung nicht mehr gibt, kann sie auch nicht durch Veränderung am Sender erlöschen. Anstelle der Zulassung versichert heute der Hersteller glaubhaft, ggf. noch durch ein Gutachten belegt, dass alle relevanten Normen und Vorschriften bei der Serie eingehalten werden.
Z.B. im Handuch der MC24 sind ganz hinten diese Erklärungen abgedruckt. Steht zwar Zertifkat drüber, ist aber von einer GmbH ausgestellt (also gegen Kohle) und bescheinigt nur die Einhaltung CE0682.
Produkthaftung ist ein anderes Thema. Wenn ich da noch auf aktuellem Stand bin, werde ich durch Veränderungen am Sender selbst zum Hersteller im Sinne der Produkthaftung. Ausser ich kann im Falle eines Falles beweisen, dass meine Veränderung keinen Einfluss auf die Funktion der Anlage hatte (Beweislastumkehr). Wer kann das ? Also wäre Graupner sicher aus dem Schneider.
Herr Becker jedoch vertreibt seine Antennen ausdrücklich für die entsprechenden Sender, und tritt somit in die Produkthaftung ein.
Jan, tritt mir vors Schienbein, wenn ich Blödsinn erzähle, aber so habe ich es in Erinnerung.
Gruß, Thomas