Gast_53593
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Hi
wie interpretiere ich das .und zwar auf das V-Leitwerk oder Kreuzleitwerk , darf ich dort mit Cfk als Verstärkung Arbeiten
weil in den regeln von Fläche gesprochen wird , also sind das doch auch Flächen und dürfen dan mit Cfk verstärkt werden.??
Hier mal der Auszug dazu
2. Modell:
2.1 Das Modell besteht im Regelfall aus Flügel, Rumpf und Leitwerk. Nurflügel-Modelle die nicht über Rumpf und Höhen- oder Seitenleitwerk oder keines dieser Bauteile verfügen sind ebenfalls zuge-lassen, wenn sie insgesamt nur über zwei (2) Steuerklappen verfügen. Jede dieser Steuerklappen
darf nur von jeweils einem Servo angesteuert werden. Ansonsten gelten die Bauvorschriften für die Leitwerksmodelle sinngemäß.
Das Modell ist in „überwiegender“ Holzbauweise erstellt. Dies bedeutet:
a) Im Flügel dürfen lediglich für die Holme, Flügelverbinder und Nasenleisten GFK/CFK/Kevlar-Rohre oder GFK/CFK/Kevlar-Profile verwendet werden (ansonsten Holz).
b) Der Heckausleger für das Leitwerk darf aus einem GFK/CFK/Kevlar-Rohr oder –Profil beste-hen. Das Rohr/Profil darf (von hinten gesehen) maximal bis zur halben Flächentiefe des Flü-gels reichen.
c) Der Holzrumpf darf zur Festigkeitserhöhung auf der Oberfläche mit GFK/CFK/Kevlar be-schichtet sein.
d) Alle Ruderanlenkungsteile sind von der CFK/GFK-Einschränkung ausgenommen.
2.2 Nicht erlaubt ist der Einsatz
a) eines Voll-GFK/CFK/Kevlar- oder sonstigen Kunststoff-Rumpfes (z.B. Expert, EPP etc.),
b) eines in GFK/CFK/Kevlar Schalenbauweise erstellten Flügels oder Leitwerks, auch keine GFK/CFK/Kevlar-D-Box,
c) eines Leitwerks oder Flügels aus GFK/CFK/Kevlar-beplanktem Schaum- oder sonstigem Kunststoff,
d) feststehender oder einziehbarer Vorrichtungen zum Abbremsen des Modells bei der Landung am Boden (z.B. Bolzen, sägezahnähnliche hervorstehende Vorrichtungen usw.). An der Un-terseite des Modell darf nichts hervorstehen außer den bis zu zwei Hochstarthaken (Größe: je 5mm breit x 15 mm hoch, von vorne gesehen). Die Hochstarthaken können verstellbar sein, jedoch darf die Verstellung oder das Ausklinken nicht über die Fernsteuerung erfolgen.
e) von Ballast, der sich nicht innen im Modell befindet und an der Zelle sicher befestigt ist.
f) jeder Informationsübertragung vom Flugmodell zum Wettbewerbsteilnehmer, mit Ausnahme der Signalstärke, der Empfängertemperatur und der Spannung der Empfängerbatterie (keine Variometer).
g) von Telekommunikationssystemen auf dem Fluggelände für Wettbewerbsteilnehmern und Helfern (Funkgeräte und Telefone eingeschlossen).
3. Wettbewerbsgelände
wie interpretiere ich das .und zwar auf das V-Leitwerk oder Kreuzleitwerk , darf ich dort mit Cfk als Verstärkung Arbeiten
weil in den regeln von Fläche gesprochen wird , also sind das doch auch Flächen und dürfen dan mit Cfk verstärkt werden.??
Hier mal der Auszug dazu
2. Modell:
2.1 Das Modell besteht im Regelfall aus Flügel, Rumpf und Leitwerk. Nurflügel-Modelle die nicht über Rumpf und Höhen- oder Seitenleitwerk oder keines dieser Bauteile verfügen sind ebenfalls zuge-lassen, wenn sie insgesamt nur über zwei (2) Steuerklappen verfügen. Jede dieser Steuerklappen
darf nur von jeweils einem Servo angesteuert werden. Ansonsten gelten die Bauvorschriften für die Leitwerksmodelle sinngemäß.
Das Modell ist in „überwiegender“ Holzbauweise erstellt. Dies bedeutet:
a) Im Flügel dürfen lediglich für die Holme, Flügelverbinder und Nasenleisten GFK/CFK/Kevlar-Rohre oder GFK/CFK/Kevlar-Profile verwendet werden (ansonsten Holz).
b) Der Heckausleger für das Leitwerk darf aus einem GFK/CFK/Kevlar-Rohr oder –Profil beste-hen. Das Rohr/Profil darf (von hinten gesehen) maximal bis zur halben Flächentiefe des Flü-gels reichen.
c) Der Holzrumpf darf zur Festigkeitserhöhung auf der Oberfläche mit GFK/CFK/Kevlar be-schichtet sein.
d) Alle Ruderanlenkungsteile sind von der CFK/GFK-Einschränkung ausgenommen.
2.2 Nicht erlaubt ist der Einsatz
a) eines Voll-GFK/CFK/Kevlar- oder sonstigen Kunststoff-Rumpfes (z.B. Expert, EPP etc.),
b) eines in GFK/CFK/Kevlar Schalenbauweise erstellten Flügels oder Leitwerks, auch keine GFK/CFK/Kevlar-D-Box,
c) eines Leitwerks oder Flügels aus GFK/CFK/Kevlar-beplanktem Schaum- oder sonstigem Kunststoff,
d) feststehender oder einziehbarer Vorrichtungen zum Abbremsen des Modells bei der Landung am Boden (z.B. Bolzen, sägezahnähnliche hervorstehende Vorrichtungen usw.). An der Un-terseite des Modell darf nichts hervorstehen außer den bis zu zwei Hochstarthaken (Größe: je 5mm breit x 15 mm hoch, von vorne gesehen). Die Hochstarthaken können verstellbar sein, jedoch darf die Verstellung oder das Ausklinken nicht über die Fernsteuerung erfolgen.
e) von Ballast, der sich nicht innen im Modell befindet und an der Zelle sicher befestigt ist.
f) jeder Informationsübertragung vom Flugmodell zum Wettbewerbsteilnehmer, mit Ausnahme der Signalstärke, der Empfängertemperatur und der Spannung der Empfängerbatterie (keine Variometer).
g) von Telekommunikationssystemen auf dem Fluggelände für Wettbewerbsteilnehmern und Helfern (Funkgeräte und Telefone eingeschlossen).
3. Wettbewerbsgelände