RMZ & ED-R München: Flugbeschränkungsgebiet vom 17.02. bis 19.02.2023 - NfL 2023-1-2701 & NfL 2023-1-2702

RCN-Team

Moderator
Teammitglied
Datengrundlage
Gebiet mit Flugbeschränkungen NfL 2023-1-2702
Gebiet mit Funkkommunikationspflicht NfL 2023-1-2701
ED-R München
RMZ München
im Bundesland
Anlass
59. Münchner Sicherheitskonferenz
Aktivierungszeit (Ortszeit) ED-R München
Fr, 17. Februar 2023, 07:00 Uhr bis So, 19. Februar 2023, 19:00 Uhr
Aktivierungszeit (Ortszeit) RMZ München
Fr, 17. Februar 2023, 07:00 Uhr bis So, 19. Februar 2023, 19:00 Uhr

RMZ = Radio Mandatory Zone​



Zur großräumigen Orientierung:

ED-R_RMZ München - Übersicht 4200.png





Gebiet mit Flugbeschränkungen (ED-R) & Gebiet mit Funkkommunikationspflicht (RMZ)

ED-R_RMZ München - Detail 3262.png




ED-R München
NfL 2023-1-2702
Mittelpunktskoordinaten
48° 07' 59" N 011° 33' 53" E
Gebietsdurchmesser
6 NM ~ 11,11 km

Betroffene Vereinsgelände
keine bekannt​



RMZ München
NfL 2023-1-2701
Mittelpunktskoordinaten
48° 07' 59" N 011° 33' 53" E
Gebietsdurchmesser
18 NM ~ 33,34 km

Betroffene Vereinsgelände
1 - MFC Dachau e.V.*
2 - MFG Mallertshofen e.V.*
3 - MFC Red Baron e.V.
4 - MCM München e.V.
5 - Modellbau-IG Hachinger Tal/Brunnthal
6 - Modellfluggruppe Schäftlarn e.V.*
7 - MFG-Helmut Kermess e.V.*

Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db.com registriert haben!

*) Bezüglich der Position dieser Fluggelände gibt es unter Luftraum: Fragen und Antworten einige spezielle Darstellungen und Anmerkungen zu ihrer Lage inner- oder außerhalb der RMZ München!

Bitte beachten (ED-R):
2. Art der Flugbeschränkungen​
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.​
aus NfL 2023-1-2702

Bitte beachten (RMZ):
1.3 Ausnahmen

Ausgenommen von der RMZ/TMZ sind die Lufträume D (Kontrollzone) München (EDDM) und Oberpfaffenhofen (EDMO) sowie das Flugbeschränkungsgebiet „ED-R München".​
aus NfL 2023-1-2701
2. Regelungen​
In dem oben beschriebenen Gebiet mit Funkkommunikations- und Transponderpflicht haben​
Luftfahrzeuge nach Sichtflugregeln mit Ausnahme von​
a) Flügen der Polizeien und im Auftrag der Polizeien,
b) Flügen im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz,
c) Ambulanzflügen sowie von
d) Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen bis zu einer Flughöhe bis zu 120 m​
über Grund...​
...den Code A6375...abzustrahlen.
ergraut durch RCN-Team.
aus NfL 2023-1-2701

Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet.
Außerdem wird keine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.


...und zur Erinnerung:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.​

Hinweis:

Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")!​

Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.

In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread
Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort konkrete Frage(n) bezüglich ED-R und/oder RMZ zu stellen. Eine allgemeine Diskussion zum Thema Luftrecht ist jedoch unangebracht und wird daher strikt moderiert!
 

Anhänge

  • NfL 2023-1-2702 ED-R München.pdf
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  • NfL 2023-1-2701 RMZ München.pdf
    952,3 KB · Aufrufe: 15
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