Hallo,
also schauen wir mal in ein schlaues Buch: Palandt Kommentar zum BGB/-Ellenberger § 157 Rdnr. 16 : Skonto ist ein Preisnachlass den der Verkäufer (oder Handwerker) seinem Kunden bei Zahlung (auf den ursprünglich vereinbarten Preis) innerhalb einer bestimmten Frist einräumt.
Es gibt keine Verkehrssitte, so etwas wird entweder vorab vereinbart oder freiwillig gewährt. Deswegen ist es auch überflüssig, wenn auf Handwerkerrechnungen steht: "Handwerkerrechnung, daher ohne Abzug zu zahlen" oder so ähnlich.
Skonto wurde gewährt nach dem Motto "schnelles Geld ist gutes Geld", weil die Liquidität des Auftragnehmers/ Rechnungsstellers dadurch steigt. Wenn er den Auftrag kreditfinanziert, waren die Dispozinsen sicher höher als 3 %.
Es mag auch sein, dass das Skonto bei der Kalkulation des ursprünglichen Preisangebots gedanklich aufgeschlagen wurde. Mit anderen Worten, der Preis war eigentlich zu hoch. Bei Preisvergleichen zu bedenken.
Heute trifft man das Skonto nur noch selten an.
Für den Kunden: Abzüge sind nicht zulässig, es sei denn vereinbart oder freiwillig vom Vertragspartner gewährt.
Stefan