Aber erst mal muss dem Pilot der Verstoss nachgewiesen werden, und nicht der Pilot seine Unschuld beweisen. Eindeutige Rechtslage.
Anders schaut es bei der 25 kg Grenze aus. Bis Dato gabs noch keinen Verweis auf eine amtliche Darstellung, was unter (Modell) Startmasse ganz genau definiert ist, und nur das zählt letztendlich vor Gericht.
Wenn das Modell vor dem Start auf der Waage unter Zeugen (Flugleiter) 24,9 wiegt und startet, ist es vollkommen egal wieviel leere Cola Flaschen da noch im Rumpf rumliegen, auch wenn es dann zu einem Unfall kommt. Eine bessere Beweislage gibt es gar nicht, (solange noch keiner auf den Trichter kommt eine Luftbetankung durchzuführen
)
Es gibt keine bindende Festlegung wie das Gewicht zustande kommen muss/kann/soll.
Ich persönlich kann nicht verstehen wieso man sich vor der Zulassung drücken will.
Weil eine Zulassung a) einen ziemlichen Zeit Aufwand darstellt, und b) auch die Platzwahl einschränkt.
warum soll ich meinen Semi-Agrarflieger mit Wasserballasttank, Bonbon Abwurfschacht und Fallschirmspringeraufnahme zulassen, wenn ich mit maximal einer Option unterwegs bin, und damit locker in der 25 kg Grenze fliege?
PS:
Heuer war mal ein Fachmann aus D zu Gast bei mir. Der wollte mir ernsthaft und glaubhaft vermitteln, dass es auch darauf ankommt ob ein Smokertank schon mal in Betrieb war, oder noch jungfräulich ist, um mit in die Gewichtsberechnung einbezogen zu werden.
Geruchsprobe!!! Wenn der jetzt aber noch nach Cola riecht, ist das dann ein Verpflegungstank für den eingebauten Piloten?
Manchmal meine ich es wäre zielführender und sicherer die Piloten nach dem Verzehr gewisser Kräuter und Pilze in den letzten 24h zu fragen, als das Modell zu wiegen.