Turbinenservice mal anders... ich bitte um Eure Meinung!!!

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Segler89

User
Hat der TO schon das Erwachsenenalter erreicht? :confused:

Was für ein unnötiger Kommentar.

Ich finde die Fragestellung interessant. Mich beschäftigt allerdings eher weshalb die Werkstatt keine abschliessende Reparatur mehr durchführen wollte / will (oder zumindest nachgefragt hat). Wenn man dort soweit war, dass man den Brenner schon aufgemacht hatte, gab es ja sicher noch mehr Fehlersuche davor. Turbine startet nicht kann ja etliche Ursachen haben für die man den Kessel gar nicht öffnen muss. Das würde zumindest die 110€ erklären. Vielleicht gibt es dazu ein paar mehr Informationen? Wäre interessant zu wissen, sonst kann man nur vermuten.

Normal muss eine Werkstatt ja daran interessiert sein eine zufriedenstellende Lösung mit dem Kunden zu finden. Es gibt da ja aber auch einen Turbinenklempner mit einer äußerst kurzen Zündschnur. Vielleicht hast du den ja erwischt. :D:D:D
 
:D:p:D
mehr darf ich dazu nicht sagen, sonst muß ich wieder bei der pol hier in co vorsprechen:rolleyes:.
soviel zur "kurzen zündschnur".;)

aber wäre schonmal jetzt echt interessant, was die bine vorm wegschicken für ein offensichtliches fehlerbild aufwies. fabrikat etc.
daran kann man nämlich evtl. schon die notwendigkeit einer (teil-)zerlegenden ( und hoffentlich nicht zerstörenden!) eingangsprüfung abschätzen.
wenn der startermechanismus nicht funzt, oder die brennerkerze, oder das sensorboard oder ecu nen schlag weg hat, braucht man die bine selbst nicht zu zerlegen. außer es war gleichzeitig ein wucht- und/oder lagerwechselauftrag.
 
Ich sehe es so: Hier hat jemand, der im Service-Geschäft tätig ist, sich vom sprunghaften Verhalten eines Kunden provozieren lassen und will diesem nun einen Auswischen. Das ist unprofessionell und langfristig nachteilig. 110€ für nichts (das ist ja quasi sicher) gewonnen und einen Kunden und sein Umfeld als weitere Kunden verloren. So kurzsichtig muss man erstmal sein.

Stefan
 
naja gut, ich würde mich als kunde in dieser situation auch angefaßt fühlen, auch bei evtl. mißverständlicher kommunikation. da kann ein guter auftragnehmer ja auch was glattziehen und versuchen, wieder konsens herzustellen.
aber sei es wie es sei, ich denke die 110 euro werden gezahlt werden müssen, um die bine unkompliziert wiederzubekommen. sich auf einen rechtsstreit einzulassen, wäre meines erachtens sehr riskant und der ausgang deutlich offen.
ich denke zahlen schafft (burg-)frieden.
 

Maistaucher

Vereinsmitglied, Offizieller 1. Avatarbeauftragter
Ich gebe ja zu, dass das Verhalten des Herrn X nicht gerade als professionell zu bezeichnen ist.
Allerdings sollte man als Kunde auch die Geschäftsbedingungen möglichst vorher klären und verstehen,
um nicht wie hier häppchenweise von einer Überraschung in die nächste zu stolpern.
Nixfürungut.
Gehört für mich in die Schublade "Erfahrung".
 
also grundsätzlich ist das handling mit herrn xxxxxxxx nicht als unproblematisch anzusehen. dazu gibt es ausreichend kundenerfahrungen. kurze zündschnur ist noch durchaus nett gesagt.
trotz allem kann es sein, daß her xxxxxxxx sich diesmal im grünen bereich bewegt, zumindest aber nicht im wirklich roten.
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Moin, ich lese sehr genau mit.
Ich muss dann sehr darum bitten, keine Andeutungen in Bezug auf den Vertragspartner zu geben, ansonsten ist das Ding hier zu.
Den Versuch, so über das Forum Druck aufzubauen, kenne ich zur Genüge, dafür bin ich zu lange dabei - ohne das dem TE derzeit unterstellen zu wollen.
Wie schon vorher von einem User bemerkt, wir kennen bisher nur eine Sichtweise der Dinge.
 

Knut

User
Hallo,

mal gesetzt den Fall es ist so gelaufen wie der Themenstarter vorgibt. Und genau dazu wird um Meinungen gefragt.
Was ist daran verwerflich nicht 8 Wochen warten zu wollen? Man bittet um die Rücksendung aus welchen Gründen auch immer. Der Reparateur kann nun auf die Einhalten des Vertrages bestehen. Ok. Das ist sein gutes Recht.
Er hat schon begonnen, auch das ist schön. Logischerweise ist das nicht umsonst, er teilt das dem Auftraggeber mit und bittet um sofortige Rückmeldung. Verständlicherweise, davon kann der Reparateur ausgehen, wird er wohl unter diesen Umständen weitermachen sollen.
Es ist wohl davon auszugehen, das an der Turbine noch nicht‘s gemacht wurde. Irgendwie auch positiv.
Das erklärt die Reaktion des wohl nicht ganz unproblematischen Zeitgenossen.

Tschüß
Knut
 
ich mach jetzt mal ein virtuelles analogon auf:

gesetzt den fall, der motor meines heißgeliebten automobils will nicht mehr starten. auto wird in die werkstatt gebracht. dort heißt es, wegen vieler abzuarbeitenden aufträge würde die verweildauer bis voraussichtlicher rep drei wochen dauern. so gut so schön, auch wenn so lang...

nach einer woche möchte ich mein auto wieder abholen lassen, weil ich es wegen eines supersonderangebotes eines neuen verkaufen möchte, unrepariert.
mir wird dann mitgeteilt, der motor wäre bereits komplett zerlegt und ich müßte das zerlegen und zusammensetzen natürlich bezahlen.
ich denke ich würde dem werkstattbesitzer zwei gewisse körperteile so lang ziehen (und nicht die ohren!), daß sie auf dem boden schleifen.;)
 
Herr X antwortete per Mail und behauptet nun, dass er die Turbine schon zerlegt hätte und ich diesen Aufwand zahlen müsste.
Da laut Herrn X die Turbine schon zerlegt wurde, habe ich dann natürlich gebeten die Reparatur durchzuführen.
Am selben Abend kam dann nochmal eine Mail von Ihm, in der er schreibt dass er die Turbinen nun wieder zusammengesetzt habe (ohne Reparatur).

Das ist schon sehr merkwürdig! Zerlegt die Turbine und setzt sie, nachdem der Kunde dann doch um eine Reparatur gebeten hat, wieder zusammen:confused: OHNE vorher Rücksprache mit dem Kunden zu halten:confused:

Habe ich noch nie so gehört, aber wie Dieter schon geschrieben hat: "wir kennen bisher nur eine Sichtweise der Dinge."
 

UweHD

User
...wegen vieler abzuarbeitenden aufträge würde die verweildauer bis voraussichtlicher rep drei wochen dauern. so gut so schön, auch wenn so lang....
Das wurde lt. Themenstarter aber nie gesagt. Es wurde lediglich gesagt, "die Reparatur würde voraussichtlich 8 Wochen dauern" - nicht, es würde 8 Wochen dauern, bis man mit der Reparatur beginnen könnte. Das ist in diesem Fall ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied.

So objektiv sollte man auch dann noch bleiben können, wenn man - so wie du ganz offensichtlich - den betreffenden Servicebetrieb persönlich nicht leiden kann.
 

Segler89

User
Das wurde lt. Themenstarter aber nie gesagt. Es wurde lediglich gesagt, "die Reparatur würde voraussichtlich 8 Wochen dauern" - nicht, es würde 8 Wochen dauern, bis man mit der Reparatur beginnen könnte. Das ist in diesem Fall ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied.

Also bitte .... Glaubst du denn eine Turbine liegt 4 Wochen geöffnet in der Ecke oder in einer Schublade? Ich weiss ja nicht ob du dich mit Turbinen auskennst, aber was für eine Reparatur soll sich denn bitte 8 Wochen ziehen? Selbst wenn man Ersatzteile in Timbuktu bestellen muss, oder vielleicht eine neue Brennkammer schnitzen.

Es geht doch eigentlich darum: Auf alle Fälle hätte die Werkstatt Rücksprache zu halten um den Kunden über die Schäden bzw. den Aufwand / Kosten der Reparatur zu unterrichten. Hoffe der TE äußert sich hier nochmal. Trotz allem ist das Verhalten wenn alles so stimmt mehr als kundenunfreundlich.
 
uwe, vielleicht hast du es überlesen:
ich habe ein virtuelles analogon aufgestellt.;)
ich weiß nicht, ob du analogon erst googeln mußt, ohne es fehlzudeuten, aber tu es vielleicht mal...
 
Hallo,
irgendwie habe ich gerade ein Dejavu wenn ich das hier lese.
Gegen die 8 Wochen Wartezeit gibt es ja grundsätzlich nichts zu sagen, entweder man akzeptiert das oder eben nicht. Ich glaube aber auch nicht, dass bevor die Turbine dran ist, diese auseinander gebaut wird und irgendwo im Regal dann weiter auf die Reparatur wartet. Für die meisten Turbinen werden da sicher Ersatzteile vorhanden sein und wenn nötig nicht wochenlang bestellt werden müssen. Er hat sich ja auf bestimmte Typen spezialisiert und die meistgebrauchten Teile sicher vorrätig.
Zu meinen Turbinenanfangszeiten schickte ich dort auch eine hin. Sie lief nicht richtig, hatte wahrscheinlich keinen mechanischen Defekt, sondern was Softwaremäßiges. Nach einer Woche fragte ich mal nach, so am Nachmittag, da hieß es wegen Krankheit dauert es noch etwa eine Woche, was ja kein Problem ist bzw. war und an der Turbine wurde noch nichts gemacht. Noch am selben Abend bekam ich von jemand anderen das Angebot zur Hilfe. Daraufhin schrieb ich noch am selben Abend eine Mail mit der Stornierung des Auftrages und Bitte der Rücksendung. Am nächsten Morgen bekam ich sogar schon Antwort, aber anders wie gedacht. Die Turbine ist schon zerlegt und kommt in den nächsten Tagen wieder zurück. Es wurden neue Lager usw. getauscht. Was es auch immer war, läst sich nicht mehr genau sagen, aber man staunt doch, dass trotz Krankheit Nachtschichten eingelegt werden um dann doch noch den Auftrag auszuführen. Klar, er lebt ja davon.
Lege das unter Lehrgeld ab, bezahle und ärgere dich nicht noch ewig herum. Ich lasse seit dem meine Turbinen immer beim Hersteller reparieren, die schicken die Turbine auch ohne Lagerwechsel zurück, wenns nur die Software ist und sind oft sogar sehr kulant. Ist auch nicht teurer und die Rücksprache klappt.
Ist nur meine Meinung.
Gruß
Matthias
 
Gesetz

Gesetz

Hallo,
bei dem Durcheinander möchte ich mich doch einmal zu Wort melden. Es steht alles im Gesetz:
- Die Reparatur ist ein Werkvertrag.

§ 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
(2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.

- Die lange Bearbeitungsdauer wurde akzeptiert. Hier könnte man sich noch Gedanken machen, ob der Auftraggeber an dieser Stelle noch einen kostenfreien "Rückzieher" hätte machen können, hat er aber nicht. Dabei käme es in der Tat auf alle Details der Kommunikation an.

- Nach drei Wochen kam dann der Rückzieher, das Gesetz nennt das "Kündigung". Das kann der Auftraggeber jederzeit, muss dann aber den vollen Werklohn zahlen, abzüglich ersparter Aufwendungen:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 649 Kündigungsrecht des Bestellers
Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

Wer stimmt mir zu, dass ein einmal geschlossenener Vertrag nicht so ohne weiteres rückgängig gemacht werden kann? Was würden wir sagen, wenn unser Arbeitgeber morgen sagt, geh mal nach Hause, ich hab´s mir anders überlegt und zu Hause der Vermieter vor der Tür steht und sagt, Du kommst hier nicht mehr rein.

Ich finde die gesetzliche Regelung durchaus fair.

Ob die 110,00 € passen, ist dann eine andere Frage. Das hängt eben davon ab, was schon gemacht wurde. Wenn vorher kein Preis vereinbart wurde, sind wir bei der üblichen Vergütung § 632 Abs.2 BGB.

Ach und dann war da noch die Sache mit dem Eigentum:

§ 647 Unternehmerpfandrecht
Der Unternehmer hat für seine Forderungen aus dem Vertrag ein Pfandrecht an den von ihm hergestellten oder ausgebesserten beweglichen Sachen des Bestellers, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zwecke der Ausbesserung in seinen Besitz gelangt sind.

Nach meiner Erfahrung entstehen die meisten Streitigkeiten aus mangelhafter Kommunikation,
Stefan

P.S. Das Gesetz findet jede Suchmaschine mit zwei Klicks.
 

Knut

User
Hallo Stefan,

viel Neues ist das aber nun auch nicht.
Ja, der Auftraggeber kann kündigen hat aber die bereits erbrachten Leistungen/Aufwendungen zu zahlen. Da läßt sich nicht drüber streiten.
Kritikpunkt in dem Fall ist die äußerst mangelhafte Kommunikation seitens des Auftragnehmers, zumindest wie geschildert, bzw. das eventuelle Vortäuschen falscher Tatsachen.
Fakt ist, die Reaktion des Auftragnehmers binnen einen Tages auf die Kündigung des Auftrags lässt wenig auf Korrektheit schließen, mal von korrektem Geschäftsgebaren abgesehen.
Interessant wäre vielmehr ob diese Vorgehensweise rechtlich zulässig ist. Moralisch sicher bedenklich.
Immer davon ausgegangen , das es sich so wie dargestellt abgespielt hat.

Tschüß
Knut
 

Segler89

User
Die anderen Turbinen sind während der Brückentag / Urlaubswoche direkt nachgerückt, quasi unterbrechungsfrei! Ist klaaaaaaar Checkov. :D:rolleyes:

Zahl die 110€, hake es als Lehrgeld ab und erzähle JEDEM in deinem Bekannten- und Freundeskreis was da gelaufen ist. Ich gehe jede Wette ein, dass die Turbine gar nicht aufgemacht wurde.

Bitte aber darum genau aufzustellen was für die 110€ bereits gemacht wurde. Würde mich auch interessieren, denn eine "Teilzerlegung" eines Triebwerks 110€? Wofür?

Übrigens, Kingtech Turbinen kommen aus Taiwan, nicht China. Hat sich wohl noch nicht bis zu Herrn X rumgesprochen.
 

Steffen

User
Der ganze Fall ist etwas verzwickt und es kann natürlich auch sein, dass ich im Unrecht liege, deshalb habe ich ja um Eure Meinung gefragt.
Also ich finde da nichts verzwicktes.
Du hast storniert, er hat zusammengebaut, dann hast Du doch wieder beauftragt, leider ist die Arbeit schon angefallen. Nicht jeder schaut in der Werkstatt während der Arbeit auf jede reinkommende Mail.

Bezahl es und steh dazu, dass Du mit Deinem hin und her das ganze durchaus eigenständig produziert hast.
 
Hallo Stefan,

viel Neues ist das aber nun auch nicht.
Ja, der Auftraggeber kann kündigen hat aber die bereits erbrachten Leistungen/Aufwendungen zu zahlen. Da läßt sich nicht drüber streiten.
Kritikpunkt in dem Fall ist die äußerst mangelhafte Kommunikation seitens des Auftragnehmers, zumindest wie geschildert, bzw. das eventuelle Vortäuschen falscher Tatsachen.
Fakt ist, die Reaktion des Auftragnehmers binnen einen Tages auf die Kündigung des Auftrags lässt wenig auf Korrektheit schließen, mal von korrektem Geschäftsgebaren abgesehen.
Interessant wäre vielmehr ob diese Vorgehensweise rechtlich zulässig ist. Moralisch sicher bedenklich.
Immer davon ausgegangen , das es sich so wie dargestellt abgespielt hat.

Tschüß
Knut

Hallo Knut,
ich habe nicht behauptet, etwas Neues zu bieten. Nur schien mir die bisherige Diskussion kaum auf der Rechtslage zu basieren.

Mangelhafte Kommunikation ist das Problem. Darauf habe ich in meinem letzten Satz hingewiesen.

Es wäre vielleicht besser gewesen, wenn der Kunde vor der Kündigung Kontakt aufgenommen und die Gründe erklärt hätte. Hat er vielleicht, aber die nun vorgelegte Kommunikation beginnt erst nachdem das Kind im Brunnen lag.

Eine Kündigung ist eine einseitige Erklärung, die man nicht zurücknehmen kann.

Dabei wäre es sicher auch besser - kulanter- gewesen, wenn der Auftragnehmer zunächst nachgefragt hätte, warum der Auftrag gekündigt wird. Kulanter ja, entspricht aber nicht der Rechtslage. Ob die Reaktion dann auf ein unkorrektes Geschäftsgebahren schließen lässt? Warum? Ich glaube, dass viele Gewerbetreibende, die hier mitlesen, eine andere Meinung dazu hätten, sich aber klug nicht dazu äußern.

Wenn diese Diskussion irgendeinen Sinn haben soll, dann den, das Mitleser wissen, wie die Rechtslage aussieht und sich darauf einstellen, wenn, besser bevor sie in eine solche Situation geraten.

Ein Wort noch zu den weiteren Behauptungen wie, " der hat bestimmt nichts gemacht ..." Das wisst ihr doch gar nicht. Mit solchen Unterstellungen kommt man nicht weiter.

Stefan

P.S. Ich hab das Gesetz nicht gemacht, finde es aber ausgewogen
 
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