Die alte AE erlischt zum 01.07 diesen Jahres, dann ist die weg.Diese Erlaubnis kann nur vortgeführt werden wenn der Modellflug auch auf dem Flugplatz unter den Bedingungen einer Verbandsbetriebserlaubnis durchgeführt wird.
Andernfalls fällt der Modellflugbetrieb auf die offene Kategorie der EU Durchführungsverordnung zurück.
Die Verbandserlaubnis, oder wie der Humbug heißt, kann auf dem Gelände keinesfalls greifen, da der Betrieb dort vom RP genehmigt wird für die verschiedenen Luftfahrzeugklassen. ( das war ja nun auch der Grund, wieso man eine AE auf dem Gelände benötigte.)
Genauso wenig darf dann dort mit einer Kompetenz nach UAS Open geflogen werden, der Betrieb, also Start und Landung auf dem Gelände ( nicht der Überflug, der ist erlaubt solange unkontrollierter Luftraum gegeben ist), von unbemannten LFZ ist nämlich nicht erlaubt.
Du kannst mit einer Kompetenz nach UAS Open überall im entsprechenden Szenario starten und landen ( genauso wie mit der alten 5 Kg Klasse von früher; fang bitte nicht mit den 1,5 Km an wegen Verbrenner an) ausser auf Flugplätzen ab Segelflug Gelände aufwärts.
Also geht mit dem ausgemachten Humbug auf solchen Flugplätzen gar nichts, weil es sich selbst lahm legt.
Als Förderung des Luftsports kann man das ja wohl kaum bezeichnen, wenn man Luftsport auf Flugplätzen verbietet.
Gruß Horst