Unbemannte Luftfahrzeuge - Chancen und Risiken für den Modellflug

Am 07.04.2017 ist doch die deutsche LuftVO u.a. speziell uns betreffend neu novelliert worden. Habe ich es richtig in Erinnerung das innerhalb von 2 Jahren da etwas passieren sollte, passieren muss?????
Ist doch nicht mehr lange hin, warum lässt man uns über Zukünftiges so im Unklaren??? Bekommen wir dann etwas vorgesetzt was wir ohne vorherige Informationen wiederspruchslos einfach so zu akzeptieren haben?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Also die letzten Neuerungen im Umfeld der Luft-VO (Gemeinsame Grundsätze) sind schon vor einiger Zeit auf den Web-Seiten der Verbände publiziert worden.
Und in der FMT hat es auch gestanden.
Daher verstehe ich das Problem nicht.
 
Hallo Frank , auch mich würde jetzt im neuen Jahr interessieren , wie der derzeitige Stand auf EU Ebene ist.

Hallo,
in der letzten Zeit war die Situation die, dass zu der "Drohnenregulierung" mit erschreckender Schlagzahl Änderungen gekommen sind, die den Überblick und eine Kommentierung sehr erschwert haben.
Ich warte selber auch auf den "Final Draft" zu dem man dann mal was sagen kann, ohne dass der Kommentar nach einer Woche überholt ist.
Darum war hier etwas Schweigen im Walde.[/QUOTE]


Hallo Frank,

ist das immer noch der aktuelle Stand?

Danke und Gruß Ralph
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
in der letzten Zeit war die Situation die, dass zu der "Drohnenregulierung" mit erschreckender Schlagzahl Änderungen gekommen sind, die den Überblick und eine Kommentierung sehr erschwert haben.
Ich warte selber auch auf den "Final Draft" zu dem man dann mal was sagen kann, ohne dass der Kommentar nach einer Woche überholt ist.
Darum war hier etwas Schweigen im Walde.


Hallo Frank,

ist das immer noch der aktuelle Stand?

Danke und Gruß Ralph[/QUOTE]

Bis jetzt ja,
ich frag aber noch mal nach.
Ende Februar soll die Sache bei der EASA abgeschlossen werden.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Danke Frank!

Vielleicht kannst Du auch einen kleinen Ausblick geben...

Gruß Ralph

Hallo,
die Randbedingungen sind relativ klar (hoffe ich zumindest).

2 Optionen: Nationales Recht / Regelung nach den Prozeduren der Verbände

Für den organisierten Modellflug um nur einige Punkte zu nennen:

Keine Höhenbeschränkung
Keine Registrierung unter 25 kG
Registrierung der Piloten durch Verbände möglich
Regeln nur für Verbands- / Vereinsmitglieder nutzbar

Es ändert sich eigentlich kaum was. Das vorhergesagte Ende des Modellflugs fällt also aus.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
sobald die finale Version der EASA vorliegt, gibt es mehr Infos.
Im Moment ist das alles doch sehr ein Blick in die Kristallkugel.
 
Solange keine offizielle deutsche Übersetzung vorliegt, werde ich keine Sekunde darauf verschwenden, das zu verfolgen.
H.
 
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