Verlässlichkeit von dipul?

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Zur Zeit gibt es sechs aktive Flugbeschränkungsgebiete (ED-R...). Von diesen sechs Gebieten werden vier in dipul angezeigt. Eigenartigerweise sind aber genau die Gebiete nicht zu finden, in denen Modellflug möglich wäre. Beispielsweise sind die angezeigten Gebiete ED-R Peenemünde, ED-R Kiel, ED-R Eckernförde und ED-R Hohe Düne zum Modellfliegen nicht oder nur eingeschränkt brauchbar. Demgegenüber sind jedoch die nicht angezeigten Gebiete ED-R Stepenitz und ED-R Klixbüll, in denen auf Grund ihrer geographischen Lage durchaus Modellflug vorstellbar ist, in dipul nicht zu finden.
Das bedeutet also, dass Modellflieger auf das Risiko, mit §62 LuftVG in Konflikt zu geraten, gerade dort nicht hingewiesen werden, wo die Wahrscheinlichkeit am größten ist.
Aber dort, wo es ziemlich unwahrscheinlich ist mit §62 LuftVG in Konflikt zu geraten, werden sie gewarnt.

Welche Systematik liegt dieser eigenwilligen Auswahl wohl zu Grunde?
 
  • Like
Reaktionen: aue

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Eckart,

so wie ich das verstanden habe ist Dipul in Richtung Drohnenbetreiber zuständig. Auf keinen Fall für den Modellflug.
„Wir“ geben Dipul nur die Daten wo „wir“ aktiv sind an Dipul für deren Drohnenmanagement.

Dh. was Dipul irgendwo veröffentlicht, hat keine Relevanz für uns Modellflieger.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Eckart,

so wie ich das verstanden habe ist Dipul in Richtung Drohnenbetreiber zuständig. Auf keinen Fall für den Modellflug.
„Wir“ geben Dipul nur die Daten wo „wir“ aktiv sind an Dipul für deren Drohnenmanagement.

Dh. was Dipul irgendwo veröffentlicht, hat keine Relevanz für uns Modellflieger.
Hallo,
ich frage mich, wie dein Standpunkt mit den Artikeln 4 (Die UAS-Betriebskategorie „offen“), 15 (Betriebsbedingungen für geografische UAS-Gebiete) und 16 (UAS-Betrieb im Rahmen von Flugmodell-Vereinen und -Vereinigungen) zur Deckung zu bringen sind. Alle diese Artikel sind für den Modellflug relevant und definieren Aufgabe und Anwendungsbereich von dipul. Ferner geht daraus klar hervor, dass Modellflugzeuge zu den UAS zählen.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Frank,

wo steht konkret der Satz, als Modellflieger der unter Verbandsregeln fliegt, muss man sich bei Dipul über die Nutzung des Luftraumes G informieren?
 

hholgi

User
...wo steht konkret der Satz, als Modellflieger der unter Verbandsregeln fliegt, muss man sich bei Dipul über die Nutzung des Luftraumes G informieren?
Und beim Kenntnisnachweis wird DIPUL auch nicht erwähnt.
Ich bin in unserm Verein garantiert der Einzige der weis was dipul ist. Und ich werds keinem erzählen ... sondern auch versuchen zu vergessen.

Inzwischen habe ich und viele Flieger Kollegen beschlossen nur noch auf offizielle schriftliche Informationen zu reagieren die an uns direkt oder den Verein gesendet werden.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,

wo steht konkret der Satz, als Modellflieger der unter Verbandsregeln fliegt, muss man sich bei Dipul über die Nutzung des Luftraumes G informieren?
Luiftverkehrsordnung §21f (1). Dort steht der Verweis auf UAS OPEN.060 2 a-d.
In UAS OPEN.060 2 c steht der Verweis auf 2019/947 §15.
Die in D nach $15 ausgewiesenen Gebiete werden in dipul veröffentlicht. Das ist die offizielle Quelle.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Frank,

"zusammengewürfelte" Gesetzestexte mit Verweisen hin und her helfen dem Modellflieger gar nichts, weil er nicht mit X-Gesetzbüchern unter dem Arm zum Modellfliegen fährt.

Wo steht konkret der Satz, als Modellflieger der unter Verbandsregeln fliegt, muss man sich bei Dipul über die Nutzung des Luftraumes G informieren?

Ja und danke an Holger, wird das im Kenntnisnachweis des MFSD abgefragt?
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Frank,

"zusammengewürfelte" Gesetzestexte mit Verweisen hin und her helfen dem Modellflieger gar nichts, weil er nicht mit X-Gesetzbüchern unter dem Arm zum Modellfliegen fährt.

Wo steht konkret der Satz, als Modellflieger der unter Verbandsregeln fliegt, muss man sich bei Dipul über die Nutzung des Luftraumes G informieren?
Ich stelle mal in deiner Art der Fragestellung die Gegenfrage:
Wo steht konkret der Satz, als Modellflieger der unter Verbandsregeln fliegt, muss man sich nicht bei Dipul über die Nutzung des Luftraumes G informieren?

Du weisst ganz genau, das es solche Sätze nicht gibt und nicht geben kann.

Das man sich als Modellflieger an Flugbeschränkungen halten und sich dazu gültige Informationen verschaffen muss, gebietet der gesunde Menschenverstand.

Was wäre deiner Ansicht nach eine gültige Alternative zu dipul ?

Ausserdem wäre es eine wichtige Aufgabe von RC-Network, dem Modellflieger die meist undurchsichtige Rechtslage transparent zu machen und Handlungsempfehlungen zu geben!
 
Wo steht konkret der Satz

Checkpunkt 2
Ich beachte die luftrechtlichen Bestimmungen und die örtliche Luftraumordnung, insbesondere auch Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Natur und Umwelt und die in § 21h Abs. 3 LuftVO genannten geografischen Gebiete.

Frage ist woher die Geografischen Gebiete nehmen -> z.B. Dipul

So verstehe ich das zumindest.

Nachtrag: Das wird wohl auch der Grund sein warum flyDMFV den Dipul kram mit integriert hat, aber dass nur eine Vermutung meinerseits.
 
Zuletzt bearbeitet:

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Frsge ist woher die Geografischen Gebiete nehmen -> z.B. Dipul

Das ist korrekt wie Du schreibst: z.B. Dipul.
Das ist eine Option. Vielleicht gibt es noch andere?

Worum es mir eigentlich geht.
Dipul ist nicht der Dreh- und Angelpunkt für uns Modellflieger. Das können wir nutzen um uns zu informieren, müssen es aber nicht, wenn man andere Quellen hat. Wir sollten uns nicht stärker an Dipul binden lassen als unbedingt notwendig. Deren Ziel ist und bleibt das Drohnenmangement. Wir sind dabei nur eine Randerscheinung und sicher keine Cash-Cow. Wobei das ja gar nicht so bleiben muss.
"Du möchtest irgendwo in der Landschaft fliegen? Bitte Deinen Standort aktivieren und die Zahlung von 2.- € via Paypal bestätigen."

Ihr wisst sicher was ich meine. Ich mag einfach keine monotheistsche Welt.... ;)
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Das ist korrekt wie Du schreibst: z.B. Dipul.
Das ist eine Option. Vielleicht gibt es noch andere?

Worum es mir eigentlich geht.
Dipul ist nicht der Dreh- und Angelpunkt für uns Modellflieger. Das können wir nutzen um uns zu informieren, müssen es aber nicht, wenn man andere Quellen hat. Wir sollten uns nicht stärker an Dipul binden lassen als unbedingt notwendig. Deren Ziel ist und bleibt das Drohnenmangement. Wir sind dabei nur eine Randerscheinung und sicher keine Cash-Cow. Wobei das ja gar nicht so bleiben muss.
"Du möchtest irgendwo in der Landschaft fliegen? Bitte Deinen Standort aktivieren und die Zahlung von 2.- € via Paypal bestätigen."

Ihr wisst sicher was ich meine. Ich mag einfach keine monotheistsche Welt.... ;)
Was sind den die "anderen Quellen" ?
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Ja Frank, das wird sich noch zeigen ob es andere Quellen geben wird.
Klar, momentan hat Dipul seine Claims abgesteckt.
Aber sollte irgendwann mal wirklich Geld verdient werden mit dem Drohnenverkehr, zur Erinnerung es ging weltweit um ein Multi-Milliardengeschäft, dann wird es vielleicht andere Anbieter geben. Da genügt schon eine Prüfung der EU-Monopolkommision und die Karten werden evtl. neu gemischt. Daten müssen für andere Plattformen zugänglich sein etc. etc.

Nichts ist so stetig wie die Veränderung. ;)
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Claus,
ich hab so das Gefühl, dass du etwas falsch verstanden hast.
Der §15 der (EU) 2019/947 verpfilchtet im §15 die Nationalstaaten:

"Weisen Mitgliedstaaten geografische UAS-Gebiete nach den Absätzen 1 oder 2 für Geo-Sensibilisierungszwecke aus, sorgen sie dafür,
dass die Informationen über diese geografischen UAS-Gebiete, auchderen Geltungsdauer, in einem gemeinsamen einheitlichen digitalen Format veröffentlicht werden."


Genau das tut dipul als hoheitliche Aufgabe zu der die Bunderepublik durch europäisches Recht verpflichtet ist. Dipul ist dabei die graphische Oberfläche zur Darstellung der verbindlichen WMS-Daten. Natürlich sind auch andere Frontends für die WMS-Daten denkbar. Basis beliben aber immer die durch dipul dargestellten Daten.
Dipul hat keinen kommerziellen Hintergrund. Der Betreiber ist das BMDV in Erfüllung hoheitlicher Aufgaben.
Die Geo-Daten, die dipul darstellt, sind frei zugänglich. Da kann sich jeder der möchte auch ein eigenes Frontend basteln.

Wenn du gerne möchtest, Anleitung dazu steht hier.
Deine Einwendungen gegen dipul sind für mich nicht nachvollziehbar.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
ich hab so das Gefühl, dass du etwas falsch verstanden hast.
Danke für die Erklärungen. 👍

Sorry, ich war tatsächlich auf dem falschen Pferd.
Wenn auch alles mit "D" beginnt. :D
 

Meier111

User
"Du möchtest irgendwo in der Landschaft fliegen? Bitte Deinen Standort aktivieren und die Zahlung von 2.- € via Paypal bestätigen."
Wollte morgen fliegen gehen. Auf welches Konto muss ich überweisen?



Klingt heute noch nach Zukunftsmusik, aber, wer weiß, wann es soweit ist?
Wird bestimmt schon geplant.
Flugsteuer für Modellflieger.
Verbrennerflieger müssen natürlich mehr bezahlen...
 
Ausserdem wäre es eine wichtige Aufgabe von RC-Network, dem Modellflieger die meist undurchsichtige Rechtslage transparent zu machen und Handlungsempfehlungen zu geben!
Ach so, ich dachte dafür wären die jeweiligen Erlaubnisinhaber (nennt man Verbände) zuständig.
So kann man sich irren...:( Die KN-Kohle ist fürs Erste eingefahren, jetzt bloß nicht mit Arbeit um die Ecke kommen :confused:

Da wurde jetzt eine Kontaktadresse für jeden einzelnen UAS Betreiber in D eingefordert und nun liegt das ungenutzt herum.
Muss man echt mal drauf kommen. Und ich Dämlack glaubte daran dass das für wichtige (aktuelle) Infos genutzt würde.
Ich Dummerchen. :D
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ach so, ich dachte dafür wären die jeweiligen Erlaubnisinhaber (nennt man Verbände) zuständig.
So kann man sich irren...:( Die KN-Kohle ist fürs Erste eingefahren, jetzt bloß nicht mit Arbeit um die Ecke kommen :confused:

Da wurde jetzt eine Kontaktadresse für jeden einzelnen UAS Betreiber in D eingefordert und nun liegt das ungenutzt herum.
Muss man echt mal drauf kommen. Und ich Dämlack glaubte daran dass das für wichtige (aktuelle) Infos genutzt würde.
Ich Dummerchen. :D
Hallo,
über den Umfang der Informationsarbeit der Verbände zum Thema neues EU-Recht kann sich ja wohl keiner beschweren. Ich bin mir sehr sicher, das die Verbände hier das in ihren Möglichkeiten stehende getan haben.
Trotzdem ist die Aufgabe der fortlaufenden Information eine unendliche Geschichte, zu der auch gerne mal andere Institutionen, zu deren Aufgabenbereich die Förderung des Modellflugs zählt, beitragen können.

Es ist nicht zielführend, die ganze Informationsarbeit auf die Verbände abzuwälzen. Z.B. RCN könnte hier durch eigene, redaktionelle Arbeit eine als neutral zu betrachtende Informationquelle werden, da RCN nicht von Verbandsinteressen und Positionen geleitet werden darf. Genauso wären hier die Printmedien mal gefordert, eigene redaktionelle Beiträge zu leisten.

Mal am Rande: Die Bemerkung das die Verbände das Geld für den Schulungsnachweis jetzt kassiert haben und deshalb jetzt nichts mehr tun, war mehr als unangebracht.
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten