Verlässlichkeit von dipul?

Die Frage für mich wäre eher, warum macht die Dipul Seite nicht gleich die DFS, dann wäre es aus erster Hand...

Ergänzung: Wenn ich es richtig weiss, ist ein Gebiete mit zeitlich begrenzten Flugbeschränkungen in Deutschland ein EDR und wird per NOTAM veröffentlicht...
 
Zuletzt bearbeitet:

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Gebiete mit Namen NOTAM?
Nicht ganz, Hans! Flugbeschränkungsgebiete heißen bei uns generell ED-R, da macht zeitlich begrenzt oder dauerhaft keinen Unterschied. Die werden auch als NfL bekannt gemacht, nicht nur per NOTAM.
 
Zuletzt bearbeitet:

Georg Funk

Vereinsmitglied
Also meines Wissens geschieht die Veröffentlichung für die Lufträume in Deutschland immer noch durch die DFS über die ICAO-Karte, kurzfristige Änderungen werden in den NOTAM (Auch bei der DFS) veröfftlicht. Was mann da aber nicht erfährt sind Modellflugbeschränkungen durch Umweltschutz... Dipul soll das wohl für die Modellflieger/Dronenpiloten zusammenfassen. Inwieweit Dipul rechtlich Verbindlich ist müsste man rausfinden,
Interessante Konstellation, ich Informiere mich über eine Seite der Bundesregierung über die Regeln, fliege dann weil es lt. dipul erlaubt ist, begehe aber eine Luftraumverletzung... Wer ist da jetzt in der Haftung?
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Kann ich beantworten: Haftungsausschluss
Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität kann daher nicht übernommen werden.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Somit ist doch Deine Frage nach der Verlässlichkeit von dipul beantwortet?
Man könnte es auch so schreiben: "Verlasst Euch nicht auf uns, denn wir wissen wir machen Fehler."

Wäre das nicht genau so, als würde am Ende des BGB eine salvatorische Klausel stehen? :D
 
Und der Dumme ist der Pilot wo es heisst er hätte sich ausführlicher informieren müssen. Frage ist nur worauf soll der sich am Ende stützen.
Man bekommt noch alle Hobby's am Ende irgendwie durch Regelungswut kaputt.
 

BZFrank

User
Interessante Konstellation, ich Informiere mich über eine Seite der Bundesregierung über die Regeln, fliege dann weil es lt. dipul erlaubt ist, begehe aber eine Luftraumverletzung... Wer ist da jetzt in der Haftung?
Natürlich Du. Hättest dich ja in dem abgeschlossenen Raum mit kaputter Beleuchtung, mit dem Schild "Vorsicht bissiger Leopard" davor, im dritten Untergeschoss des LBA mit der aktuellen Info über Luftraumsperrungen versorgen können.
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Die Sachlage ist folgende:
:rcn: informiert so gut wie möglich. Da wir aber auch keine Fehlerfreiheit garantieren können, gebe ich immer die Informationsquelle an. Dort kann sich dann jeder selbst von der Richtigkeit der Information ein Bild machen. Das AIP (Luftfahrthandbuch Deutschland) ist dabei eine zuverlässige Quelle, wie auch das Büro der Nachrichten für Luftfahrer mit seinen NfL. Beide Institutionen haben keinen Haftungsausschluss. Leider gibt es bezüglich NfL doch einen Haken, nämlich einen finaziellen. Es kostet rund 200 € pro Jahr, wenn man regelmäßig Zugriff auf die NfL haben möchte. Aber das AIP ist für jeden kostenlos zugänglich, um mit einem positiven Gesichtspunkt zu schließen.

[...] Manches muss man nicht mal ignorieren.
Geht fliegen.
Ob das so geschickt ist? Spätestens, wenn sich die BAF meldet, gibt es Grund, sich ernsthaft Sorgen zu machen. Wenn Knast droht, hört der Spaß nämlich auf.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt hab ich aber Angst...🙄

Ich glaube, da gibt es unmittelbarere Gefahren, als dass sich jemand ernsthaft für unsere Spielzeugflieger interessiert.
 
Wenn Knast droht, hört der Spaß nämlich auf.
Egal, hab mildernde Umstände wegen schwerer Kindheit...und die wollen mich nicht wirklich belohnen und mir die Arbeit wegnehmen. Insofern sehe ich das sehr entspannt. Besonders in Zeiten wo man Gefangene aus der Haft wegen Überbelegung entläßt.:D

Macht euch mal etwas schlau wie viele Autofahrer jedes Jahr beim Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgegriffen werden. (Vorsatz also, nicht nur Fahrlässigkeit)
Ist da auch nur einer davon in Haft? Nein, noch nicht mal nach einem Unfall...ok, bei Todesfolge vielleicht mal Bewährung...;)
 

hholgi

User
Ich mache Modellfliegen seit 1975.
Und gegen irgendwas haben wir immer verstoßen.
Z.B. mit den manchmal unangemeldeten 35Mhz Anlagen…

Das hier ist da noch das geringste….:cool:
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Wieso erinnert mich das jetzt an die Einstellung:"Ich mache einfach die Augen zu, dann sieht mich keiner!" 🤣
Folgendes ist mir mal erzählt worden: Vor einigen Jahren gab es um Hamburg ein Flugbeschränkungsgebiet, von dem viele, so um die 40, Vereinsgelände betroffen waren. Dort hat die Polizei die Gelände abgeklappert, um sich zu vergewissern, dass auch wirklich niemand fliegt.
Aber jeder wie er mag. Soll bloß hinterher niemand sagen, es hätte keiner darauf hingewiesen. Information ist alles!
 
Wieso erinnert mich das jetzt an die Einstellung:"Ich mache einfach die Augen zu, dann sieht mich keiner!" 🤣
Naja, ich hab auch die letzten Jahre viel Zeit damit verbracht eben nach den Regeln (korrekt weil verstanden) zu fliegen.
Nachdem es mittlerweile scheint dass man daraus ein eigenes Hobby machen kann sagen sich immer mehr "man muss nicht über jedes Stöckchen springen das einem hin gehalten wird."
Nun, mein Flugbetrieb ist sicher, seit mehr als 43 Jahren.
Ob nun auf der Wiese oder im Verein.
Ich weiß sehr genau was ich tue egal ob es Drachen steigen lassen ist, ob ich Jet fliege, im Verein oder grüne Wiese, sogar im Ausland.
Wenn ich nun sehe wie schlecht das in Deutschland gemacht wird seitens Informationen, dann empfehle ich mal einen Blick auf (Beispiel) Dänemark und deren recht gut aktualisierte Seite wo sich der UAS Pilot über sein Gebiet informieren kann.
Da brauche ich lediglich 2 Dinge - die Information über vorhandene Naturschutzgebiete und die zugehörigen Limits und weiters die Seite mit den permanenten und temporären Luftraumzonen.
Ach nee, Windfinder auch, damit ich weiß woher der Wind kommt.;)

Was ich nicht brauche ist eine Plattform, von der ich nicht weiß ob sie alles beinhaltet was ich wissen soll und ohne Gewähr.
Wenn man etwas will muss man einen händelbaren Ablauf erstellen, ansonsten bleibt es ein Wunsch und wird niemals Wirklichkeit.

Daher sage ich, im Zweifel lasse ich es drauf ankommen.
Ist meine Entscheidung, die darf aber ja jeder für sich selbst treffen.
 
Muss man die persönlichen Einstellungen wirklich für jeden nachlesbar in alle Welt rausposaunen ???
Muss man jedes Thema zerlassen?

Zum Thema: vielleicht müssten den zuständigen bei Dipul einfach mal fachgerecht ihre Versäumnisse dargelegt werden ?
 
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