Versicherung

TG

User
Hallo Zusammen,

es gibt über Versicherungsmakler oder Rahmenabkommen mit Firmen sehr wohl teilweise erhebliche Bedingungsverbesserungen und Erweiterungen. Zudem auch noch zu einem äußerst günstigen Preis.

Bei Schadenabwicklungen haben die meisten Gesellschaften so ihre Eigenheiten. Das kann sich auch noch täglich ändern.

Bei Rob steht eben diese Deckungserweiterung in der Police und ist somit auch in diesem Rahmen versichert. Das Nicht-Firmenangehörige diese Bedingungen zu diesem Preis bekommen ist sehr unwahrscheinlich.

Jürgen: Da kommst Du deshalb leider nicht ran, außer Du arbeitest auch bei LH.

Gruß
Thomas
 
Original erstellt von rob:
hallo jürgen!
in meiner police steht " mit motor "
der vertrag wurde über die albatros, der makler der lufthansa ausgegeben.
...
aufgrund einer prämienangleichung(?)
ist der aktuelle beitrag 60euro für die gesamte haftpflicht. vielleicht ist es halt für den ein oder anderen doch ein paar euro wert,
die modellflugversicherung in die normale haftpflicht zu integrieren.
ich hoffe, diese konditionen sind nicht nur über meine obengenannten bedingungen erhältlich. sonst hätte ich mich zu weit aus dem fenster gelehnt. :D :D :D

schönen abend!
Hallo rob,

Fax ist angekommen. Otto Normalverbraucher bekommt die offensichtlich so nicht. Die Formulierung ist allerdings trotzdem etwas seltsam.

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die verursacht werden aus dem Besitz oder der Verwendung von Modellflugzeugen mit Motor. Voraussetzung ist , daß die Flugzeuge ein Fluggewicht von 5 kg nicht überschreiten.

Mir wäre das "etwas zu schwammig formuliert". Wie ist es mit Modellflugzeugen ohne Motor (hoffentlich schon im allgemeinen Teil enthalten) und was ist im Falle einer Frequenzdoppelbelegung? Hier wird der Schaden ja nicht durch das Modell sondern vom Piloten verursacht.

Wir alle hoffen natürlich, daß wir im Schadensfalle versichert sind. Wie Philipp Gardemin bereits erwähnt hat, ist die Erfahrung des DMFV bei der Abwicklung von Schadensfällen und modellflugspezifischen Belangen hier schon von Vorteil.

:) Jürgen

P.S.: Wer haftet für Druckfehler in Policen?
 
Ich weiß nicht wies euch geht aber ich hab keine private Versicherung gefunden die Motormodelle versichert auch der Berater der Axa hat gemeint dass, das spezielle Abmachungen mit Organisationen wie dem DMO sind. Für mich als Privatmann konnte er nicht mal eine Zusatzoption (Motormodelle) zur normalen Haftpflicht anbieten.
Bleiben also nur die DMFV, DMO etc..
Was für mich noch unklar ist, was passiert wenn ich eine Versicherung (auch außerhalb von Modellflugplätzen gültig) bei einer der Organisationen abgeschlossen habe, auf ne Wiese geh und jemandem (unabsichtlich natülich) gegens Bein fliege??
Ich hab also ne gültige Versicherung, keine Erlaubnis vom Grundstücksbesitzer (der steht ja nicht den ganzen Tag da, auch wenns ihm gehört).
 
Eigene Erfahrung

Eigene Erfahrung

Hallo, bevor ich mit dem Modellflug angefangen habe, wurden etlihe Versicherungen von mir angesprochen. Wie hier schon bereits erwähnt, klang alles, wenn der Modellflug überhaupt versichert wurde, recht "schwammig". Letztendlich denke ich, das die Modellflugversicherung über den DMFV doch das Sicherste ist. Die Leute dort haben sich mit der Materie vernünftig beschäftigt. Vom Preis ist die dort angebotene Versicherung doch sehr gut.
 

AndyS

User
Hallo,

ich habe mich vor drei Wochen nochmal bei der Allianz bzgl. meiner Privathaftpflicht erkundigt, selbe Auskunft. Modelle unter 5kg ohne eigenen Antrieb sind versichert. Man hat mir dann zusaetzlich noch eine Modellflugversicherung angeboten (ich glaube ca. 80Eur).

Allerdings hatte ich vor ca. 10 Jahren einen Schaden mit einem E-Segler verursacht (Ein PKW stand beim Landeanflug im Weg), welchen die Allianz damals ohne Rueckfrage beglichen hat. War allerdings "nur" 800DM Sachschaden, also moeglicherweise ein Kulanzentscheidung. Ich war seinerzeit noch bei meinen Eltern mitversichert.



Gruss,
Andy


Gruss,
ANdy
 
Privathaftpflicht reicht nicht!

Privathaftpflicht reicht nicht!

Das ewig junge Thema Versicherung:

Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 10.08.2005 ist die geänderte Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) in Kraft.

§102 ist von besonderer Bedeutung für Modellflieger – der bisherige Ausnahmezustand, dass Flugmodelle unter 5 Kilogramm ohne Verbrennungsantrieb von der Versicherungspflicht befreit waren, entfällt ! Allerdings waren auch bislang Modellflieger zu Haftung für Drittschäden aus dem Betrieb von Modellflugzeugen nach § 37 LuftVG gesetzlich verpflichtet. Die Privathaftpflicht trat und tritt nur im Verschuldensfall ein!

Die Verpflichtung zur Haftung ist im 2. Abschnitt des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG), erster Unterabschnitt § 33, geregelt.

Das LuftVG definiert auch „Luftfahrzeuge“: Im ersten Abschnitt, erster Unterabschnitt §1 (2) 9. werden Flugmodelle geführt. §1 macht indirekt auch Aussagen zum „Grenzbereich Papierflieger, Bals- und Styro-Gleiter“: Luftfahrzeuge sind 11. sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.

Modellflieger im DAeC sind im Besitz der gesetzlichen Modellflug-Halterhaftpflichtversicherung bis 1,5 Millionen EURO, sie gilt übrigens weltweit!
 
Hallo zusammen,

bei der Diskussion über die alten Verträge, ob mit Motor oder ohne Motor, schaut doch lieber noch einmal genau nach ob dahinter nich noch der Satz steht
für die keine Versichrungspflicht besteht,
.
Da heute, wie Helmut schon geschrieben hat, eine Versicherungspflicht besteht, dürften diese Verträge überholt sein und keinen Schutz mehr geben.

Grüße von
Werner
 
Ich schiebe es mal zu den Rechtsfragen.

Der Werner kenn sich da gut mit aus :cool:

HWE :rcn:
 

Juergen Pieper

User gesperrt
Rob schrieb:
hallo jürgen,

in meiner police (in den zusatzvereinbarungen zur exlusive privathaftpflicht für familien)steht glasklar:
schäden durch betrieb und verwendung von
modellflugzeugen mit motor bis 5kg,
bis 5 mio euro abgedeckt.
aber es schreibt sich wirklich axa,
da hast recht..
der jahresbeitrag für mich als airline-mitarbeiter beträgt für die gesamte familienhaftpflicht 55 euro.

bin übrigens kein makler...
meine frau ist rechtsanwältin und findet auch keinen haken an der sache.
sie wollte wissen was du mit" da haftest du mit 1,5 mio" meinst.
grundsätzlich haftest du über die komplette schadenshöhe.woher kommt die begrenzung auf 1,5 mio?

viel grüße,
rob

[ 31. Mai 2005, 07:56: Beitrag editiert von: rob ]
Hallo Rob,

unabhängig davon, ob Deine Frau Rechtsanwältin ist oder nicht (sei aber trotzdem immer schön lieb zu ihr, man weiß ja nie...), haftest Du grundsätzlich nur bis zur gesetzlich festgelegten Höchstgrenze.
Bei der Luftfahrzeughalterhaftpflicht handelt es sich um das Prinzip der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung - genau wie im Straßenverkehr. Hier wie dort gibt es eine Höchstsumme, für die der Schadenverursacher gegenüber dem Geschädigten haftet. Der die Höchstgrenze übersteigende Teil des Schadens ist nicht erstattungsfähig. Mehrere Geschädigte werden anteilig entschädigt.
In der Luftfahrt liegt diese Grenze für Luftfahrzeuge bis zu einer Höchstabflugmasse von unter 500 kg bei 750.000 Rechnungseinheiten, z.Zt. entspricht das ca. 920.000 EUR (und nicht 1,5 Mio EUR) gem. § 37 LuftVG.
Wie im Straßenverkehr unterliegt der Halter (welcher nicht immer der Pilot sein muss, auch wenn er mithaften KANN) der Pflicht, eine Versicherung abzuschließen, die die oben genannten Risiken abdeckt, bevor er ein Luftfahrzeug in Verkehr bringt gem. § 102(1) LuftVZO. Der Nachweis über eine Versicherung ist übrigens gem. §106(2) mitzuführen.

Der Gesetzgeber unterscheidet in diesem Sinne übrigens nicht zwischen Modellflugzeugen und manntragenden Luftfahrzeugen, da Modellflugzeuge gem. §1 LuftVG (9) Luftfahrzeuge sind.

Nein, ich bin kein Rechtsanwalt, trotzdem liebe Grüße an Deine Frau.
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten