Rob schrieb:
hallo jürgen,
in meiner police (in den zusatzvereinbarungen zur exlusive privathaftpflicht für familien)steht glasklar:
schäden durch betrieb und verwendung von
modellflugzeugen mit motor bis 5kg,
bis 5 mio euro abgedeckt.
aber es schreibt sich wirklich axa,
da hast recht..
der jahresbeitrag für mich als airline-mitarbeiter beträgt für die gesamte familienhaftpflicht 55 euro.
bin übrigens kein makler...
meine frau ist rechtsanwältin und findet auch keinen haken an der sache.
sie wollte wissen was du mit" da haftest du mit 1,5 mio" meinst.
grundsätzlich haftest du über die komplette schadenshöhe.woher kommt die begrenzung auf 1,5 mio?
viel grüße,
rob
[ 31. Mai 2005, 07:56: Beitrag editiert von: rob ]
Hallo Rob,
unabhängig davon, ob Deine Frau Rechtsanwältin ist oder nicht (sei aber trotzdem immer schön lieb zu ihr, man weiß ja nie...), haftest Du grundsätzlich nur bis zur gesetzlich festgelegten Höchstgrenze.
Bei der Luftfahrzeughalterhaftpflicht handelt es sich um das Prinzip der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung - genau wie im Straßenverkehr. Hier wie dort gibt es eine Höchstsumme, für die der Schadenverursacher gegenüber dem Geschädigten haftet. Der die Höchstgrenze übersteigende Teil des Schadens ist nicht erstattungsfähig. Mehrere Geschädigte werden anteilig entschädigt.
In der Luftfahrt liegt diese Grenze für Luftfahrzeuge bis zu einer Höchstabflugmasse von unter 500 kg bei 750.000 Rechnungseinheiten, z.Zt. entspricht das ca. 920.000 EUR (und nicht 1,5 Mio EUR) gem. § 37 LuftVG.
Wie im Straßenverkehr unterliegt der Halter (welcher nicht immer der Pilot sein muss, auch wenn er mithaften KANN) der Pflicht, eine Versicherung abzuschließen, die die oben genannten Risiken abdeckt, bevor er ein Luftfahrzeug in Verkehr bringt gem. § 102(1) LuftVZO. Der Nachweis über eine Versicherung ist übrigens gem. §106(2) mitzuführen.
Der Gesetzgeber unterscheidet in diesem Sinne übrigens nicht zwischen Modellflugzeugen und manntragenden Luftfahrzeugen, da Modellflugzeuge gem. §1 LuftVG (9) Luftfahrzeuge sind.
Nein, ich bin kein Rechtsanwalt, trotzdem liebe Grüße an Deine Frau.