Wasserfliegen mit Modellen über 5 Kg

Auf meinem Wildfliegerausweis:

" Der Inhaber dieses Ausweises ist über den DMFV versichert (Haftpflicht für Flugmodelle mit einem abfluggewicht bis 25kg, Unfall, Rechtsschutz). Örtlicher Geltungsbereich europaweit auf allen Modellfluggeländen. Die Deckungssumme entspricht § 37 LVG. Besteht eine Zusatzversicherung Form II, III oder IV, gilt der Haftpflichtversicherungsschutz auch außerhalb von Modellfluggeländen sowie für flugmodelle mit einem Abfluggewicht bis 150 kg weltweit."

Grüße
Torsten

Hi Torsten

Wo steht das geschrieben ?
Ich habe doch die Versicherungsbroschüre verlinkt lese mal Seite 17 da steht was Sache ist.
Was ist da so schwer das zu verstehen.
Du darfst über 5kg nicht auf der grünen Wiese als Wildflieger fliegen.
Wenn der Schaden ohne Personen - und nicht in die 10000te € geht wird der Schaden auch Kulanz mäßig beglichen. ( Aussage DMFV )
Wenn es aber in die andere Richtung geht werden sie bezahlen , aber dich in Regress nehmen, wie bei einem Unfall mit Alkohol.
Zudem ist der DMFV nicht der Versicherer, sondern nur der Vermittler.
Versicherer ist Gerling und die sagen dann schon ob sie bezahlen oder nicht.
Ich hatte den Fall ,auf einem Flugtag habe ich ein Modell geerdet , Schuld war der Veranstalter, wir waren der Meinung, das ist über
die Veranstalterhaftpflicht abgedeckt, nur die sieht so einen Fall nicht vor.


Gruß,Herbert
 
Natürlich wird die Versicherung zahlen, es sei denn der Versicherte handelte grob fahrlässig. Das wäre bei betrunken-fliegen z.B. der Fall.
Dabnach wird sie sich aber am Wildflieger schadlos halten, wenn er nicht entsprechend der Konditionen gehandelt hat! Das ist auch bei normaler, einfacher Fahrlässigkeit der Fall, wie zu schweres Modell.

Gruß,
Rene
 
Hallo Bernd,

es ist schon so, dass im Sommer fast jedes WE ein Treffen ist, oft sogar mit Alternativen, also Doppelbelegung.
Und es stimmt nicht, dass man alles ins Wasser schmeißen DARF. Nur TUN es viele. Aber daraus eine Erlaubnis abzuleiten...

Es ist doch wirklich nichts anderes als mit landgebundenen Modellen! Warum wird denn jetzt wieder so viel reinkonstruiert? Wildfliegen hat Grenzen, und ich finde das auch gut so. Wenn es wenige Wasserflugplätze gibt, liegt das an den Bestimmungen Gewässerschutz, Vogelschutz und den vermischten Interessen der Angler, Fischer, Naherholer, Gewässer- und Trinkwasserschützer u.a.
Als Mit-Organisator eines dieser >5kg-Treffen kann ich Dir sagen, es ist nicht einfach, aber möglich, eine Aufstiegsgenehmigung zu bekommen. Müsste sich halt ein Verein finden (oder gut betuchte Privatleute), nen See mieten/pachten/kaufen, und die Genehmigung beantragen. Du erkennst das Problem?

Dass auf vielen Wasserflugveranstaltungen ebenfalls nur 5kg elektrisch gelten, liegt daran dass die Veranstalter keine AE bezahlen wollen und/oder glauben, es lohne nicht.

Gruß,
Rene

Hi Rene
das ist doch was ich die ganze Zeit schreibe und zudem gibt es doch schon genügen Threads darüber.
Für einen See eine AE zu bekommen dürfte wie du schon geschrieben hast schwerer zu bekommen sein ,wie für eine Wiese.
Die Kosten sind da glaube ich nicht entscheidend, aber unsere Vogel- und Naturschützer.
Viele Wildflieger schimpfen über die Vereine, nur wenn es die nicht gebe, würde es wahrscheinlich keine Modelle über 5 kg geben.

Gruß,Herbert;);)
 
Lohnen ist gut gemeint. So eine AE ist zum Teil sehr aufwendig. Für Plau am See fange ich Anfang Januar an und habe die AE Anfang April.
Für Wittenberge bekomme ich die AE innerhalb von ca. 3 Wochen.

Kosten werden auf die Piloten umgelegt.

Zur Info an die Wildflieger.
Die Versicherung ist nur gedeckt, wenn die Erlaubnis vom Eigentümer vorliegt von wo Ihr Starten und voraussichtlich landen wollt, das ihr da fliegen dürft.
Gut in der Regel wurde sowas noch nicht genau kontrolliert aber für den Fall möchte ich doch schon abgesichert sein.

Gruß Thomas

Hi Thomas
ist das eine AE mit allen Möglichkeiten ( 25kg) ? oder ist das nur eine Genehmigung für die Veranstaltung.
Ist keine unbegrenzte AE.

Gruß,Herbert
 
Hi Torsten

Wo steht das geschrieben ?

Gruß,Herbert

Hi Herbert,

auf der Rückseite meines Mitgliedausweises:

Mitgliedsausweis DMFV.jpg
 
Hallo Herbert,

schon recht.
Es gibt sicher Seen, wo die Umweltschützer (noch) nicht die Hand drauf haben, wie aktive Kiesgruben, die Tagebau-Restlöcher etc. Da ist es sicher möglich, eine dauerhafte AE zu bekommen. Man muss es nur mal versuchen...

Gruß,
Rene
 
:confused:
Hi Herbert,

auf der Rückseite meines Mitgliedausweises:

Anhang anzeigen 1087041

Lese doch einfach mal die Versicherungsbedingungen in der Verlinkung.
Die 3 Sätze auf der Rückseite des Ausweises sind doch nicht maßgebend.
Das sagt doch nur aus das du Versichert bist.
Maßgebend sind die Luftfahrtgesetze des jeweiligen Landes.
Jetzt noch mal, in Deutschland gilt außerhalb genehmigter Modellflugplätze mit AE nur Modelle unter 5kg.:eek::eek::eek::eek:
Wenn du dir mal die Mühe machen würdest das auch zu lesen ,was ich verlinkt habe würdest du nicht auf das beharren was auf deinem Ausweis steht,
denn die ganzen Bedingungen wären zum Rumtragen im Geldbeutel ein bisschen viel.

Gruß,Herbert
 
:confused:

Lese doch einfach mal die Versicherungsbedingungen in der Verlinkung.
Die 3 Sätze auf der Rückseite des Ausweises sind doch nicht maßgebend.
Das sagt doch nur aus das du Versichert bist.
Maßgebend sind die Luftfahrtgesetze des jeweiligen Landes.
Jetzt noch mal, in Deutschland gilt außerhalb genehmigter Modellflugplätze mit AE nur Modelle unter 5kg.:eek::eek::eek::eek:
Wenn du dir mal die Mühe machen würdest das auch zu lesen ,was ich verlinkt habe würdest du nicht auf das beharren was auf deinem Ausweis steht,
denn die ganzen Bedingungen wären zum Rumtragen im Geldbeutel ein bisschen viel.

Gruß,Herbert

Was habe ich den behauptet?
 
Hallo Herbert,

schon recht.
Es gibt sicher Seen, wo die Umweltschützer (noch) nicht die Hand drauf haben, wie aktive Kiesgruben, die Tagebau-Restlöcher etc. Da ist es sicher möglich, eine dauerhafte AE zu bekommen. Man muss es nur mal versuchen...

Gruß,
Rene

Hi Rene
da hast du schon Recht, nur gibt es weniger Seen wie Wiesen und für die Seen gibt es mehr Anwärter die dort ihr Hobby betreiben wollen.
Aber möglich ist alles, nur muss das Jemand in die Hand nehmen und genügend Kollegen zum Mitmachen haben.

Gruß,Herbert:)
 
Hi Torsten und Juri

Lest ihr wenn ihr eine Versicherung abschließt auch nur 3 Sätze.
Ich habe schon in Beiträgen die vor Euren lagen ,geschrieben wie die Sachlage ist.
dann kam Thomas mit seiner Rückseite von seiner Mitgliedskarte vom DMFV und erzählt was darauf steht.
Aber nehmt das so wie es da steht und wundert Euch dann nicht wenn die Versicherung bei einem Schaden nicht bezahlt, mir kann es eigentlich egal sein.:cry::cry:

Thomas was ist das wenn ich einen Artikel oder 3 Sätze in der Öffentlichkeit präsentiere aber keine Erklärung dazu schreibe das das so nicht richtig ist,
suggeriere ich das das so stimmt.
Dann wurde wieder die richtige Sachlage geschrieben und dann kommst du wieder mit der Rückseite deines Ausweises.
Wie oft habe ich in diesem Thread geschrieben wie es richtig ist , wurde aber scheinbar von ein paar Leuten für nicht richtig angenommen.
Was wolltest du mit deinem Beitrag hier beitragen

Gruß,Herbert
 
mir kann es eigentlich egal sein.:cry::cry:

Hallo Herbert,
warum schreibst Du das, wenn Dir das egal ist?
Der Versicherungsschutz besteht, solange der Versicherte nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstösst. (Quelle hier, Seite10 http://dmfv.aero/files/DMFV-Broschuere-Versicherungen.pdf)
Die gesetzlichen Bestimmungen sind (Quelle: rc-network)

§ 16 LuftVO

Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:

1. der Aufstieg von Flugmodellen

a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse.
b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt.
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten.
d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder Flugleitung.

Habe ich meine AE (bei >5kg), ist alles in Butter, die Kiste ist bis 25kg versichert
Punkt.

Gruß
Juri
 
Hallo Herbert,
warum schreibst Du das, wenn Dir das egal ist?
Der Versicherungsschutz besteht, solange der Versicherte nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstösst. (Quelle hier, Seite10 http://dmfv.aero/files/DMFV-Broschuere-Versicherungen.pdf)
Die gesetzlichen Bestimmungen sind (Quelle: rc-network)

§ 16 LuftVO

Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums

(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:

1. der Aufstieg von Flugmodellen

a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse.
b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt.
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten.
d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder Flugleitung.

Habe ich meine AE (bei >5kg), ist alles in Butter, die Kiste ist bis 25kg versichert
Punkt.

Gruß
Juri

Hi Juri
genau es sollte einem Egal sein wenn Kollegen auf Abwegen sind und nicht verstehen wollen um was es geht.
Habe ich meine AE ( bei 5Kg ) ist alles in Butter. Das musst du mir jetzt erklären wie du das meinst:confused::confused::confused:
Wie kommst du zu einer AE ??
Mir brauchst du die Bestimmungen der Versicherung , genau wie die Bestimmungen Luftrecht nicht zu schreiben , denn ich weis was Sache ist .

Gruß,Herbert:confused::confused:
 
Wie kommst du zu einer AE ??

Antrag stellen.
Warten.
Bekommen.

Wie sonst?

Zitat aus dem Onlinebereich des LBM RLP

Der Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis kann formlos bei der Fachgruppe Luftverkehr eingereicht werden

Vielleicht läuft es in Hessen anders, da habe ich keine Erfahrung mit (noch nicht)


Gruß
Juri
 
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