gloeckchen
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Auf meinem Wildfliegerausweis:
" Der Inhaber dieses Ausweises ist über den DMFV versichert (Haftpflicht für Flugmodelle mit einem abfluggewicht bis 25kg, Unfall, Rechtsschutz). Örtlicher Geltungsbereich europaweit auf allen Modellfluggeländen. Die Deckungssumme entspricht § 37 LVG. Besteht eine Zusatzversicherung Form II, III oder IV, gilt der Haftpflichtversicherungsschutz auch außerhalb von Modellfluggeländen sowie für flugmodelle mit einem Abfluggewicht bis 150 kg weltweit."
Grüße
Torsten
Hallo Bernd,
es ist schon so, dass im Sommer fast jedes WE ein Treffen ist, oft sogar mit Alternativen, also Doppelbelegung.
Und es stimmt nicht, dass man alles ins Wasser schmeißen DARF. Nur TUN es viele. Aber daraus eine Erlaubnis abzuleiten...
Es ist doch wirklich nichts anderes als mit landgebundenen Modellen! Warum wird denn jetzt wieder so viel reinkonstruiert? Wildfliegen hat Grenzen, und ich finde das auch gut so. Wenn es wenige Wasserflugplätze gibt, liegt das an den Bestimmungen Gewässerschutz, Vogelschutz und den vermischten Interessen der Angler, Fischer, Naherholer, Gewässer- und Trinkwasserschützer u.a.
Als Mit-Organisator eines dieser >5kg-Treffen kann ich Dir sagen, es ist nicht einfach, aber möglich, eine Aufstiegsgenehmigung zu bekommen. Müsste sich halt ein Verein finden (oder gut betuchte Privatleute), nen See mieten/pachten/kaufen, und die Genehmigung beantragen. Du erkennst das Problem?
Dass auf vielen Wasserflugveranstaltungen ebenfalls nur 5kg elektrisch gelten, liegt daran dass die Veranstalter keine AE bezahlen wollen und/oder glauben, es lohne nicht.
Gruß,
Rene
Lohnen ist gut gemeint. So eine AE ist zum Teil sehr aufwendig. Für Plau am See fange ich Anfang Januar an und habe die AE Anfang April.
Für Wittenberge bekomme ich die AE innerhalb von ca. 3 Wochen.
Kosten werden auf die Piloten umgelegt.
Zur Info an die Wildflieger.
Die Versicherung ist nur gedeckt, wenn die Erlaubnis vom Eigentümer vorliegt von wo Ihr Starten und voraussichtlich landen wollt, das ihr da fliegen dürft.
Gut in der Regel wurde sowas noch nicht genau kontrolliert aber für den Fall möchte ich doch schon abgesichert sein.
Gruß Thomas
Lese doch einfach mal die Versicherungsbedingungen in der Verlinkung.
Die 3 Sätze auf der Rückseite des Ausweises sind doch nicht maßgebend.
Das sagt doch nur aus das du Versichert bist.
Maßgebend sind die Luftfahrtgesetze des jeweiligen Landes.
Jetzt noch mal, in Deutschland gilt außerhalb genehmigter Modellflugplätze mit AE nur Modelle unter 5kg.
Wenn du dir mal die Mühe machen würdest das auch zu lesen ,was ich verlinkt habe würdest du nicht auf das beharren was auf deinem Ausweis steht,
denn die ganzen Bedingungen wären zum Rumtragen im Geldbeutel ein bisschen viel.
Gruß,Herbert
Hallo Herbert,
schon recht.
Es gibt sicher Seen, wo die Umweltschützer (noch) nicht die Hand drauf haben, wie aktive Kiesgruben, die Tagebau-Restlöcher etc. Da ist es sicher möglich, eine dauerhafte AE zu bekommen. Man muss es nur mal versuchen...
Gruß,
Rene
Was habe ich den behauptet?
Grüße aus Vettelheim (Heppenheim) . . . Heizer
Mit dem zitieren der Rückseite des Ausweises hast du suggeriert das man überall und mit allen Modellen versichert ist.
Steht da was anderes drauf?
Erst Mal von der AE und Vorhandenseins der Zusatzversicherung abgesehen.
Gruß
Juri
mir kann es eigentlich egal sein.
Hallo Herbert,
warum schreibst Du das, wenn Dir das egal ist?
Der Versicherungsschutz besteht, solange der Versicherte nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstösst. (Quelle hier, Seite10 http://dmfv.aero/files/DMFV-Broschuere-Versicherungen.pdf)
Die gesetzlichen Bestimmungen sind (Quelle: rc-network)
§ 16 LuftVO
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:
1. der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse.
b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt.
c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten.
d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder Flugleitung.
Habe ich meine AE (bei >5kg), ist alles in Butter, die Kiste ist bis 25kg versichert
Punkt.
Gruß
Juri
Wie kommst du zu einer AE ??
Der Antrag auf Erteilung einer Aufstiegserlaubnis kann formlos bei der Fachgruppe Luftverkehr eingereicht werden