Hallo Julian;
- klar kann der Verein eine Klage gegen den Wildflieger einreichen !
- woher weiss denn der Wildflieger, wieviel dbA erlaubt sind; wann Flugverbot für Verbrenner besteht, welche Flugzeiten bestehen oder in welchem FFH Gebiet er fliegt ??
- wann und wie mißst denn der Wildflieger seine dbA Zahl vom Motor ?
Alleine ??? Hast Du ein Phonmessgerät??
- woher weißst Du als Wildflieger, wo sich z.Bsp. das nächste Gehöft, das nächste Haus etc. befindet ?
- schon einem ein Genehmgungsverfahren für einen Verein gemacht ??
Wohl nicht, denn ansonsten wüßtest Du, was ein Verein hier alles vorlegen muss incl. Gutachten etc.
- ist das Ordnungsamt keine Behörde ? Wenn regelmäßig in der Mittagspause geflogen wird, kommt nicht die Polizei, sondern zunächst eine Anhörung von der städtischen Behörde und dann ein Verwaltungsakt und der Flugbetrieb wird vielleicht verboten. Die Plizei ist für die Strafanzeige zuständig.
- die Ausrede, es war ein Wildflieger, der in der Mittagsprause geflogen hat, zieht bei der Behörde rein gar nicht. Der Verein hat erst eimal den Ärger bzw. besser gesagt, der Vorstand darf wieder etliche Zeit aufwenden, alles wegen eines Wildfliegers.
Wildflieger sind nicht alles Rowdyies, das habe ich nie behauptet. Hatte doch geschrieben, dass bei 99,9 % die Dinge geklärt werden können.
"Selbstgerechte Meier" sind wir bei uns im Verein bei weitem nicht; ich frage mich wie selbstgerecht der Wildflieger bei uns war, der einfach den Platz als Nichtmitglied nutzt, dann noch in der Mittagspause fliegt und sich dann noch aufregt.
Wer hat denn den Ärger: der Verein bzw. der Vorstand; der darf dann Strafanzeige stellen etc. Und viel Zeit aufwenden; er darf zu den Behörden fahren und alles erklären, er darf den Nachbarn erklären, dass es ein Wildflieger war, der geflogen hatte etc.
Klar, der Vorstand hat ja sonst auch nichts zu tun.
Gruss
PW
- klar kann der Verein eine Klage gegen den Wildflieger einreichen !
- woher weiss denn der Wildflieger, wieviel dbA erlaubt sind; wann Flugverbot für Verbrenner besteht, welche Flugzeiten bestehen oder in welchem FFH Gebiet er fliegt ??
- wann und wie mißst denn der Wildflieger seine dbA Zahl vom Motor ?
Alleine ??? Hast Du ein Phonmessgerät??
- woher weißst Du als Wildflieger, wo sich z.Bsp. das nächste Gehöft, das nächste Haus etc. befindet ?
- schon einem ein Genehmgungsverfahren für einen Verein gemacht ??
Wohl nicht, denn ansonsten wüßtest Du, was ein Verein hier alles vorlegen muss incl. Gutachten etc.
- ist das Ordnungsamt keine Behörde ? Wenn regelmäßig in der Mittagspause geflogen wird, kommt nicht die Polizei, sondern zunächst eine Anhörung von der städtischen Behörde und dann ein Verwaltungsakt und der Flugbetrieb wird vielleicht verboten. Die Plizei ist für die Strafanzeige zuständig.
- die Ausrede, es war ein Wildflieger, der in der Mittagsprause geflogen hat, zieht bei der Behörde rein gar nicht. Der Verein hat erst eimal den Ärger bzw. besser gesagt, der Vorstand darf wieder etliche Zeit aufwenden, alles wegen eines Wildfliegers.
Wildflieger sind nicht alles Rowdyies, das habe ich nie behauptet. Hatte doch geschrieben, dass bei 99,9 % die Dinge geklärt werden können.
"Selbstgerechte Meier" sind wir bei uns im Verein bei weitem nicht; ich frage mich wie selbstgerecht der Wildflieger bei uns war, der einfach den Platz als Nichtmitglied nutzt, dann noch in der Mittagspause fliegt und sich dann noch aufregt.
Wer hat denn den Ärger: der Verein bzw. der Vorstand; der darf dann Strafanzeige stellen etc. Und viel Zeit aufwenden; er darf zu den Behörden fahren und alles erklären, er darf den Nachbarn erklären, dass es ein Wildflieger war, der geflogen hatte etc.
Klar, der Vorstand hat ja sonst auch nichts zu tun.
Gruss
PW