Wildfliegen

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Kay,

wenn Du über den DMFV versichert bist, dann trägt Deine Versicherung nicht - sie gilt nur für zugelassene Fluggelände, egal welchem Verband sie angehören. Für Dein Vorhaben benötigst Du eine Zusatzversicherung vom DMFV.

Über die Konditionen des DAeC kann ich nichts sagen.
 
Konrad Kunik schrieb:
Moin Kay,

Für Dein Vorhaben benötigst Du eine Zusatzversicherung vom DMFV.

Diese lässt sich über den Verein oder die DMFV Geschäftsstelle beantragen und kostet glaube ich irgendwas um 7 EUR im Jahr. In jedem Fall eine lohnenswerte Investition. Damit ist man dann weltweit überall wo man fliegt versichert.

Ich weiß von meinen Vater - er ist einem DAeC Verein - das dort die Standardversicherung nur auf deim eigenen Vereinsgelände gilt - ob das für alle DAeC Vereine gilt weiß ich hingegen nicht. Aber auch dort kann man die Versicherung gegen geringe Gebühr erweitern.

Gruß
Thomas
 

Falk

User
Wildfliegen z. B. in den Alpen

Wildfliegen z. B. in den Alpen

Mal angenommen ich hätte einen schönen 6m Segler, der sicherlich mehr als 5kg wiegt und möchte den in den Alpen auf einer von der Luftfahrtbehörde ungenehmigten, vom Bauer genehmigten, wunderschönen Alm frei lassen, dass darf ich dann doch garnicht, oder?
Bin über die DMO versichert und das nur bis 5kg außerhalb von genehmigten Geländen. Gibt es da überhaupt eine Alternative?

Grüße
Falk
 
Hallo,
soweit das Grundsätzliche.
Wenn du im Bereich des Luftamtes Bayern Süd fliegen willst, kannst du da eine AE nur für dich über 5 kg und im Reg Bez Bayern Süd für Segelflugzeuge auf beliebigen Plätzen beantragen und erhalten. Anrufen und Nachfragen was und wie es geht.

Alle Versuche diese Art AE auch von anderen Luftämtern zu erhalten sind bisher jedoch fehlgeschlagen. Bitte frag jetzt blos nicht warum.

Gruß
Eberhard
 

Scrad

User
Hallo,

ich mach das nochmal auf hier.

Hab jetzt ne Menge über das Thema gelsen,aber irgendwie keine eindeutigen Antworten bekommen.

Bei uns ist es folgendermaßen:

Wir fliegen mit 2-3 Leuten des öfteren auf einer Wiese/Acker mit FunJet oder was auch immer an ca. 800 Gramm schweren Elektroschaumwaffeln.

Wohngebiet ist weit entfernt (ca. 700-800m),Flugplätze,Modellflugplätze oder sonstige "Sperrgebiete" ebenfalls.Das Gelände ist quasi weit und breit frei von jeglichem Verkehr welcher Art auch immer.

Wir sind über den Verein mit Zusatzversicherung (freies fliegen) versichert.


Alle Besitzer deren Grundstücke wir überfliegen oder betreten haben wir um Erlaubniss gefragt (mündlich).

Perfekter geht es eigentlich nicht,wenn da nicht der Jäger wäre :(

Der meint das wir nicht dort fliegen dürften ohne schriftliche Genehmigung.Er sei der Jagdpächter und wolle uns jetzt aufschreiben (zu welchem Zweck auch immer ?)

Natürlich war kein vernünftiges Gespräch möglich,wie leider bei bislang jeder Begegnung mit Jägern.
Der drehte sofort komplett durch,wie auch jeder andere den ich bislang antreffen mußte.

Selbstverständlich würde ich nicht fliegen wenn gerade wirklich auf dem Feld gejagd wird oder der Jäger ersichtich im Hochsitz rumlungert um von da irgendwas umzubringen.

Da hab ich Verständniss für,das er nun gerade an der Reihe ist ;)


Aber einfach mit dem Auto vorbeikommen und verbieten ??

Hat er in irgendeiner Weise das Recht dazu ?


Könnte mir vorstellen,das das so Argumente ne Rolle spielen könnten,das ihm die Modellflieger mit ihren recht lauten Modellen auf Dauer seine Viechers vergraulen und seine Pacht dann nichts mehr Wert ist.


Gibts da irgendeine verlässliche Aussage zu diesem Thema ?


Gruß Jörg
 

Steffen

User
Immer freundlich bleiben, lieb zu ihm sein, und ihn nicht anmeckern, egal wie pampig er sein mag.

Wenn es kein Naturschutzgebiet ist, keine Flugplätze etc. pp. dagegen sprechen, kein kontrollierter Luftraum und der Grundstückseigentümer nichts dagegen hat, kann er null komma nix dagegen machen.

Seine einzige Chance ist es, den Grundeigentümer für sich einzunehmen.
und wenn er euch aufschreiben will: soll er doch. Freundlich fragen, mit wem man die Ehre hat und auch lieb auf Wiedersehen sagen.

Aber nicht übertrieben, sonst fühlt er sich verarscht.

Selbstverständlich würde ich nicht fliegen wenn gerade wirklich auf dem Feld gejagd
Ähm, wieso nicht? Genauso darf er da nicht jagen, wenn geflogen wird.
Also auch da lieb sein und fragen, wann er denn jagen möchte, dann würde man vielleicht mal für eine Stunde aufs fliegen verzichten, wenn es nicht dauerhaft wäre...

Ciao, Steffen
 
Hallo,
seltene Gelegenheite, dass ich Steffen mal zustimmen kann...:D

Der Jäger hat nicht mehr Rechte als ihr.

Sofern ihr euch an den hier haltet
§ 16 LuftVO

§ 16 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums


(1) Die folgenden Arten der Nutzung des Luftraums bedürfen im Übrigen der Erlaubnis:


1. der Aufstieg von Flugmodellen


a) mit mehr als 5 Kilogramm Gesamtmasse,


b) mit Raketenantrieb, sofern der Treibsatz mehr als 20 Gramm beträgt,


c) mit Verbrennungsmotor in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von Wohngebieten,


d) aller Art in einer Entfernung von weniger als 1,5 Kilometern von der Begrenzung von Flugplätzen, auf Flugplätzen bedarf der Betrieb von Flugmodellen darüber hinaus der Zustimmung der Luftaufsichtsstelle oder der Flugleitung,


2. das Steigenlassen von Drachen und Schirmdrachen, wenn sie mit einem Seil von mehr als 100 Meter gehalten werden,


3. der Aufstieg von Feuerwerkskörpern, deren brennbare Masse (Anfeuerung und Effektsatz) mehr als 20 Gramm beträgt,


4. der Aufstieg von Fesselballonen, wenn sie mit einem Halteseil von mehr als 30 Metern Länge gehalten werden,


5. der Betrieb von fern- oder ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb,


6. der Betrieb von Scheinwerfern oder optischen Lichtsignalgeräten, insbesondere Lasergeräte, die geeignet sind, Luftfahrzeugführer während des An- und Abflugs zu oder von einem Flugplatz zu blenden.


(2) Das Halteseil von unbemannten Fesselballonen sowie Drachen ist in Abständen von 100 Metern bei Tage durch rotweiße Fähnchen, bei Nacht durch rote und weiße Lichter so kenntlich zu machen, dass es von anderen Luftfahrzeugen aus erkennbar ist.


(3) Zuständige Behörde für die Erteilung der Erlaubnis nach Absatz 1 ist die örtlich zuständige Behörde des Landes, soweit nicht der Beauftragte nach § 31c des Luftverkehrsgesetzes zuständig ist.


(4) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn die beabsichtigten Nutzungen nicht zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen können. Die Erlaubnis kann mit Nebenbestimmungen versehen und Personen oder Personenvereinigungen für den Einzelfall oder allgemein erteilt werden. Die Behörde bestimmt nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen, welche Unterlagen der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis enthalten muss. Sie kann insbesondere das Gutachten eines Sachverständigen über die Eignung des Geländes und des Luftraums, in dem der Flugbetrieb stattfinden soll, verlangen.


(5) Die Erteilung einer Erlaubnis kann vom Nachweis der Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten abhängig gemacht werden.

Falls diese Anforderungen nicht erfüllt sind, gibts je nach Luftamt und Bundesland uU auch noch einfache individuelle Lösungen mit Aufstiegserlaubnis.
 

Scrad

User
An "den" halten wir uns ;)

Hört sich gut an.

Der letzte Jäger (vor dem hier) drehte genauso am Rad,als er uns zum verrecken nicht glauben wollte das der FunJet mit Strom fliegt.

Keine Chance dem das beizubringen.Er wäre ja nicht blöd und wüßte schon was ein Bezinmotor ist,und der wäre verboten.

Natürlich wird man von Jägern sofort mit DU angeredet,ist klar.Jahrgang 64 sieht auch noch recht jung aus :p

Die drehen einfach total durch und höhren nichtmal zu wenn man freundlich was erklärt.

Warum spielen die sich eigentlich so auf ?

Alles in Deutschland ist reglementiert bis zum abwinken.


xxxx
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Holt euch mal zur Sicherheit einen Wisch vom Eigentümer.

Jäger dürfen Dir nur guten Tag wünschen.
Sie haben das Recht auf Jagt gepachtet, mehr nicht.
Sie haben keine Befugnis über das Grundstück, ignoriert ihn ganz einfach.
Sollte er mit der Waffe drohen, so ist er seinen Schein los, sofort die die Polizei rufen.

Das aufschreiben der Personalien darf er nicht, das darf nur die Polizei.
http://de.wikipedia.org/wiki/Identi...me_nach_dem_.E2.80.9EJedermannsrecht.E2.80.9C
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Also ich weiß ja nicht...§16 LuftVO ist ja gut und schön und wichtig und unbedingt zu beachten aber eben nicht die ganze Wahrheit!
Weshalb wird der §16a LuftVO so gerne und häufig, wie hier jetzt wieder, unterschlagen? Der ist nämlich mindestens genauso relevant.
Kommt der missgünstige Mitmensch mit den üblichen (Schein)Argumenten nicht zum Zuge, was seine Missgunst nur noch steigert, gibt ihm der §16a LuftVO möglicherweise den Hebel in die Hand, um doch noch was übles (aber im schlimmsten Fall was rechtmäßiges) Ausrichten zu können. Zugegeben, die Wahrscheinlichkeit, bei so einer Geschichte auf jemanden zu treffen, der sich ausgerechnet in diesem rechtlichen Randbereich auskennt, ist verschwindend gering. Aber wie heißt es so treffend:"Man kann nie so dumm denken, wie es kommt!"
Deshalb mein Rat: Lieber mal ganz genau hinsehen oder sich erkundigen, ob der benutzte oder beabsichtigte Startplatz auch wirklich außerhalb von Luftraum D liegt.
Wem das alles spanisch vorkommt, möge bitte mal hier nachlesen!
Lesen bildet! :D
 

Steffen

User
Eckart Müller schrieb:
Weshalb wird der §16a LuftVO so gerne und häufig, wie hier jetzt wieder, unterschlagen?
Wurde er ja gar nicht, er wurde nur nicht vollständig kopiert...

Lesen allein reicht nicht unbedingt...

seltene Gelegenheite, dass ich Steffen mal zustimmen kann...
Tja, bis zu der Stelle wo ein Modellflugplatz in 1,5km Entfernung zu der Wiese ist...
Da gilt nämlich das gleiche wie mit dem Jäger und dem Modellflieger... :D
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied

jmoors

Vereinsmitglied
mmh..

Wenn jemand mit einer Waffe unter dem Arm mich anschreit, dann würde ich mich pauschal erst einmal bedroht fühlen. :D Da hilft nur sofort die Polizei zu rufen. xxxx

Gruß, Jürgen
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

rustl

User
komisch das die Jäger überwiegend alle gleich reagieren?
Wurden die bei der Prüfungsvorbereitung manipuliert?
MfG
rustl
 
Neee, die sind nur verbittert weil sie wissen daß sie nichts zu melden haben...
Einer wollte mal mit den Worten "Ich bin hier der Jagdpächter und darf betreten was ich will" wirklich auf unserem Platz bei Flugbetrieb auf die Startbahn latschen.
Wir haben ihn dann davon überzeugt daß er sich da ganz schwer irrt....;)
 

Scrad

User
Hab gerade erstmal nachsehen lassen....

Der böse böse D Luftraum ist gaaaanz weit wech :D

Damit sollte der Drops gelutscht sein.
 

egge

User
Diese "Erfahrung" durfte ich auch schon machen :rolleyes:
Jäger sind so. Halten sich für die Dorffürsten von Gottesgnaden.
 
Ich habe auch nochmal eine Frage, vermutlich eher eine spitzfindigkeit, aber naja was solls.

Undzwar ist es so, dass ich durchaus gerne auf Reisen mal fliegen gehe und nicht bei nem kurzen Zwischenstop die Möglichkeit habe erstmal zu suchen, wem jetzt die Straße oder das Feld oder wie auch immer gehört. Der DMFV sagt ja nun, dass die nicht vorhandene Existenz der Zustimmung des Grundstückseigentümers kein ausreichenden Grund zur Erlöschung der Versicherung ist, daher ist das ganze relativ konsequenzlos, sollte sich jemand gestört fühlen, dann geht man eben weg, komme da ja eh nie wieder vorbei.

Nehmen wir nun aber mal an ich stelle mich auf einen Weg, also vermutlich öffentliches Straßenland und werfe nun den nuri und fange ihn auch wieder, dann berührt dieser ja die Straße nie. Gilt das trotzdem als Start und Landung auf öffentlichem Straßenland und ist somit erstmal untersagt?
 
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