§16 Bewilligung in Österreich

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Aso stimmt... du musst den Nachweis ja in DE machen... sry, hatte ich nicht bedacht 🙈

Bezüglich der unklaren Punkte in der "Erstflugcheckliste" muss ich dir leider zustimmen... andererseits bin ich jedoch froh dass die Formulierungen "Interpretationsspielraum" lassen... mein "zulässiger Bereich" für den Schwerpunkt ist derzeit zwischen Rumpfspitze und Leitwerk 😇

Stell dir vor es würde ein offizielles Gutachten gefordert werden wo für dein Modell der zulässige SP-Bereich liegt... dann könnten wir den Modellflug in AT beenden.

LG Gerhard
 
Hallo Gerhard,

genau das ist ja das Problem. Es fehlen nunmal bei den allermeißten Modellen die in der Erstflugcheckliste geforderten Daten des Herstellers. Also kann ich die Gültigkeit der Angaben auch nicht in der Liste bestätigen und damit mit meinen Modellen schlußendlich auch nicht in Österreich fliegen. Ein offizielles Gutachten würde nur noch eins draufsetzen.

Gruß, Karl Hinsch
 
Moin,
in der Liste gibt es ja auch die Möglichkeit „N/A“ ( nicht anwendbar ) anzuklicken.
Wer bestimmt denn, welcher Punkt jetzt für ein Modell anwendbar ist und welcher nicht?
Z.B. MTOW ist wohl bei fast allen Modellen nicht anwendbar, dieser Wert müsste ja vom Hersteller kommen ( gerechnet und geprüft ).
Wenn ich hier in D ein Modell mit einem Abfluggewicht von 24,99kg betreibe, kann die MTOW ja trotzdem weit über den 25kg liegen.
 
Hallo Wolfram,

soweit ich das verstehe müsste man bei jedem einzelnen Punkt ein "Ja" ankreuzen um das Modell in Österreich fliegen zu können. Wenn man das mangels Informationen des Herstellers nicht kann, könnte das bei möglichen straf- oder zivilrechtlichen Ermittlungen beispielsweise nach einem Unfall gegen den Piloten verwendet werden.

Gruß, Karl Hinsch
 
Ich für mich selbst betrachte das ganze wie folgt:

Aufgrund dessen dass ich meine Modelle selbst zusammenbaue sehe ich mich selbst als "Hersteller des fertigen Modells" ... Beigepackte Zettel mit Schwerpunkt, Ausschlägen, etc. erachte ich als Unterstützung bzw. Hilfestellung für den Bau.

Der Hersteller des "Baukastens" kann nicht als Hersteller des fertigen Modells einstehen, da er nicht weiß wie das Modell von mir ausgestattet wird (Servos, Motor, etcetc.)

Innerhalb MTOM-Grenze ersehe ich so, dass ich innerhalb der in der jeweiligen Kategorie vorgesehenen Grenzwerte bin (ja, "MTOM" ist meiner Meinung nach nicht der richtige Begriff, leitet er sich doch eigentlich aus der Konstruktion/Musterzulassung ab)

Unbenannt.jpg

LG
Gerhard
 
soweit ich das verstehe müsste man bei jedem einzelnen Punkt ein "Ja" ankreuzen um das Modell in Österreich fliegen zu können.

Hallo,

damit dürfte in OE keiner mehr den Modellflug betreiben. Man sollte das nicht so ernst nehmen, i. d. R. wir es immer
so wie im Bild unten aussehen. ;)

Man kann sich das Leben auch selbst unnötig schwer machen.

1680507473851.png


Da hatte ich jetzt überhaupt keine Bauchschmerzen. :D

Gruss
Micha
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Karl,

meine Lösung wäre:
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Der Schwerpunkt sollte schon stimmen zum Fliegen. ;)
Wobei die MTOM auch NA sein kann. Sofern man die nicht auf die Gewichtsgrenze der Platzzulassung bezieht.
 
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.Claus

User
Wir sind uns doch einig, der ganze Wisch ist Bullshit.
Ja Du hast recht, wenn man 100% alles korrekt machen will kann ich im Keller bleiben und mein schönes Modell bewundern.

Wenn ich ein Modell baue, bin ich der Hersteller, also trage ich die Daten ein welche ich für richtig halte.
Als Handbuch kann ich mir eines selber schreiben, geht mit der KI ganz schnell.

Wer heutzutage 100% rechtskonform leben will, der hat es sehr schwer, egal in welchem Bereich, wir werden überall Überreglementiert und das noch mit Bullshit Regeln.

Ich verstoße manchmal bewusst gegen Regel oder Gesetze (vor allem wenn diese Blödsinn sind) übernehme aber für mein Handeln die volle Verantwortung uns stehe dafür gerade. Ich suche nicht nach anderen welche daran dann schuld sein sollen.

Ich fülle einfach den Zettel nach besten Wissen und Gewissen aus und habe Spaß beim fliegen.
 
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Hallo allerseits,

mir ist schon klar, dass man im Modellflugbereich alle gestellten Aussagen gar nicht generell mit "Ja" beantworten kann. Müsste man aber tun, wenn man nicht Gefahr laufen will, dass man bei straf- bzw. zivilrechtlichen Ermittlungen nach einem Flug in Österreich Probleme bekommen will. Eine wie oben dargestellt ausgefüllte Liste dürfte spätestens nach einem Unfall bei dem angesprochenen Versicherungsunternehmen dazu führen, dass die Schadensabteilung eine Regulierung/Zahlung ablehnt, weil eben die Voraussetzungen gemäß der Verordnung nicht erfüllt sind.

Gibt´s eigentlich offizielle Kontrolleure in Österreich, die irgendwo auf einem Modellflugplatz auftauchen und die Erstflugchecklisten der anwesenden Piloten/Modelle prüfen? Müsste es doch geben, sonst wäre die ganze Verordnung irgendwie Humbug.

Gruß, Karl Hinsch
 
Meines Wissens die Exekutive sowie die AustroControl
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Müsste man aber tun, wenn man nicht Gefahr laufen will, dass man bei straf- bzw. zivilrechtlichen Ermittlungen nach einem Flug in Österreich Probleme bekommen will.
Jo, im Häfen homs oiwei a Platzerl. 😉

Karl, mach Dir nicht zu viele Sorgen. Man muss nicht alles mit „Ja“ beantworten. Wie oben schon jemand geschrieben hat, „NA„ wenn für Dich irrelevant.
 
Der Kenntnisnachweis A1/A3 ist die Voraussetzung um nach europäischem Regelwerk in der offenen Klasse fliegen zu dürfen. Um nach nationalem Regelwerk mit gewissen Erleichterungen fliegen zu dürfen braucht’s in Deutschland den Kenntnisnachweis eines Verbandes unter dessen Betriebserlaubnis fliegen willst. Die deutschen nationalen Kenntnisnachweise nutzen die in Ö entsprechend nix… dafür benötigst du dort A1/A3. Ob du den über LBA machst für 25 Euro oder über eine kostenlose Möglichkeit in Ö ist egal. Der gilt europaweit!

Gruss
Marko
 
Hallo Claus,

sorry, ist mir und etlichen meiner Fliegerkollegen zu heiß, bedeutet wir lassen es einfach bleiben und kommen nicht mehr nach Österreich. Wir haben einfach keine Lust auf irgendwelche Strafzahlungen nach einer Kontrolle bzw. komplette Haftungsübernahme nach einem Unfall mit möglicherweise hohen Entschädigungsleistungen, weil die Versicherung eine Zahlung ablehnt.

Gruß, Karl Hinsch
 
Der Kenntnisnachweis A1/A3 ist die Voraussetzung um nach europäischem Regelwerk in der offenen Klasse fliegen zu dürfen. Um nach nationalem Regelwerk mit gewissen Erleichterungen fliegen zu dürfen braucht’s in Deutschland den Kenntnisnachweis eines Verbandes unter dessen Betriebserlaubnis fliegen willst. Die deutschen nationalen Kenntnisnachweise nutzen die in Ö entsprechend nix… dafür benötigst du dort A1/A3. Ob du den über LBA machst für 25 Euro oder über eine kostenlose Möglichkeit in Ö ist egal. Der gilt europaweit!
Heißt quasi: wenn ich als Österreicher in DE auf einem Platz fliegen will muss ich mich vorher informieren welchem Verband der Platz angehört und dann entsprechend bei diesem Verband den Kenntnisnachweis machen? Und dieser gilt dann nur auf den deutschen Plätzen die diesem Verband angehören? ... Oder verstehe ich das gerade vollkommen falsch?

(Sorry für das OT hier... aber der Dschungel ist gerade so dicht)
 
Hallo Claus, sorry, ist mir und etlichen meiner Fliegerkollegen zu heiß, bedeutet wir lassen es einfach bleiben und kommen nicht mehr nach Österreich. Wir haben einfach keine Lust auf irgendwelche Strafzahlungen nach einer Kontrolle bzw. komplette Haftungsübernahme nach einem Unfall mit möglicherweise hohen Entschädigungsleistungen, weil die Versicherung eine Zahlung ablehnt.
Tut mir leid das zu hören :-(

Ich in AT bin froh dass es uns nicht schlimmer getroffen hat... da ist diese Checkliste noch ein "kleines Übel"

LG Gerhard
 
Danke @.Claus ... 👍 ... so viel zum Thema "EU" 😂
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Karl,

ist zwar schade für unsere Nachbarn. Muss letztendlich akzeptiert werden, denn selbstverständlich trifft jeder seine eigene Entscheidung.
 

aue

User
Die Fragen des Erstflugprotokolls sind nach bestem Wissen und Gewissen des Piloten zu beantworten. Ist dieser der Meinung, die Frage mit "ja" beantworten zu können, dann halte ich das auch für richtig.
Eine wie oben dargestellt ausgefüllte Liste dürfte spätestens nach einem Unfall bei dem angesprochenen Versicherungsunternehmen dazu führen, dass die Schadensabteilung eine Regulierung/Zahlung ablehnt, weil eben die Voraussetzungen gemäß der Verordnung nicht erfüllt sind.
Glücklicherweise führt längst nicht jeder Verstoß gegen Vorgaben zum Verlust eines Versicherungsschutzes. Aber ich frage ich mich, wie man z.B. das Einhalten des CGs nach einem Unfall (sprich Absturz) eines Modells kontrollieren will? Es gab ja schon mehrfach Debatten hier über diese Erstflugprüfung, die offensichtlich mehr Verwirrung als Klarheit (und somit Sicherheit) schafft. Werden z.B. Veränderungen am Modell vorgenommen, ist dann ein neuer "Erstflug" (mit entsprechendem Protokoll) fällig? Wer kann das überhaupt wie prüfen und feststellen? Viele weitere Fragen stellen sich. Bei den Ü25kg-Modellen gibt es deshalb ja auch klarere Regeln, dort haben sie ja auch mehr Berechtigung. Die Leute, die sich solche Vorgaben ausgedacht haben, haben offensichtlich wenig nachgedacht bzw. sie wissen von Modellflug wenig bis nix. Was sagt der ÖAeC dazu? Versucht er, diese unsinnige Vorgabe außer Kraft setzen zu lassen? Wenn nicht, wäre das ja vielleicht noch eine Aufgabe für die IG Hangflug (oh je, was sollen die denn noch alles machen?).

Schöne Grüße
Andreas
 
... ein Paar werden es noch soweit bringen dass sich der Falsche darüber Gedanken macht und Modellflug für uns in AT unmöglich gemacht wird...
 
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