Hallo allerseits,
ich befasse mich derzeit mit einer möglichen Teilnahme am F5J Wettbewerb in Tirol, genauer der F5J Tirol Trophy 2023, die im Juli 2023 stattfinden soll. Dabei bin ich über Anforderungen gemäß Artikel 16 gestolpert, konkret also zunächst der Notwendigkeit einen EU-Kompetenznachweis A1-A3 (sog. Drohnenführerschein) beibringen zu müssen. Sowas wird in Deutschland nicht gebraucht, hier genügt ein Kenntnisnachweis des DAeC/DMFV. Ich muss also kostenpflichtig diesen Drohnenführerschein machen (25 Euro), nur um an diesem einen Wettbewerb in Österreich teilnehmen zu können.
Wesentlich mehr verunsichert mich die geforderte Erstflugcheckliste, die der Veranstalter natürlich von jedem Teilnehmer und pro jedes Modell fordert. Nach genauerer Durchsicht dieser Erstflugcheckliste kommen mir doch arge Zweifel bei einigen der geforderten Punkte die erforderlichen Nachweise erbringen zu können.
Konkret sind das folgende Punkte:
Betriebsanweisungen bzw. Handbücher sind vorhanden.
Ich habe zu meinen für F5J Wettbewerbe eingesetzten Modellen Sense und Pike Dynamic keinerlei Handbücher oder Betriebsanweisungen zur Hand. Sowas gibt´s meines Wissens auch nur für die wenigsten Modelle. Ich habe jedenfalls nur ein paar Tipps im Internet auf den jeweiligen Homepages gefunden, die aber sicherlich nicht hinreichend dafür sind.
Fazit: Ich müsste diesen Punkt ehrlicherweise mit "Nein" beantworten
Richtige Konfiguration des Senders / Bodenstation
Was ist denn wohl hiermit gemeint? Was ist denn wohl "Richtig"?
Fazit: Ich müsste diesen Punkt aus Unwissenheit mit "Nein" beantworten
MTOM (max. Abflugmasse) ist im zulässigen Bereich.
Was ist denn hier der "zulässige Bereich"? Laut F5J Reglement oder welche Definition ist hier anzuwenden?
Fazit: Ich müsste diesen Punkt aus Unwissenheit eher mit "Nein" beantworten
Fluggewichtsschwerpunkt ist im zulässigen Bereich.
Auch hier weiß ich nicht so recht was wohl ein "zulässiger Bereich" ist. Die Hersteller machen hier nur wenige Angaben, daher habe ich entsprechende Infos normalerweise von Kollegen, die das betreffende Modell bereits fliegen und/oder ich erfliege den Schwerpunkt selber.
Fazit: Ich müsste diesen Punkt aus Unwissenheit mit "Nein" beantworten
Ich müsste also bei einzelnen Punkten ehrlicherweise ein "Nein" ankreuzen und dürfte somit nicht mit meinen Modellen am Wettbewerb teilnehmen. Ich kann natürlich auch lügen und einfach überall "Ja" ankreuzen, wie das wohl die meissten anderen Piloten machen. Beim durchlesen dieses Threads bin ich schon auf so einige Standpunkte gestoßen wie diese Liste am besten auszufüllen wäre. Wenn ich das richtig einschätze sehe ich das möglicherweise zu eng und die Regelung wird in der Praxis lax gehandhabt, wie auch schon das seit Jahren bestehende, generell geltende Höhenlimit in Österreich.
Das ist für mich aber keine adäquate Vorgehensweise, dennn ich weiß nicht wie das der Wettbewerbsveranstalter vor Ort handhabt und wie streng er die Vorschriften nach §16 durchsetzt. Ich habe sowieso das Gefühl das diese Vorschriften von Juristen erdacht wurden, um bei straf- bzw. zivilrechtlichen Untersuchungen Material gegen den Piloten in die Hand zu bekommen.
Fazit: Derzeit tendiere ich dazu den Wettbewerb wegen all dem administratorischen Aufwand und möglichen, teilweise notwendigen vorsätzlichen Unwahrheiten beim Ausfüllen der Erstflugcheckliste sausen zu lassen. Das bedeutet schlußendlich auch, dass ich in Österreich niemals mehr Modellfliegen und damit auch niemals mehr Urlaub machen werde.
Gruß, Karl Hinsch