§16 Bewilligung in Österreich

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Claus Eckert

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Ja, wir sollten uns als gute Nachbarn nicht einmischen und Eure neuen Regeln auf den Modellfluggeländen akzeptieren.
 
Glaubst du dieses Problem besteht nur für Gäste? ... Wir selbst z.B. sind gezwungen irgendwie damit zurechtkommen.

Was mir der AeroClub mitteilt gilt für mich und daran werde ich mich halten... und die meisten hier werden wenig Freude daran haben wenn sich die Regelungen noch weiter verschärfen.

Gerhard
 

Claus Eckert

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Hallo Andreas,

es geht doch um Modellfluggelände. Und mal ganz ehrlich, wenn ich auf einem Gelände fliegen will, frage ich doch vor Ort an. Hier gibt es nur pauschale Antworten.
 
Genau! Das ist wichtig festzuhalten: es geht nur um zugelassene Gelände und nicht um open category! Was wir als IG-Hangflug an evtl. mal zugelassenen Hängen erreichen können, wird sich erst zeigen wenn's soweit kommen sollte. Unsere Einstellung dazu sollte klar sein: Vernünftige Regeln ja, bürokratische Masturbation lehnen wir bekanntermaßen ab.
 

Claus Eckert

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Hallo,

ich freue mich schon auf die EM der RC-Fallschirmspringer in Österreich bei der MFS Union Neukirchen an Pfingsten. Die schauen meine Jungs und ich an, weil das nur eine Stunde von hier entfernt ist. Da werden ich sehen, wie sich die internationale Wettbewerbsszene auf die neue Situation in Österreich einstellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
An Karl:
es gibt ein Handbuch (=Instructions) für den Pike, mit allen Settings und Gewichten auf der Homepage von Samba Models. Und wenn der Hersteller die Einstellungen eines bestimmten Piloten empfiehlt, hat das wohl auch offiziellen Charakter.

Wo ist das Problem? Scheint eher in die Kategorie " ich will aber nicht " zu fallen.

Generell: all diese Regeln sind natürlich eher für den DAU als für den erfahrenen Wettbewerbspiloten gedacht, sollte auch klar sein, oder ?

Klaus
 
..., konkret also zunächst der Notwendigkeit einen EU-Kompetenznachweis A1-A3 (sog. Drohnenführerschein) beibringen zu müssen. Sowas wird in Deutschland nicht gebraucht, hier genügt ein Kenntnisnachweis des DAeC/DMFV. Ich muss also kostenpflichtig diesen Drohnenführerschein machen (25 Euro), nur um an diesem einen Wettbewerb in Österreich teilnehmen zu können.
...
Hallo Karl!

Der Kompetenznachweis A1/A3 war anfangs kostenlos.

Wenn Österreicher bei uns in D auf einem DMFV/MFSD-Vereinsgelände (also im Verbandsrahmen) fliegen wollen brauchen diese jetzt auch einen Kenntnisnachweis.

Es ist eben wie es ist.

Gruß
Nick
 
Zuletzt bearbeitet:
Nachdem jetzt schon wieder 3 Seiten unrichtiges, teilweise richtiges und richtiges hier verbreitet wurde, wieder ein Versuch die Dinge klarzustellen:

  • Kompetenznachweis nach UAS Open 020 für die Klasse A3: Dieser ist in ganz Österreich obligat, weil entweder in der Offenen Kategorie geflogen wird oder auf einem Modellflugplatz, der einen Bescheid nach Artikel 16 2(b) der VO hat. Wir haben uns auf diesen Kompetenznachweis geeinigt, weil damit beide Betätigungsfelder abgedeckt werden und weil wir keinen eigenen Kenntnisnachweis ( Schulungsnachweis) anbieten konnten. Der deutsche Kenntnisnachweis (Schulungsnachweis) gilt in Österreich nichts. Weiters kann man als europäischer Bürger den Kompetenznachweis in jedem europäischem Land ablegen (sofern die Sprache kein Hindernis ist), in Österreich kostet er nichts, daher würde ich als deutscher Staatsbürger diesen in Österreich ablegen. Die Lerninhalte sind in ganz Europa gleich!
  • Erstflugcheckliste: Hier wird schon wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Man dokumentiert hier halt, dass die Registriernummer angebracht ist, ein Reichweitentest durchgeführt wurde, der Akku zum Erstflug geladen ist, das Abfluggewicht innerhalb des Limits des Modellflugplatzes, auf dem geflogen wird (bei uns reicht die Spanne von 25 bis 150kg MTOM) liegt. Und wer ein Modell einfliegt, ohne überprüft zu haben, ob der Schwerpunkt einigermaßen stimmt, ist selber schuld, wenn der Erstflug zum Letztflug wird. Übrigens eine Letztflugcheckliste gibt es noch nicht! Die Spalte "Betriebsanweisungen vorhanden" ist eigentlich sinnlos, weil es das im Modellflug nicht gibt, daher wird überall hier NA angekreuzt sein! Man kann zu diesen Erstflugchecklisten natürlich eine kritische Einstellung haben (ich gehöre auch dazu), aber es ist halt ein Sinnbild, wie die Behörde tickt. Aber es gibt tragischeres im Modellfliegerleben!
  • Kontrolle: Das mit der Kontrolle ist defacto eh nicht möglich, weil wer von der Behörde soll kontrollieren? Die ACG hat sicher nicht das Personal dazu, die Drohnenabteilung besteht aus ein paar Mitarbeitern und dein Dorfpolizist wird nicht einmal ansatzweise die Regularien kennen, mit denen wir Modellflieger gequält werden. Die einzigen Kontrollen, die es bis dato gab, war sogenannte "Desktop Audits", bei denen die Behörde von Artikel 16 Vereinen die Unterschriftenliste zur Bescheidkenntnisnahme und stichprobenartige Auszüge aus den Flugbüchern verlangt hat!

Hallo,

ich freue mich schon auf die EM der RC-Fallschirmspringer in Österreich bei der MFS Union Neukirchen an Pfingsten. Die schauen meine Jungs und ich an, weil das nur eine Stunde von hier entfernt ist. Da werden ich sehen, wie sich die internationale Wettbewerbsszene auf die neue Situation in Österreich einstellt.
Sollte das Wetter passen, schaue ich auch dort vorbei, ich habe jedenfalls Susi Kleile die Rahmenbedingungen schon gemailt und die hat eigentlich nicht so negativ reagiert, wie so manche hier!

Und um auch die österreichische Seite der Geschichte aufzuzeigen:
  • Wenn ich als Österreicher in Deutschland einen Flugtag oder einen Bewerb besuche benötige ich einen Kenntnisnachweis, der € 25.- kostet, ich habe ihn abgelegt, einfach um zu sehen, wie das Kunststück beschaffen ist, ich habe auch bezahlt, obwohl ich ihn wahrscheinlich eh nie brauchen werde, ich bin halt ein Freund des DMFV.
  • Noch dramatischer wird die Situation, wenn ich ein Modellflugzeug mit einer MTOM > 25 kg in Deutschland einsetzen möchte, dann muss ich irgendwo in Deutschland den Flieger abnehmen lassen und in 2 Jahren wieder über die Grenze zur Nachprüfung anreisen.
Hier hätte man halt eine grenzüberschreitende Lösung anstreben sollen, aber leider waren bei uns der erweiterte Checklistenwahn und die Tagesvorflugkontrolle wichtiger als eine vernünftige Lösung im Sinne der Modellflieger!
Und diese Lösung ist nicht von uns als Interessensvertreter ausgegangen, sondern die Behörde hat es sich so gewünscht!
Lg
Josef
 
Zuletzt bearbeitet:
Zustimmung in fast allen Punkten, Josef 👍
Nur nicht in dem Punkt "keine Kontrollen". Uns sind letztes Jahr durchaus einzelne Kontrollen berichtet worden, allerdings von Hängen und nicht von Plätzen mit Art. 16 BE. Ich würde aber keinesfalls darauf vertrauen, dass das so bleibt. Die Checkliste würde ich jetzt nicht überbewerten. Macht man halt im Rahmen der Sorgfaltspflicht - darüber hinaus ist sie eh nutzlos ...
 
Köstlich!
Irgend ein Bürokrat lässt mal wieder einen Amts-Pups los und die ganze Bande ist nur mehr damit beschäftigt, den Befehl auf den letzten Punkt und Beistrich auszuführen. Man fragt sich nicht mal mehr, was der Unsinn soll, sondern fabuliert mit Stolz geschwollener Brust, wie der Paragraf Ax31komma6 auszuführen sei und wie man den Passierschein A38 in blau ausfüllt.
Ich staune nur noch, wie sich die Vollkaskomentalität und Obrigkeitshörigkeit schon in die Köpfe eingebrannt hat. Das sich an Regeln halten und "brav sein" ist das neue Hobby geworden, wenn jemand "da oben" schreiben würde, man solle sich die Eier bunt bemalen, würden 90% wie die Osterhasen herumlaufen. Und sich dabei auch noch toll fühlen, denn sie haben ja gehorcht. Und weil es halt so ist, wie es ist. Kann man nichts machen, die Allmächtigen wollen es so...
Bei uns am Platz spricht man auch schon nicht mehr über Modellflug oder Technik, sondern nur mehr ob der QR-Code richtig sitzt und wo welche Zonen anfangen und aufhören. Welche Regeln man denn nun einhalten muss und wo welcher Wisch ausgefüllt wird. Der Trend geht dabei eindeutig zum zweit- und Drittschein und ganz die Vorsorglichen kleben ihre Codes gleich auf jedes Teil, falls mal eines verloren geht.
Ganz lustig zu sehen, wie viel Energie und Lebenszeit ein Mensch investieren kann, nur um konform zu sein. Für was? Dass die Versicherung bezahlt? Dass die Staatsanwaltschaft ermittelt?
Ich kann euch versichern: wenn es zu einem Unfall kommt dann wird ermittelt werden und die Versicherungen werden sich quer stellen. Egal was ihr macht, welche Zettel ihr euch ausfüllt oder sonst was unterschreibt: am Ende wird es immer teuer. Und nur das, denn sie wollen immer nur Geld. Oder...vielleicht wird demnächst ja sogar Zuchthaus für Modellflieger eingeführt. Ich würde mich sogar für rädern und vierteilen Aussprechen. Für solche Kapitalverbrechen wie fliegen auf 121m und Vorbeiflüge mit über 100km/h steht eindeutig die Höchststrafe!

Der Modellflug jedenfalls hat fertig, oder war es die Gesellschaft? Das neue Lieblingshobby jedenfalls lautet Regeln einhalten, gehorchen und jeden nicht konformen zu verpetzen. Da liegt das höchste Glücksgefühl drinnen.
 

aue

User
  • Erstflugcheckliste: […]
  • Kontrolle: […]
Nach deiner Aussage ist es also zum einen gar nicht so wichtig, was man in das Erstflugprotokoll einträgt und da ja ohnehin niemand kontrolliert (weil ja niemand kontrollieren könne), muss man sich demnach schon gar nicht dran halten. Wenn ich das lese, muss ich leider @Karl Hinsch beipflichten und seine Bedenken teilen.

Entweder es gibt Regeln, und dann halte ich mich daran, oder es gibt eben keine Regeln. Die Frage nach der Sinnhaftigkeit der vorhandenen Regeln bleibt!

Kopfschüttelnde Grüße
Andreas
 

Claus Eckert

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Sollte das Wetter passen, schaue ich auch dort vorbei, ich habe jedenfalls Susi Kleile die Rahmenbedingungen schon gemailt und die hat eigentlich nicht so negativ reagiert, wie so manche hier!
Genau so. Vielleicht sehen wir uns.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Nach deiner Aussage ist es also zum einen gar nicht so wichtig, was man in das Erstflugprotokoll einträgt
Wo schreibt der Josef das?
Erstflugcheckliste: Hier wird schon wieder mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Man dokumentiert hier halt, dass die Registriernummer angebracht ist, ein Reichweitentest durchgeführt wurde, der Akku zum Erstflug geladen ist, das Abfluggewicht innerhalb des Limits des Modellflugplatzes, auf dem geflogen wird (bei uns reicht die Spanne von 25 bis 150kg MTOM) liegt. Und wer ein Modell einfliegt, ohne überprüft zu haben, ob der Schwerpunkt einigermaßen stimmt, ist selber schuld, wenn der Erstflug zum Letztflug wird. Übrigens eine Letztflugcheckliste gibt es noch nicht! Die Spalte "Betriebsanweisungen vorhanden" ist eigentlich sinnlos, weil es das im Modellflug nicht gibt, daher wird überall hier NA angekreuzt sein!
Andreas, Deine Interpretation ist nicht nachvollziehbar.
 
Erstflugcheckliste:Die Spalte "Betriebsanweisungen vorhanden" ist eigentlich sinnlos, weil es das im Modellflug nicht gibt, daher wird überall hier NA angekreuzt sein!

Lg
Josef
Josef E.,
wir haben die Bauanleitung als Betriebsanweisung des Herstellers interpretiert und haben bei JA ein Häkchen gemacht.
Da steht doch meist alles drin was ich zum sicheren Flug benötige.
Bei aktuellen Modellen kann ich sie meist aus dem Netz saugen, bei älteren Modellen kann meist ein Kollege scannen oder die RCN Kollegen aushelfen.
 
  • das Abfluggewicht innerhalb des Limits des Modellflugplatzes, auf dem geflogen wird (bei uns reicht die Spanne von 25 bis 150kg MTOM) liegt.

Hallo,

der Begriff MTOM hat nichts mit dem Limit des Abfluggewichtes vom Modellflugplatz gemein, es ist ein Begriff aus der manntragenden Luftfahrt und definiert die max. zulässige Startmasse von einem LFZ. So hat ein z. B. eine K 6E eine zulässige Höchstflugmasse / Max. weight von 300 kg. :D

Gruss
Micha
 
...... und das Spiel beginnt von neuem .... 😂
🙈 🤮

Ihr bekommt es hier aus erster Hand (vom AeroClub) erklärt wie es zu verstehen ist und wie es zu machen ist ... und wieder passts euch nicht ... komischer Haufen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo allerseits,

irgendwie dachte ich mir schon wie die Piloten in Österreich auf diese neuen Verordnungen reagieren würden. Es wird also ein ganzer Strauß von Verordnungen und Vorschriften erlassen und die Piloten reagieren darauf so, dass es im Wesentlichen ignoriert bzw. irgendwie interpretiert wird, irgendwelche Daten hergenommen und eingetragen werden oder auch nicht. Dann geht´s raus zum Platz und es wird geflogen wie immer.
Sorry, das ist nicht meine Vorgehensweise. Ich registriere die neuen Vorschriften und prüfe, ob ich sie mit ehrlichem Gewissen erfüllen kann. Das ist hier nicht der Fall und da ich glücklicherweise nicht in Österreich lebe und dort fliegen muss sondern es bei mir nur um den einmaligen Besuch und Teilnahme an einem Wettbewerb geht, habe ich eben beschlossen all dem Chaos und den Unklarheiten aus dem Weg zu gehen indem ich eben nicht nach Österreich komme und dort fliege. In Deutschland sieht´s glücklicherweise besser aus, da wird der Modellflug derzeit noch nicht durch irgendwelche unklaren Vorschriften mit Voraussetzungen, die rechtlich nicht erfüllbar sind, eingeschränkt.

Fazit: An alle Österreicher, viel Spaß mit euren Vorschriften. Ich bin da erst mal raus, möchte einfach nicht in meinem Urlaub mit einem derartigen Chaos konfrontiert werden.

Gruß, Karl Hinsch
 
Heißt quasi: wenn ich als Österreicher in DE auf einem Platz fliegen will muss ich mich vorher informieren welchem Verband der Platz angehört und dann entsprechend bei diesem Verband den Kenntnisnachweis machen? Und dieser gilt dann nur auf den deutschen Plätzen die diesem Verband angehören? ... Oder verstehe ich das gerade vollkommen falsch?

(Sorry für das OT hier... aber der Dschungel ist gerade so dicht)
Jein, bei einem DaEC musst du dich nur auf der entsprechenden Seite des MFSD registrieren …
 
Langsam fühle ich mich als Österreicher ans Bein gepinkelt...

und die Piloten reagieren darauf so, dass es im Wesentlichen ignoriert bzw. irgendwie interpretiert wird, irgendwelche Daten hergenommen und eingetragen werden oder auch nicht. Dann geht´s raus zum Platz und es wird geflogen wie immer.

Was du selbst interpretierst ist deine Sache... ich habe von meinem Verband eine Aufgabe erhalten welche ich nach bestem Wissen und Gewissen so durchführen werde wie es der Verband mir erklärt und von mir erwartet... und das mache ich.

Willst du jetzt nochmals kundtun dass du nicht mehr nach AT zum fliegen kommst?
 
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