Da kann man mittlerweile hier schnell mal lesen:
hier (dort rechts) sogar ganze
Schildervorlagen abkupfern (nein, Urheberrechtsprobleme gibt es hier nicht: Die Vorlagen sollen ganz offenbar der Nutzung durch die Bürger dienen):
Als Rechtsgrundlage würde ich
dort "
Artikel 6 (1) f DSGVO" eintragen, d.h. "Wahrung berechtigter Interessen", ein Feld drunter: "Verhinderung von Vandalismus", Speicherdauer: "max. 1 Woche, meist kürzer" bzw. diejenige der Dauer, die üblicherweise zur Überprüfung benötigt wird. Man ist ja nicht täglich am Platz. Kritisch wird es allerdings, wenn der Platz nicht als solcher leicht erkennbar ist, nicht eingefriedet ist und also die Reichweite der Überwachung nicht leicht erkennbar ist oder/und ständig auch von Spaziergängern etc. genutzt wird.
Dann würde ich auch, wie diese Behörde, eher auf 48 h beschränken, jemandem zum Datenschutzverantwortlichen machen und eine Vorabkontrolle* "durchführen". Das hängt aber auch von der Zugänglichkeit des Platzes durch die typischen Nutzer ab: Liegt der Platz weitab vom Lebensmittelpunkt der Nutzer, ist eine längere Speicherdauer hinzunehmen, da der Aufwand dort jedes Mal hinzufahren, NUR um festzustellen, dass die Kamera nix gefilmt hat, unzumutbar ist.
Das ist jetzt nur meine spontane Daumenpeilung unter Zugrundelegung eines fantasierten konkreten Platzes. Die Umstände hängen absolut vom Einzelfall ab: Wer ein bisschen ahnt, warum es Datenschutz gibt, hat kein Problem, diese Grundgedanken auf seine konkreten Umstände anzupassen. Es gibt bspw. sogar Plätze, die eine dauerhaft betriebene Gaststätte haben. Da gilt natürlich etwas anderes ...
Das Letzte wobei man gefilmt und gespeichert werden will sind Spaziergänge in der freien Natur oder beim Kippen des vierten Mutmacher-Weizenbiers für den Erstflug mit dem neuen, etwas zu groß und teuer geratenen Modells, den man eh schon seit Wochen hinausgezögert hat ... auf dass das teure Fiasko daraus ein viral-gehendes Youtube-Video wird, mit dem jemand anders Youtube-Werbegeld verdient, weil der Hosenträger beim Werfen von der wild wackelnden 25 x18 Luftschraube durchtrennt wurde ...
*D.h. ein DINA4-Blatt beschriften, was bei einer Kontrolle vorgelegt werden kann. Sieht die prüfende Behörde, dass man ernsthaft die Freiheit Dritter sich ungefilmt in der Natur aufzuhalten erwogen und abgewogen hat, wenn auch laienhaft und handschriftlich mit Kaffeeringen auf dem Blatt, entfällt üblicherweise eine Geldbuße. Die werden nur bissig, wenn jemand auf "Datenschutz !!!???" komplett aggressiv und mit Unverständnis reagiert.