Überwachung Modellflugplatz

Hallo,
Ein befreundeter Verein hat immer wieder besonders nachts Probleme, dass jemand den Modellflugplatz mit z.B. Quads befährt und den Rasen massiv schädigt.
12 Volt sind vorhanden, Räumlichkeiten auch.
Der Wunsch des Vorstandes wäre es, dass man den Schädiger genauer identifizieren kann. Toll wäre es, wenn man auch nachts z.B. Nummernschilder oder Gesichter erkennen könnte.
Hat jemand Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt oder Ideen dazu?
Danke
Gruß
Ulli
 
Hallo,
Ein befreundeter Verein hat immer wieder besonders nachts Probleme, dass jemand den Modellflugplatz mit z.B. Quads befährt und den Rasen massiv schädigt.
12 Volt sind vorhanden, Räumlichkeiten auch.
Der Wunsch des Vorstandes wäre es, dass man den Schädiger genauer identifizieren kann. Toll wäre es, wenn man auch nachts z.B. Nummernschilder oder Gesichter erkennen könnte.
Hat jemand Erfahrung auf diesem Gebiet gesammelt oder Ideen dazu?
Danke
Gruß
Ulli
Hallo Ulli,
es gibt Alarmanlagen mit SIM Karten, die dir das aufgenommene Bild auf das Handy übertragen. Man müsste mit einem Konverter von 12V auf 230 V kommen und die Kameras zur Alarmanlage kaufen. Guck mal bei Lupus Alarmanlagen.
Gruß
Frank
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Ulli,

„vergrämen“ mit einem Bewegungsmelder der einen oder mehrere LED-Scheinwerfer einschaltet, wäre keine Option?
Wenn die Idioten Helme auf haben und Nummernschilder abdecken, helfen Bilder wenig.
Aber wenn ihr eine Kamera einsetzen möchtet, benötigt die eine hohe Auflösung. Besonders Nachts sind die Aufnahmebedingungen schwierig. Infrarotkameras gingen auch. Aber gute mit hoher Auflösung kosten leider viel Geld.

Evtl. die Kombination wählen, Licht mit Bewegungsmelder einschalten und eine Kamera wie von Frank beschrieben verwenden?
 
Hallo Ulli, „vergrämen“ mit einem Bewegungsmelder der einen oder mehrere LED-Scheinwerfer einschaltet, wäre keine Option? Wenn die Idioten Helme auf haben und Nummernschilder abdecken, helfen Bilder wenig. Aber wenn ihr eine Kamera einsetzen möchtet, benötigt die eine hohe Auflösung. Besonders Nachts sind die Aufnahmebedingungen schwierig. Infrarotkameras gingen auch. Aber gute mit hoher Auflösung kosten leider viel Geld. Evtl. die Kombination wählen, Licht mit Bewegungsmelder einschalten und eine Kamera wie von Frank beschrieben verwenden?
 
Uns würde es schon helfen, wenn die Daten auf dem Platz aufgezeichnet werden würden. Problematisch ist nur, wenn die Quads bei Dämmerung oder nachts kommen.
 

tembaine

User
Hallo Ulli
mit einer Wildtierkamera konnte ich einen Störenfried erkennen.
Da auf grössere Distanz ein Erkennen schwierig war, habe ich die Kamera so montiert, dass er bei der Zufahrt gefilmt wurde.
Die Qualität der IR Bilder war sehr gut, alles zu erkennen.
Nach einem kurzen Gespräch mit Ihm, war wieder Frieden auf der Wiese.

Gruss René
 

maddyn

User
hi
es gibt auch wildkameras mit simkarte die das bild auf handy schicken
hier sind die preislich günstigen alledings nicht zu empfehlen
 

S_a_S

User
Ulli,
klar gibt es Kameras, die mit IR-Scheinwerfer auch nachts gute Bilder liefern, aber Gesichtererkennung mit Helm/Visier wird nicht so einfach sein.
Für Nummernschilder ist es auch eine Frage der Kameraposition. Vorne ist am Quad keines.

Man könnte es mit mehreren Wildkameras versuchen, allerdings besteht dann auch die Gefahr der Entdeckung, dann ist nicht nur der Rasen beschädigt. Vod daher wäre auch eine Übertragung in die Cloud sinnvoll - macht die Sache aber noch aufwendiger.

Mit Nagelsperren könnte man zumindest "lange Gesichter" aufnehmen, ist juristisch aber fragwürdig. Auch Überwachungskameras sind juristisch heikel, da muss zumindest darauf hingewiesen werden, dass solche eingesetzt werden und mit dem Betreten-/Befahren des als privat gekennzeichneten Geländes einer Aufzeichnung zugestimmt wird.

Anzeige bei der Polizei wegen Sachbeschädigung schon gemacht? Wird zwar nicht viel dabei rauskommen, aber eventuell gibt es auch da Hinweise, was erlaubt ist (z.B. Absperrung mit Zaun).

Grüße Stefan
 
Überwachungskameras sind juristisch heikel, da muss zumindest darauf hingewiesen werden, dass solche eingesetzt werden und mit dem Betreten-/Befahren des als privat gekennzeichneten Geländes einer Aufzeichnung zugestimmt wird.

Wie wäre es, sogar erst einmal nur mit einer deutlichen Hinweistafel zu beginnen?
Evtl. solar-beleuchtet? (Solche Beleuchtungen sind doch heute Cent-Artikel im Baumarkt.)
Da können die erst einmal die Hälse recken, um auf so einem großen Gelände "die" mehr-als-versteckte Kamera zu entdecken?
Und evtl. bei Versagen ... günstige Fake-Kameras aufzuhängen?
(Reihenfolge beachten: Hinweisschilder sind auch bei Fake-Kameras nötig, nicht aber Fake-Kameras bei Hinweisschildern! :D)
Oder zusätzlich selbst aus altem Sperrholz Attrappen zu basteln und schwarz zu lackieren, wo vielleicht noch eine rote Leuchtdiode blinkt? (Einfache Blinkerschaltungen kosteten früher < 5 €).
Hängt man sie hoch genug, muss man kein "Modellbauer" sein, um die täuschend ähnlich hinzukriegen.

Zwar dürften die sich durch Helm etc. geschützt vor Erkennung fühlen, aber die pimpen doch ihre Fahrzeuge gern individuell.
Und in der Regel kommen sie nicht von weit her, d.h. man müsste die Karren eigentlich im Alltag "wiedersehen".
Evtl. ist das Reifenprofil individuell genug, so dass man immer scharfe Handyfotos von den Reifenspuren machen sollte.

Die Kosten für jeden vernünftigen, legalen Aufwand zur Identifizierung der Täter müsste man doch von denen ersetzt verlangen können.
Tatgeräte werden typischerweise von der Staatsanwaltschaft eingezogen, d.h. entschädigungslos enteignet.
Tja, "Eigentum verpflichtet", heißt es im Grundgesetz ...
(Hab mal mitgekommen, wie zwei junge Leute sehr darunter litten, dass ihr Pkw weg war, weil sie mit einer Menge Zigaretten im Kofferraum an der Grenze hochgenommen werden konnten.)
Das kann so richtig weh tun, wie insbesondere dieser Fall auch zeigt: Der Porsche des Freundes ist futsch!
Das kann bei Straftaten (hier: Sachbeschädigung) und anders als der Spiegel-Artikel suggeriert, durchaus auch in Deutschland passieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Servus Ulli,

wir hatten ein ähnliches Problem mit Autos, Quad und Bikes, die vor allem in den Wintermonaten unseren Platz für "Driftübungen" genutzt haben 😡 Seit mittlerweile 5 Jahr haben wir eine Videoüberwachung mit Nachtsicht Funktion (IR Licht) installiert, wir hatten danach nur mehr einen Vorfall, den Verursacher haben wir damals persönlich angesprochen 😆, seitdem ist "Ruhe".
Es gibt mittlerweile viele Systeme zur Überwachung um kleines Geld, wir haben auch keinen Stromanschluss und arbeiten mit einem Wandler von der PV Anlage, das funktioniert astrein.
Viel größer ist der Aufwand was Kennzeichnung und Datenschutz betrifft, wir mussten uns da mächtig einlesen und viel Arbeit investieren. Auf jeden Fall solltet Ihr Euch bei Installation einer Anlage gut über die Rechtslage informieren.

BG Norbert
 

Knut

User
Hallo Uli,

ich würde es auch wie Edouard machen, erst mal eine oder mehrere deutliche Hinweistafeln aufstellen, auch mit dem Hinweis das Videoüberwacht wird und Verstöße zur Anzeige gebracht werden. Zumindest hat das bei uns geholfen, das der Platz nicht als Reitplatz genutzt wird. Die die vorsätzlich Schaden anrichten wollen, wird das sicher nicht abschrecken, genausowenig wie die tatsächliche Überwachung. Die Polizei hat dafür nur ein müdes Lächeln übrig. Oft geschieht das aber aus totaler Sorglosigkeit und fehlendem Unrechtsbewußtsein.
Auch das Gespräch mit dem angrenzendem Reitverein hat geholfen, wenn auch nicht ausschließlich. Idioten gibt es überall.

Tschüß
Knut
 
Viel größer ist der Aufwand was Kennzeichnung und Datenschutz betrifft, wir mussten uns da mächtig einlesen und viel Arbeit investieren. Auf jeden Fall solltet Ihr Euch bei Installation einer Anlage gut über die Rechtslage informieren.

Da kann man mittlerweile hier schnell mal lesen:


hier (dort rechts) sogar ganze Schildervorlagen abkupfern (nein, Urheberrechtsprobleme gibt es hier nicht: Die Vorlagen sollen ganz offenbar der Nutzung durch die Bürger dienen):


Als Rechtsgrundlage würde ich dort "Artikel 6 (1) f DSGVO" eintragen, d.h. "Wahrung berechtigter Interessen", ein Feld drunter: "Verhinderung von Vandalismus", Speicherdauer: "max. 1 Woche, meist kürzer" bzw. diejenige der Dauer, die üblicherweise zur Überprüfung benötigt wird. Man ist ja nicht täglich am Platz. Kritisch wird es allerdings, wenn der Platz nicht als solcher leicht erkennbar ist, nicht eingefriedet ist und also die Reichweite der Überwachung nicht leicht erkennbar ist oder/und ständig auch von Spaziergängern etc. genutzt wird.

Dann würde ich auch, wie diese Behörde, eher auf 48 h beschränken, jemandem zum Datenschutzverantwortlichen machen und eine Vorabkontrolle* "durchführen". Das hängt aber auch von der Zugänglichkeit des Platzes durch die typischen Nutzer ab: Liegt der Platz weitab vom Lebensmittelpunkt der Nutzer, ist eine längere Speicherdauer hinzunehmen, da der Aufwand dort jedes Mal hinzufahren, NUR um festzustellen, dass die Kamera nix gefilmt hat, unzumutbar ist.

Das ist jetzt nur meine spontane Daumenpeilung unter Zugrundelegung eines fantasierten konkreten Platzes. Die Umstände hängen absolut vom Einzelfall ab: Wer ein bisschen ahnt, warum es Datenschutz gibt, hat kein Problem, diese Grundgedanken auf seine konkreten Umstände anzupassen. Es gibt bspw. sogar Plätze, die eine dauerhaft betriebene Gaststätte haben. Da gilt natürlich etwas anderes ...

Das Letzte wobei man gefilmt und gespeichert werden will sind Spaziergänge in der freien Natur oder beim Kippen des vierten Mutmacher-Weizenbiers für den Erstflug mit dem neuen, etwas zu groß und teuer geratenen Modells, den man eh schon seit Wochen hinausgezögert hat ... auf dass das teure Fiasko daraus ein viral-gehendes Youtube-Video wird, mit dem jemand anders Youtube-Werbegeld verdient, weil der Hosenträger beim Werfen von der wild wackelnden 25 x18 Luftschraube durchtrennt wurde ...


*D.h. ein DINA4-Blatt beschriften, was bei einer Kontrolle vorgelegt werden kann. Sieht die prüfende Behörde, dass man ernsthaft die Freiheit Dritter sich ungefilmt in der Natur aufzuhalten erwogen und abgewogen hat, wenn auch laienhaft und handschriftlich mit Kaffeeringen auf dem Blatt, entfällt üblicherweise eine Geldbuße. Die werden nur bissig, wenn jemand auf "Datenschutz !!!???" komplett aggressiv und mit Unverständnis reagiert.
 
Zuletzt bearbeitet:

Achim55

User
Ähnliche Vergehen hatten wir auf unserem Vereinsgelände auch mal.

Mit viel Aufwand haben wir mit 3-4 Personen sog. Nachtdienste ( jeweils von 20.00 - 2.00 Uhr ) aufgestellt - bei 40 in Frage kommenden Personen war das gut zu stemmen.
Die Autos wurden versteckt geparkt und für die Täter nicht sichtbar "Stellung mit je 2 Personen" bezogen.
Nach ca. 2 Wochen wurden die Verursacher dann "ganz analog" gestellt und von uns festgesetzt.

Nach ca. 20 Minuten wurden sie von der Polizei übernommen - die Gesichter hättet ihr mal sehen müssen - und dann war Ruhe.

Wäre das ein Ansatz für euch ?

LG Achim
 
Da kann man mittlerweile hier schnell mal lesen:


hier (dort rechts) sogar ganze Schildervorlagen abkupfern (nein, Urheberrechtsprobleme gibt es hier nicht: Die Vorlagen sollen ganz offenbar der Nutzung durch die Bürger dienen):


Als Rechtsgrundlage würde ich dort "Artikel 6 (1) f DSGVO" eintragen, d.h. "Wahrung berechtigter Interessen", ein Feld drunter: "Verhinderung von Vandalismus", Speicherdauer: "max. 1 Woche, meist kürzer" bzw. diejenige der Dauer, die üblicherweise zur Überprüfung benötigt wird. Man ist ja nicht täglich am Platz. Kritisch wird es allerdings, wenn der Platz nicht als solcher leicht erkennbar ist, nicht eingefriedet ist und also die Reichweite der Überwachung nicht leicht erkennbar ist oder/und ständig auch von Spaziergängern etc. genutzt wird.

Dann würde ich auch, wie diese Behörde, eher auf 48 h beschränken, jemandem zum Datenschutzverantwortlichen machen und eine Vorabkontrolle* "durchführen". Das hängt aber auch von der Zugänglichkeit des Platzes durch die typischen Nutzer ab: Liegt der Platz weitab vom Lebensmittelpunkt der Nutzer, ist eine längere Speicherdauer hinzunehmen, da der Aufwand dort jedes Mal hinzufahren, NUR um festzustellen, dass die Kamera nix gefilmt hat, unzumutbar ist.

Das ist jetzt nur meine spontane Daumenpeilung unter Zugrundelegung eines fantasierten konkreten Platzes. Die Umstände hängen absolut vom Einzelfall ab: Wer ein bisschen ahnt, warum es Datenschutz gibt, hat kein Problem, diese Grundgedanken auf seine konkreten Umstände anzupassen. Es gibt bspw. sogar Plätze, die eine dauerhaft betriebene Gaststätte haben. Da gilt natürlich etwas anderes ...

Das Letzte wobei man gefilmt und gespeichert werden will sind Spaziergänge in der freien Natur oder beim Kippen des vierten Mutmacher-Weizenbiers für den Erstflug mit dem neuen, etwas zu groß und teuer geratenen Modells, den man eh schon seit Wochen hinausgezögert hat ... auf dass das teure Fiasko daraus ein viral-gehendes Youtube-Video wird, mit dem jemand anders Youtube-Werbegeld verdient, weil der Hosenträger beim Werfen von der wild wackelnden 25 x18 Luftschraube durchtrennt wurde ...


*D.h. ein DINA4-Blatt beschriften, was bei einer Kontrolle vorgelegt werden kann. Sieht die prüfende Behörde, dass man ernsthaft die Freiheit Dritter sich ungefilmt in der Natur aufzuhalten erwogen und abgewogen hat, wenn auch laienhaft und handschriftlich mit Kaffeeringen auf dem Blatt, entfällt üblicherweise eine Geldbuße. Die werden nur bissig, wenn jemand auf "Datenschutz !!!???" komplett aggressiv und mit Unverständnis reagiert.

Die "Vorabkontrolle" gibt es seit Mai 2018 nicht mehr .. ist noch Wortlaut der alten Fassung BDSG.
Technischer Nachfolger ist Datenschutzfolgeabschätzung - vom Aufwand wesentlich höher und komplexer.
Bei Bedarf kann ich da aushelfen ...
//spitzfinderei off //
 
Ob aktuelle "Datenschutzfolgeabschätzung" ... oder früher "Vorabkontrolle": Die Aufsichtsbehörden lassen die Kirche im Dorf, geht es um kleine, nicht kommerzielle Akteure.

Wer durch entsprechende Dokumentation seiner Überlegungen handschriftlich, auf einem DINA4-Blatt kurz Stichworte notiert, die andeuten, dass er einmal, bei Installation, versucht hat, sich in die Lage der "unschuldig" Gefilmten (Spaziergänger, Liebespaare, brünstige Hirsche ...) hineinzuversetzen, kriegt statt einer Geldbuße ein Kompliment und einen erhobenen Zeigefinger.
Die haben begriffen, wo die wahren Täter sitzen: Die, die in industriellem Umfang mit allen verfügbaren Tricks die Menschen abspeichern, durchleuchten, nackig machen, um Milliarden damit zu verdienen und wirtschaftliche und politische Macht auszuüben.
Die, die sich jährlich durch extremste, nachweisliche Lobbyausgaben und Brüssel, Berlin, Rom, Paris, Seoul etc. unantastbar machen wollen.

Also: Einmal Gedanken machen, Aufschreiben, Abheften, ruhig schlafen.

Und heute Abend im Baumarkt: Die Videoüberwachungsinfoschilder für wenige € ....
 
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