Die neue Interessengemeinschaft IG-Hangflug.eu

Da die ACG ja auch keine rein anstaltliche Behörde ist wie z. B. das LBA, sondern eine GmbH, muss man halt statt Gebühren ein Geschäftsmodell bedienen
😉 Jetzt stellt euch doch nicht so an. Wer sich solche Flieger leisten kann... 🧐🤔
 

sevenupi

User
Ab 2023 benötigt auch der deutsche Freizeitmodellpilot fd Hobby-Modellflug den Kompetenznachweis.....lieber gleich erledigen, bevor der was kostet, heißt die Devise.....was aber, wenn die EU keine Regelanpassung anstrebt, bzgl der Höhenbeschränkung oder Abstand zu Personen beim Hangflug....oder gar verschärft.....
der Großteil der europäischen Modellflieger hat doch die EU-Regeln mit der Unterschrift zum Kompetenznachweis anerkannt 🤔
Da kannste dann bei Regen fliegen, damit kein fremder Zuschauer id Nähe ist 🥴
 
Meine Aussage war - die Mehrheit der Hangflugmodelle ist unter 10kg, mit der neuen Regelung ist der Pilotenstandort als Höhenbezugspunkt festgelegt worden. Also kann ich nun legal ins Tal rausfliegen und dort legal die Höhenanzeige auf meinen Sender von 120m haben.
Ein Elektromotor ist erlaubt und auch sinnvoll - als Sicherheit, als Heimkehrhilfe (nicht als Aufwind oder Thermikersatz).

Wenn man es ohne Berücksichtigung der eigenen Wünsche, Befindlichkeiten wertfrei betrachtet, dann ist für die Mehrheit eine Regelung gekommen die durchaus als Absicherung des bisherigen Flugverhaltens zu sehen ist.

Ich habe nicht gemeint das am Hang geschleppt werden soll, wenn das auch mancherorts so praktiziert wird - zu sehen Modellfluferien am Karawankenblick 2020 - YouTube - dann hat der Platzbetreiber sicher die dafür notwendigen Auflagen und der Modellpilot hält sich daran.
Ein Impeller ist wohl keine Heimkehrhilfe - zumindest nicht im Dauerbetrieb.

Das für ein Event Kosten entstehen ist nun mal so, aber dafür ist es geregelt - bei dem Wert der verschiedenen Modelle sind doch die Kosten auf die Teilnehmer umlegbar.

Hangfliegen kann ich nur dort wo es der Grundbesitzer erlaubt, wenn ich das nicht selber bin - ja dann wird es nicht möglich sein.
Auch auf einem eingerichteten Hangfluggebiet muss ich die Erlaubnis haben - sei es vom Verein, dem Hotelbetreiber.

Ich persönlich sehe in der neuen Regelung für die Mehrheit eine Verbesserung, Absicherung des gewohnten Flugverhaltens - auch was die Versicherung betrifft - ist doch jedem bekannt wie Modelle oft bewegt werden.

Das es eine Regelung geben kann für Modellflugzeuge die nicht in diese Regelung passen, ist verständlich, dies kann durchaus auf genehmigten Plätzen möglich sein - auch wenn Kosten entstehen, das kann auch der Platzbetreiber anstreben (und z.B.: für seine Hotelgäste dies erlauben)

Zum Kompetenznachweis - auf der grünen Wiese ist dieser in Österreich immer notwendig, die Ausnahme bis 2022 gilt nur auf den gemeldeten Modellflugplätzen. Wobei wir wieder beim Thema sind - die Regelung des Vereines ist bindend - sofern mir als Gast das Fliegen dort erlaubt wird.

Der Hangflug ist für die Mehrheit nun legaler möglich, dies ist meine Sichtweise und die vieler Freizeit-Hangflieger - zum Teil auch mit einem 5 Meter Ventus und 9kg.
Ich bewundere die Piloten immer am Hang, die einen 5 Meter Segler ohne eingebautem Motor dem Hangaufwind übergeben.

Über erlangen der Kennzeichnung und Hangfliegen als Jugendlicher (Kinder) das scheint weniger aufzuregen als 15kg und 7m ....

In diesem Sinne weiterhin ein schönes Modellfliegen - sei es unter Einhaltung der neuen Regelung oder wie immer ......
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute auf der Seite des MFSD veröffentlicht:
LBA-Kompetenznachweis – Ja oder Nein?
Bin gespannt, was euch dabei auffällt ... ;-)

Ich denke das du auf die Absichtserklärung abzielst, das der DAEC mit dem Aeroclub in Östreich im gepräch ist und das es ähnlich lautende Betriebserlaubnisse der Verbände angestrebt werden. Das finde ich zunächst gut.
ich hoffe jedoch das dabei die Gedanken der Buko - Modellfug des DAEC angestrebt werden.
Das es inerhalb der EU Regelungen geben könnte wie die in der Schweiz, halte ich für nahezu für ausgeschlossen.
Dürfen - sollen wir uns in die Inneren Angelegenheiten der Östreichs einmischen.
Was haben wir jetzt in Duetschland? Für Mitglieder in Verbänden sind das jetzt 5Kg und Luftraum G, für alles Andere, mus auf einem Fluggelände mit Aufstiegserlaubnis erfolgen oder es gelten die die Regelungen der Eu-Open.
Wir hoffen auf etwas mit mehr Gewicht 10 oder 12Kg im Luftraum G ohne Aufstiegserlaubnis. Dürfen wir jetzt die Kollegen in Östreich bedrängen?
Was mich allerdings umtreibt, warum haben sich die Östreicher die 150m über Grund auf das Auge drücken lassen?
Gruß
Martin
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja das es di 150m schon länger gibt aber auch nicht immer weis ich auch.
Es muss doch elende Angst vor Modellfugzeugen in der Zivieln Luftfahrt geben, dass mann auf solche Gedanken kommt, den Modellfliegern einen Höhendeckel aufzubrummen.
Rettungflüge im Gebirge? Anderer Luftsprot der sich in Hangnähe aufhält........?
Die Kollegen in der Schweiz sind doch ähnlich aufgestellt und dort ist die Angst scheinbar nicht vorhanden!
Gruß
Martin
 
Hallo,

die 150m gibt es in Österreich seit 1957 !
Leider hat dies bis vor 10 Jahren niemanden etwas geschnupf, wir sind einfach geflogen.
Mein Verein hat bis 31.7. noch eine Genehmigung bis 500m über Grund, es fliegt aber selten bis kaum bei uns jemand so hoch, aber 300m ist bei Seglern fast normal, Jets kommen vermutlich mit 200m aus.
Ich frage mich wie es in Österreich in Zukunft mit Wettbewerben weiter geht!
Die meisten Klassen benötigen doch mehr als 150m, wird sicher die nächsten 1,5 Jahre interessant bis hoffentlich nach Anhang 16 eine vernünftige Regelung durch ist.
Spannend wird dann noch der kommende U-space.
Ich denke der Modellflug wird langfristig auf genehmigte Modellflugplätze zurückgedrängt mit hoffentlich vernünftig ausgelegten Luftraum, das kann natürlich auch ein Hangfluggelände sein.

Jetzt ist erst mal eine taugliche Regelung nach Anh. 16 für unsere Plätze erforderlich welche gerade der Aeroclub mit der ACG verhandelt, da gehören natürlich auch die Gebühren dazu.
Weiters bräuchten wir eine akzeptable Regelung nach Anh. 16 für die grüne Wiese, Hang, wobei ich hier eher skeptisch bin das hier noch etwas brauchbares rauskommt.

Es muss doch elende Angst vor Modellfugzeugen in der Zivieln Luftfahrt geben, dass mann auf solche Gedanken kommt, den Modellfliegern einen Höhendeckel aufzubrummen.

Nee, da gibt es von den Piloten keine Angst, den die meisten wissen gar nicht bis in welche Höhen mit Modellflieger gerechnet werden muss.

Ausgegangen ist die ganze Diskussion von den Drohnen, so wurde so manche Behörde aufgeschreckt und die ach so schnell wachsender Drohnenlobby mit ihren Fantasie Wachstums Fantasien trägt das Restliche bei, sprich U-space!
 
Aber ganz im Ernst, hier so
Tja,
die Zukunft der Jugend im Modellflug wäre ja mal ein Thema.
Aber wer wann wie und warum seine ID bekommen hat oder QR-Codes sind ja ungleich wichtiger.

Gruss
Frank
Das beschäftigt mich durchaus schon länger. Mein Junge (12) fliegt nämlich auch, u. a. am Hang. Und versteht die Welt nicht mehr. Was er noch mit 8 durfte, darf er mit 13 nicht mehr? Ein guter Punkt, und es macht Sinn das aktiv zu adressieren. Geht aber dann ebenso wie manch anderes wohl nur mit einer BE nebst entsprechenden StRfF...
 
An unsere Freunde aus Italien und Spanien geht der Aufruf, uns bitte über die derzeitige Rechtslage die neuen EU-Regularien betreffend zu informieren. Wir, die www.IG-Hangflug.eu, möchten gerne die verschiedenen Rechtslagen in den EU-Ländern erfassen und diese für unsere Mitglieder, Mitstreiter und natürlich alle RC-Piloten veröffentlichen. Es ist insofern wichtig, was Gastflugregeln angeht, die Gewichtslimits und maximale Flughöhen - und besonders im gemeinsamen Streben nach optimalen nationalen Regeln, die niemanden ausgrenzen. Schaut nach Frankreich ... nur ein Beispiel, das nicht Schule machen darf!
To our friends from Italy and Spain, please inform us about the current legal situation regarding the new EU regulations. We, www.IG-Hangflug.eu, would like to record the various legal situations in the EU countries and publish them for our members, fellow campaigners and of course all RC pilots. It is important in so far as guest flight rules, weight limits and maximum flight altitudes are affected - and especially in the common aim for optimal national rules that do not exclude anyone. Look at France ... just one example that must not be allowed to set a precedent!
 
Darf er auch jetzt noch, nur der Gesetzgeber hat es jetzt die Voraussetzung definiert.

Die Zeiten sind vorbei wo Modellflug nur Spielzeug war.

Ich werde, sobald ich dazu die Zeit habe, mal ein paar grundsätzliche Aspekte ausbreiten... Auch auf die Gefahr hin, da ein wenig ins philosophische abzugleiten. Und wenn ich Beiträge wie gewisse voranstehende lesen muss, die gespickt sind mit Stereotypen und Intoleranz, dann juckt es mich umso mehr. Das auch im Wissen, dass diejenigen offizielle Ämter in interessenverbänden bekleiden. Vielleicht findet sich ja der eine oder andere dann darin wieder und tut das kund - indem er die IG unterstützt und weiter dafür wirbt?! ...
 
Ausgegangen ist die ganze Diskussion von den Drohnen, so wurde so manche Behörde aufgeschreckt und die ach so schnell wachsender Drohnenlobby mit ihren Fantasie Wachstums Fantasien trägt das Restliche bei, sprich U-space!
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Hallo Leopolt
ja da hast du recht und so komische Leute die Videos aus unendlicher Höhe und in nähe von Flughäfen ins Netz stellen. Nur das wir mit denen in einen Topf geschmissen werden. Gut dafür giebt es ja in der EU - Verordnung den §16 zumindest für Fernpioloten mit guter Ausbildung können dort abweichende Regeln geschaffen werden da müssen sich die Verbände gedanken machen. Der Ansatz den der DAeC in Deutschland verfolgt halte ich für gut. Wenn sich das auf andere Länder übertragen ließe um so besser.
Einen erlaubnisfreien Flug mit Flugmodellen über 10 oder 12kg und Ausnutzung des Luftraum G sehe ich nicht.
Für die Erteilung einer Erlaubnis wird es dann auch einheitliche Regeln geben und hoffentlich nicht, nach dem einfachen ermessen, einer beauftragten Flugsicherungsfirma.
Was Herr Krassnitzer schrreibt kann ich zum Teil nachvollziehen. Besonders und leider häufig gesehen, Segelflugzeuge mit Impeller oder besonders starken E-Antrieben mit entsprechender Schllimmision, haben in der Natur nichts zu suchen, besondes dann wenn die Antriebe nicht als Not .... und Absaufhilfe genutzt werden sondern überwiegend zum Imponieren.
Besondes in den Bergen wo geschützte Tier zu sehen sind, andere die Erholung in der Freien Natur suchen.
Wenn dann einige wenige mit den Sirenen von Jericho durch die Luft jagen, wird das unserem Hobby nicht gut tun.
Gruß
Martin
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hallo,

wir sollten uns alle vor Klischees hüten. Z.B. sind für Impeller für viele die ich kenne in Segelflugzeugen die optisch kleinere Sünde als eine Luftschraube und unkomplizierter im Umgang als Klapptriebwerke. Die nutzen die auch nur als Absaufversicherung. Bei vielen ist durch die Videos im Netz in den Segler wie Jets bewegt werden aber eine anderer Eindruck entstanden. Bei Luftschraubenantrieben gibt es von Flautenschieber bist Pylonracern ja auch alles.

Die IG Hangflug will doch nicht ausgrenzen, sondern die Vielfalt verantwortungsbewußter Modellflieger darstellen. So verstehe ich sie und wünsche mir daher Leitziele, die das vernünftig und offen bebschreiben.
Hans
 

Cfr

User
Moin aus Südtirol, hier gibt es glücklicherweise nichts wirklich neues ich warte auch auf Infos aus meine verein im Trentino. Mit den Drohnenführerschein waren sie wirklich schnell in Italien und das schon vor 3 Jahre als es losging. Ansosnten wird wenn überhaupt auf die bekannte EU verordung incl. 120 m hingewiesen ABER wir haben hier eher Probleme mit den Fliegern die die Wiesen zertrampeln oder zu wild fliegen ( Margone schliessung / diverse Spots in den Dolomiten ) da es ausser Margone keinen ausgewiesen Hangflugplatz gibt wird das ganze weiterhin nebebulös bleiben und im Prinzip fliegt man allein und wild und stimmt sich örtlich ab. Ich hab keine Höhenanzeige also soll mir jemand vor Ort mal eben nachweisen das ich 180m m hoch fliege.... Wie gesagt ich könnte mir eher Vorstellen das es am Hang Probleme mit zu grossen Gruppen gibt die "alle " Regeln " missachten, leider keine seltenheit.
 
Hallo Hans
Herr Krassnitzer hat es in seinem Beitrag beschrieben und dort kann ich seine Aussage zu den E-Antrieben unterstützen.
Sicher wenn in einem Modell ein Klappimpeller drinn ist ist der nicht gleich für die Berge zu verbieten. Es geht um den umgang mit den Antrieben.
es ist egal ob ein Klappimpeller oder ein Pseudo F3X Flieger mit 3,5KW Leistung oder ähnliches, das diese oder vergleichbare Antriebe nicht geräuschlos sind, ist unstrittig.
Wenn dan ein solcher Antrieb in den Bergen genutzt wird um wiederholt bis das der Akku leer ist, an der Kante vorbei zu hämmern, wird dieses bestimmt nicht zur Freude anderer Besucher der Bergwelt geschehen.
Leider habe ich das so mehrfach beobachtet.
Wen Herr Krassnitzer diese art des Modellfugs in den Bergen über seinen Verband nicht unterstützen möchte, habe ich dafür volles Verständniss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo CFR
habe ich das richtig verstanden der Hang in Margone ist zu?
ich war 2004 dort und habe den Hang gut in Erinnerung und die Kolegen aus dem Verein waren mir wohl gesonnen. Wass ist dort passiert?
Gruß
Martin
 
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