Nein eigentlich nicht:Und wieder ist alles durcheinander
Das ist nicht Gegenstand des neuen Kenntnisnachweises sondern steht in der EU VO.damit soll auch weiterhin Wildfliegen und oberhalb 120m möglich sein
Stefan, dass habe ich in der VO aber anders gelesen.Die von Dir zitierte Hangflug-Ausnahme für (Elektro-)Segler (UAS.OPEN.010 4) hat ebenfalls einen Höhendeckel von 120m, allerdings bezogen auf den Pilotenstandort und nicht über Boden.
Das stimmt so nicht.der kenntnisnachweis wird dir wenn es soweit ist von deinem verband ausgestellt
... wie du selber festgestellt hast, Schwachsinn. Das gilt für die offene Kategorie. Die ist also keine Option (noch nicht mal wenn man u-space verdrängt) Hoffentlich kapiert das mal jeder in Europa... Vor allem unserer österreichischen Freunde...Stefan, dass habe ich in der VO aber anders gelesen.
Ich schaue mal, ob ich die Stelle wieder finde.
Nicht ohne Grund wird in der VO das Segelflugmodell definiert.
Der Höhendeckel von 120m bei Hangflug wäre ja dann ausgemachter Schwachsinn
Sofern du niemals ein Modell außerhalb von Deutschland bewegen möchtest. Wenn doch: bitte nachsitzenHI
den kompetez nachweis bekommst du beim lba und gilt für die leute die in keinem vberband organisiert sind
der kenntnisnachweis wird dir wenn es soweit ist von deinem verband ausgestellt nachdem du deine prüfung gemacht hast
ist im prinzip das gleiche wie jetzt auch nur eben nach den neuen regeln
wenn du beim dmfv/ daec mitglied bist ändert sich bis 1.1.23 erstmal garnix
HI
den kompetez nachweis bekommst du beim lba und gilt für die leute die in keinem vberband organisiert sind
der kenntnisnachweis wird dir wenn es soweit ist von deinem verband ausgestellt nachdem du deine prüfung gemacht hast
ist im prinzip das gleiche wie jetzt auch nur eben nach den neuen regeln
wenn du beim dmfv/ daec mitglied bist ändert sich bis 1.1.23 erstmal garnix
Zum großen Teil: nö ... Sorry
Das ist einfach falsch.Das stimmt so nicht.
Kein Verband kann deine Kenntnis, Wissen beurteilen geschweige denn bestätigen.
Das musst du schon selbst beweisen.
Deswegen machst du beim LBA den Lehrgang persönlich und wenn du bestehst, bekommst du sofort danach eine Email mit deinem Nachweis.
Frank, ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor.Das ist einfach falsch.
Frank, ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor.
Möglicherweise habe ich den Martin falsch verstanden.
Ich hatte das so verstanden, dass er meint, dass man von den Verbänden einfach so einen Kompetenznachweis ausgestellt bekommt.
In allen Fällen muss man schon selbst eine Prüfung ablegen, ob beim DMFV oder beim LBA.
Frank ich lasse mich von dir gerne berichtigen aber ich habe das so verstanden, dass der LBA Lehrgang, die Nachweise durch die Verbände ablösen soll, quasi der Rechtsnachfolger ist, die Nachweise der Verbände dann nicht mehr erforderlich sind.
Ist das nicht so?
Beides läuft parallel weiter?
Sorry hast du bestimmt schon irgendwo geschrieben aber bei 170 Seiten bitte ich um Nachsicht.
Also die im neuen §21f, Abs. 2 LuftVO gewählte Formulierung:Kompetenznachweis der Verbände verlangt
Ja!Also die im neuen §21f, Abs. 2 LuftVO gewählte Formulierung:
....an einer Schulungsmaßnahme des Luftsportverbandes, dem eine Genehmigung nach Artikel 16 der Durchführungsverordnung....
meint den bekannten (alter Art nach $21a), ggf modifizierten Kenntnisnachweis mit 5Jähriger Gültigkeit und das ist die genannte Schulungsmaßnahme?