Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Ich befürchte, dass es ein weitverbreitetes Missverständniss gibt. Nach Ablauf der Übergangsfrist wird es keinen Modellflug nach LuftVo mehr geben, da diese dann im Modellflug anwendungsnachrangig ist. Vorrang hat immer die EU-Regulierung. Daher ist "Weiter wie bisher" mit der LuftVo als Rechtsgrundlage schlicht und einfach nicht möglich.

Das ist mir klar, aber trotzdem gut dass du diesen enorm wichtigen Punkt nochmal klargestellt hast!
Es wäre wichtig, dass beide großen Verbände jetzt und zukünftig an einem Strang ziehen (und zwar in dieselbe Richtung :rolleyes:).
 

DD8ED

Vereinsmitglied
HI

les ich des dann richtig das die 5kg grenze für wiesenflieger dann wegfällt?

wenn es für verschiedenen verbände unterschiedliche regeln gibt kann ich als einzelmitglied den für mich passenden dann aussuchen

Hallo,
wenn die Standardisierten Regeln zur Anwendung kommen, liegt die Gewichtsgrenze für die grüne Wiese bei 10 kg.
Den für dich passenden Verband kannst du jetzt schon aussuchen.
 
Folgendes Szenario:

3 Modellflieger gehen auf der "grünen Wiese" miteinander fliegen!

Pilot 1 hat keine Verbandszugehörigkeit und fliegt in der "Open Kategorie" max. 120 Meter AGL, max. 25 kg MTOM mit Registrierung und Kenntnisnachweis.
Pilot 2 fliegt nach Artikel 16 seines Verbandes A mit diesen Auflagen (Gewicht?/Flughöhe?/Auflagen?)
Pilot 3 fliegt nach Artikel 16 seines Verbandes B mit wieder anderen Voraussetzungen und Auflagen.

Bei uns in Österreich hat die Behörde einem derartigen Ansinnen schon dezidiert die Zustimmung verweigert, wofür ich auch ein gewisses Restverständnis habe.
Ich bin schon gespannt, wie am Ende die nationalen Ausnahmen aussehen werden.
Wahrscheinlich wird es noch komplizierter und diverser als vorher.

Einzig der Hangflug mit Segelflugzeugen bis 10 kg MTOM scheint jetzt vernünftig geregelt zu werden.

Lg
Josef
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Folgendes Szenario:

3 Modellflieger gehen auf der "grünen Wiese" miteinander fliegen!

Pilot 1 hat keine Verbandszugehörigkeit und fliegt in der "Open Kategorie" max. 120 Meter AGL, max. 25 kg MTOM mit Registrierung und Kenntnisnachweis.
Pilot 2 fliegt nach Artikel 16 seines Verbandes A mit diesen Auflagen (Gewicht?/Flughöhe?/Auflagen?)
Pilot 3 fliegt nach Artikel 16 seines Verbandes B mit wieder anderen Voraussetzungen und Auflagen.

Bei uns in Österreich hat die Behörde einem derartigen Ansinnen schon dezidiert die Zustimmung verweigert, wofür ich auch ein gewisses Restverständnis habe.
Ich bin schon gespannt, wie am Ende die nationalen Ausnahmen aussehen werden.
Wahrscheinlich wird es noch komplizierter und diverser als vorher.

Einzig der Hangflug mit Segelflugzeugen bis 10 kg MTOM scheint jetzt vernünftig geregelt zu werden.

Lg
Josef

Hallo,
deshalb schrieb ich ja "Worst Case". Unterschiedliche BE für verschiedene Verbände will keiner haben.
In OE stellt sich das Problem aber wohl auch nicht oder gibt es neben dem ÖAEC noch jemanden, der eine BE beantragen könnte?
Zu deiner früheren Frage kommt auch noch eine Antwort. Da muss ich etwas nachschauen.
 
Kann man die (geplanten) "Standardisierten Regeln für Flugmodelle" irgendwo einsehen?
Prinzipiell bevorzuge ich die Selbstorganisation, aber vor einem abschließenden Urteil würde ich das gerne einmal selbst ansehen.

Gruß,
Christian
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Kann man die (geplanten) "Standardisierten Regeln für Flugmodelle" irgendwo einsehen?
Prinzipiell bevorzuge ich die Selbstorganisation, aber vor einem abschließenden Urteil würde ich das gerne einmal selbst ansehen.

Gruß,
Christian

Die Standardisierten Regeln müssen noch mit verschiedenen Stellen koordiniert werden und sind daher noch nicht öffentlich.
Die Eckpunkte findet man aber hier.
 
Einen schönen Sonntag!
Wenn man der Inhaber einer Betriebsbewilligung nach Artikel 16 ist, sind ja auch ein "risikobasiertes Aufsichtssystem" und Audits vorgesehen.
Gibt es da in Deutschland schon Gedanken dazu?
h) Aufbau eines risikobasierten Aufsichtssystems für
i) UAS-Betreiber, die eine Erklärung vorgelegt haben oder Inhaber einer Betriebsgenehmigung oder eines LUC sind;
ii) Flugmodell-Vereine oder -Vereinigungen, die Inhaber einer Genehmigung nach Artikel 16 sind;
i) die Festlegung einer Audit-Planung anhand des Risikoprofils für andere Betriebskategorien als die Kategorie „offen“, sowie die Festlegung des Konformitätsniveaus und der Sicherheitsbilanz der UAS-Betreiber, die eine Erklärung vorgelegt haben oder Inhaber eines von der zuständigen Behörde ausgestellten Zeugnisses sind;

Lg
Josef
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Einen schönen Sonntag!
Wenn man der Inhaber einer Betriebsbewilligung nach Artikel 16 ist, sind ja auch ein "risikobasiertes Aufsichtssystem" und Audits vorgesehen.
Gibt es da in Deutschland schon Gedanken dazu?


Lg
Josef

Hallo Josef,
Für eine BE nach §16b ist das in den Standardisierten Regeln abgedeckt. Ausserhalb des §16 ist das nicht die Baustelle des Modellflugs und daher nicht betrachtet. Das ist Aufgabe der kommerziellen Anwender mit einer BE nach §12. Da werden die sich allerdings selber drum kümmern müssen. Das wäre z.B. Aufgabe der UAV-DACH.
 

BZFrank

User
Nein. Der Verein hat ja keine BE. Es gilt die BE des Verbandes, dem man organisatorisch angehört. Platzzulassungen müssten dann evtl. aktualisiert werden.

Ich hoffe, dass die AEs dann aber auch nur aktualisiert resp. übernommen werden. Eine komplette Neuzulassung könnte bei vielen bestehenden Plätzen problematisch werden, sofern kein Bestandsschutz gewährt wird, von dem dafür nötigen Aufwand und Zeitfaktor während dem kein Flugbetrieb stattfinden darf, mal ganz abgesehen.
 

S_a_S

User
welcher Verband stellt für mich als vereinsloser Wiesenflieger dann die BE? Der, von dem ich den Kenntnisnachweis habe, der, über den die Versicherung läuft oder die Landesorganisation des DAEC?

Grüße Stefan
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Ich hoffe, dass die AEs dann aber auch nur aktualisiert resp. übernommen werden. Eine komplette Neuzulassung könnte bei vielen bestehenden Plätzen problematisch werden, sofern kein Bestandsschutz gewährt wird, von dem dafür nötigen Aufwand und Zeitfaktor während dem kein Flugbetrieb stattfinden darf, mal ganz abgesehen.

Keine Panik.
Bestehende AE im Modellflug haben eine Übergangsfrist bis zum 1.6.2022 und werden dann umgewandelt. Es gibt also grundsätzlich Bestandsschutz.
Bei einer BE nach §16b könnte man allerdings mal über eine neue AE nachdenken, um lästige Inhalte loszuwerden, wenn es so kommt wie geplant. Die neue AE macht dann der Verband.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
welcher Verband stellt für mich als vereinsloser Wiesenflieger dann die BE? Der, von dem ich den Kenntnisnachweis habe, der, über den die Versicherung läuft oder die Landesorganisation des DAEC?

Grüße Stefan

Hallo,
du persönlich bekommst keine BE. Ganz einfach deshalb, weil du keine brauchst. Die BE werden den Verbänden erteilt und gelten dann für ihre Mitglieder.
Wenn das alles mal umgesetzt ist, operierst du unter der BE des Verbandes, bei dem du mittelbar oder unmittelbar Mitglied bist. Das ist typischerweise der Verband, bei dem du versichert bist.

Als Anmerkung: Die DMO ist kein Modellflugverband und die "normalen" Versicherer auch nicht; bekommen also keine BE.

Bleibt also DMFV und DAeC wobei der MFSD dem DAeC zuzurechnen ist.
Die Mitgliedschaft in einem lokalen Verein ist nicht nötig.
 

gufi

User
Hallo,
wenn die Standardisierten Regeln zur Anwendung kommen, liegt die Gewichtsgrenze für die grüne Wiese bei 10 kg.
Den für dich passenden Verband kannst du jetzt schon aussuchen.

Ich war zwar damit nicht gemeint, aber genau das hab ich vor kurzem gemacht. Wie so viele beobachte ich das Thema auch schon eine ganze Zeit lang und mir gefällt es wie der DAeC das macht. Und nur immer sagen, dass es mir eigentlich gefällt war mir zu wenig.
 
Guten Morgen!
Jetzt muss ich schon wieder nachhaken, weil für mich gewisse Antworten nicht so einfach sind:
Bist du dir sicher, dass du als Interessensvertretung eine Behördentätigkeit (Erteilung einer Aufstiegserlaubnis) ausführen kannst? Meiner Meinung nach (und die habe ich von unserem nationalen Gesetzgeber eingebläut bekommen) kann eine Interessensvertretung nicht gleichzeitig eine Behördenaufgabe erledigen. Hier besteht ein natürlicher Interessenskonflikt. Das wäre so, wie wenn der ADAC bestimmen könnte, auf welchen Autobahnabschnitten welche Geschwindigkeiten gefahren werden dürfen oder wenn der ADAC und seine Mitglieder eine pauschale Zustimmung zum Tempo 70 im Ortsgebiet innehaben würden.
Und noch eine Frage zur Betriebsgenehmigung an den Verband:
Fürchtet ihr nicht, dass bei Fehlverhalten einzelner Mitglieder der Verband als Betriebsgenehmigungsinhaber zur Verantwortung gezogen wird und im schlimmsten Fall dem ganzen Verband die Betriebsgenehmigung durch die Behörde entzogen wird?
Ich weiß, ich denke kritisch, aber besser man checkt möglichst viele Eventualitäten im Vorfeld ab, als die Ernüchterung kommt nach einem Vorfall.
Außerdem interessiert mich das Benchmarking zwischen den einzelnen nationalen Gedankengängen zu diesem Thema.
Lg
Josef
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo Josef,

Guten Morgen!
Jetzt muss ich schon wieder nachhaken, weil für mich gewisse Antworten nicht so einfach sind:
Bist du dir sicher, dass du als Interessensvertretung eine Behördentätigkeit (Erteilung einer Aufstiegserlaubnis) ausführen kannst? Meiner Meinung nach (und die habe ich von unserem nationalen Gesetzgeber eingebläut bekommen) kann eine Interessensvertretung nicht gleichzeitig eine Behördenaufgabe erledigen. Hier besteht ein natürlicher Interessenskonflikt. Das wäre so, wie wenn der ADAC bestimmen könnte, auf welchen Autobahnabschnitten welche Geschwindigkeiten gefahren werden dürfen oder wenn der ADAC und seine Mitglieder eine pauschale Zustimmung zum Tempo 70 im Ortsgebiet innehaben würden.
Es ist nicht ganz so wie beschrieben. Bei einer Beauftragung des Verbandes zur Erteilung von Aufstiegserlaubnissen macht dieser in diesem Rahmen nicht Regeln sondern setzt bestehende Regeln um. Ausserdem steht die Behörde immer als Kontrollinstanz dahinter. In D gibt es solche Beauftragungen im Modellflug z.b. für den Kenntnisnachweis und die Lufttauglichkeitsprüfungen und bei den Hängegleitern eben für Platzzulassungen. Wäre also nichts neues und bewährte Praxis.
Und noch eine Frage zur Betriebsgenehmigung an den Verband:
Fürchtet ihr nicht, dass bei Fehlverhalten einzelner Mitglieder der Verband als Betriebsgenehmigungsinhaber zur Verantwortung gezogen wird und im schlimmsten Fall dem ganzen Verband die Betriebsgenehmigung durch die Behörde entzogen wird?
Im §16 ist der Verstoss gegen die Bestimmungen geregelt. Die Sanktionen richten sich gegen den bösen Buben, nicht gegen den Verband. Dabei haben sowohl Verband als auch Behörde Sanktionsmöglichkeiten. Das ist aber kein Unterschied zur heutigen Situation.
Ich weiß, ich denke kritisch, aber besser man checkt möglichst viele Eventualitäten im Vorfeld ab, als die Ernüchterung kommt nach einem Vorfall.
Außerdem interessiert mich das Benchmarking zwischen den einzelnen nationalen Gedankengängen zu diesem Thema.
Das ist auch gut und richtig so.
Der ÖAEC hat ja den Entwurf eines Standard Scenarios für den Modellflug, der mit den Standardisierten Regeln des DAeC vergleichbar und inhaltlich sehr ähnlich ist. Hier gibt es auch eine Zusammenarbeit der beiden Verbände zu dem es auch schon ein Meeting gegeben hat. Ferner gibt es einen Informationsaustausch der auf Europäischer Ebene organisierten Verbände (EMFU) zum Thema Betriebserlaubniss. In der EMFU gibt es etliche Verbände, die eine Lösung in Selbsverwaltung anstreben oder schon so gut wie umgesetzt haben. Dazu hat es bereits einen Workshop gegeben und es werden weitere Treffen zum Thema folgen. Ziel ist die Unterstützung der Verbände durch die EMFU und untereinander.
 
Danke Frank für die schnelle Antwort!
Wir haben in Österreich nur mehr eine Interessensvertretung und diese ist Mitglied der EMFU, die handelnden Personen kennst du ja persönlich.
Und weil das Frage-/Antwortspiel so gut funktioniert, gestatte mir noch eine Frage, dann fällt mir auf die Schnelle eh nichts mehr ein.
Sie betrifft den Modellflugbetrieb in Kontrollzonen:
In Österreich ist die Situation die, dass Modellfliegen in Kontrollzonen grundsätzlich verboten ist. Ausgenommen davon ist der Modellflugbetrieb auf gemeldeten Modellflugplätzen, die nachweislich vor Errichtung der Kontrollzone schon bestanden haben (Bestandschutzregelung)! Erlaubte Flughöhe ist dort 150 Meter AGL, MTOM grundsätzlich maximal 25 kg.
Gibt es in Deutschland derartiges auch und wenn ja, wie plant ihr die Überführung dieses Zustandes in das kommende europäisch harmonisierte UAV-Flugrecht?
Möglich wäre ja nur eine Genehmigung nach Artikel 16 (2)a) oder b)?
Eure standardisierten Regeln kenne ich ansatzweise, soweit ich mich erinnern kann, gibt es zu diesem Thema keinen Punkt darin.
Besten Dank im Voraus für deine wie immer prompte und kompetente Antwort
Josef
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Danke Frank für die schnelle Antwort!
Wir haben in Österreich nur mehr eine Interessensvertretung und diese ist Mitglied der EMFU, die handelnden Personen kennst du ja persönlich.
Und weil das Frage-/Antwortspiel so gut funktioniert, gestatte mir noch eine Frage, dann fällt mir auf die Schnelle eh nichts mehr ein.
Sie betrifft den Modellflugbetrieb in Kontrollzonen:
In Österreich ist die Situation die, dass Modellfliegen in Kontrollzonen grundsätzlich verboten ist. Ausgenommen davon ist der Modellflugbetrieb auf gemeldeten Modellflugplätzen, die nachweislich vor Errichtung der Kontrollzone schon bestanden haben (Bestandschutzregelung)! Erlaubte Flughöhe ist dort 150 Meter AGL, MTOM grundsätzlich maximal 25 kg.
Gibt es in Deutschland derartiges auch und wenn ja, wie plant ihr die Überführung dieses Zustandes in das kommende europäisch harmonisierte UAV-Flugrecht?
Möglich wäre ja nur eine Genehmigung nach Artikel 16 (2)a) oder b)?
Eure standardisierten Regeln kenne ich ansatzweise, soweit ich mich erinnern kann, gibt es zu diesem Thema keinen Punkt darin.
Besten Dank im Voraus für deine wie immer prompte und kompetente Antwort
Josef

Hallo,
der Modellflugbetrieb in anderen Lufträumen als Golf und Echo ist auch geregelt. Dazu bedarf es der Erlaubniss der zuständigen Luftverkehrsbehörde.
Daran hat sich nichts geändert. Das bleibt wie es ist. Also z.B. auch Platze in CTR, die es in D durchaus gibt.
 

josha

User
Vielen Dank für die Zusammenfassung und die Beschreibungen.

Ich würde gerne ungefragt etwas Kritik anbringen:
Ich finde es schade, dass die Open Category doch recht unwirsch als unattraktiv weggewischt wird, ist sie doch für Hobbyflieger mit kleineren Modellen, die zu keinem Verein gehören, sprich Wildfliegern, die Interessanteste. Natürlich spielt die für große Modelle und Endlosthermikflieger keine Rolle, und solche sind hier im Forum sicherlich in der Mehrheit. Aber bestimmt jeder hier hat sich schon mal an den Acker gestellt um abends noch ein paar Runden zu drehen.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Vielen Dank für die Zusammenfassung und die Beschreibungen.

Ich würde gerne ungefragt etwas Kritik anbringen:
Ich finde es schade, dass die Open Category doch recht unwirsch als unattraktiv weggewischt wird, ist sie doch für Hobbyflieger mit kleineren Modellen, die zu keinem Verein gehören, sprich Wildfliegern, die Interessanteste. Natürlich spielt die für große Modelle und Endlosthermikflieger keine Rolle, und solche sind hier im Forum sicherlich in der Mehrheit. Aber bestimmt jeder hier hat sich schon mal an den Acker gestellt um abends noch ein paar Runden zu drehen.

Hallo,
meinst du jetzt die Zugehörigkeit zu einem lokalen Verein oder einem Verband?
 
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