Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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S_a_S

User
Hm 19 Joule,
also Masse x Geschwindigkeit.
uups, ertappt, muss 19m/s sein.
Open A1 legt dann beides als Grenzwert fest, also leichter als 250g und langsamer als 19m/s.

Für die Risikobetrachtung gibt es eine 80 Joule-Grenze für den Aufprall auf Menschen (findet man bei der Registrierpflicht als auch in den Anforderungen für C1 )

Aber auch: kinetische Energie ist 1/2 x Masse x Geschwindigkeit x Geschwindigkeit
Und es gilt in erster Näherung der Energieerhaltungssatz. Aus Lageenergie wird Bewegungsenergie. Und Lageenergie ist m x g x h.
D.h. für einen 2Kg Brocken, der ungebremst zu Boden fällt, ist dies Energie aus einer Höhe von gut 4m bereits erreichbar.

Grüße Stefan
 

S_a_S

User
Frank
Fernpiloten, die im Rahmen von Flugmodell-Vereinen oder -Vereinigungen UAS betreiben, müssen den Mindestanforderungen an die Kompetenz genügen, die in der nach Artikel 16 erteilten Genehmigung festgelegt sind.
Oder im Klartext: Kümmert euch um euren Kompetenznachweis.
Ob das dann aber für Verbandsexterne geht oder Sinn macht, wäre noch zu klären. Es sei denn, es gäbe einen einheitlichen Nachweis.

hier kommt es auf die 16er BE an, was die dort vom Amt verlangten oder selbst auferlegten Anforderungen sind.
Vielleicht schafft Ihr es ja, auf nationaler Ebene die alte 21e als ausreichend durchzuboxen. Wenn das LBA auf der "einheitlichen" 40-Fragen-EU-Kompetenz beharrt...
Wenn das bei der großen Lösung endet, macht das als kommerzielles Angebot an Externe auch Sinn. Ein "kleiner" Verbandsschein sicher nicht.

Grüße Stefan
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Frank


hier kommt es auf die 16er BE an, was die dort vom Amt verlangten oder selbst auferlegten Anforderungen sind.
Vielleicht schafft Ihr es ja, auf nationaler Ebene die alte 21e als ausreichend durchzuboxen. Wenn das LBA auf der "einheitlichen" 40-Fragen-EU-Kompetenz beharrt...
Wenn das bei der großen Lösung endet, macht das als kommerzielles Angebot an Externe auch Sinn. Ein "kleiner" Verbandsschein sicher nicht.

Grüße Stefan
Hallo,
der "alte" Kenntnisnachweis nach 21e wird keinen Weiterbestand haben, da die Inhalte im Vergleich zur EU-Regelung zu unterschiedlich sind. Es gibt eine völlig neue Rechtsgrundlage. Der Kompetenznachweis für Open wird es aber auch nicht sein, da hier die geforderten Inhalte nicht für den Modellflug passen. Es werden Sachen abgefragt, die nicht zutreffen und zutreffende Punkte werden nicht abgefragt..
Es ist jetzt so, dass in §16 der Operator einen Kompetenznachweis für seine Piloten (Mitglieder) gemäss der jeweiligen BE definiert.
Bedingt durch die grundlegend unterschiedliche Herangehensweise der Verbände an das Thema BE ist allerdings fraglich, ob die Inhalte der Kompetenznachweise vergleichbar sein werden und eine gegenseitige Anerkennung möglich ist, da auch die Kenntnis des Inhaltes der BE abgefragt werden muss. Das bleibt zu prüfen, wenn die Verfahren und Inhalte vorliegen.
Das LBA kann ncht auf der "Einheitlichen 40-Fragen-EU-Kompetenz" beharren, da die DVO das anderweitig regelt. Und diese Regelung ist nicht diskutabel. Auch nicht für das LBA.
 

S_a_S

User
Frank,
dass der Open-Fragenkatalog nicht alle Spezifika der BE abdecken kann, leuchtet ein.
Auf der anderen Seite kann ich mir aber auch nicht vorstellen, dass da so wenig Gemeinsamkeiten bleiben.
Stelle mir das ähnlich vor wie mit der Theorieprüfung für B und C1 (zu meiner Zeit konnte man Moped und Auto noch mit einer Theorieprüfung erschlagen). Die Verkehrsregeln sind ja diesselben, also auch Videos und Fragen, dann gibt es noch die Zusatzfragen für die "schwere" Klasse.
Wäre dann eine "50-Fragenprüfung" für Open (europaweit!) und BE.

Grüße Stefan
 

VOBO

User
Frank,
man kann die fehlenden logischen Klammern unterschiedlich setzen - mit unterschiedlicher Aussagekraft:
1) Verein mit (Platz ohne Aufstiegserlaubnis) und (Verbandsmitgliedschaft nach 16a oder 16b)
also mit Platz ohne Aufstiegserlaubnis aber mit Verbandsmitgliedschaft - das wäre dann auf dem Platz die 5kg Verbands-BE

2) Verein mit Platz ohne (Aufstiegserlaubnis und Verbandsmitgliedschaft nach 16a oder 16b )
also Platz ohne Aufstiegserlaubnis und auch ohne Verbandsmitgliedschaft - das ist Deine Interpretation und dazu passt Deine Antwort.

Volker,
für OPEN braucht dann jedes Mitglied einen separaten EU-Online-Kompetenznachweis.
Der bisherige DMFV/DAeC nach LuftVO 21e wird definitiv schon zum 31.12.2021 (-> Welchen „Drohnenführerschein“ benötige ich ab dem 31.12.2020?) auslaufen.

Das wäre ein Wunsch an die Verbände, dazu - so wie beim 21e geschehen - diese Schulung und Prüfung auch für den "neuen" anzubieten. Wegen mir auch für Mitglieder mit Ermäßigung/kostenneutral. Oder mit erforderlichem Deckungsbeitrag für Verbandsfremde, wenn die Satzung das auch hergibt.

Grüße Stefan

Stefan, du hast die Optionen richtig erkannt, ich meinte natürlich das was du unter 1). zusammengefasst hast.

Danke!

Gruß Volker
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
der "alte" Kenntnisnachweis nach 21e wird keinen Weiterbestand haben, .....

Was hier noch gefehlt hat, ist die Info dass Kenntnisnachweise nach 21e für nicht organisierte Modellflieger bis zum 31.12.2021 und im Rahmen von Verbänden und Vereinen bis 31.12.2022 gültig bleiben.
Einer Umwandlung von 21e Nachweisen in neue Kompetenznachweise hat das LBA bereits eine Absage erteilt.
 

S_a_S

User
das mit sehr interessanter Begründung:
Da das Luftfahrt-Bundesamt nicht in die Einweisung durch die entsprechenden Verbände involviert war, kann es daher keine Aussage über den Inhalt der Einweisung und somit deren Gleichwertigkeit zu EU-Kompetenznachweisen treffen.
und ich dachte, der Test musste damals vom LBA genehmigt werden...
Zumindest wurden die Verbände laut DMFV ermächtigt (von wem eigentlich?).

Grüße Stefan
 
Hallo allerseits,

ich hab da mal eine Frage:

Da es sehr unterschiedliche Auswirkungen für uns Modellflieger durch die, „Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug“ gibt, hätte ich folgenden Vorschlag,

Könnten die Informationsträger eine Matrix mit Leben füllen, wie ich eine beispielhaft hier angehängt habe.
Diese Beispielmatrix ist nicht fix, sondern soll/muss in der Breite und in der Tiefe wachsen, kann gekürzt und verändert werden.

Denn mittlerweile habe ich und ich vermute viele andere den Überblick verloren, dies wäre evtl. eine kleine Hilfe um zu wissen, was ab den 01.01.2021 bis ... erlaubt/geduldet/verboten ist.

Es ist mir klar, dass kostet jede Menge Arbeit – und dann das noch.

Matrix.JPG


LG

Jochen
 

bendh

User
Das wird nichts nützen, da du die endgültigen Bedingungen erst erfahren wirst, wenn Herr Scheuer und das LBA entschieden haben was sie in Deutschland zulassen wollen.
 
...

Da es sehr unterschiedliche Auswirkungen für uns Modellflieger durch die, „Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug“ gibt, hätte ich folgenden Vorschlag,

Könnten die Informationsträger eine Matrix mit Leben füllen, wie ich eine beispielhaft hier angehängt habe.
...

Es ist mir klar, dass kostet jede Menge Arbeit ...

Die Tabelle macht vor allem deutlich wie unübersichtlich die Lage ist und wieviele Varianten und Erklärungen notwendig sein werden/sind, um überhaupt zu verstehen was aus unserem Hobby wird. Meine Hoffnungen sind begrenzt was das anbelangt.
 
Die Tabelle ist sachlich falsch und kann nicht bearbeitet werden.
Es giebt Betreiber von UAS
Alle Betreiber von UAS müssen sich Regestrieren lassen andernfalls handeln sie gegen die EU Verordnung. (Bußgeldvorschriften sind mir nicht bekannt)
Es wird Betreiber von UAS(Modellflieger) geben die sich einem Verband anschließen oder angeschlossen sind. (DMFV o.DAEC)
Es wird Betreiber von UAS(Modellflieger) geben die sich keinem Verband anschließen oder angeschlossen sind.
Der örtliche Modellflugverein wird nach den jetzig bekannten,zu erwartenden Regelungen eine untergeordnete Rolle spielen.
Die beiden Großen Verbände sollen auf Antrag je eine Betriebserlaubnis erhalten, die auf die Mitgliedsvereine und Einzelmitglieder herunter gebrochen wird.
Nur die Mitglieder und Einzelmitglieder der beiden großen Verbände proffitieren von der Betriebserlaubnis des jeweiligen Verbandes.
Alle andere fiegen nach "EU-Open" bis 120m über Grund bei Segelflug bis 10Kg über den Piloten.
Unklar ist wenn jemand ohne Verbandsangehörigkeit auf einen Modellflugplatz mit AE aufschlägt und möchte als Gast fliegen.
Gruß
Martin
 
Hallo Martin,

du hast ja recht, die Tabelle ist falsch/unvollständig/… die soll ja auch mit Leben von den Wissenden, von uns allen, gefüllt werden.

Ja die Tabelle ist nicht änderbar, es ist nur ein Bild (JPG-File) und soll als Muster/Beispiel dienen. Eigentlich müsste diese Tabelle in einem Tabellenkalkulationsprogramm (Z.B. Excel, …) geführt und aktuell gehalten werden, wie das aber hier im Forum funktionieren soll, entzieht sich meiner Kenntnis.

LG

Jochen
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Hallo,
ich bin mir sicher, wenn das Schwert scharfgestellt in 2021 ist, das es eine Menge von Listen geben wird. Die oben finde ich in der ersten Ausgabe gar nicht so schlecht.
Die gesamte EU Regelung ist so komplex und vielfältig, daß man die nicht verstehen kann/soll.
 
Hallo,

hier habe ich die Tabelle überarbeitet.
...und an zwei Punkten mit Leben gefüllt.
...an der rechten Seite findet ihr einen Verweis, wo man diese Info finden kann.

Matrix.JPG


Fundstelle:
1)
2)

Das hab ich auf die Schnelle mal gefunden. Vielleicht gibt es noch mehr Infos.

LG
Jochen
 

S_a_S

User
hallo Jochen,
die Tabelle führt wieder nicht zu mehr Klarheit und lässt sich auch in dieser Ausgestaltung nicht wirklich befüllen.
Bezüglich der Startmasse müsste z.B. die Tabelle noch ergänzt werden, z.B. DMFV-Standard-Versicherung schließt grüne Wiese nur bis 1000g ein, die 2000g-Grenze für 21e, Für C0-C3 gibt es noch 900g und 4000g...

Kurz:
1) Registrierung ist Pflicht ab 250g oder auch darunter mit Kamera/Sensor - da führt (fast) kein Weg daran vorbei. Außer für ausgewiesenes Spielzeug mit CE und Fliegen unter Aufsicht eines registrierten und befähigten Piloten.

2) Es wird Fliegen im Vereins/Verbandsrahmen geben. Bis die Betriebserlaubnis (spätestens Ende 2022) erteilt ist, darf in diesem Rahmen so weiter geflogen werden wie bisher* . Der Rest steht dann in der Betriebserlaubnis - abhängig vom jeweiligen Verband - und das wird sich noch eine Weile hinziehen, bis alle Details geklärt sein werden.
Nur ein Verein, der sich nicht zu den beiden Verbänden zugehörig fühlt, muss sich zügig um eine eigene Betriebserlaubnis bemühen (vermutlich Einzelantrag und kann sich nicht auf 16a berufen).

2) die bisherige Einweisung (21e) = Kenntnisnachweis DMFV / DAEC wird in Deutschland (!) für das Fliegen nach OPEN-Regeln bis Ende nächsten Jahres noch anerkannt. Danach ist ein EU-Kenntnisnachweis erforderlich. Heißt für die leere Wiese theoretisch 25kg/120m über Boden (bzw. 10kg/120m über Segler-Pilot) für Eigenbauten, falls es nicht ein generelles Verbot/Limitierung für diese Eigenbauten nach Artikel 15 gibt. Das muss aber erstmal die noch zu benennende Behörde festlegen und begründen.

3) Aufstiegserlaubnis im Sinne von Sicherheitsbewertung und Umweltverträglichkeitsprüfung wird es weiterhin geben - und dies wird regelmäßig zu erneuern sein. Für die Sicherheit wird dann der Verband die Vorgaben machen (-> Betriebserlaubnis).

Grüße Stefan


* es gibt aus meiner Sicht noch keine eindeutige juristische Bewertung, ob für "einsames" Fliegen auf der grünen Wiese der Mitgliedsausweis reicht, um "im Verbandsrahmen" zu begründen.
 
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