Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Am Anfang der Diskussion wurde ich beschwichtigt, dass sich für Modellflieger auf “ der grünen Wiese“ nichts ändert. Inzwischen lese ich von neuen Drohnenführerscheinen, Kollisionswarngeräten, wenn das mal keine Änderung ist. ;-)
 

S_a_S

User
WiFi hat nur eine begrenzte Reichweite, nutzt aber denselben Frequenzbereich wie der Überwiegende Teil der Funken. Wenn ich mir jetzt z.B. das französische Beacon ansehe, das auf WiFi Kanal 6 unterwegs ist, geht das gar nicht so ressourcenschonend mit den Frequenzen um.

Was mir die ganze Zeit durch den Kopf geht - Wenn die Funke + Telemetrie zurück zum Sender eine Reichweite im Sichtbereich hat (und darüber hinaus), weshalb kann man da nicht beim Channel Hopping zyklisch einen (fixen) Beacon-Kanal aufschalten, der die GPS-Position mitfunkt? Das wäre dann am Empfänger technisch etwas Firmware, ein Stecker für einen GPS-Empfänger (15€ mit Gehäuse und 13g leicht) - und die Kollisionsberechnung erfolgt dann im Modellbausender.
Bzw. bei den BVLOS-Drohnen über eingebauten Rechner oder Telemetriekopplung mit der Bodenstation.

Problem wird sein, das standardisierte Telegramm für HOTT/FASST/Duplex... den Herstellern aufs Auge zu drücken. Und den Aufschrei zu dämpfen, wenn das für Flüge über 120m verpflichtend wird...

Grüße Stefan

PS: Anwendungen für U-Space werden schon geplant
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aue

User
Hallo Maddyn,
dann sollten sich aber alle modellflugverbände auch mal zusammenreisen und zusammen arbeiten
es stimmt schon, Einigkeit macht stark. Und eine über den eigenen unmittelbaren Bereich hinausgehende Einigkeit macht noch stärker. Schließlich sind alle Luftsportler von drohenden Einschränkungen in der Zukunft bedroht, und diese Einschränkungen betreffen einerseits den verfügbaren (Luft-)Raum, zudem erschwerte Voraussetzungen und neue technische Anforderungen an das Fluggerät.
Aber eine Einigkeit lässt sich nicht per Anordnung herstellen. Es ist ja leider sogar so, dass innerhalb des (noch) großen manntragenden Verbandes so große Zerstrittenheit herrscht, dass die ihren Streit offen vor BMVI und LVA austragen. Vielleicht sollte erstmal dort Frieden einkehren.

Eine Einigkeit wurde seit letztem Jahr in der Kooperation Luftsport hergestellt.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Problem wird sein, das standardisierte Telegramm für HOTT/FASST/Duplex... den Herstellern aufs Auge zu drücken. Und den Aufschrei zu dämpfen, wenn das für Flüge über 120m verpflichtend wird...

DAs Problem ist, das es ein einheitliches System sein muss. Du hast genau die Kandidaten genannte, bei denen das nicht geht, da verschiedene, nicht kompatible Modulationsschemata verwendet werden, die ins Silizium gemeisselt sind.

Die Idee mit WiFi hat den Hintergrund darin, das es ein E-Identification-System geben wird, das auf WiFi oder Bluetooth-Basis (oder beides) arbeiten wird. E-Identification und E-Conspicuity könnte gleichzeitig auf der gleichen Hardware laufen. Das hätte den Charme der 2 Fliegen, die mit einer Klappe geschlagen werden.
Die Reichweite bei einer Air to Air Verbindung reicht bei WiFi eigentlich aus. Das ist deutlich mehr als am Boden. Da sind so selten Wände zwischen. Trotzdem wäre das mal wieder DIE Gelegenheit, über die Leistungsgrenze bei 2.4 GHz nachzudenken. 5 GHz WiFi mit seiner hohen Leistung fällt aufgrund von regulatorischen Begrenzungen flach.
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Die Idee mit WiFi hat den Hintergrund darin, das es ein E-Identification-System geben wird, das auf WiFi oder Bluetooth-Basis (oder beides) arbeiten wird. E-Identification und E-Conspicuity könnte gleichzeitig auf der gleichen Hardware laufen. Das hätte den Charme der 2 Fliegen, die mit einer Klappe geschlagen werden.
Hallo zusammen,
ihr beide (Frank und Stefan) redet hier über Dinge, die es gibt.
WIFI, BT ist eine ALTE TECHNIK.

Ich rege nicht umsonst an sich darüber Gedanken zu machen, wie ein kommender Industriestandart erarbeitete wird, um für alle (auch Hobby UAS) eine Lösung zu haben.
Ich rede von Standardisierung von Erkennungsverfahren und der zugehörigen Protokolle, sowie Soft und Hardware.

Ein Beispiel:
Bluetooth ist nicht vom Himmel gefallen sondern wird durch eine BT SIG (Special Interest Group) im Standard und Protokoll gesteuert.
Mitglieder dieser Group sind Softwareunternehmen und Chiphersteller. Die bestimmen, wie die Kommunikation über welche Protokolle abgebildet werden.
Das ist eigentlich Bluetooth.
Die Anwendung die wir heute benutzen werden dort definiert. Was anderes geht dann nicht mehr.

Wenn man sich jetzt über ein System zur Vermeidung von Flugkörpern von Kollisionen untereinander für die Zukunft unterhält, so wird das keines sein, was es heute gibt.
Es wird ein neues leistungsfähigeres zu definierendes System sein, was von Softwareherstellern und Chipherstellern getrieben werden wird.
Weiter will ich gar nicht schreiben.
Industriestandards werden durch Unternehmen getrieben und nicht durch irgendwelche Verbände.

Deshalb hatte ich nach der Beteiligung von Modellbaufirmen gefragt.
Wir hier sind Hobby.
Kein seriöser Anbieter von Industrieflugkörpern lässt sich was von Hobbyisten sagen. Der definiert seinen Standard!
Schaut mal genau hin, was bei Industrie 4.0 (4.x) passiert.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo zusammen,
ihr beide (Frank und Stefan) redet hier über Dinge, die es gibt.
WIFI, BT ist eine ALTE TECHNIK.

Ich rege nicht umsonst an sich darüber Gedanken zu machen, wie ein kommender Industriestandart erarbeitete wird, um für alle (auch Hobby UAS) eine Lösung zu haben.
Ich rede von Standardisierung von Erkennungsverfahren und der zugehörigen Protokolle, sowie Soft und Hardware.

Ein Beispiel:
Bluetooth ist nicht vom Himmel gefallen sondern wird durch eine BT SIG (Special Interest Group) im Standard und Protokoll gesteuert.
Mitglieder dieser Group sind Softwareunternehmen und Chiphersteller. Die bestimmen, wie die Kommunikation über welche Protokolle abgebildet werden.
Das ist eigentlich Bluetooth.
Die Anwendung die wir heute benutzen werden dort definiert. Was anderes geht dann nicht mehr.

Wenn man sich jetzt über ein System zur Vermeidung von Flugkörpern von Kollisionen untereinander für die Zukunft unterhält, so wird das keines sein, was es heute gibt.
Es wird ein neues leistungsfähigeres zu definierendes System sein, was von Softwareherstellern und Chipherstellern getrieben werden wird.
Weiter will ich gar nicht schreiben.
Industriestandards werden durch Unternehmen getrieben und nicht durch irgendwelche Verbände.

Deshalb hatte ich nach der Beteiligung von Modellbaufirmen gefragt.
Wir hier sind Hobby.
Kein seriöser Anbieter von Industrieflugkörpern lässt sich was von Hobbyisten sagen. Der definiert seinen Standard!
Schaut mal genau hin, was bei Industrie 4.0 (4.x) passiert.

Hallo Dieter,
bezüglich der E-Identification war die Situation die, das es seitens der Lommission die Anforderung gab, dass das System auf der Basis existierender Hardware und ohne die Notwendigkeit einer Funk-Infrastrktur arbeiten muss und gestern zur Verfügung stehen soll. Das schränkt die Möglickeiten schon sehr ein.
Auf Anforderung der Kommission (nennt sich Standardisation Request) läuft z.Z. bei CEN (Europäische Standardisierungorganisation) die Schaffung eines Europäischen Standards zur E-ID. Die Arbeit wird von ESD-STAN geleistet. Wie bei soclchen Standards üblich wird die Arbeit primär von Industrievertretern gemacht. Das Ganze ist also keine Hobbyaktion.
Hinsichtlich der E-Conspicuity ist das noch nicht soweit gediehen, wird aber wohl ähnlich laufen, da die Anforderungen fast identisch sind.

Einige Verbände haben da schon etwas den Fuss in der Tür, da der DAeC über den UAV-DACH in der Standardisierung der E-Identification involviert ist und hinsichtlich der E-Conspicutity die EMFU bei der EASA eingebunden ist.
Hinsichtlich des Modellflugs reden wir hier nebenbei von der grössten Anwendergruppe.

Hinsichtlich der Beteiligung der Modellflugfirmen habe ich die Hoffung aufgegeben. Ich habe es lange versucht und bin, um ehrlich zu sein, gescheitert. Die werden dann eben vor vollendete Tatsachen gestellt.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
... und das wird auch BMVI/DFS und ein grosser dahinter beratender Telekommunikationskonzern berücksichtigen müssen. Gruss Dietmar
Hallo,
der dahinter stehende Telekommunikationskonzern wird an den Themen E-ID und E-Conspicuity kein grosses Interesse haben, da seine Infrastruktur dort nicht genutzt wird. Verwechsele das nicht mit U-Space. Dort wird sich ohne Telekommunikationsinfrastruktur nix abspielen. Das ist das Geschäftsfeld, in das die Anbieter einsteigen werden und deshalb auch schon an der Radioregulierung rumbasteln.
 
Eine Einigkeit wurde seit letztem Jahr in der Kooperation Luftsport hergestellt.
Ich sehe das auch als einen sehr guten Weg.
Kooperation auf Sachebene nach Interessenlage statt starrer Strukturen.
Die Anliegen in der Luftfahrt sind oft unterschiedlich, so dass es gerade dann Sinn macht, Mitstreiter zu finden und gemeinsam stark auftritt.
Ich habe immer wieder erlebt, dass eine Handvoll teilweise unglaublich kompetenter und engagierter Menschen im DAeC einen großen Teil ihrer Energie (persönlich und fachlich) gegenüber dem Verband aufwenden müssen. Bei den Fachverbänden wie DMFV ist das nach meiner Erfahrung stromlinienförmiger, schon aufgrund der zentralen Organisation mit starkem regionalen Bezug.

Beste Grüße, Martin
(der optimistisch in jeglicher Hinsicht heute wieder in den Bastelkeller geht)
 

hholgi

User
@hholgi auch wenn du noch keine gesehen hast gibt es doch genug/ zu viel Kaoten die ein "Flugobjekt" durch die Luft bewegen
Oh, ja doch die hab ich schon gesehn.
- Im Herbst noch am Strand in Fehmarn hat einer versucht nen Lenkdrachen mit dem Wind zu starten :D
- vor wenigen Wochen jemand privat mit ner Drohne direkt am Hermansdenkmal über Publikum (vorm Lockdown):eek:

aber eben sah ich noch keine Modellflieger die so dämlich vorgehn.
 
Mich stören an der ganzen Entwicklung zwei Dinge:
  1. Es wird ein neues "Verkehrssystem" (U-Space) etabliert, welches in niedriger Höhe quer über Wohngebiete gehen kann, ohne dass ich als Bürger dazu wirklich Stellung nehmen kann, ob ich das überhaupt möchte.
  2. Dass ich zum Schluss als Modellflieger völlig kontrollierbar bin und Einschränkungen hinnehmen muss, die einzig für Drohnen- und Modellflieger gelten. Für andere Nutzer der entsprechenden Gebiete nicht. Damit meine ich Flugverbote in Naturschutz- uns Parkgebieten, die ansonsten keine oder nur marginale Einschränkung für andere Freizeitaktivitäten und den Tourismus kennen. Auch, weil ich als Modellsegelflieger mit einem Multikopter-Piloten gleichgestellt werde.
Beispielhaft sei hier der Untersee (Teil des Bodensee) genannt. Der darf mit Linienschiffen, Motorboot, Segelboot, Surfbrett, SUP, Gummiboot und was alles noch so schwimmt benutzt werden. Für Drohnen und Modellflieger ist er aber grossflächig gesperrt. Dasselbe am Rhein zwischen Öhningen und Bibermühle. Da fahren, treiben, paddeln und schwimmen im Sommer Tausende, Motorboote zu Hunderten. Befliegen mit Drohnen aber nicht erlaubt, weil Vogelschutzgebiet.

Interpretierei ich die roten Flächen auf der AirMap Karte der Region um Donaueschingen/Südschwarzwald als Flugverbotszonen (auf Schweizer Gebiet sind sie es), dann ist der Modellflug an frei gewählten Plätzen kaum noch möglich. Alleine schon deshalb darf der Modellflug nicht als Teilnehmer im U-Space eingeordnet und Multikoptern gleichgestellt werden. Oder der U-Space muss zu Fall gebracht werden.
Diese Verbotszonen sind für den Modellflug einfach unverhältnismässig und meist sehr einseitig.

AirMap U-Space.PNG
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Es wird ein neues "Verkehrssystem" (U-Space) etabliert, welches in niedriger Höhe quer über Wohngebiete gehen kann, ohne dass ich als Bürger dazu wirklich Stellung nehmen kann, ob ich das überhaupt möchte.
Hallo Roger,
oh doch siehe BGB §905 Satz1 und Satz2,
Gerade bei Satz2 wird es bei der zukünftigen Betrachtung von Flugobjekten zum "berechtigten Interesse" werden den Überflug auszuschließen. So meine Meinung.
Beim privaten Hobbymodellflug sehe ich das ein wenig so, wie die Landwirte, die Ihre grünen Kreuze auf das Feld stellen und mit der Fendtparade vom Bundeskanzleramt hupen gehen.
80000 Modellflieger in Deutschland könnten das auch hinkriegen, wenn das einer in die Hand nimmt.
Nur so ein Gedanke
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Alleine schon deshalb darf der Modellflug nicht als Teilnehmer im U-Space eingeordnet und Multikoptern gleichgestellt werden. Oder der U-Space muss zu Fall gebracht werden.

Hallo Roger,
ein paar Anmerkungen.
Der Modellflug unterliegt NICHT! den Anforderungen von U-Space. Im Draft der Verordnung zu U-Space ist er explizit ausgenommen.
Und das ganze europäische Regelwerk bezieht auf alle Typen und Formen von unbemannten Fliegern. Die Worte "Drohne" oder "Multikopter" kommen da nirgends vor. Sehr wohl aber Freiflug, Fesselflug usw.

Was hier gerade diskutiert wird, sind potentielle technische Voraussetzungen für den Einflug in den Luftraum U-Space. Diese gelten eben für die, die nicht am System U-Space teinehmen. Teilnehmer an U-Space brauchen das nicht. Dort greifen andere und aufwändigere Verfahren.
 
Hallo Dieter
Das sehe ich eben genau anders. Mein "berechtigtes Interesse" endtet da, wo die Nutzung meines Grundstückes nicht mehr beschränkt wird.
Also irgendwo zwischen 20 und 30 Meter über Boden, oder sogar tiefer. Je nach zulässiger oder effektiver Stockwerkszahl. Den Lärm werde ich genauso tolerieren müssen, wie den einer anderen Luftstrasse, der Wärmepumpe des Nachbars. Unterhalb gewisser gesetzlicher Limiten.
Und schliesslich steht da ein "öffentliches Interesse" dahinter, welches höher zu gewichten ist...
 

S_a_S

User
Betrachtung von Flugobjekten zum "berechtigten Interesse" werden den Überflug auszuschließen. So meine Meinung.
"berechtigt ist das Interesse", wenn der permanente Schattenwurf eines stehenden Flugobjektes die Aufzucht von Pflanzen unmöglich macht.
Genauso ein Balkon des Nachbarn, der über die Grundstücksgrenze kragt oder ein Kran, der mit Last darüber schwenkt. Oder auf dem Nachbargrundstück ein Drohnenflugplatz installiert wird und Deine Terasse direkt in der Einflugschneise liegt.

Ein Vogel, eine Drohne, ein Modellflugzeug, ein Rettungshubschrauber, Linienflugzeug, das in sicherem Abstand drüberhuscht, kannst Du damit definitiv nicht verbieten.

Grüße Stefan
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Hallo Stefan,
alleine schafft das niemand! Da gebe ich dir recht. Aber Viele schaffen das. Und wir haben immer selber in der Hand, wie wir unsere Zukunft haben wollen!
Nur nicht nachher jammern und schimpfen, wenn man sich vorher schon vorstellen konnte, wie das wird. Das sehe ich zu oft hier in Deutschland. Da hört man Zuviel auf beruhigende Worte von sog. mächtigen Damen und Herren.
Dafür bin ich zu alt. Da habe ich Zuviel "schlechte" Erfahrungen mit gemacht.
@Roger Hafner lieg du mal im Garten und alle 2 min kommt so ein Amazon Prime Copter über deine Liege gesurfed. Spätestes dann wirst du an meine Einwände hier denken.
 
Der Modellflug unterliegt NICHT! den Anforderungen von U-Space. Im Draft der Verordnung zu U-Space ist er explizit ausgenommen.

Was hier gerade diskutiert wird, sind potentielle technische Voraussetzungen für den Einflug in den Luftraum U-Space. Diese gelten eben für die, die nicht am System U-Space teinehmen.
Ich sag's mal so: Beim U-Space kommt es -wie so oft- auf die Grösse und seine mögliche Omnipräsenz an!

Aus der Opinion 01/2020 "High-level regulatory framework for the U-space" der EASA:
"3.2.2. Who is affected?
UAS operators: All legal or natural persons operating or intending to operate one or more unmanned
aircraft. UAS operators that operate unmanned aircraft that are considered toys or those under
subcategory A1, and UAS operators that conduct operations under model aircraft clubs and
associations, and wish to operate within the established U-space airspace, will be obliged to use U-
space services and conclude a contract with one of the certified USSPs for that particular U-space
airspace implementation.
UAS operators are benefitting from those services as the latter support
them in conducting their operations safely and therefore in delivering their services."

Und wenn dann der U-Space "gross wird" oder da ist, wo man fliegen will/kann, dann muss man sich mit den genannten Folgen "integrieren", um rein zu dürfen. Auch beim Fliegen im Verbandsrahmen. Das dann mit U-Space-Service-Abo!
 
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