Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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DD8ED

Vereinsmitglied
In wie weit die jeweiligen Luftsportverbände eine Anerkennung von Gästen aus anderen Ländern erlauben bleibt abzuwarten. Ich sehe hier eine große Aufgabe des Europäischen Modellflugverbandes
Gruß
Martin

Hallo,
das ist im Guiding Material zum § 16 schon geregelt.

The authorisation may also include operations by persons who temporarily join in with the activities of the club or association (e.g. for leisure during holidays or for a contest), as long as the procedures provided by the club or association define conditions acceptable to the competent authority.
 
An einem ordentlichen alpinen Hang reichen auch 120m Startüberhöhung für Spass aus.
Gib Dir mal Mühe:

ChristianRuch_Palfries_k.jpg

(mit freundlicher Genehmigung von Horst)

servus,
Patrick, etwas gegen manche Verbissenheit hier einwerfen wollend ...
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Patrick,
in der Höhe oben auf dem Bild darfst du in Zukunft keinen Segler mehr mitführen. Das ist dann eine Ordnungswidrigkeit! Maximal 120m. Nicht 1200.
 

kioto

User
So einfach dürfte es nicht sein. Einen Polizisten interessiert das kaum. Aber wenn wirklich was passiert? Die Lieferdrohne kann natürlich nachweisen, dass sie 121 Meter hoch geflogen ist. Ein Modellflieger, der nicht über eine Anlage mit Telemetrie verfügt, muss sich auf Schätzung verlassen und dadurch deutlich niedriger fliegen. Der Freiraum schrumpft also noch mal weiter.
 
Patrick,
in der Höhe oben auf dem Bild darfst du in Zukunft keinen Segler mehr mitführen. Das ist dann eine Ordnungswidrigkeit! Maximal 120m. Nicht 1200.
Schau dir mal den Anhang zur Verordnung an.
in einer der ersten Sätze des Anhang ist geschrieben, das bei Unbemannten Segelfugzeugen bis 10KG der Standort des Piloten ausschlaggebend ist.
Die Abgebildete Pilatus ist ja nicht so groß, so dass mann annnehmen darf, das die Pilats nicht schwerer wie 10Kg ist.
Also alles richtig.
Gruß
Martin
 
Hallo zusammen
Ihr macht euch gans schön einen feddich.

Hallo Martin!
Genau so isses. Verrückt macht man sich neuerdings ja besonders gerne in den "sozialen" Medien. Gottlob wird später nichts so heiss gegessen wie gekocht.

Mal zwei Beispiel.
1.) Bundesartenschutzverordnung
Das war haar genau der gleiche Hickhack. Jahrelanges Gerangel und Gezerre. Selbstverständlich waren auch die unterschiedlichsten Verbände involviert. Am Ende hatten wir die Verordnung dann. Alle geschützten Tiere und Pflanzen und Teile daraus mussten innerhalb eines halben Jahres bei der Behörde gemeldet werden. Irgendwann haben die Behörden dann mal gemerkt, das sich ein enorm großer Teil der geschützten Arten in jeder Gärtnerei oder auf den heimischen Fensterbänken bzw. in den Gärten befindet und man einen importierten Kaktus nicht von einem hier Gezogenen unterscheidet. Und das Beste daran, seit Jahren kratzt rein Niemanden mehr die Verordnung.

2.) Kulturgutschutzgesetz
Gleich großes Geschrei. Klar, wenn du nicht haarklein nachweisen kannst woher deine ausländische Kunst oder z.B. die Versteinerung deines Fischleins kommt (so etwas wird hier auf dem Weihnachtsmarkt verkauft), kann die Behörde es konfiszieren. Aber wird das erfolgen? Nein, natürlich nicht. Das kratzt die nicht und mich erst recht nicht. Das kratz außer professionellen Importeuren Niemanden.

Umgemünzt auf das Hobby Modellflug. Werden die 120 Meter überwacht? Nein, natürlich nicht. Wird die Regel irgend Jemanden kratzen? Nein, natürlich nicht und mich auch nicht. Wenn ich schon in krimineller Weise gegen eine Bundesverordnung und ein Bundesgesetz verstoße, kommt es um einen weitere Verstoß gegen eine Verordnung auch nicht mehr an. 120 Meter Flughöhe auf der Wiese? Iss ja ein Mords-Ding 🤓
 
Genau, hat schon einer eine Kontrolle zur Feuerfestigkeit seines Namensschildchens am Flieger erlebt, oder überhaupt Anwesenheit des Namensschildchens. Oder wer wollte Deinen Kenntnisnachweis aus 2017 sehen (immerhin hat man sich dran erinnert, dass die 5 Jahre Gültigkeit haben. Sonst hätte ich auch anteilig Gebühren zurückverlangt ;)) ?

Ein Trauerspiel, diese Regulierungswut ohne jeden Gewinn an Sicherheit, Erkenntnis oder sonstwas, nur um der Regeln wegen... 🤮
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
heimischen Fensterbänken bzw. in den Gärten befindet und man einen importierten Kaktus nicht von einem hier Gezogenen unterscheidet. Und das Beste daran, seit Jahren kratzt rein Niemanden mehr die Verordnung.

Hallo Glückspilz,
so einfach ist das nicht. Denn die EU Verodnung ist kein Spass! Die ist einzuhalten. Wenn du das nicht tust und ein eifriger Polizist schreibt ein wenig, wirst du dich im Bundeszentralregister mit der Eintragung "gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr" wiederfinden. Diesen Eintrag bekommst du nicht mehr gelöscht!!!
Glaub mir ich weis wovon ich da rede.

Im übrigen werden für die ganze Schose der Verordnungen und Gesetze nicht nur Ehrenamtliche beschäftigt, sondern mit unseren Steuergeldern teure Beamte.

Aus meiner Sicht muss man sich dann auch daran halten - so schwer es auch die Einsicht strapaziert. - Oder Anwalt nehmen und dagegen klagen.
Is so im Rechtsstaat 😇
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
also ich verstehe hier so langsam aber sicher das Geschrei um das angebliche 120m Limit nicht mehr. In Zukunft ist der Modellflug als Betrieb unter einer Betriebsgenehmigung gemäß §16 der Durchführungsverordnung definiert. Und dort gibt es keinen 120m-Deckel. Wo ist also eigentlich das Problem?

Für den einzelnen Modellflieger ändert sich im Umfeld der Verbände nebenbei praktisch nichts, ausser der Registrierung, mit der er aber letztlich auch nichts am Hut hat. Änderungen gibt es für diejenigen, die nicht Mitglied eines Verbandes sind und die Vorteile, die die Verbände für ihre Mitglieder unter Einsatz von viel Geld, Zeit, Nerven und der Inanspruchname der Verbandsinfrastrukturen erstritten haben, nicht nutzen können. Dazu besteht auch wohl kaum ein Anspruch.
 

maddyn

User
hi

genau da liegt das pronlem
wenn ich mehr wie 120m will muss ich einen verband beitreten
und selbst dann is nicht sicher gesagt was ich außerhalb von plätzen mit ae darf
 

steve

User
Für den einzelnen Modellflieger ändert sich im Umfeld der Verbände nebenbei praktisch nichts, ausser der Registrierung, mit der er aber letztlich auch nichts am Hut hat. Änderungen gibt es für diejenigen, die nicht Mitglied eines Verbandes sind und die Vorteile, die die Verbände für ihre Mitglieder unter Einsatz von viel Geld, Zeit, Nerven und der Inanspruchname der Verbandsinfrastrukturen erstritten haben, nicht nutzen können. Dazu besteht auch wohl kaum ein Anspruch.

Dann wären wir aber kurz vor: Es ist alles verboten außer man ist Mitglied in xy

Tatsächlich ist es aber exakt andersherum: Einschränkungen sind die Ausnahme und müssen immer gut begründet sein.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Dann wären wir aber kurz vor: Es ist alles verboten außer man ist Mitglied in xy

Tatsächlich ist es aber exakt andersherum: Einschränkungen sind die Ausnahme und müssen immer gut begründet sein.
Dass siehst du nicht ganz richtig. Die Einschränkungen, auf du dich wohl beziehst, gelten in der Open Category. Für alle. Ohne Ausnahme.
In der Specific Category, zu der der Modellflug jetzt gehört, gibt es genauso Regeln, die für alle gelten. Auch für die Verbände.
Niemand hindert dich daran, eine Betriebserlaubnis in der Specific Category anzustreben. Genauso, wie die Verbände das tun. Nur wenn du das tust, wirst du feststellen, das Verbandsmitgliedschaft einfacher ist.
 
Wenn du das nicht tust und ein eifriger Polizist schreibt ein wenig ..

Mit ein wenig Schreibkram ist es da wohl nicht getan. Dazu ist wohl eher eine korrekte, rechtlich sichere Messung nötig. Mal beobachtet wie aufwendig das Justieren und Dokumentieren mit einem einfachen Blitzer ist? Die Angst, das mir der Himmel auf den Kopf fallen könnte, ist da bedeutend größer als die Angst vor der Polizei.

Aus meiner Sicht muss man sich dann auch daran halten - so schwer es auch die Einsicht strapaziert. - Oder Anwalt nehmen und dagegen klagen.
Is so im Rechtsstaat 😇

<<<<meine Frage an dich. Hast du überhaupt gewusst das du vor Jahren mit Frist von 6 Monaten deine gesamten Bestände an geschützten Arten inclusive der daraus gefertigten Produkte bei der unteren Landschaftsschutzbehörde melden musstest? Und hast du wirklich deinen evtl. vorhandenen Garten nach geschützten Arten durchforstet? Sieh mal im Steingarten nach, da findest du bestimmt was. Ganz sicher das kein Teil einer geschützten Art im Hause ist ? Vielleicht ein wenig Schildpatt im Schmuck der Gattin? Sieh mal schnell alles durch 😆

Was ich damit sagen will ist, ich mache den ganzen Mist nun schon bei meinem dritten Hobby durch. Was ich dabei gelernt habe, heute ist alles ganz wichtig und morgen tun die Leute das, was am vernünftigsten ist, sie machen einfach weiter wie bisher. Die Politiker und Beamten tun derweil das was sie immer schon getan haben. Sie denken sich mit tatkräftiger Unterstützung der EU was Neues aus und sorgen dafür das ihnen nicht langweilig wird 🙂
 
Dann wären wir aber kurz vor: Es ist alles verboten außer man ist Mitglied in xy

Tatsächlich ist es aber exakt andersherum: Einschränkungen sind die Ausnahme und müssen immer gut begründet sein.
Hallo Steve
Ich bin Handwerksmeister. Wenn ich einen eigenen Betrieb im meinem Handwerk eröffnen will, muss ich der Handwerkskammer beitreten, da komme ich nicht herum. Das Steht so in der Handwerksordnung.
Finde ich das gut?
Zwangsmitglidschaften zu Vereinen hat es im Gewerbe- Handwerk schon im Mittelalter gegeben, ist also nichts neues.
Jetzt geht es mal nicht um Handel oder Handwerk, sondern um ein Hobby für das wir viel Geld ausgeben.
Und wie Frank schon geschrieben hat kannst du veim LBA Vorstellig werden und einen Antrag für die Specific Category anstreben.
Gruß
Martin
 
Dass siehst du nicht ganz richtig. Die Einschränkungen, auf du dich wohl beziehst, gelten in der Open Category. Für alle. Ohne Ausnahme.
In der Specific Category, zu der der Modellflug jetzt gehört, gibt es genauso Regeln, die für alle gelten. Auch für die Verbände.
Niemand hindert dich daran, eine Betriebserlaubnis in der Specific Category anzustreben. Genauso, wie die Verbände das tun. Nur wenn du das tust, wirst du feststellen, das Verbandsmitgliedschaft einfacher ist.

Weist du wie sich das für mich anhört? In etwa so. Du willst joggen gehen. So weit so gut. Aber, du könntest dabei ja Jemanden umlaufen. Nun gut, kann passieren, deshalb tut Jogger gut daran sich Haftpflicht zu versichern. Gesagt getan, nur plötzlich heisst es, Joggen ja ok, aber nur im Schritttempo. Willst du schneller laufen, bitte schön. Aber nur nachdem du in einen Verein .. ups, jetzt reicht ja nicht mal mehr das aus. Also ich korrigiere, in einen VERBAND eintrittst. Weil das Joggen ohne Verband ja schon fast gemeingefährlich ist. Aber immerhin, du hast die Wahl, Verband A oder B. Gleichzeitig wirst du dort allerdings verpflichtet deine günstige Versicherung durch eine teure zu tauschen oder zu ergänzen. Wo kämen wir denn da hin wenn ein Jeder in Deutschland einfach selbst entscheidet wo er sich versichern will. Natürlich könnten die Verbände einen Tarif ohne Versicherung anbieten, aber wo es doch ein soo schönes Geschäftsmodell ist 😗
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Niemand zwingt dich, einem Verband beizutreten. Du kannst dir eine eigene BE beschaffen. Der Gewerbetreibende, der mit den Limits von Open nicht zurechtkommt, wird das auch tun müssen.
Gegenüber dem Gewerbetreibenden hast du aber den Vorteil, dass du das Angebot der Verbände zur Nutzung ihrer BE wahrnehmen kannst, was dir eine Menge Arbeit abnimmt. Der Gewerbliche hat diese Möglichkeit nicht.
 
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