Die neuen Europäischen Regeln für den Modellflug

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Die Regeln des einen Verbandes sind für die Mitglieder des anderen Verbandes völlig belangslos, weil nicht anwendbar.

@DD8ED Hm ob das wirklich so ist? Der DMFV hat sich so geäußert (Gedächnisprotokoll): wenn der Verein dem DMFV angeschlossen ist gilt für ALLE Mitgliedes des Vereins die Bestimmungen des DMFV... (Falls jetzt jemand schreit das er Beweise will dann kann ich gleich sagen das ich keine habe bzw. auch nicht danach suchen werde)

Das würde ja bedeuten das ich auf dem Modellfluggelände eben nicht nach den Regeln des DAeC fliegen dürfte (was ich persönlich für mich doof finden würde)...

Unser Verein steht erstmal beiden Verbänden offen gegenüber, d.h. vereinsintern akzeptieren wir beide. Frank kannst Du mal deine Meinung dazu äußern?
 
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Baloo

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Auszug aus der Stellungnahme des Präsidenten des Deutschen Modellflieger Verbandes e.V. (DMFV) Hans Schwägerl anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages am Montag, dem 19.04.2021 zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge:

"Der DMFV hat mit Datum vom 10.09.2019 einen DVO (EU) 2019/947 konformen Antrag gegenüber dem BMVI auf Erteilung einer Genehmigung nach Art. 16 Abs. 2 a) DVO (EU) 2019/947 gestellt, der noch nicht beschieden wurde."

Wenn ich mich richtig erinnere, hat der DAeC bisher keinen Antrag auf Betriebsgenehmigung gestellt, da er die Änderung der LuftVO abwarten wollte, um den Entwurf der StRfF als Grundlage für die Beantragung noch anpassen zu können.

Ist das so korrekt?

Gruß Bernhard
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Auszug aus der Stellungnahme des Präsidenten des Deutschen Modellflieger Verbandes e.V. (DMFV) Hans Schwägerl anlässlich der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages am Montag, dem 19.04.2021 zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge:

"Der DMFV hat mit Datum vom 10.09.2019 einen DVO (EU) 2019/947 konformen Antrag gegenüber dem BMVI auf Erteilung einer Genehmigung nach Art. 16 Abs. 2 a) DVO (EU) 2019/947 gestellt, der noch nicht beschieden wurde."

Wenn ich mich richtig erinnere, hat der DAeC bisher keinen Antrag auf Betriebsgenehmigung gestellt, da er die Änderung der LuftVO abwarten wollte, um den Entwurf der StRfF als Grundlage für die Beantragung noch anpassen zu können.

Ist das so korrekt?

Gruß Bernhard
Der Antrag auf Betriebserlaubnis nach §16 muss an die dafür zuständige Stelle gestellt werden, die durch die LuftVo festgelegt wird. Das ist bisher nicht geschehen. Es gibt also keinen Empfänger. Deshalb kann man (noch) keinen Antrag stellen.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
@DD8ED Hm ob das wirklich so ist? Der DMFV hat sich so geäußert (Gedächnisprotokoll): wenn der Verein dem DMFV angeschlossen ist gilt für ALLE Mitgliedes des Vereins die Bestimmungen des DMFV... (Falls jetzt jemand schreit das er Beweise will dann kann ich gleich sagen das ich keine habe bzw. auch nicht danach suchen werde)

Das würde ja bedeuten das ich auf dem Modellfluggelände eben nicht nach den Regeln des DAeC fliegen dürfte (was ich persönlich für mich doof finden würde)...

Unser Verein steht erstmal beiden Verbänden offen gegenüber, d.h. vereininternen akzeptieren wir beide. Frank kannst Du mal deine Meinung dazu äußern?
Hat euer Verein eine AE?
 
den gestellten Antrag kann der DMFV in die Tonne treten wenn das alles so jetzt durch geht. Da muss der neuen Antrag stellen, somit ist diese alte Kamelle doch völlig belanglos.
 
In dem selben Papier schreibt Herr Sonnenschein:
Der DMFV drängt jedoch auf eine baldige Erteilung seiner Betriebserlaubnis, um seinen Mitgliedern eine größtmögliche Planungssicherheit zu gewährleisten. Gegebenenfalls werden wir unseren Antrag im Januar 2021 beim Luftfahrtbundesamt erneut vorlegen, sollte das LBA dann die zuständige Stelle sein und das BMVI hierüber noch nicht abschließend befunden haben.
so wie es aussieht darf Herr Sonenschei einen neuen Antrag inkl einem Regelwerk schreiben müssen.
Ich bin gespannt wie sehr sich die Regelwerke des DaeC und des DMFV unterscheiden werden.
Gruß
Martin
 
Hallo Frank
dazu gleich noch eine Frage hinter her.
Was geschieht mit bestehenden Aufstiegserlaubnissen? Bleiben die bestehen, müssen die komplett neu Beantragt werden?
Oder ist es noch zu früh hier eine Aussage zu treffen? Ich konnte bis jetzt keinen hinweis im Text finden.
Gruß
Martin
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo,
die werden auf die neue Rechtsgrundlage umgestellt werden müssen.
Wie das aber genau passieren wird, weis noch keiner so genau. Das muss noch ausgekaspert werden.
In den StRfF ist aber eine Unterstützung der lokalen Vereine vorgesehen.
 

BZFrank

User
Das stellt mir die Frage: Wenn der Verein sowohl Mitglied im DAeC und DMFV würde, was gilt dann? Best of both worlds? ;)

Hoffen wir, dass sich alles bald aufklärt und Planungssicherheit herrscht. Falls man alle AE völlig neu machen müsste, würde das vielen Vereinen das Kreuz brechen. Da muss ein klarer und einfacher Übergang stattfinden können.
 
die werden auf die neue Rechtsgrundlage umgestellt werden müssen.

Hallo,

der Verein in dem ich Mitglied bin, hat eine alte ca. 20 Jahre alte AE. Das Vereinsgelände liegt jedoch inzwischen in
einem FFH- und Vogelschutzgebiet am Bodensee. Wegen Bestandsschutz, wurde sie trotz einer Neubeantragung wegen Geländevergrößerung vor
nicht ganz 4 Jahren erneut bewilligt.

Ob die AE nach der Umstellung auf die neuen Rechtsgrundlagen nochmal genehmigt wird ????

Gruss
Micha
 
Grundsätzlich gehe ich davon aus das die "Alten AE´s" einen Vertrtauensschutz genießen. Anders kann ich mir das nicht vorstellen.
Ich sehe das wie bei einem Oltimer der 100J alt ist. Der Entspricht auch keiner heutigen Norm muss aber wieder zugelassen werden wenn jemals in D zugelassen war. Für Flugzeuge ist das ähnlich.
Ich hoffe das das mit einem Brief mit Kopie der AE des Vereins an den Verband erledigt ist und der Verband der den Brief erhält, die AE Prüft, dessen Verfahren gelten dann im Flugbetrieb nach neuen Recht.
Anders wird da ein Monster von das weder Vereine oder die Verbände ausshalten. Auch die Landes Luftfahrtbehörden würden Wut spucken wenn jeder Verein auf einmal seine AE neu beantragen muss.
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
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Was ich bei meinen Vorrednern lese ist ja die komplette Veränderung der Verbands Modellflugregularien! (Vorher immer standartisiete Regeln ....) genannt.
In soweit wird nichts bleiben, wie es war!

Das stellt mir die Frage: Wenn der Verein sowohl Mitglied im DAeC und DMFV würde, was gilt dann? Best of both worlds? ;)

Hoffen wir, dass sich alles bald aufklärt und Planungssicherheit herrscht. Falls man alle AE völlig neu machen müsste, würde das vielen Vereinen das Kreuz brechen. Da muss ein klarer und einfacher Übergang stattfinden können.

Jeder Verbandsangehörige (egal ob Einzelmitglied oder Verein) wird sich die jeweiligen Verbandsregeln (Betriebserlaubnisse )sehr genau ansehen, und entscheiden, wie er fliegen will, da die AE darauf angepasst werden wird.

Egal was bis heute gilt!

So mal mein verstehen bis hier her.
 

maddyn

User
hi

wird das dann nicht ein sehr großes durcheinander und wer soll das kontrolliere?
wenn auf einem platz ohne ae und mit einzelmitgliedern
der eine in verband a darf c.b.10kg bis 120m
der andere in verband B c.b. nur 5kg dafür aber bis in höhne von 7xxm
 
Martin
so krass kann das nicht kommen.
Wenn die neue LUFTVo den Bundesrat passiert steht es jedem Verband frei seinen Mitgliedern den Flugbetrieb bis 12Kg auch ohne AE über ihre BE zu erlauben. In der BE jeden Verbandes wird auch der Luftraum G genannt werden. Da bin ich mir Sicher. Also die neuen 5Kg sind jetzt 12Kg.
Der eine Verband hat das vorgeschlagen der Andere wird nachziehen müssen, sonst gehen Ihm Mitglieder in erheblichen Maße von der Stange.
Der Gesetzgeber giebt vor, dass der Antrag der 162b entsprechen muss. Das heist best Praxis. Und damit ist nichts anderes gemeint als der Erhalt bewährter Verfahren.
Die bewehrten Verfahren schreibt nun der Verband zusammen, auch das, was bis jetzt noch nicht durch Gesetze und Verordnungen geregelt war.
Als Arbeitsgrundlage gild die neue Luftvo inkl dem was sich bis jetzt bewährt hat.
Damit hat der Verband auch die möglichkeit auch das die Regeln zu entfernen, die sich in der Vergangenheit garnich oder nur bedingt bewährt haben oder techn überholt ist. Z.B. Windsack; Frequenswimpel am Sender; enge Flugleiterregelungen........., aus dem Regelwerk zu entfernen.
Als Gast auf einem fremden Platz eines anderen Verbandes sollte ich mich dann über die Örtlichen Regeln informieren. Aber das muss ich heute auch schon.
Gruß
Martin
 
Martin dürfte es so ziemlich erfasst haben. Die spezifische BE wird für Vereine ohne AE möglicherweise weitreichende Verbesserung der Gewichtsgrenze bringen können. Plätze mit AE werden in jedem Fall neue BE beantragen müssen und es ist dabei zu empfehlen, dass sie sich sehr genau damit auseinander setzen welcher Verband dazu die besseren Rahmenbedingunge und auch die ggf kompetentere Rechtsberatung bieten wird... 🧐
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Ich würde da einfach mal abwarten, ob sich die Bräute wirklich aufhübschen, um in den Konkurrenzkampf um Mitglieder zu gehen.
Aus der Zukunft rückwärts betrachtet, wäre das der denkbar schlechteste Weg für uns Modellflieger.

Die Unbeweglichkeit von Vereinen ohne Not etwas zu ändern, sollte man nicht unterschätzen und ist sogar fast eine Konstante. D.h. marginale Vorteile in Verband A müssen noch lange nicht dazu führen, zu Verband B zu wechseln.

Meine Prognose:
Es werden in beiden Verbänden nur die Regeln definiert, welche vom Gesetzgeber zwangsweise vorgeben werden, bzw. sich im Rahmen des maximal Möglichem bewegen.
Alles andere wäre völlig ohne Sinn und Verstand.
 
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