es gibt in den vielen Regelwerken durchaus Fallstricke. Wenn man in die "Anleitung" zur RED schaut, sind Flugzeugausrüstung nicht von der Direktive betroffen (das geht dann über die 2008/216 bzw. den Nachfolger 2018/1139) . Bodenausrüstung aber schon (also Sender in jedem Fall). Wenn man jetzt glaubt, dass Empfänger oder Videosender im Flugzeug deshalb vogelfrei und ohne CE zulässig wäre, ist auf dem Holzweg, denn weil UAS unter 150kg nicht nach der 2008/216 als Flugzeuge gelten, unterliegen (S12+13 der genannten Anleitung) die gesamten UAS den Regelungen der RED. Zumindest was die EMV und die Betriebssicherheit betrifft.
Ist zumindest interessante Lektüre für die Hersteller, als Käufer von zertifizierten/konformitätserklärten Geräten darf man dann darauf vertrauen, dass es dann seine Richtigkeit hat. Hat dann aber auch die Pflicht, sich an die Bedienungsanleitung zu halten.
Hallo Stefan,
der gesammte Bereich unter 25 Kg, also auch die Hersteller Geräte, wird über die CE Normierung, statt Part 21 für Luftfahrtzertifizierungen, zertifiziert.
Das ist ein Zugeständnis an die Hersteller, die sich damit besser auskennen und solche Betriebe oft auch schon über solche Standarts verfügen.
Deswegen greift auch UAS Spec. 50 erst über 25 Kg MTOM.
Außerdem reicht das CE Verfahren ja auch völlig aus in dem Bereich.
Es sind noch Absprachen mit dem LBA notwendig und dann passierts. Die Bundeskommission Modellflug steht da Gewehr bei Fuss.
Gut Ding will Weile haben, so scheint es mir jedenfalls.
Viel Erfolg und gutes Gelingen.
Gruß Horst