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Vereinsmitglied
Es ist zum Verzweifeln.Hallo Frank,
bis 31.12. diesen Jahres ist EU Weit zurückverwiesen in altes Nationales Recht, soweit das Vorhanden war.
(Anwendung EU Vo ist ausgesetzt, also auch der Open Nachweis vom LBA. Die dürfen also auch neu sortieren.)
Für DE also weiterhin LuftVo mit Stand aus der Novelle von 2017, Außerhalb von AE Geländen also 5 Kg MTOM.
Jetzt bin ich zwar wieder der Buhmann, aber die 25 Kg und reichlich Höhe kommen auch für die "grüne Wiese" ohne AE.
Gruß Horst
P.S.
Kleinen Fehler hatte ich bei der Fachaufsicht drin, LLB ist direkt EASA und denen wird auch der Hurraschrei des KN Nachweis Erwerbers gemeldet. (Ist wie beim Autoführerschein, den stellt ja nun auch nicht das KBA aus. Das ist schon Ländersache im Föderalismus)
Bevor das da oben einer glaubt.
Die EU-Regulierung ist in Kraft und die neue Luftverkehrsordnung auch.