DMFV Jahreshauptversammlung 2021 - eingebrachtes Top 20

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In # 62 hatte ich geschrieben:

Also habe ich inzwischen den DMFV angeschrieben und mit dem guten Hinweis von und auf Hammond eine entsprechende Erklärung auf der JHV und für alle in der Verbandszeitschrift „ Modellflieger “ empfohlen, die es mir ermöglichen würde, den TOP 20 zurück zu nehmen.

Diese empfohlene Erklärung erfordert auch keine 999 Klimmzüge vom Präsident. Sie würde aber sicher stellen, dass sich ein solcher Vorgang wie bei mir und eventuell anderen Hobbykollegen zukünftig nicht wiederholen kann. Das Problem muss weg.


Ja, ich kann die Nachfragen nach meinem Schreiben vom 15.02.2021 an den DMFV mit der von mir gewünschten Erklärung verstehen. Zum jetzigen Zeitpunkt halte ich das Veröffentlichen des Schreibens, besonders der erbetenen Erklärung, für wenig hilfreich. Ich hatte auch angeboten, das Scheiben in Absprache in ihrem Sinn anzupassen.

Ob sie darüber nachdenken und davon Gebrauch machen, ist mir bisher nicht bekannt. Ich hoffe, im Laufe der nächsten Woche eine Antwort zu bekommen. Wenn nicht, dann muss und werde ich einen anderen Weg gehen.

Ich betone nochmal, dass mache ich nicht für mich, ich habe inzwischen alles, was ich zum Fliegen brauche.

Ich bitte um euer Verständnis.

Peter
 

Gast_13782

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Börny !

Könntest du wenigstens eingestehen, dass ich nirgendwo Schadenersatz gefordert hatte und auch nie angekündigt hatte, dem Präsidium die Entlastung zu verweigern. Genau dies an mich adressierte könnte man aber deinem Schreiben entnehmen.

Den Begriff Schadenersatz hatte ich von dir übernommen, um deine fehlerhafte Darstellung in #103 zu korrigieren.

Ich hatte den Schaden für den Verband sogar gemindert, weil ich die Klage und die Stellungnahme zur Klageerwiderung sehr zeitaufwendig ohne einen Anwalt verfasst hatte. Das war nicht einfach mit meinen 8 Jahren Volksschule. Ein Anwalt hätte dafür gutes Geld auch für die Fahrtkosten vom DMFV kassiert. Ich bin im Gegensatz zum DMFV gratis gefahren, der ganze Tag war hinüber.

Auf ein Danke warte ich bis heute.

Ein Börny-Satz aus #107:

Oder möchtest Du jetzt auch noch den DMFV auf Schadensersatz verklagen, weil Du den örtlichen Verein verlassen hast?!

Meine Antwort hat die eigene Zensur gestrichen. Aber mich interessiert, was du mit einem solchen Satz bezweckst.

Solche schmuddeligen Spielchen sollten für alle groß genug sein, um den Hauptaktionären wenigstens die gelbe Karte zu zeigen. Aber immer wird es Menschen geben, die in vorauseilendem Gehorsam schnell bereit sind, sehr viel zu akzeptieren, solange sie nicht betroffen sind bzw. davon profitieren.

Und deine Krönung kommt in # 108, ich sag es mal einfach:

Wer nicht bereit ist, schmutzige Spielchen zu ertragen, der soll abhauen ! ? ? ?

Deine beiden letzten Sätze in #108 lauten:

Aber diese ewige Nachgetrete nervt! Und das nicht nur beim DMFV...

Meine Frage an dich: Wo nervt es noch überall ? ? ?
Börny !

Könntest du wenigstens eingestehen, dass ich nirgendwo Schadenersatz gefordert hatte und auch nie angekündigt hatte, dem Präsidium die Entlastung zu verweigern. Genau dies an mich adressierte könnte man aber deinem Schreiben entnehmen.

Den Begriff Schadenersatz hatte ich von dir übernommen, um deine fehlerhafte Darstellung in #103 zu korrigieren.

Ich hatte den Schaden für den Verband sogar gemindert, weil ich die Klage und die Stellungnahme zur Klageerwiderung sehr zeitaufwendig ohne einen Anwalt verfasst hatte. Das war nicht einfach mit meinen 8 Jahren Volksschule. Ein Anwalt hätte dafür gutes Geld auch für die Fahrtkosten vom DMFV kassiert. Ich bin im Gegensatz zum DMFV gratis gefahren, der ganze Tag war hinüber.

Auf ein Danke warte ich bis heute.

Ein Börny-Satz aus #107:

Oder möchtest Du jetzt auch noch den DMFV auf Schadensersatz verklagen, weil Du den örtlichen Verein verlassen hast?!

Meine Antwort hat die eigene Zensur gestrichen. Aber mich interessiert, was du mit einem solchen Satz bezweckst.

Solche schmuddeligen Spielchen sollten für alle groß genug sein, um den Hauptaktionären wenigstens die gelbe Karte zu zeigen. Aber immer wird es Menschen geben, die in vorauseilendem Gehorsam schnell bereit sind, sehr viel zu akzeptieren, solange sie nicht betroffen sind bzw. davon profitieren.

Und deine Krönung kommt in # 108, ich sag es mal einfach:

Wer nicht bereit ist, schmutzige Spielchen zu ertragen, der soll abhauen ! ? ? ?

Deine beiden letzten Sätze in #108 lauten:

Aber diese ewige Nachgetrete nervt! Und das nicht nur beim DMFV...

Meine Frage an dich: Wo nervt es noch überall ? ? ?

👍
 

Gast_13782

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Entlastung hängt mit §31 und §31a BGB zusammen. Nur ist der Vorstand selbst dabei wegen §34 nicht stimmberechtigt - also kann das nur die Mitgliederversammlung machen. So falsch ist das also nicht, diesen TOP aufzunehmen oder gar in der Satzung zu verankern, es macht durchaus auch Sinn, das Handeln des Vorstands und die Finanzen regelmäßig zur Diskussion zu stellen.

Bei grober Fahrlässigkeit oder auch Vorsatz hat der Vorstand zwar keinen Anspruch auf Entlastung, der Verein kann aber trotzdem mit Mehrheitsbeschluss den finanziellen Verlust absegnen. Z.B. um des Vereinsfriedens willen oder um ehrenamtlich Tätige nicht vor zukünftigem Engagement abzuschrecken. Sonst steht der Verein ohne Vorstand da und wird gar von Amts wegen aufgelöst.

Grüße Stefan

👍
 

Gast_13782

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Nun muss ich mal meinen Senf dazugeben. Ich habe mir mal alles durchgelesen was mir Peter zur Verfügung gestellt hat, da kann man schon herauslesen wie beim DMFV nach meiner Meinung Vetternwirtschaft begangen wurde im Falle Peter.
Das sollte zu Denken anregen.
Es kann doch nicht sein das von einem Verein eine Empfehlung an den DMFV abgegeben wird Peter nicht mehr als Einzelmitglied aufzunehmen.
Und dem wird noch entsprochen, obwohl er schon immer als Einzelmitglied nie gekündigt wurden ist.

Um solche Kungeleien abzuwenden ist es notwendig die Satzung zu ändern.

Ich hoffe es werde sich viele mit dem Thema auseinandersetzen.

Weil umsonst hat Peter nicht recht bekommen vorm Gericht auch wenn einige meinen zu wissen das Peter ein Querulant zu sein scheint.

Gruß
Sammy

👍
 

Gast_13782

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Hallo,

Genau das zu Top 20 finde ich eine wichtige Ergänzung. Aus eigener Erfahrung ist es richtig das ein DMFV Mitglied nicht automatisch die Mitgliedschafft verliert, wenn er aus einem Verein ausscheidet. Jedes Mitglied des DMFV muss immer selber aktiv für seiner Kündigung sorgen.
Das nennt man recht auf Selbstbestimmung.

Gruß
Sammy

👍
 

Gast_13782

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... Auch wenn es für Dich unverständlich klingt: Ich kann im Geschäftsjahr 2020 des DMFV weder eine Ausgabe erkennen, die nicht dem Vereinszweck gedient hat, noch kann ich Bereicherung des Vorstands oder gar grobe Fahrlässigkeit erkennen. Daher gibt es für mich absolut keinen Grund, den Vorstand nicht zu entlasten. ....

Ist ein Gerichtsverfahren, welches beim guten Willen aller(!) Prozessbeteiligter vermeidbar gewesen wäre, etwa keine grobe Fahrlässigkeit? Immerhin hat Peter dem DMFV-Präsidium stehts seine Gesprächsbereitschaft signalisiert, so dass es nicht zu einer krachenden Niederlage des DMFV vor Gericht (mit Übernahme sämtlicher Prozess- und Anwaltskosten) hätte kommen müssen.
Manchmal hilft´s ja, wenn erwachsene Menschen ihre unterschiedlichen Ansichten in einem vernünftigen, vorurteilsfreien Gespräch austauschen, so dass es erst gar keinen Richterspruchs bedarf.
 

Gast_13782

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Nun muss ich mal meinen Senf dazugeben. Ich habe mir mal alles durchgelesen was mir Peter zur Verfügung gestellt hat, da kann man schon herauslesen wie beim DMFV nach meiner Meinung Vetternwirtschaft begangen wurde im Falle Peter.
Das sollte zu Denken anregen.
Es kann doch nicht sein das von einem Verein eine Empfehlung an den DMFV abgegeben wird Peter nicht mehr als Einzelmitglied aufzunehmen.
Und dem wird noch entsprochen, obwohl er schon immer als Einzelmitglied nie gekündigt wurden ist.

Um solche Kungeleien abzuwenden ist es notwendig die Satzung zu ändern.

Ich hoffe es werde sich viele mit dem Thema auseinandersetzen.

Weil umsonst hat Peter nicht recht bekommen vorm Gericht auch wenn einige meinen zu wissen das Peter ein Querulant zu sein scheint.

Gruß
Sammy

Dazu muss man wissen, dass der Vereinsvorsitzende von Peters ehemaligem Verein, der Peter eine Abfindung (10.000 €) für dessen freiwilligen(!) Vereinsaustritt gezahlt hat, der Sohn des (Noch-)Vizepräsidenten des DMFV, Ludger Katemann, ist (das hat mir gestern DMFV-Präsident Hans Schwägerl per Email bestätigt).
Welch´ ein "Zufall", dass der DMFV Peter loswerden wollte. 😉
 
Hinweis an alle „Experten“, die hier von den Gerichts- und Anwaltskosten reden:
Die Entscheidung des Bonner Gerichts endete mit Anerkenntnisurteil.
Streitwert: 104 EUR
Gerichtskosten für den Beklagten (DMFV): 35,00 EUR, vergleiche KV-Nr. 1211 zum GKG
Anwaltskosten des Klägers: 0,00 EUR (laut Tenor der Entscheidung hatte er keinen Anwalt)
Anwaltskosten des DMFV: RA Sonnenschein erhält laut Kassenbericht des DMFV eine jährliche Pauschale für seine Tätigkeit als Verbandsjustiziar
 

Gast_13782

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Hinweis an alle „Experten“, die hier von den Gerichts- und Anwaltskosten reden:
Die Entscheidung des Bonner Gerichts endete mit Anerkenntnisurteil.
Streitwert: 104 EUR
Gerichtskosten für den Beklagten (DMFV): 35,00 EUR, vergleiche KV-Nr. 1211 zum GKG
Anwaltskosten des Klägers: 0,00 EUR (laut Tenor der Entscheidung hatte er keinen Anwalt)
Anwaltskosten des DMFV: RA Sonnenschein erhält laut Kassenbericht des DMFV eine jährliche Pauschale für seine Tätigkeit als Verbandsjustiziar

Und wenn´s auch nur 1 € gewesen wäre, war´s für den DMFV verschwendetes Geld. Das Gerichtsurteil (Verlinkung von mir unter #67) zeigt sowas von glasklar, dass der Versuch des DMFV-Präsidiums, Peter unter fadenscheinigen Argumenten die DMFV-Mitgliedschaft zu entziehen, zum Scheitern verurteilt war. Da hätte der Volljurist Carl Sonnenschein (Verbandsjustiziar des DMFV) auch selber schon vor dem Urteilsspruch drauf kommen können und das DMFV-Präsidium vor der krachenden Niederlage rechtzeitig warnen können.
Zumindest bedeutet dieses Urteil für den DMFV einen Imageverlust.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Parteien gehen vor Gericht um in einer nicht einigen Sache von Dritten eine Entscheidung fällen zu lassen. Die Entscheidung wird auf der Grundlage geltender Gesetze und Verordnungen getroffen. Jedes Gericht versucht zur Vermeidung eines Urteils die Parteien zu einer Einigung zu bewegen. Dazu gibt das Gericht i.d.R. Signale wie eine gerichtliche Entscheidung aussehen kann. Wenn die Parteien keine Einigung erzielen, entscheidet das Gericht.

Wer danach dieses Urteil in denn Händen hält und als Außenstehender behauptet, „das war ja klar wie das ausgehen musste“, der soll hier bitte die Lottozahlen der nächsten Wochen veröffentlichen.

Die „1.-€ - Kostenkritik“ ist billige Polemik. Wenn eine Partei der Meinung war im Recht zu sein, dann wäre es aufgrund einer Kostenvermeidung fadenscheinig nicht zu versuchen Recht zu bekommen. Das Risiko liegt immer auf zwei Seiten.

Was ich damit sagen will:
Es ist viel im gesamten Vorgang kritikwürdig. Aber der Vorgang ist abgeschlossen. Er wurde entschieden.
Jetzt nachträglich einzugrätschen ist ganz schlechter Stil.

Richtig ist, alles zu unternehmen damit sich so etwas nicht wiederholen kann.
Jeder hat es verdient, einmal begangene Fehler zu vermeiden.
 

Gast_13782

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...
Es ist viel im gesamten Vorgang kritikwürdig. Aber der Vorgang ist abgeschlossen. Er wurde entschieden.
Jetzt nachträglich einzugrätschen ist ganz schlechter Stil.

Richtig ist, alles zu unternehmen damit sich so etwas nicht wiederholen kann.
Jeder hat es verdient, einmal begangene Fehler zu vermeiden.

Da hast Du vollkommen Recht, Claus: In dem Moment, wenn ein Gerichtsurteil rechtskräftig ist (wie in der Causa Sarwaitz vs. DMFV geschehen), gilt es. Ohne Aus, Wenn und Komma. Alles andere ist "Hätte, hätte, Fahrradkette".
Und Du hast ebenso Recht mit Deiner Feststellung, dass alle Prozessbeteiligten hoffentlich daraus gelernet haben, damit sich ein solcher Vorgang nicht wiederholt. Merke: Der Intelligente macht einen Fehler einmal, der Dumme mehrmals.
Dass Peter Sarwaitz als DMFV-Mitglied einen Antrag (unter TOP 20) zur Online-JHV des DMFV am 27.03. eingebracht hat, ist sinnvoll: Wenn dieser Antrag durchkommt, dürfte sich ein 2. Fall Sarwaitz nicht mehr wiederholen dürfen (besser: können).

Übrigens, Claus: Die Kostenkritik kam nicht von mir und war nicht 1 €, sondern 104 € (s.o.).

Gruß Guido
 
Zuletzt bearbeitet:

Samson Zimmermann

Moderator
Teammitglied
Dazu muss man wissen, dass der Vereinsvorsitzende von Peters ehemaligem Verein, der Peter eine Abfindung (10.000 €) für dessen freiwilligen(!) Vereinsaustritt gezahlt hat, der Sohn des (Noch-)Vizepräsidenten des DMFV, Ludger Katemann, ist (das hat mir gestern DMFV-Präsident Hans Schwägerl per Email bestätigt).
Welch´ ein "Zufall", dass der DMFV Peter loswerden wollte. 😉
Hallo,

Ja das Wuste ich schon mit den Verwandtschaftsverhältnissen. Das ist ja auch das was mir dabei Aufstößt.
Mal sehen was bei der Hauptversammlung rauskommt.

Gruß
Sammy
 

Gast_13782

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Nun muss ich mal meinen Senf dazugeben. Ich habe mir mal alles durchgelesen was mir Peter zur Verfügung gestellt hat, da kann man schon herauslesen wie beim DMFV nach meiner Meinung Vetternwirtschaft begangen wurde im Falle Peter.
Das sollte zu Denken anregen.
Es kann doch nicht sein das von einem Verein eine Empfehlung an den DMFV abgegeben wird Peter nicht mehr als Einzelmitglied aufzunehmen.
Und dem wird noch entsprochen, obwohl er schon immer als Einzelmitglied nie gekündigt wurden ist.

Um solche Kungeleien abzuwenden ist es notwendig die Satzung zu ändern.

Ich hoffe es werde sich viele mit dem Thema auseinandersetzen.

Weil umsonst hat Peter nicht recht bekommen vorm Gericht auch wenn einige meinen zu wissen das Peter ein Querulant zu sein scheint.

Gruß
Sammy

Hi GJodel,

ich muss etwas geraderücken:
1.) Peter brauchte überhaupt keine neue Mitgliedschaft beim DMFV beantragen, weil er dort immer als Einzelmitglied geführt wurde (auch zu der Zeit, als er noch in seinem Verein war). Das steht ja auch im Gerichtsurteil (siehe #67) drin und ist nicht interpretationsfähig.
2.) Der MFC Marbeck-Raesfeld e.V. (Peters alter Verein) brauchte dem DMFV überhaupt keine Empfehlung zur Nicht-Aufnahme von Peter beim DMFV aussprechen: DMFV-Vizepräsident Ludger Katemann* ist dort Vereinsmitglied und sein Sohn Timo der Vereinsvorsitzende. Alles klar? 😉

* Ludger Katemann kandidiert erneut für das DMFV-Vizepräsidentenamt: https://www.dmfv.aero/allgemein/jhv-vorstellung-der-kandidaten-fuer-das-praesidium/
 
Zuletzt bearbeitet:

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Hinweis an alle: es geht dem Themenstarter Peter nicht um irgendwelche Befindlichkeiten, sondern um ein Anliegen und um einen Antrag.

Vor dem Hintergrund der kommenden europäischen Regeln kommt meines Erachtens den beiden Verbänden übrigens eine Monopol/Duopolstellung zu, die eine Verweigerung der Aufnahme eines Mitglieds meine Erachtens nur bei schweren Verfehlungen der jeweiligen Person gegen die Satzungen zulassen dürfte. Vor diesem Hintergrund würde ich mir eine Lösung wünschen, die dem Rechnung trägt. Die automatische Umwandung in eine Einzelmitgliedschaft ist wie dargelegt problematisch, aber eine Umwandlung per einfacher Erklärung der Person sollte machbar und als Anspruch in der Satzung verankert dem Anliegen von Peter gerecht werden.

Hans
 

Samson Zimmermann

Moderator
Teammitglied
. Die automatische Umwandung in eine Einzelmitgliedschaft ist wie dargelegt problematisch, aber eine Umwandlung per einfacher Erklärung der Person sollte machbar und als Anspruch in der Satzung verankert dem Anliegen von Peter gerecht werden.

Hans

Hallo,

Eine automatische Umwandlung ist nicht problematisch, ein solcher Vorgang steht schon in der Satzung. Es bedarf nur ein Zusatz und gut ist.

Gruß
Sammy
 
Hammond

Ich habe mir die Adresse von Gleching zu deinem „vergleiche KV-Nr. 1211 zum GKG“ mal genauer angeschaut und das hab ich gefunden:

1211Festsetzung eines zweiten und jedes weiteren Ordnungsgelds jeweils 100,00 €
Ordnungsgeld, das passt ja überhaupt nicht. Obwohl ich mich gefreut hätte, wenn der Präsident wegen seinem Handeln eins hätte bezahlen müssen. Wenn ich mich vertan hatte, dann korrigiere das bitte.

Jetzt zweifel ich natürlich an die von dir genannten Gesamt-Kosten. Die 104 € Streitwert kann ich bestätigen. Da du ja gut informiert scheinst, hinterfrage mal die tatsächlichen Kosten, die sich noch verdoppelt hätten, wenn ich mich nicht selbst vertreten hätte und auch mit einem Anwalt gekommen wäre.

😉 Wenn es tatsächlich nur 139 € verteilt auf 90.000 Mitglieder nur 0,15 Cent je Nase waren, dann kann man ja ruhig weiter zum Zeitvertreib bei Schlechtwetter alten friedlichen Menschen das Hobby vermiesen. 🤣

Zu deinen Bedenken wegen entstehender Mehrarbeit bei meinen TOP 20 kann ich dir sagen, das einige Vorstände mir versichert haben, dass es kein großes Problem für die Vereine wäre. Im Vertrauen auf deine Aussage hatte ich mir dann die Erklärung des DMFV ausgedacht. Egal, beides würde eine Wiederholung vermeiden und die Vereinsmitglieder schützen.
 

Gast_13782

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Hammond

Ich habe mir die Adresse von Gleching zu deinem „vergleiche KV-Nr. 1211 zum GKG“ mal genauer angeschaut und das hab ich gefunden:

1211Festsetzung eines zweiten und jedes weiteren Ordnungsgelds jeweils 100,00 €
Ordnungsgeld, das passt ja überhaupt nicht. Obwohl ich mich gefreut hätte, wenn der Präsident wegen seinem Handeln eins hätte bezahlen müssen. Wenn ich mich vertan hatte, dann korrigiere das bitte.

Jetzt zweifel ich natürlich an die von dir genannten Gesamt-Kosten. Die 104 € Streitwert kann ich bestätigen. Da du ja gut informiert scheinst, hinterfrage mal die tatsächlichen Kosten, die sich noch verdoppelt hätten, wenn ich mich nicht selbst vertreten hätte und auch mit einem Anwalt gekommen wäre.

😉 Wenn es tatsächlich nur 139 € verteilt auf 90.000 Mitglieder nur 0,15 Cent je Nase waren, dann kann man ja ruhig weiter zum Zeitvertreib bei Schlechtwetter alten friedlichen Menschen das Hobby vermiesen. 🤣

Zu deinen Bedenken wegen entstehender Mehrarbeit bei meinen TOP 20 kann ich dir sagen, das einige Vorstände mir versichert haben, dass es kein großes Problem für die Vereine wäre. Im Vertrauen auf deine Aussage hatte ich mir dann die Erklärung des DMFV ausgedacht. Egal, beides würde eine Wiederholung vermeiden und die Vereinsmitglieder schützen.

Ich bin Beitrag zahlendes DMFV-Mitglied und habe etwas dagegen, wenn auch nur 0,15 Cent meines DMFV- Jahresbeitrags für eine gerichtliche Auseinander ausgegeben werden, bei der schon vor der Verhandlung absehbar war, dass der DMFV den Prozess "mit Pauken und Trompeten" verlieren wird (das Gerichtsurteil befindet sich in #67 als PDF-Anhang).
Ich verstehe beim besten Willen nicht, warum die DMFV-Geschäftsleitung Herrn Sarwaitz nicht einfach seine Einzelmitgliedschaft nochmals bestätigt und ihm die Bankverbindung des DMFVs mitgeteilt hat.
Dann hätte die ganze gerichtliche Auseinandersetzung, für die alle(!) DMFV-Mitglieder zahlen müssen, überhaupt nicht stattgefunden.
Die offensichtlichen persönlichen Animositäten des DMFV-Vizepräsidenten Ludger Katemann (Vater des Vereinsvorsitzenden, der 10.000 € Abfindung für Peter Sarwaitz´ Vereinsaustritt irgendwo auftreiben musste) sollten nicht durch DMFV-Präsident Hans Schwägerl unterstützt werden (was hier ganz offensichtlich leider geschehen ist).
Schade, dass für das Präsidentenamt des DMFV für die Neuwahl des Vorstands als Kandidat nur Hans Schwägerl zur Verfügung steht (siehe https://www.dmfv.aero/allgemein/jhv-vorstellung-der-kandidaten-fuer-das-praesidium/ ).
 
So dann will ich nochmal.

„Schuster bleib bei deinem Leisten!“ Rede nur da mit, wo du dich auch auskennst, weil du z.B. jeden Tag über Jahrzehnte damit arbeiten musst! Anderfalls könnte es peinlich werden, wenn du meinst mit angelesenem Halbwissen hier richtig anzugeben.

Das Verfahren von Peter endete mit einer Entscheidung, die kostenrechtlich wie ein Anerkenntnisurteil zu behandeln ist. Hierfür beträgt nach KV-Nr. 1211 der Gebührensatz den Faktor 1,0 aus einem Streitwert von 104,00 EUR und das macht nunnmal 35,00 EUR für Verfahren, die vor dem 31.12.2020 anhängig waren. Allerdings hängt das auch vom Verfahrensverlauf als solchem ab. Ohne den Inhalt der Akte zu kennen und nur anhand der Endentscheidung zu urteilen sind es 35,00 EUR, da die Faktoren, welchen einen 3-fachen Gebührensatz auslösen könnten, nicht bekannt sind.

Wichtig!!!! Rechtgrundlage: Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 Gerichtskostengesetz, Teil 1 „Zivilrechtliche Verfahren vor den ordentlichen Gerichten“. Und auch hier bitte beim googeln aufpassen: Seit 1.1.21 wurden die Gebührensätze geändert und manche KV-Nummern etwas anders gefasst. Daher die Gebührentabelle bis 31.12.2020 anwenden!

Die hier vermeintlich angeführte und verlinkte Nummer 1211 ist jene des Justizverwaltungskostengesetzes für Ordnungsgelder in Ordnungsgeldverfahren! Dieses JVKostG regelt die Kosten der Justizbehörden des Bundes (!!!) in Justizverwaltungsangelegenheiten!

Und nein, Peter. Ich werde keinerlei weiteren Hinweise dazu mehr geben. Weder zur den Rechtsanwaltsgebühren noch zu Gerichtskosten oder Sonstigem – nur eins, bei 104 EUR Streitwert wären die Anwaltskosten ebenso überschaubar gewesen, die unterlegene Gegenseite trägt nur die Regelgebühren nach dem RVG, keine Wahlanwaltsvergütung. Schon deshalb hättest du bei diesem Streitwert schlecht einen Anwalt gefunden, der sich damit abspeisen hätte lassen.
 
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