Ist euch eigentlich klar, dass man ab nächster Saison jedes Flugmodell über 5 kg einzeln sich genehmigen lassen muss?
Sieh dazu den Bereich "Anmerkungen" des Entwurfes (Quelle:
http://www.uavdach.org/admidio/adm_program/modules/downloads/downloads.php?folder_id=476)
- Einführung einer Pflicht zum Nachweis bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten:
Diese Pflicht besteht, soweit der Betrieb mit Flugmodellen oder unbemannten Luftfahrtsyste-men mit einer Startmasse von mehr als fünf Kilogramm stattfindet. Diese Form des Betriebs ist mit Blick auf das Ausmaß möglicher Schäden im Falle eines Absturzes oder einer Kollisi-on mit einem höheren Betriebsrisiko verbunden. Der Nachweis der insoweit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten wird durch eine Bescheinigung einer entsprechend anerkannten Stelle (§§ 21d, 21e) nach Ablegen einer Prüfung erbracht.
- Anforderungen an den Antrag
Bei Antragstellung ist eine detaillierte Beschreibung des Betriebs vorzulegen. Darin sind die Betriebsart, die Befähigung des Steuerers, der räumliche und zeitliche Umfang des Betriebs, die technischen Spezifikationen von Fluggerät und Bodenstation sowie Notfallverfahren und sonstige Sicherheitsmaßnahmen zu beschreiben.
Darüber hinaus kann die für die Erlaubnis zuständige Landesluftfahrtbehörde die Erlaubniser-teilung für den Aufstieg unbemannter Fluggeräte von der Beibringung verschiedener Nach-weise oder Sachverständigengutachten (z.B. über die Eignung des Geländes und des betroffe-nen Luftraums und weiterer fachrechtlicher Bewertungen) abhängig machen.
Damit muss also jedes Flugmodell über 5 kg angemeldet werden, mitsamt genauer technischer Beschreibung und wann man damit wo und zu welchem Zweck zu fliegen gedenkt. Zusätzlich kann die Genehmigungsbehörde Auflagen machen.
Na prima, danke dafür DMFV, gut gemacht.
Auch wird so eine Anmeldung nicht umsonst sein,
es fallen für jedes Flugmodell mindestens 30 Euro an, höchstens jedoch 3.500 Euro! Es wird also doch gar nicht SOO teuer wie gedacht.
Siehe dazu Artikel 3 der Änderung, Kostenverordnung.
Danke dafür, lieber DMFV.
Im übrigen ist mir nicht klar, inwieweit die jetzigen Aufstiegserlaubnisse überhaupt noch Sinn und Gültigkeit haben, wenn man sowieso für jedes Flugmodell über 5 kg eine modell- und personenbezogene Aufstiegsgenehmigung benötigt. Lediglich für Flugmodelle unter 5 kg mit Verbrennerantrieb auf Plätzen, die näher als 1,5 Kilometer von der nächsten Wohnbebauung entfernt sind, macht eine solche althergebrachte noch Sinn, sonst nicht, oder sehe ich das falsch?
Grüße
Udo