DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

Unbemannte Ballone, Drachen, Flugmodelle mit einem Gewicht von fünf Kilogramm und mehr sowie Flugkörper mit Eigenantrieb müssen an sichtbarer Stelle den Namen und die Anschrift des Eigentümers in dauerhafter und feuerfester Beschriftung führen.

https://www.gesetze-im-internet.de/luftvzo/anlage_1.html I4/3

Ich habe bei meiner Extra 78 zum Beispiel innen im Rumpf diese Plakette angebracht. Diese ist auch gut sichtbar.

Hier ist die Gesetzeslage, wie so oft in Deutschland, extrem schwammig. Eine "sichtbare Stelle" ist nämlich auch wieder Auslegungssache.
 
...kann man hier lesen: https://bvcp.de/multicopter-news/bvcp-news/modellflieger-formatieren-sich-gegen-drohnen-flieger/
Und ruft mir ja net 100 Meter für Drohnen sonst... :mad:

Ich glaub, irgendwie hatters net verstanden der Autor oder irre ich da ? :rolleyes:

Gruß Christian

Zitat:
Die große Mehrheit der Copter Piloten geht vernünftig mit ihren wertvollen Coptern um und hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen.

Von ihnen geht keinerlei Gefährdung aus. Das aber scheint die meisten Modellflieger nicht zu interessieren. Viel zu sehr geht es Ihnen darum, selbst hoch hinaus fliegen zu dürfen und da ist es um so verlockender, undifferenziert auf alle Drohnen zu schimpfen und versuchen gleichzeitig sich in Abgrenzung zum neugeschaffenen Feindbild als “brave Modellflieger” in ein positiveres Licht zu setzen.

Es ist alles andere als fair aufgrund einzelner unverantwortlich handelnder Individuen alle Copter Piloten unter Generalverdacht zu stellen und die vielen positiven Seiten des Copter-Fliegens komplett einzuschränken zu wollen.

Entweder, man betrachtet das ganze differenzierter, unterscheidet nicht simpel zwischen Modellflieger und Copter Piloten , oder man muss dafür bereit sein, gleiche Regeln für alle unbemannten Flugsysteme zu akzeptieren.

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Recht hat der Autor.
 
Zitat:Entweder, man betrachtet das ganze differenzierter, unterscheidet nicht simpel zwischen Modellflieger und Copter Piloten , oder man muss dafür bereit sein, gleiche Regeln für alle unbemannten Flugsysteme zu akzeptieren.
Warum sollte man noch innerhalb einer bestimmten Gruppe denn noch weiter differenzieren? Mit Koptern ist es nun einmal für jeden leicht möglich Unfug anzustellen. Mit normalen Modellflugzeugen ist das (bisher) so leicht nicht möglich. Es sind auch nicht die Flächen- und Heliflieger die diesen ganzen Zirkus hier verursacht haben, sondern die Kopterflieger. Es reicht also völlig, wenn die Kopter reguliert werden würden. Fläche und Rotor sind ja nur Kollateralschaden. Je differenzierter man das ganze betrachtet, desto schwieriger wird das Ganze. Siehe z.B. das BGB, das ist schon ziemlich differenziert. So differenziert, dass selbst Anwälte sehr oft falsch liegen. Es sollte also alles möglichst einfach gehalten werden. Warum aber Fläche und Rotor mit bestrafen? Was haben die sich denn zu Schulden kommen lassen?
 
Hallo,
nachdem nun Metallegierungen für das Schildchen ausdiskutiert sind möchte nochmal ich ein Peanut aufgreifen auf das schon ganz verschämt hingewiesen wurde:

Wen kratzt es eigentlich, dass der Hangflug mit Modellen über 5kg extrem gefährdet ist?
Wer §21a in seiner Gänze liest freut sich darauf, dass
- jeder Modellpilot
- für jedes Modell und
- für jeden Hang
einem Genehmigungsaufwand entgegensehen darf, der mit der Zulassung eines Modellflugplatzes (allerdings ohne Baugenehmigungen) vergleichbar ist (ok, worst case).

Glaubt mir, ich wünsche mir selten so sehr wie diesmal, daneben zu liegen.

An die Verbände:
Das ist Euch ganz bestimmt aufgefallen. Was habt Ihr dagegen unternommen?
Kann man erreichen, dass man auch mehrere Modelle / mehrere Hänge anmelden kann?
Kann man erreichen, dass Hangfluggebiete generell für Modellflueg >5kg freigegeben werden, die Freigabe also von jedem Modellpiloten mit Kenntnisnachweis in Anspruch genommen werden kann?
Wenn dieser Mist, so wie zu befürchten, nicht fundamental korrigiert werden kann: Gibt's Strategien dagegen?

In diesem Zusammenhang:
Wie steht diese "Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten" zu den bisher geltenden Grundlagen und Praktiken zur Erteilung von AEs für Modellflugplätze?
Sind diese von §§21a-e und anderen Änderungen unberührt oder muss damit gerechnet werden, dass sie ebenfalls angepasst/neugefasst werden?

Schöne Grüße
Helmut
 
Wen kratzt es eigentlich, dass der Hangflug mit Modellen über 5kg extrem gefährdet ist?
Wer §21a in seiner Gänze liest freut sich darauf, dass
- jeder Modellpilot

- für jeden Hang
einem Genehmigungsaufwand entgegensehen darf, der mit der Zulassung eines Modellflugplatzes... vergleichbar ist.

Glaubt mir, ich wünsche mir selten so sehr wie diesmal, daneben zu liegen.
AFAIR gilt das für diese Kombiantion jetzt schon.
 
Warum sollte man noch innerhalb einer bestimmten Gruppe denn noch weiter differenzieren? Mit Koptern ist es nun einmal für jeden leicht möglich Unfug anzustellen. Mit normalen Modellflugzeugen ist das (bisher) so leicht nicht möglich. Es sind auch nicht die Flächen- und Heliflieger die diesen ganzen Zirkus hier verursacht haben, sondern die Kopterflieger. Es reicht also völlig, wenn die Kopter reguliert werden würden. Fläche und Rotor sind ja nur Kollateralschaden. Je differenzierter man das ganze betrachtet, desto schwieriger wird das Ganze. Siehe z.B. das BGB, das ist schon ziemlich differenziert. So differenziert, dass selbst Anwälte sehr oft falsch liegen. Es sollte also alles möglichst einfach gehalten werden. Warum aber Fläche und Rotor mit bestrafen? Was haben die sich denn zu Schulden kommen lassen?

Verursacht haben die Kopter allerdings auch nichts.

Manche scheinen nicht zu begreifen, dass die Technik sich immer weiterentwickelt. Hätte man jetzt nicht Kopter für GPS-Flug benutzt sondern Helis oder Fläche, hätten wir die gleiche Diskussion.

Der Fortschritt lässt sich nicht so einfach aufhalten.

Und wenn du forderst traditionellen Kunstflug und Kopter zu trennen, bist du eindeutig für eine Differenzierung.
 
"Kopter aus dem Modellflug aussondieren"

Wenn auf der Strasse nur eine bestimmte Sorte von Motorrädern, zb. über 750ccm, zu schnell fahren, braucht man also gesonderte Schilder für die Klasse ab 750ccm, damit an solchen Stellen in Zukunft weniger schnell gefahren wird.

Das wäre die Logik, wie sie hier vertreten wird.

Letztlich interessiert es niemanden mehr, wer der Verursacher für ein neues Verbotsschild oder eine Geschwindigkeitsbegrenzung war.


Jürgen
 
Hätte man jetzt nicht Kopter für GPS-Flug benutzt sondern Helis oder Fläche, hätten wir die gleiche Diskussion......Und wenn du forderst traditionellen Kunstflug und Kopter zu trennen, bist du eindeutig für eine Differenzierung.
Hätte, hätte......haben sie aber nicht!
Und ja klar bin ich für eine Differenzierung, dass Kopter und Fläche/Rotor getrennt zu sehen sind. Aber mehr auch nicht. Oder um es anders auszudrücken: Ich bin dafür stabilisiertes fliegen von mehr als einer Achse vom Modellfliegen abzutrennen. Die echten Modellflieger gehen nämlich durchaus verantwortungsvoll mit unserem Hobby um, der Vollpfosten der im Supermarkt einen Kopter kauft um z.B. so etwas zu machen aber nicht: http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=510678 !Lesenswert!
Mit einem Modellflugzeug würden ihm dazu einfach die Fingerfertigkeiten fehlen. Ich bin daher auch durchaus schon seit längerer Zeit ein Befürworter eines Modellflug Pilotenscheines. Früher war ich völlig dagegen. Heute sehe ich es als einziges Mittel um unser Hobby vor solchen Leuten zu schützen.
 
Und was hat das jetzt mit dem aktuellen Entwurf des BMVI zu tun? Es wird keine Abtrennung geben. Grosse Änderungen werden nicht mehr gemacht werden.
 
Grosse Änderungen werden nicht mehr gemacht werden.
Das kommt auf unsere Verbände an. Ich hoffe doch sehr, dass es noch große Veränderungen geben wird. Die Hoffnung stirbt zuletzt.......
 
Gibt es irgendwo öffentlich die Kommentierungen unserer Verbände zum Entwurf des BMVI nach zu lesen?

Ich gehe mal davon aus das es nicht nur mich interessiert welche Änderungswünsche die beiden Modellflugverbände angesprochen haben.

VG Frank
 
Am 21.10. war die Kommentierungsfrist zuende.

- Rien ne va plus -
 
... und hat was mit dem vorgestellten Entwurf zu tun ?

Schwedens Richter untersagen damit die Benutzung einer Kamera die nicht in der Nähe des Nutzers ist, egal wo sie montiert ist, da es per deren Definition eine Überwachungskamera darstellt. An sich nicht gerade unschlüssig.

Wie hoch wie weit wie sonstwas ist nicht Gegenstand der Darstellung ?
 
Ich bin daher auch durchaus schon seit längerer Zeit ein Befürworter eines Modellflug Pilotenscheines. Früher war ich völlig dagegen. Heute sehe ich es als einziges Mittel um unser Hobby vor solchen Leuten zu schützen.

So? Du musst aber ganz schön naiv sein, dass du annimmst, dass diese leichtfertigen Kopter-Flieger erstens überhaupt von der Neuregelung wissen und zweitens, wenn sie es wissen, sich auch brav daran halten würden.

Die, die man damit "erwischen" wollte, wird man nicht damit treffen, die werden genauso wie bisher auch weiterhin ihren Unsinn machen, natürlich ohne irgendwelche Namensplaketten, ansonsten wären sie ja wirklich blöd.


Das ist doch typisch deutsche Überregulierungswut, man schießt mit Kanonen auf Spatzen, trifft diese aber nicht, die sowieso vom Aussterben bedrohten Arten aber sehr wohl.


Grüße
Udo
 
Ist euch eigentlich klar, dass man ab nächster Saison jedes Flugmodell über 5 kg einzeln sich genehmigen lassen muss?

Sieh dazu den Bereich "Anmerkungen" des Entwurfes (Quelle: http://www.uavdach.org/admidio/adm_program/modules/downloads/downloads.php?folder_id=476)

- Einführung einer Pflicht zum Nachweis bestimmter Kenntnisse und Fertigkeiten:
Diese Pflicht besteht, soweit der Betrieb mit Flugmodellen oder unbemannten Luftfahrtsyste-men mit einer Startmasse von mehr als fünf Kilogramm stattfindet. Diese Form des Betriebs ist mit Blick auf das Ausmaß möglicher Schäden im Falle eines Absturzes oder einer Kollisi-on mit einem höheren Betriebsrisiko verbunden. Der Nachweis der insoweit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten wird durch eine Bescheinigung einer entsprechend anerkannten Stelle (§§ 21d, 21e) nach Ablegen einer Prüfung erbracht.

- Anforderungen an den Antrag
Bei Antragstellung ist eine detaillierte Beschreibung des Betriebs vorzulegen. Darin sind die Betriebsart, die Befähigung des Steuerers, der räumliche und zeitliche Umfang des Betriebs, die technischen Spezifikationen von Fluggerät und Bodenstation sowie Notfallverfahren und sonstige Sicherheitsmaßnahmen zu beschreiben.

Darüber hinaus kann die für die Erlaubnis zuständige Landesluftfahrtbehörde die Erlaubniser-teilung für den Aufstieg unbemannter Fluggeräte von der Beibringung verschiedener Nach-weise oder Sachverständigengutachten (z.B. über die Eignung des Geländes und des betroffe-nen Luftraums und weiterer fachrechtlicher Bewertungen) abhängig machen.


Damit muss also jedes Flugmodell über 5 kg angemeldet werden, mitsamt genauer technischer Beschreibung und wann man damit wo und zu welchem Zweck zu fliegen gedenkt. Zusätzlich kann die Genehmigungsbehörde Auflagen machen.

Na prima, danke dafür DMFV, gut gemacht.

Auch wird so eine Anmeldung nicht umsonst sein, es fallen für jedes Flugmodell mindestens 30 Euro an, höchstens jedoch 3.500 Euro! Es wird also doch gar nicht SOO teuer wie gedacht.
Siehe dazu Artikel 3 der Änderung, Kostenverordnung.

Danke dafür, lieber DMFV.

Im übrigen ist mir nicht klar, inwieweit die jetzigen Aufstiegserlaubnisse überhaupt noch Sinn und Gültigkeit haben, wenn man sowieso für jedes Flugmodell über 5 kg eine modell- und personenbezogene Aufstiegsgenehmigung benötigt. Lediglich für Flugmodelle unter 5 kg mit Verbrennerantrieb auf Plätzen, die näher als 1,5 Kilometer von der nächsten Wohnbebauung entfernt sind, macht eine solche althergebrachte noch Sinn, sonst nicht, oder sehe ich das falsch?


Grüße
Udo
 
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