@UdoGiga
Im Abschnitt B -Besonderer Teil-
steht:
Dagegen wurde nach Abwägung mit den datenschutzrechtlichen Belangen der Steuerer bewusst von der Schaffung einer Registrierungspflicht für unbemannte Luftfahrtsysteme abgesehen, die gewährleistet hätte, dass die persönlichen Daten des Eigentümers nicht ohne weiteres für jedermann erkennbar sind. Die Einführung einer Registrierungspflicht hätte jedoch bedeutet, dass ein zentrales Register in Form einer Datenbank geschaffen werden müsste. Der mit der Führung eines derartigen Registers verbundene Verwaltungsaufwand ist jedoch erheblich und steht in keinem Verhältnis zum Nutzen eines solchen Registers.
Ja und? Eine Registrierungspflicht gibt es ja auch nicht, das heißt, es wird keine Datenbank geben, in der man alle Flugmodelle über 5 kg mitsamt Namen und Anschrift der Besitzer festhält.
Trotzdem wird man für JEDES EINZELNE Flugmodell schwerer als 5 kg separat eine modell- und pilotenbezogene Aufstiegserlaubnis beantragen müssen, natürlich kostenpflichtig für mindestens 30 Euro bis höchstens 3.500 Euro Gebühr je Modell!
Wobei es interessant sein dürfte, wer die Kosten nach welchen Kriterien festlegt.
Man benötigt in Zukunft also als Modellflieger, der ein Modell von sagen wir, 6 kg Gewicht steuern will, folgende Voraussetzungen:
- Eine Versicherung (jetzt schon Standard)
- Eine Plakette mit feuerfester Beschriftung an sichtbarer Stelle (was immer das heißt, interessant ist, dass nur die Schrift selbst feuerfest sein muss, die Plakette hingegen nicht, ist auch jetzt schon Standard)
- Einen Platz mit Aufstiegserlaubnis (ist jetzt schon so)
- Einen Kenntnisnachweis (neu, Kosten dafür 25 Euro, gültig 10 Jahre, erst ab dem 14. Lebensjahr möglich)
- Eine separate modell- und pilotenbezogene Aufstiegserlaubnis, deren Ausstellung an Bedingungen geknüpft ist und die mindestens 30 Euro bis höchstens 3.500 Euro kosten wird (neu und nur zusätzlicher, unnötiger Schwachsinn, außerdem langwierig und bürokratisch ohne erkennbaren Nutzen, da es ja keine Registrierung geben wird, typisch deutsch eben. Wobei es fraglich ist, ob ein neuer Besitzer eines solchen Modells ebenfalls diese Genehmigung beantragen muss, natürlich kostenpflichtig oder ob diese Genehmigung auch nach Weiterverkauf Bestand hat)
- Einziger Vorteil dieser neuen modell- und pilotenbezogenen AE ist, dass sie nicht nur für Plätze mit AE gilt, sondern bundesweit. Man muss aber bei Beantragung alle gewünschten Startplätze angeben und sich absegnen lassen, sofern für diese keine platzbezogene AE vorliegt.
- Für Modelle über 250 Gramm bis unter 5 kg gilt nur die Plakettenpflicht mit der Adresse und der Erwerb des Kenntnisnachweises um damit dann auch die 100 Meter Höhenlimitierung überschreiten zu können.
Ein Haufen an mehr-Bürokratie am Ende, völlig unnötig und keineswegs der Sache dienlich, was ja auch aus dem Vorwort hervorgeht dass es Absicht war die gewerblichen Nutzer mit den Modellsportlern in einen Topf zu werfen, ein Vorhaben, gegen sich der DMFV meines Wissens immer vehement gewehrt hatte, nun aber das Einknicken auf ganzer Linie?
Für uns ist diese Situation, sollte sie denn so Wirklichkeit werden, eine totale Verschlechterung der Rahmenbedingungen für die Ausübung unseres Hobbies, lähmend auf den jungen Nachwuchs, der bis 14 Jahre nur 100 Meter "hoch" fliegen darf, also wird man im Bereich der Thermikfliegerei und allen anderen Sparten, die regelmäßig höher fliegen, ab nächstem Jahr keinen Nachwuchs mehr trainieren können, so eine ******* (selbst zensiert).
Und alle anderen, die Modelle ab 5 kg haben, müssen alle ihre Modelle zusätzlich genehmigen lassen, natürlich kostenpflichtig.
Und dafür soll man dem DMFV und(oder dem DAEC auch noch dankbar sein?
Grüße
Udo