DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

Kleiner Vorgeschmack?
"Bei Reit im Winkel war vorübergehend ein Flugbeschränkungsgebiet für den Probebetrieb von DHL-Lieferdrohnen eingerichtet worden, ohne dass der DHV am behördlichen Verfahren beteiligt worden war."
 
Kleiner Vorgeschmack?
"Bei Reit im Winkel war vorübergehend ein Flugbeschränkungsgebiet für den Probebetrieb von DHL-Lieferdrohnen eingerichtet worden, ohne dass der DHV am behördlichen Verfahren beteiligt worden war."

Das ist schon min. zwei Jahre alt.
Bereits seit 2013 verfolgt DHL Paket ein eigenes Forschungsprojekt, um den Transport von Waren per Paketkopter in geografisch schwer zugängliche Gebiete unter realen Bedingungen zu erproben.

Übrigens:
Die Entwicklung und der Einsatz kommerzieller und miltitärischer Drohnen ist etwa 20 Jahre alt.
 
Auf was willst du eigentlich hinaus ?
i.A.:
Ich bemühe mich herauszufinden, wer an dem Verfahren beteiligt ist. Damit möchte ich mir u.a. einen Überblick verschaffen, welche Interessen berücksichtigt werden. So kann ich die Gesamtsituation vllt. besser verstehen.

Hier: Wenn ich weiß wer man ist, kann ich das obere besser verstehen.

Gerne PN.

P.S.:
Wo ist das nächste FPV-Race in der Umgebung von Augsburg? Irgendwie scheint es sehr interessant zu sein. Möchte es mir mal anschauen.
 
Mhm, das ist für mich weder spektakulär noch sonstwie bemerkenswert. Da ziehe ich vor gut gemachtem klassischen Kunstflug mehr den Hut. Was ich mal interessant fand, war eine Spielshow im Fernsehen, da sind die mit Helis in so Käfiglabyrinten geflogen, wo es vor beweglichen Hindernissen nur so wimmelte. Da durch zu kommen, war echt mit fliegerischem Können verbunden. Ich glaube, das kam aus Japan, weiß ich aber nicht mehr so genau. Das hatte noch was, auch wenn die Materialschlacht nicht gerade schön war...
Sorry für die Ablenkung vom Thema...

Gruß Mirko
 
Wer die momentane DMFV-Verbandszeitschrift bekommen hat, schaue mal auf die Umschlagrückseite.
Ein interessanter Flieger. Der passt dann wieder zum Thema.
 
Herr Dobrinth möchte alle ferngesteuerten Fluggeräte auf 100m Höhe begrenzen:cry:
Dann könnte er auch---auf Grund der vielen Verkehrsunfälle---alle Fahrzeuge auf 50 kmh begenzen, egal wo:eek:
 
Herr Dobrinth möchte alle ferngesteuerten Fluggeräte auf 100m Höhe begrenzen:cry:
Dann könnte er auch---auf Grund der vielen Verkehrsunfälle---alle Fahrzeuge auf 50 kmh begenzen, egal wo:eek:

Er will eine Führerscheinprüfung. So etwas gibt es überall, auf der Strasse, auf dem Wasser und in der Luft. Vom Ansatz her eine normale Vorgehensweise.
 
Er will eine Führerscheinprüfung. So etwas gibt es überall, auf der Strasse, auf dem Wasser und in der Luft. Vom Ansatz her eine normale Vorgehensweise.

Das ist richtig.
Es wird aber mit zweierlei Maß gemessen.

Wenn man der auf der BMVI-Homepage veröffentlichten Begründung und Argumentation zur Neuregelung von Drohnenflügen folgt,
müsste Herr Dobrindt zwingend seine Regelung ebenso für das Fahrradfahren umsetzen. Kennzeichenpflicht, Versicherungspflicht, Führerscheinpflicht/Kenntnisnachweis, Altersbeschränkungen...Tut er aber nicht, der Gegenwind der Lobby würde ihn hinwegfegen...

Zitat von der BMVI-Homepage:
"Das Fahrrad ist im Kommen, viele Bürgerinnen und Bürger haben in den letzten Jahren das Radfahren für sich neu entdeckt. Rund 80 Prozent aller Haushalte in Deutschland besitzen mindestens ein Fahrrad, in 30 % sind drei oder mehr Fahrräder vorhanden, das sind etwa 78 Millionen Fahrräder, die immer öfter zum Einsatz kommen."

Zitat von der BMVI-Homepage:
"Drohnen... Immer mehr Menschen nutzen sie."

Ich habe schon mal für Herrn Dobrindt vorgearbeitet und einen entsprechenden Entwurf zur Neuregulierung des Fahrradfahrens plagiiert.
Sehr viel ändern musste ich nicht...:D

Fahrräder bieten ein großes Potenzial – sie dienen der umweltfreundlichen Beförderung und der Gesundheit. Immer mehr Menschen nutzen sie. Je mehr Fahrräder am Verkehr teilnehmen, desto größer wird die Gefahr von Kollisionen, Stürzen oder Unfällen. Für die Nutzung von Fahrrädern sind deshalb klare Regeln nötig. Um die Fahrrad- und Versicherungswirtschaft zu fördern und gleichzeitig die Sicherheit im Straßenverkehr deutlich zu erhöhen, habe ich eine Neuregelung auf den Weg gebracht. Neben der Sicherheit verbessern wir damit auch den Schutz vor bislang unerkannt unfallflüchtigen FahrradfahrerInnen.

Kennzeichnungspflicht: Alle Fahrräder und autonom fahrende Tretroller ab einer Abfahrtmasse von mehr als 0,25 kg müssen künftig gekennzeichnet sein, um im Schadensfall schnell den Halter feststellen zu können. Die Kennzeichnung erfolgt mittels Nummernschild inkl. Namen und Adresse des Eigentümers.

Erlaubnisfreiheit: Für den Betrieb von Fahrrädern und autonom fahrenden Tretrollern unterhalb einer Abfahrtmasse von 10 kg ist generell keine Erlaubnis erforderlich. Gleiches gilt für den Betrieb durch Behörden oder Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, z.B. Dorfpolizisten, Feuerwehren, THW, DRK etc.

Erlaubnispflicht: Für den Betrieb von Fahrrädern und autonom fahrenden Tretrollern über 10 kg ist künftig eine Erlaubnis erforderlich. Diese wird von den Straßenverkehrsämtern erteilt.

Kenntnisnachweis: Für den Betrieb von Fahrrädern und autonom fahrenden Tretrollern ab 10 kg ist künftig ein Kenntnisnachweis erforderlich. Der Nachweis erfolgt durch
a) gültige Fahrrad- und autonom fahrende Tretroller-Fahrlizenz
b) Bescheinigung nach Prüfung durch eine vom Straßenverkehrsamt anerkannte Stelle (auch online möglich), Mindestalter: 16 Jahre
c) Bescheinigung nach Einweisung durch einen Fahrrad-Sportverein (gilt nur für Fahrräder), Mindestalter 14 Jahre. Die Bescheinigungen gelten für 10 Jahre.

Betriebsverbot: Ein Betriebsverbot gilt künftig für Fahrräder und autonom fahrende Tretroller
welche schneller fahren können als 7 km/h;
in und auf sensiblen Bereichen, z.B. Fussgängerzonen, Marktplätzen, Gehwegen vor Altersheimen, Naturschutzgebieten;
auf bestimmten Verkehrswegen;
im kontrollierten Straßenverkehrsraum "gelbe und rote Ampel"(auch Zu- und Abfahrtsbereichen von Autobahnen und Bundesstraßen),
beim Fahren auf Landstraßen. Ausnahmen: Der Steuerer hat einen Kenntnisnachweis.

usw usw...

Viele Grüße
Axel
;)
 
Hallo alle,
hallo Frank

ich habe deine Einlassung zum § 21 des Entwurfs zur neuen LuftVo gelesen.
Dein Optimismus in allen Ehren, aber leider kann ich ihn nicht teilen.

Wie kommst du darauf, dass nur §21 Abs.2e für Modellflieger gilt und nicht der ganze §21?.

In §21a, Abs.1 Satz1 ist von „unbemannte(n) Luftfahrtsysteme(n) und Flugmodelle(n) mit mehr als 5 Kilogramm Startmasse“ die Rede.

In Abs. 3 wird die Erlaubnis geregelt,
„(3) Die Erlaubnis wird erteilt, wenn
1. der beabsichtigte Betrieb von unbemannten Fluggeräten nach Absatz 1 (…..)“.

Demnach gilt: unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle => unbemannte Fluggeräte.

Im Weiteren ist nur noch von unbemannten Fluggeräten (unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle, Anm.des Verf.) die Rede.

Von gewerblicher oder privater / sportlicher Nutzung kann ich nichts finden. Es werden keine Unterschiede gemacht.

Erschwerend für deine Argumentation kommt hinzu, dass aus §20, der die Erlaubnis bedürftige Nutzung des Luftraumes regelt (Stichwort AE, Anm. des Verf.) die Regelung für Flugmodelle über 5 kG und die 1,5 kM Regelung für Verbrenner gestrichen wird.
Dafür gibt es jetzt die Betriebserlaubnis für unbemannte Fluggeräte über 5 kG und für Verbrenner innerhalb der 1,5 kM – Grenze.


Ich befürchte, Stefano hat Recht – leider.


Kosten:
Kenntnisnachweis: 25 € Gebühr, ohne mögliche Seminarkosten (Ausbildung)
Betriebserlaubnis Modell über 5 kG und Verbrenner im Bereich von 1,5 kM: 30 bis 3500€ Gebühr
Änderung der Kostenordnung zur LuftVO, Anhang zum Referentenentwurf.

Das sind öffentliche Gebühren, die müssen die Verbände / Vereine nehmen, von allen.
Sie sind in diesem Fall dem Gleichheitsgrundsatz verpflichtet.
Verbandsmitglieder dürfen nicht bevorzugt werden. Weder finanziell noch organisatorisch.

Aus dem Nichts spach eine Stimme zu mir:
„Lächle und sei froh,
es könnte schlimmer kommen.“
Ich lächelte und war froh
Und es kam schlimmer.


Es wird fürchterlich.


Es mag sein, dass du über Informationen verfügst, die deine Aussage rechtfertigen.
Sollte dem so sein, bitte ich dich, uns an deiner Weisheit teilhaben zu lassen.


Gruß
Helmut


Folge dem Geld
 
Hallo,
ich habe mich sicherlich unklar ausgedrückt. Asche auf mein Haupt. Worauf ich mich beziehen wollte, war der Schein. Hätte ich dranschreiben sollen.

Den Punkt AE sehe ich ebenfalls sehr kritisch (und damit stehe ich nicht alleine da), da hier nicht zu sehen ist, dass es z.B. einen Bestandsschutz für existierende AEs gibt. Es gibt keine verlässlichen Informationen dazu, wie dieser Punkt vom BMVI gesehen wird und besonders wie die Landesluftfahrtbehörden diesen Punkt handhaben werden. Wenn die bestehenden AEs keinen Bestand haben ist der Modellflug in Not.

Ein weiterer Punkt ist eine potentielle Zulassungspflicht für Flugmodelle im Bereich 5 - 25 kg, insbesonders in Anbetracht der Tatsache, das es keine Bauvorschriften dazu gibt und so etwas (abgesehen von der inherenten Absurdität) nicht durchführbar ist.

Ferner gibt es ein de facto ein Flugverbot über Naturparks für den Modellflug, was ja wohl nicht sein kann. Naturparks sollen z.B. der Erholung des Bürgers dienen und die Freizeitbeschäftigung Modellflug fällt genau in diesen Bereich der Erholung und stellt praktizierten Schutz von Fauna und Flora dar. Der profunde Nachweis der Umweltschädlichkeit des Modellflugs steht bis heute aus. Nebenbei gibt es kein Flugverbot für den gesamten manntragenden Bereich, sei es im Bereich des Luftsports oder des kommerziellen Flugbetriebs, so dass hier der Grundsatz der Gleichbehandlung verletzt wurde.

Das Highlight (auf das ich mich bezogen hatte) ist natürlich das Alterslimit von 14 Jahren für den Schein. Das war so mit dem BMVI nie vereinbart und ist von der Tapete bis an die Wand gedacht. In anderen Bereichen, die durchaus eine staatliche Prüfung erfordern und international gültige Lizenzen ergibt, gibt es sowas nicht. Die Haftungsfrage und Aufsichtpflicht ist in unserem Rechtssystem ausreichend geregelt. Das bedarf keiner Behandlung in der LuftVo.
Allerdings sind die Anforderungen an den Schein für den gewerblichen Betrieb deutlich unlustiger, als für den Modellflug. Darauf wollte ich hinaus.

Das alles und weitere Punkte stehen im Fokus der Beobachtung und werden Reaktionen hervorrufen.

Du siehst, auch meinem Optimismus sind enge Grenzen gesetzt.

Aber: Lasst uns daran arbeiten !
 
Hallo Frank,

leider habe ich feststellen müssen, dass du meine Bedenken nicht hast ausräumen können und die ganze Sache ebenfalls sehr kritisch siehst, besonders den Punkt der AE / Aufstiegerlaubnis.

In einem anderen Thread zu diesem Thema hast du Folgendes gepostet:

„Wenn du wüsstest, wo die Glocken hängen, sollte dir klar sein, dass das eine neue AE für alle Plätze und zusätzlich für den Hang- und Wasserflug bedeutet. Das hätte zur Folge, das es hinterher nur noch sehr wenige Plätze mit AE gäbe und Hang- / Wasserfluggebiete eine AE mit allen möglichen Gutachten benötigen, die kaum realisierbar sind. Deshalb wurde das (Ausnahmeregelung für bestehende Modellflugplätze mit AE, Anm. des Verf.) zum Wohle des Modellflugs seitens der Verbände nicht favorisiert.
Und sowas hältst du ernsthaft für erstrebenswert ?“


In diesem Thread sagtest du, dass dies eine Information aus der Arbeitsebene des Ministeriums sei.
Daraus lese ich, dass, zumindest zu diesem Zeitpunkt, eine Bestandschutzregelung für bestehende AEs angestrebt wurde.

Aber da selbst du, der diese Information weiter gegeben hat und Kontakte zur Arbeitsebenen des Ministeriums pflegt, das mittlerweile kritisch sieht, gehen bei mit alle Alarmglocken an.

Nach dem jetzigen Stand des Entwurfes müssten die bestehenden AEs Bestandschutz haben, da nichts Anderes geregelt ist. Aber das kann sich noch ändern.
Ich rechne damit, dass von Amts wegen die bestehenden AEs dahin gehend geändert werden, dass die 5 bis 25 kG und die 1,5 kM Regel aus den AEs heraus genommen werden und die neue LuftVO, auch für bestehende Plätze, voll umfänglich gilt.

Es ist für die Verbände ja auch zu verlockend:

1,) 25€ für den Kenntnisnachweis – alle 10 Jahre, möglicherweise noch Beiträge für vorausgehende Schulungsseminare, (80.000 Mitglieder, > 100.000 Wildflieger und Kopterflieger, nicht erfasst)

2,) 30 bis 3500€ für die Betriebserlaubnis, platzgebunden. Wenn ich auf einem anderen Platz fliegen möchte -> neue Betriebserlaubnis –> 30 bis 3500€ (Wieviele Modelle über 5 kG gibt es in Deutschland?)

Und zum Dritten die – noch nicht im Entwurf enthaltene – Zulassung von Großmodellen über 5 kG, angelehnt an die Zulassung bis 150 kG.
Die wird kommen. Nicht jetzt aber sie wird. Gebühren - ?!!!!!!!!



Gute Nacht Freunde.


Sollte das so kommen, spiele ich wieder Billard.
Meine alte Ausrüstung habe ich noch.



Gruß
Helmut


Folge dem Geld
 
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