Matthias R
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Das Problem wäre aus der Welt, wenn ein mit einer Kamera ausgerüstetes Modellflugzeug unabhängig von seinem Gewicht aufstiegserlaubnispflichtig wäre. Es würde dann genauso behandelt wie Modellflugzeuge mit 5-25kg, auch wenn es leichter ist. Folglich wäre ein fliegendes Stativ nicht mehr legal "irgendwo" einsetzbar.Hallo Pano,
danke Dir, da sind wir wieder beim Thema Kamera on Board.
Belegen kann ich es nicht, aber ich behaupte als realistische Diskussionsgrundlage,
dass es ohne Film-Kamera on Board sowie FPV keine nennenswerten Kopter-Sichtungen an Unfallstellen geben würde...und...
...keine Kopter, welche Rettungshelis bedrängen,
...keine Kopter in Einflugschneisen von Flughäfen,
...keine Kopter über irgendwelchen Menschenansammlungen bei Marathonläufen usw.
...usw.
Ich bleibe bei meinem Standpunkt:
Das Problem sind und bleiben die Kameras und hier sehe ich eine klare Abtrennung weiterhin als angebracht.
Und das ist unabhängig, ob Heli, Fläche oder Kopter.
Gruss
Axel
Und bevor jetzt wieder angeführt wird, dass das zu Durcheinander führt, weil für nahezu baugleiche Modelle 2 unterschiedliche Regelsätze entstehen:
1. ist das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein einer Kamera ein für jeden erkennbares Merkmal.
2. kennen wir die Situation schon lange mit der Modellgröße, die je nach Ausrüstung entweder knapp unter 5kg bleiben kann oder auch knapp darüber kommen kann. Das gibt auch kein Durcheinander.
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