DMFV Stellungnahmen ( bzw: "Modellflug vor dem Aus" )

e.V

e.V

Gehört zwar nicht hier her. Da es aber eine gewisse Brisanz hat, möchte ich doch was anmerken:



Da kann ich nur sagen: Schlauer Bauer!
Warum?
Ein Verein haftet nur mit seinem Vereinsvermögen. Und das ist meist nicht viel.
Ist der Vertragspartner aber der Sprecher einer Gruppe, dann haftet der mit seinem gesamten privatem Vermögen, bis zur Zahlungsunfähigkeit.

Sollte weiterer Disussionsbedarf dazu bestehen, bitte ab damit in die Rechtsfragen-Rubrik.

Servus
Hans

Hallo Hans,

ich sehe du zitierst meine Denkanstösse aus dem Zusammenhang...

Ein eingetragener Verein entzieht sich deiner Meinung also rein rechtlich aus der finanziellen Veranwortung der Haftung durch - ich sag es mal wenig oder kein Vermögen.

Soweit so gut und ist ja auch ok - ich will das hier nicht weiter werten.

So wie ich das sehe ist der Bauer (in dem Fall eine GmbH in einer AG) besser dran sich nicht auf einen Verein einzulassen, da dieser im Ernstfall die Hinterbacken "zusammenkneift". Der "schlaue Bauer" ist also besser dran mit Leuten Geschäfte zu machen, welche nicht die "Notbremse" eines Vereins vorschieben können.

Servus Frank
 
Hi.
wir haben am Freitag Sitzung vom Verein.
Leider sehen das viele Mitglieder nicht so dramatisch mit den bevorstehenden Regulierungen.
Hat jemand ne Lsit in welchen Ländern was schon geänder wurde?
Spontan fallen mir jetzt Usa, Russland, Holland ein.
Aber ohne feste Daten. Um auch alle Leute, auch in den umliegenden Vereinen wachzurütteln.
 
Hi.
wir haben am Freitag Sitzung vom Verein.
Leider sehen das viele Mitglieder nicht so dramatisch mit den bevorstehenden Regulierungen.
Hat jemand ne Lsit in welchen Ländern was schon geänder wurde?
Spontan fallen mir jetzt Usa, Russland, Holland ein.
Aber ohne feste Daten. Um auch alle Leute, auch in den umliegenden Vereinen wachzurütteln.

http://www.rc-network.de/forum/show...-die-Situation-bei-unseren-Nachbarn-in-EU-aus

http://www.riot.ch/en/legal-information-about-flying-multicopter-drones-commercial/


Grüße, steve
 
untergehn

untergehn


"Die Welt: Werden Kinder ihre Drohnen weiterhin im Garten steigen lassen können?
Bulc: (lacht) Ja, wenn sie das im eigenen Garten machen, ganz bestimmt. Für die kommerzielle Nutzung brauchen wir dagegen Regeln – aber nur so viele, wie nötig. Wir wollen keine Überregulierung, die den Marktzugang unnötig erschwert."

Eigentlich also alles halb so wild. Auch hier wird nur von Drohnen gesprochen

Wenn WIR (sprich Verbände) nicht langsam klarstellen was eine Drohne ist und was nicht ...
dann gehen wir eben mit unter:confused:

Mitgehangen ... mitgefangen äähhh umgedreht
 
untergehn niemals.....................

untergehn niemals.....................

ich werde so weiterfliegen wie jetzt auch, egal was passiert, sich nichts mehr gefallen lassen lautet die Devise.
Unsere Rechte werden sowieso noch weiter beschnitten, da könnt ihr Gift drauf nehmen, darum keinen Meter weniger.

@ Rainmaker: da bin ich ganz bei dir.
 
Gibt es denn wirklich keine anderen Interessengruppen, mit denen man GEMEINSAM gegen die Beschränkungen im Luftraum vorgehen kann? Ich glaube, es gibt genug Leute, die es NICHT lustig finden, wenn in einem bestimmten Höhenbereich autonom fliegende Drohnen unterwegs sind.

Modellflieger, Paragleiter, Drachenflieger, Fallschirmspringer, Ballonfahrer, Sportflieger, Rettungskräfte, Segelflieger.

Sehe das nur ich so, oder verstehe ich da einfach was falsch?

Gerade deshalb muss ja auch zwischen Flugmodell und Drohne ganz klar unterschieden werden. Außerdem kümmern sich die Leute, die mit einer Drohne Dinge ins Gefängnis schmuggeln wollen, an Unfallstellen "gaffen" oder die der Nachbarin beim Sonnenbaden auf die Ti**en schauen wollen eh nicht um Gesetze. Also, was bringt der ganze Beschluss von Dobrindt überhaupt?

Sicherheitsgewinn? Null!
Empfinden für Fehlverhalten? Null!
Interesse am Hobby Modellflug? Null!

Genau so gut könnte man zu gunsten der Verkehrssicherheit beschließen, das alle Autos auf 25 Kmh gedrosselt werden und Privatpersonen nur noch im Zeitraum von 22 Uhr bis 6 Uhr fahren dürfen. Denn der gewerbliche Lieferverkehr braucht ja über Tag freie Straßen. Das wäre genau so Willkürlich.
 
UNTERSCHRIFTENAKTION MIT EVTL. FALSCHER ZIELSETUNG!

UNTERSCHRIFTENAKTION MIT EVTL. FALSCHER ZIELSETUNG!

Ich hab schon mitbekommen, dass Kritik an der laufenden Unterschriftenaktion nicht erwünscht ist.

Doch halte ich es für riskant diese ganze Aktion mit dem Hauptargument des angeblich wahren Zieles von Herrn Dobindt "den Luftraum über hundert Meter für die gewerbliche Nutzung frei zu machen" zu führen. (http://keine-bedrohnung.claus-eckert.de/)

Herr Dobrindt argumentiert ja mit mehr Sicherheit für Luftfahrt, Rettungsdienste und die Bevölkerung. Eine Argumentation unsererseits in Richtung einer "Unterstellung" von wirtschaftlichen Interessen seinerseits könnte dabei voll ins Leere laufen, da er dies einfach als nicht zutreffend abtun kann. Er hatte Ähnliches auch nie konkret erwähnt und selbst Länder wie die USA gehen den Weg der Regulierung von "Drohnen" ZUM ZWECK der SICHERHEIT DER LUFTFAHRT wie in dem Artikel von Till zu lesen ist. Es wäre daher vielleicht sinnvoller in diese Richtung aufzuklären und nicht eine womöglich unhaltbare Unterstellung zu unterschreiben.

Viele Grüße,

Pano

P.S. Bei meinem Beitrag handelt es sich nicht um Selbstdarstellung. Mich persönlich wühlt dieses Thema wie alle anderen auch sehr auf, da Modellflug, wenn ich ihn auch nicht im Verein betreibe, ein wichtiger Bestandteil meines Lebens ist. Also Sorry, dass ich nicht gleich happy auf jeden Zug aufspringe, der unter Umständen das Ziel verfehlt.
 
Doch halte ich es für riskant diese ganze Aktion mit dem Hauptargument des angeblich wahren Zieles von Herrn Dobindt "den Luftraum über hundert Meter für die gewerbliche Nutzung frei zu machen" zu führen. (http://keine-bedrohnung.claus-eckert.de/)

Herr Dobrindt argumentiert ja mit mehr Sicherheit für Luftfahrt, Rettungsdienste und die Bevölkerung. Eine Argumentation unsererseits in Richtung einer "Unterstellung" von wirtschaftlichen Interessen seinerseits könnte dabei voll ins Leere laufen, da er dies einfach als nicht zutreffend abtun kann. Er hatte Ähnliches auch nie konkret erwähnt und selbst Länder wie die USA gehen den Weg der Regulierung von "Drohnen" ZUM ZWECK der SICHERHEIT DER LUFTFAHRT wie in dem Artikel von Till zu lesen ist. Es wäre daher vielleicht sinnvoller in diese Richtung aufzuklären und nicht eine womöglich unhaltbare Unterstellung zu unterschreiben.

Viele Grüße,

Pano

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Dieses Risiko sehe ich ebenfalls.

Viele Grüße,
Matthias
 
unwichtig

unwichtig

Unbemanntes, ferngesteuertes, oder selbständig fliegendes Luftfahrtgerät für kommerzielle, polizeiliche, oder militärische Zwecke.

- "Unbemanntes, ferngesteuertes, oder selbständig fliegendes "
hab ich auch z.B Curare

- "für kommerzielle, polizeiliche, oder militärische Zwecke."
wäre damit durchaus möglich
Also Fazit: zu kompliziert. (Meine Meinung) Ist aber unwichtig.

Die Verbände müssen das klarstellen - nicht RCN.
Den Verbänden glaubt man das ... vielleicht. Einem Forum garantiert nicht.
 
So ganz abwegig ist eine Unterscheidung zwischen klassischem Modellflug und Dohne nicht, auch wenn das nicht so einfach ist in einen Gesetzestext zu fassen.
Ein möglicher Ansatz unter vielen wäre , dass egal welches Fluggerät betrieben wird, sobald es auf einem Modellfluggelände mit Aufstiegsgenehmigung betrieben wird es keine Drohne ist und auch keiner Einschränkungen unterliegt sondern als Flugmodell zählt.

Im Wildflugbereich wird das natürlich schwieriger aber ich denke da findet sich auch bestimmt eine Möglichkeit der Unterscheidung, die sich nicht am Typ sondern am Zweck orientiert.

Steht ein Sportlicher Zweck wie Rennen, Thermik, Hangflug, Kunstflug, Vorbildtreue zu einem original Fluggerät etc. im Vordergrund dann Modellflug.
Steht Fotoaufnahmen, Bilder etc. im Vordergrund dann Drohne egal welche Art von Fluggerät.

Einfach mal so eine Idee
 
Ist der Senkrechtstarter X44 von Graupner ein Kopter, oder ist der Glasair Sportsman Safe + von Horizon eine Drohne?

Macht ein Empfänger mit Kreisel bzw. Stabilisation aus einem Flächenmodell eine Drohne?

Macht ein Stabi im Heli aus dem Heli eine Drohne?

Ist ein Kopter mit zwei Rotoren ein Heli und ist ein Heli mit zwei Rotoren ein Kopter?

Was ist der technische Unterschied zwischen Drohne, Kopter und einem UAV oder UAS?

Was ist eine Drohne und was ist ein Kopter?

Bevor das technisch nicht eindeutig geklärt ist, braucht man gar nicht erst Diskussionen loszutreten, meine Meinung dazu.

Jürgen
 
Bevor das nicht eindeutig geklärt ist, braucht man gar nicht erst Diskussionen loszutreten ....
Richtig

Und bevor das nich klar ist kann ich auch nicht mit ner Unterschriften Aktion an unsere Vereinsmitglieder herantreten.
Da sagt mir der Kollege: "Wieso, sind doch nur Drohnen betroffen. Trifft uns schon nicht"
 
Ich fang jetzt mal eine IG Liste an, dieses Trollerei hier muss ich mir nicht mehr antun.:rolleyes:
 
Genau aus diesem Grund will die europäische Agentur für Sicherheit in der Luftfahrt EASA keinen Unterschied zwischen Flugmodell und UAS unmanned Aviation System machen.

Weil der Übergang der technischen Möglichkeiten schon längst stattgefunden hat, so wie man heutzutage Internet auf dem TV schauen kann und TV auf einem Computer.


Umgangssprachlich gibt es zwar feste Begriffe, aber technisch sind es schon oft Mischprodukte.


Jürgen

PS: Mein kleiner UHU Ende der 60er war ein Flugmodell, kein RC, keine Servos, Flugmodell pur und das sogar ohne existierendes Vorbild.
 
Nicht warten und diskutieren - einfach handeln!

Nicht warten und diskutieren - einfach handeln!

Und weil ein Unterschied zwischen Modellflugzeug und Drohne nicht eindeutig definierbar ist
unterscheiden auch EASA, BMVI, DMFV und DAeC nicht.

Und weil es genügend Regeln gibt, die den Start von Drohnen oder Modellflugzeugen einschränken
können - jede Stadt kann so etwas für öffentliche Flächen auch über Gemeindeordnungen regeln -
liegt der Verdacht nahe, dass es auch andere Gründe als einen angenommenen Sicherheitsgewinn gibt.
Ein Grund könnte die störungsfreie kommerzielle Nutzung des Luftraums zwischen 100m und 300m
sein.

Also nicht lange diskutieren - einfach an Hänschens Aktion beteiligen. Viele Möglichkeiten des öffentlichen
Protestes gegen die geplante Einschränkung der Flughöhe gibt es nicht.

Osnabrücker Modellsport-Club DO-X e.V.

www.do-x-osnabrueck.de
 
Und weil ein Unterschied zwischen Modellflugzeug und Drohne nicht eindeutig definierbar ist unterscheiden auch EASA, BMVI, DMFV und DAeC nicht.

Und weil es genügend Regeln gibt, die den Start von Drohnen oder Modellflugzeugen einschränken
können - jede Stadt kann so etwas auch über Gemeindeordnungen regeln ...
Gut ... also werden wir an den neuen Regeln für Drohnen mit dranhängen.
Das ist also von "EASA, BMVI, DMFV und DAeC" akzeptiert.

Aber die wollen natürlich was Bundes- bzw. EU weites haben. Keine in jeder Stadt unterschiedliche Gemeindeverordnung.
 
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