Kurt Wächter
User
Hallo Eberhard
Deine Bestrebungen für mehr Sicherheit kann ich voll unterstützen. Nur finde ich, dass Du mit dem rechtlichen Weg und der damit verbundenen Quasi-Produktehaft den für uns komplizierten und Weg suchst. Kommt hinzu, dass ich die – vor allem in Amerika – völlig ausufernden, absurden Geldforderungen im Zusammenhang mit der Produktehaft ablehne, denn sie dient vorwiegend der Anwaltgilde.
Als Lösungsansatz sehe vielmehr, die von Dir früher auch schon vorgeschlagene Deklaration des Einsatzbereiches eines Senders oder Empfängers. Gewissermassen wie bei den Autoreifen. Diese sind ja auch je nach Typ und Bezeichnung für eine bestimmte Geschwindigkeit zugelassen. Was ja nun nicht heisst, dass ein Reifen der nur mit max. 180 km/h gefahren werden darf generell schlechter ist als der high speed Reifen, aber 220 km/h kommt nur Letztgenannter zum Einsatz.
Bezogen auf Sender und Empfänger wüsste ich gerne vom Hersteller für welche Einsätze ein solches Gerät geeignet ist, sprich ich hätte gerne eine Tauglichkeitsdeklaration seitens des Herstellers. Sätze, wie volle Reichweite oder 1200 m Reichweite nützen nichts wenn man nicht sagt, welchen sonstigen Qualen der Empfänger bei der Ermittlung noch ausgesetzt war.
Ein weiterer Schritt unsererseits (RCN oder Modellflugverbände) könnte sein, einen definierten Labortest (mit definierten und für den Modellflug charakteristischen Störungen) zu kreieren und den Produkten ein unabhängiges Tauglichkeitslabel zu verleihen, was wirtschaftspolitisch heiss ist, aber uns dienen würde. Die Entwicklungsabteilungen würden bstimmt zur Hochform auflaufen.
Du siehst, die zwei letzten Sätze strotzen vor Konjunktiven.
Gruss
Kurt
Deine Bestrebungen für mehr Sicherheit kann ich voll unterstützen. Nur finde ich, dass Du mit dem rechtlichen Weg und der damit verbundenen Quasi-Produktehaft den für uns komplizierten und Weg suchst. Kommt hinzu, dass ich die – vor allem in Amerika – völlig ausufernden, absurden Geldforderungen im Zusammenhang mit der Produktehaft ablehne, denn sie dient vorwiegend der Anwaltgilde.
Als Lösungsansatz sehe vielmehr, die von Dir früher auch schon vorgeschlagene Deklaration des Einsatzbereiches eines Senders oder Empfängers. Gewissermassen wie bei den Autoreifen. Diese sind ja auch je nach Typ und Bezeichnung für eine bestimmte Geschwindigkeit zugelassen. Was ja nun nicht heisst, dass ein Reifen der nur mit max. 180 km/h gefahren werden darf generell schlechter ist als der high speed Reifen, aber 220 km/h kommt nur Letztgenannter zum Einsatz.
Bezogen auf Sender und Empfänger wüsste ich gerne vom Hersteller für welche Einsätze ein solches Gerät geeignet ist, sprich ich hätte gerne eine Tauglichkeitsdeklaration seitens des Herstellers. Sätze, wie volle Reichweite oder 1200 m Reichweite nützen nichts wenn man nicht sagt, welchen sonstigen Qualen der Empfänger bei der Ermittlung noch ausgesetzt war.
Ein weiterer Schritt unsererseits (RCN oder Modellflugverbände) könnte sein, einen definierten Labortest (mit definierten und für den Modellflug charakteristischen Störungen) zu kreieren und den Produkten ein unabhängiges Tauglichkeitslabel zu verleihen, was wirtschaftspolitisch heiss ist, aber uns dienen würde. Die Entwicklungsabteilungen würden bstimmt zur Hochform auflaufen.
Du siehst, die zwei letzten Sätze strotzen vor Konjunktiven.
Gruss
Kurt