does not guarantee the right to use the above mentioned equipment in any EU member state
Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die genannten Prüfergebnisse kein Beleg für den legalen Betrieb der Anlage in der EU darstellen.
Ein Notified Bodies darf nur prüfen, aber kein Zertifikat zum Betrieb ausstellen, dass darf nur der Hersteller mit einer KE.
und gilt nur für die getestete Konfiguration mit der Produktidentifikation M1Y20M0XAXXXXX.
Das ist der alles entscheidende Punkt !
Damit sichert sich das Prüflabor ab. Nach meiner Meinung wurde die Anlage nur mit einem Chip und mit einer ganz bestimmten SW getestet und diese Kombination wurde für legitim erklärt.
Das zu prüfen, kann aber nicht die Aufgabe des Käufer sein.
Für den Käufer ist nur wichtig:
- Hersteller muss auf der Anlage stehen
- der Typ auf der Anlage muss zu dem Typ in der KE passen
- CE muss vorhanden sein
- KE muss vorhanden sein
Ein seriöser Händler würde vom Hersteller die Unterlagen zum Konformitätsverfahren anfordern.
Die Bundesnetzagentur mit ihrer Abteilung Marktaufsicht hätte die Pflicht das alles zu überwachen.
Wäre natürlich mit Arbeit verbunden....