Erlaubte Flughöhe 150 Meter/Österreich

udogigahertz

User gesperrt
Maßgeblich ist die Höhe über Grund. Danach wäre sogar Dynamic Soaring drin. ;)

Steiler Hang und ganz weit rausfliegen geht halt nicht, es sei denn es gibt in Österreich auch eingetragene Modellflugplätze am Hang.

:) Jürgen

Jürgen, wie man an einem Hang, der, sagen wir mal, eine Abbruchkante hat, die 200 Meter aufragt, fliegen soll, wenn man niemals die 150 Meter über Grund übersteigen darf, musst du mir mal bei Gelegenheit demonstrieren. Sobald du über die Hangkante kommst, und sei es auch nur in Ameisenkniehöhe, bist du schon 200 Meter über Grund und damit im strafbaren Bereich! Zumindest in Österreich.

Es sei denn, du fliegst senkrecht nach unten, auf dem Hang rutschend bis in eine Höhe von ca. 150 Metern oder niedriger, erst dann darfst du wieder fliegen. Kannst jedoch nicht mehr nach "oben" in Richtung Hangkante fliegen, da du ja dazu wiederum die 150 Meter übersteigen müsstest.

Ergo: Hangflug ist in Österreich verboten!


Grüße
Udo
 

Dix

User
Man kann auch einfach mal die Kirschen im Dorf essen. ;)

Definiere Deine Flughöhe über Grund auf Höhe des Steuerers bzw ggf des Landefeldes und treibe Dich nicht über der Talmitte herum. Dann passt das doch!

Seid lieber froh, dass es hier keine absurden Formulierungen gibt, die sachlich zwar zutreffend sind, jedoch völlig weltfremd und unpratikabel in der Durchführung. Desweiteren ist es doch gut, wenn noch ein Rest Interpretationsspielraum bleibt, der auch ohne juristische Winkelzüge zugunsten des Betroffenen ausgelegt werden kann.

Die EU ist gerade im Begriff, wieder Eigenverantwortlichkeit den Regulierten zurückzugeben. Macht es doch nicht kaputt durch solche Klaubereiten und Haarspaltereien.
 

micbu

User
Hmm, ich war schon oft in Ö fliegen. An vielen Stellen an denen Hangflug betrieben wird sieht es so aus, dass wenn ich mein Modell starte, dieses sich dann direkt schon mehr als 150m über Grund befindet. Das würde für viele beliebte Gelände also bedeuten, dass diese entweder nicht mehr genutzt werden können oder man sich bewußt illegal verhält.

Michael
 

Gast_72633

User gesperrt
Es ist doch so, wie immer mit Vorschriften, so lange nichts passiert oder
einem nix Böses will ist alles o.k.

Aber wehe wenn ...
 
Es ist doch so, wie immer mit Vorschriften, so lange nichts passiert oder einem nix Böses will ist alles o.k.

Aber wehe wenn ...

So sehe ich das auch, egal wie müde. Ging nur darum, das wir im Forum immer wieder die Munition liefern, die die Bösen brauchen. :D
"Der Teufel ist ein Eichhörnchen" hat sich so ziemlich zum wichtigsten Spruch für mich entwickelt, wenn ich mal wieder in die Tiefen
des "Warum ist das wieder schiefgelaufen" abtauchen darf.
 

udogigahertz

User gesperrt
Es ist doch so, wie immer mit Vorschriften, so lange nichts passiert oder
einem nix Böses will ist alles o.k.

Aber wehe wenn ...

Das ist völlig richtig, aber auch eine Binsenweisheit.

Der normale Mensch sollte doch sein Tun oder Lassen danach ausrichten, dass er möglichst nicht oder nicht sehr oft gegen bestehende Vorschriften/Gesetze/Regularien/Tabus verstößt, schließlich wird sich irgendwer beim Verfassen dieser Gesetze/Vorschriften schon was bei gedacht haben.

Wenn in Österreich also die 150 Meter-über-Grund-maximale-Flughöhen-Regel gilt, dann gilt sie. Überall. Immer. Mit genehmigten Ausnahmen eben. Derjenige, der diese Ausnahmebewilligung besitzt, wird das wissen, der muss hier nicht fragen, alle anderen: Hangflugverbot in Österreich!

Fliegt man trotzdem, darf man sich anschließend auch nicht aufregen, wenns sehr teuer wird, denn die Ausländer wollen doch stets nur eines: Unser Bestes! Unser Geld. Sobald die herausgefunden haben, dass das ein Deutscher/Schweizer ist, wird der abgezockt werden, garantiert! Ach ja: Nicht vergessen sollte man die Haftpflichtversicherung, die zwar zunächst einen eventuell angerichteten Schaden reguliert, dann jedoch, sobald sie herausgefunden haben, dass man ja was verbotenes gemacht hatte (Hangfliegen in Österreich), den Versicherten in Regress nehmen wird.

Wer hier leichtfertig abwinkt, alles halb so schlimm und so weiter, handelt grob fahrlässig.


Grüße
Udo
 

Rudi T

Vereinsmitglied
Hallo Experten!

Nachdem sich dieser Fred leider wie schon so viele andere Beiträge, wieder einmal, wegen meiner Meinung nach teils völlig unqualifizierten Aussagen von ein paar wenigen
in die Tiefen der schlechten Unterhaltung, Kleinkariertheit, immer etwas auszusetzender, ewig nörgelnder und immer besserwissenden Belehrungen verlagert, sei noch eine Kleinigkeit angemerkt!

Ich hoffe ja, dass die perfekt aufbereitete Annahme "...200 m Abbruchkante......." usw, usw.....bis hin zum "....ist Hangfliegen in Österreich verboten!......."
viele Hangflieger lesen und auch glauben, weil dann "hamma die Berg wieder allein...." sie gehen Euch ja auch nicht ab, weil "ma eh net fliegen darf".

Die Abbruchkante, die 200 m senkrecht geht und an der man modellfliegen und auch landen kann, die müssen wir erst heraussprengen, und da suchen wir dann um eine Ausnahmegenehmigung an:D:D:D:D


und nun tschüss und ab!
 

timmai

User
Das ist völlig richtig, aber auch eine Binsenweisheit.


Fliegt man trotzdem, darf man sich anschließend auch nicht aufregen, wenns sehr teuer wird, denn die Ausländer wollen doch stets nur eines: Unser Bestes! Unser Geld. Sobald die herausgefunden haben, dass das ein Deutscher/Schweizer ist, wird der abgezockt werden, garantiert!

Grüße
Udo

In Österreich sind wir die Ausländer!
 

micbu

User
Hangflugverbot in Österreich!

Wie kommst du denn bitte darauf? Es gibt zwar verschiedene Gebiete die davon betroffen sind, aber daraus ein generelles Hangflugverbot abzuleiten ist doch etwas daneben.


Michael
 
...
Die Abbruchkante, die 200 m senkrecht geht und an der man modellfliegen und auch landen kann, die müssen wir erst heraussprengen, und da suchen wir dann um eine Ausnahmegenehmigung an:D:D:D:D

und nun tschüss und ab!

Genau so sehe ich das auch. Es gibt sicher schönere Hangflugplätze in Österreich als eine 200m Abbruchkante. ;)

:) Jürgen

@Udo: Vielleicht einfach 'mal ein paar typische Hangfluggelände in Österreich anschauen? http://www.slople.com/
 
Wenn ich da so lese , welche Haarspalterei so manche Erdbewohner wegen einer eigentlich klaren Sache so schreiben , nehme ich schon an , das diesen Modellfliegern ziemlich fad (sie wissen nicht was sie machen sollen ) sein muss !!
mfg
Werner
 

Papa14

User
Hach ... was waren wir doch glücklich und zufrieden, als es nocht keine Varios, kein GPS, keine Laserpistolen und anderes technische Gerümpel zur Messung der Leistungsfähigkeit unserer Modelle gegeben hat! Wir sind mit dem Airfish so hoch geflogen, bis der 1,5er Webra den Sprit ausgenuckelt hat und der Segler nur mehr ein Punkt am Himmel war. Hat der unbedarfte Beobachter dann nach langem Hinstarren dann auch den Flieger entdeckt und gefragt "wie hoch ist denn der?", konnten wir ruhige Gewissens antworten "150 Meter"! Weil - es konnte ohne Triangulation keiner den Gegenbeweis antreten!

Hatte irgendwas von Schrödingers Katze. :D
 

Dix

User
Ja daaaaamals. Da waren sogar die Flieger noch aus Holz!
 

flifra

User
Chapeau!

Chapeau!

Das ist völlig richtig, aber auch eine Binsenweisheit.

Der normale Mensch sollte doch sein Tun oder Lassen danach ausrichten, dass er möglichst nicht oder nicht sehr oft gegen bestehende Vorschriften/Gesetze/Regularien/Tabus verstößt, schließlich wird sich irgendwer beim Verfassen dieser Gesetze/Vorschriften schon was bei gedacht haben.

Wenn in Österreich also die 150 Meter-über-Grund-maximale-Flughöhen-Regel gilt, dann gilt sie. Überall. Immer. Mit genehmigten Ausnahmen eben. Derjenige, der diese Ausnahmebewilligung besitzt, wird das wissen, der muss hier nicht fragen, alle anderen: Hangflugverbot in Österreich!

Fliegt man trotzdem, darf man sich anschließend auch nicht aufregen, wenns sehr teuer wird, denn die Ausländer wollen doch stets nur eines: Unser Bestes! Unser Geld. Sobald die herausgefunden haben, dass das ein Deutscher/Schweizer ist, wird der abgezockt werden, garantiert! Ach ja: Nicht vergessen sollte man die Haftpflichtversicherung, die zwar zunächst einen eventuell angerichteten Schaden reguliert, dann jedoch, sobald sie herausgefunden haben, dass man ja was verbotenes gemacht hatte (Hangfliegen in Österreich), den Versicherten in Regress nehmen wird.

Wer hier leichtfertig abwinkt, alles halb so schlimm und so weiter, handelt grob fahrlässig.

Grüße
Udo


Auf so relativ wenig Raum eine derartige Masse an haarsträubendem Unsinn unterzubringen, ist auch eine Kunst. Jetzt verstehe ich, warum Dir in diesem Forum stets eine Woge der Zustimmung und Sympathie entgegenschlägt.

Liebe Grüße,
Franz
 
hoi,

erst Mal Danke für die sachlichen Antworten, so verheerend sie sein mögen. Da habe ich ja neulich in Bezau heftig gegen das "über Grund" verstossen.

Mal zurück zur Praxis: Wie wird das denn aktuell in den bekannten österreichischen Hangfluggebieten gehandhabt? Fliegt da keiner mehr, oder alle nur noch mit Mini-Seglern wie Windrider-Föxe? Sind Sender mit GPS-Telemetrie und Topographie-Warnung in Entwicklung?

Bertram
 
Höhe über Grund

Höhe über Grund

Die erlaubte Flughöhe soll eine Gefährdung des Luftverkehrs durch Modellflugzeuge ausschließen.
LuftVO § 6 Sicherheitsmindesthöhe
(1) [...] Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten [...] beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser.
Wer also nicht höher als 150 m über Grund (Startplatz*) und nicht weiter weg als die erlaubten 500 m fliegt, bleibt außerhalb des Luftraums für bemannte Luftfahrzeuge.

*Startplatz ist in unserem Fall das höchste Hindernis.
 
Das habe ich noch nie verstanden. Worin liegt der Reiz einen Punkt am Himmel zu steuern? Ich will einen Flieger sehen, keinen Punkt am Himmel.

:) Jürgen

ENDLICH einmal was Vernünftiges!!!
Aber ... ohne Vario und GPS ist schwer auszumachen welcher Punkt der Meinige und welcher der Deinige ist/war. Ich geh immer davon aus, dass der kleinere der Meinige ist - Klein Adlerauge lässt grüßen.

Gruß Max
 
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