Gesetze im Hangflug in Deutschland

Es ist nur denen klar, die sich ausführlich und immer wieder damit beschäftigen.
Und sogar die (siehe oben) widersprechen sich schnell mal ...
Ich wundere mich, dass diese geschäftsschädigende Lage (jede Unsicherheit lässt mit Investitionen warten) nicht engagierter von den wirtschaftlich darunter Leidenden angegangen wird, beispielsweise denen, die gern Thermiksegler bis 10 kg verkaufen würden ...
Aber möglicherweise hat Corona ja sogar Geld in die Kassen gespült, weil mehr ge-hobby-ed wurde ... und der Leidensdruck ist deswegen minimiert?
 

hholgi

User
Na die paar Modellverkäufer... da wird ja kaum ein 6 stelliger Gesamtumsatz/Jahr rauskommen.
Das kann man nicht mit Manntragenden oder gar der Luftfahrt vergleichen. Da gibts keine Lobby
 

S_a_S

User
Diese Darstellung mal grafisch unterstützt komplett für die EU als Baum erstellt wäre vielleicht eine Lösung.

Zugegeben ... ich bin Fan von guten Baumstruktur Darstellungen. Ich mach sowas öfter.
Und ja ... es ist mit Sicherheit bei dem Thema viel Arbeit. Aber sowas könnte immer wieder angepasst werden.

Und dann kann man sich den eigenen Fall heraussuchen
Zum Erstellen der Baumstruktur gibt es bereits Entwürfe. ;)
Jetzt muss man nur noch eintragen, damit an bewaldetem Hang mit Joggern bei Verwendung von Hand-Sendern mit telemetriefähiger Akkuweiche und kurzschlussfesten Servoausgängen mit halb geladenen, nicht vorgewärmten LiIon-Akku die richtige Antwort raus kommt.
Um dann festzustellen, dass noch zwei Abzweigungen fehlen.

Wenn natürlich dann für unterschiedliche Pfade trotzdem gleiche Ziele gibt, muss das nicht zwingend übersichtlicher werden.

Aber das war schon im alten Rom bekannt.

Grüße Stefan
 

Meier111

User
Moin,

was mich an der "neuen" Angelegenheit am meisten aufkeckst:
Fast in allen neuen Regularien wird nur von Drohnen gesprochen.

Gemeint sind aber (vermutlich manchmal oder irgendwas dazwischen) Drohnen UND Modellflugzeuge.
...
Ja, für die ahnungslosen (*), die sich nicht intensiver mit dem Thema beschäftigen wollen, ist es einfacher, Drohnen UND Modellflugzeuge in einen Topf zu werfen.
Also: UAV, auf gut deutsch.
Als ob es keinen Unterschied macht, ob das Fluggerät autonom fliegt (mit Computer-Lageregelung), oder von einem Modellflieger gesteuert.

Gerade, wenn man neben Modellflugzeugen, sich auch mal einen Quadrocopter gebaut hat, kennt man den Unterschied sehr gut.
Da gibt es Betriebsarten, bei denen ich den Sender weglegen kann, und das Teilchen fliegt oder schwebt auf der Stelle, bis der Akku leer ist.
Mit dem Pixhawk4 z.B. kann man auch ein "klassisches" Modellflugzeug in eine "Drohne" verwandeln.

(*)Politiker und Lobbyisten
 
Als Entwurf könnte man auch die Grafik hier bezeichnen:

 

hholgi

User
Ja, ist ein Ansatz.

Aber das müsste halt irgendwo auf ner allgemeinen Seite (z.B. von LBA, DaeC oder so) sein und immer gepflegt sein.
 

Malmedy

User
In Deutschland haben wir noch relative Ruhe, da noch in der Übergangsfrist bis Ende 2022 die alten Regeln im Wesentlichen weiter gelten.

Stimmt, ABER: Der eine oder andere in D macht da jetzt offenbar schon sein eigenes Ding. Die WaKu z.B. verlangt - wie ich hörte - ab 01.01.22 den A1/A3 für ihre Plätze mit AE, obwohl dort sogar an den fraglichen Plätzen immer schon eine Höhenbegrenzung von 50m ü. Pilot gilt.
Sachlich zwingende Begründung, vorauseilender Gehorsam oder Regulierungslust?

Grüße
Michael
 
Stimmt, ABER: Der eine oder andere in D macht da jetzt offenbar schon sein eigenes Ding. Die WaKu z.B. verlangt - wie ich hörte - ab 01.01.22 den A1/A3 für ihre Plätze mit AE, obwohl dort sogar an den fraglichen Plätzen immer schon eine Höhenbegrenzung von 50m ü. Pilot gilt.
Sachlich zwingende Begründung, vorauseilender Gehorsam oder Regulierungslust?

Naja, 2 von 4 Hängen 50m, die anderen beiden 100m.
Das mit dem A1/A3 hatte ich mal gelesen - finde es aktuell nicht mehr, hast du das noch irgendwo?
Bzw. gilt das noch oder war das ein evtl. mittlerweile hinfälliger Zwischenstand?
 

Malmedy

User
War im August zuletzt dort und zu der Zeit wurde es so kommuniziert. Ich mache jetzt den A1/A3 (leider und evtl. überflüssigerweise), weil ich im Frühjahr auf der Tannenalm keine böse Überraschung erleben will.
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Ja, ist ein Ansatz.

Aber das müsste halt irgendwo auf ner allgemeinen Seite (z.B. von LBA, DaeC oder so) sein und immer gepflegt sein.

Tja, wie das halt so ist im Netz. Vieles ist nur in dem Augenblick aktuell, wenn man es hochlädt.
Soll „man“ sich das antun und den üblichen Shitstorm der Besserwissenden einfangen?

Sollten eines fernen Tages die Regelungen feststehen, werden diese mit Sicherheit von berufenen Quellen kommuniziert.

Man möge mir meinen Egoismus verzeihen, aber bis dahin ist zum Fliegen gehen die pure Entspannung.
Unter welchen Regeln? Den aktuellen, welche Regeln das auch immer sind. ;)
 
Gut, ist jetzt OT, aber ich denke auch nicht dass in den kommenden 1-2 Jahren da viel geändert sein wird.
Zu unbeweglich das Ganze und mann darf auch nicht vergessen, in Ö hatten sie schon immer die strengeren Vorgaben bezüglich der Höhe. Ich denke da liegst du mit dem A1/A3 noch für eine ganze Weile gut.
 
Weil a la long hoffentlich auch Ö eine Regelung wie in D bekommen sollte. Dauert aber vielleicht noch etwas, bis sie merken, dass sie sich schon aus merkantilen Gründen in eine Sackgasse bewegt haben.

Schaun wir mal wie das ganze Zuletzt in Deutschland ausschaut und auch funktioniert, dann wird man diese Lösung sicher auch in Österreich durchbringen, nur muss es erst mal etwas geben zum nachmachen.
 
Schaun wir mal wie das ganze Zuletzt in Deutschland ausschaut und auch funktioniert, dann wird man diese Lösung sicher auch in Österreich durchbringen, nur muss es erst mal etwas geben zum nachmachen.
Das glaube ich erst, wenn es soweit ist. Vorher gibt es zwei Hinderungsgründe: 1. Piefke 2. Mammon für die ACG (GmbH). Da müssen sich schon sie österreichischen Hangflieger deutlich artikulieren. Aber wir schweifen ab, hier geht's um Deutschland und die BE im Verbandsrahmen. Was auch immer da drin stehen wird 🧐
 

akay

User
Das trifft auf die Mehrzahl der Polizisten zu, jedoch wurden auch einige umfassend gebildet zu dem Thema.
Die kennen sich definitiv damit aus. In der Praxis wird sich dann zeigen an wen man gerät.
Zu dem ist mein "Informant" Mitglied in unserem Verein und seit Mitte der 80er Modellflieger...;)
Ein Bekannter aus meinem Golfclub ist bei der Polizei und hat gerade eine Ausbildung zum Drohnenpiloten gemacht. Nur um zu untermauern dass die Herren von der Rennleitung inzwischen mehr als nur frisierte Mofas im Auge haben.
 

wst

User
Ich werde diese Termine wahrnehmen und gehe davon aus dass das dann für mich etwas klarer wird......
( danach gehe ich als Beruhigung Kekse knabbern :D )
FN Modellflug-Forum2021.JPG

verletze hoffentlich mit diesem Screenshot nicht gegen die Forenregeln.

PS: ich werde mir wahrscheinlich sicher eine Frage nicht verkneifen können " weshalb es an drei Tagen
bei so wichtigen Themen in Summe nur 4 Termine gibt"

Bis dann
Werner
 

akay

User
Ich verstehe Teile der Diskussion in diesem thread hier nicht wirklich. Zur Erläuterung: ich bin Wiedereinsteiger in den Modellflugsport, meine letzten Flüge mit 35 MHz liegen etwa 35 Jahre zurück. Ich habe mich also schlau gemacht was ich brauche um rechtssicher fliegen zu dürfen - und wurde auf verschiedene Weise fast aufs Glatteis geführt:

- eine Versicherung ist Pflicht; soweit ok - ich finde also ungefähr drei verschieden Seiten im Netz (DMFV, DAeC, MFSD) mit ähnlichen Versicherungs/Mitgliedschaftsmodellen, preislich durchaus unterschiedlich
- beim DMFV werde ich gleich zum Kompetenznachweis geführt für 26,75 - eine sinnlose Klickerei weil die richtigen Antworten immer schön voreingeblendet werden. Des weiteren Rechtssicherheit nur bis Ende 2022.
- beim MFSD werde ich nach Anmeldung zum LBA weitergeleitet und daraufhin auch zum A1/A3 "Drohnenführerschein". Gute Lernvideos, Trainingsmöglichkeit und innerhalb von 2 Stunden hatte ich das Ding - Kostenpunkt 25€, Gültigkeit 5 Jahre.

Seid mir nicht böse, aber der sogenannte Kompetenznachweis ist reine Beutelschneiderei und von der Wissensvermittlung sowie der Rechtssicherheit her ein kompletter Witz. Sicher ist der A1/A3 auch nicht der Weisheit letzter Schluß. Was die Regelungen (Flughöhe, Abfluggewicht usw.) betrifft, werden diese ja ohnehin nicht vom Schein sondern vom Gesetzgeber festgelegt oder gar der EU ... .

Ja, ich hätte auch gleich in einen Verein gehen können. Wäre interessant gewesen was mir dort empfohlen worden wäre ...
 
Äpfel und Birnen...aber ich verstehe, du bist maximal verwirrt.

Das was du auf der DMFV Seite als Kenntnisnachweis gelesen hattest gibt es auch beim DAEC/MFSD.
Hat leider gar nix mit dem Kompetenznachweis des LBA zu tun und sind grundverschiedene Dinge.
Das eine bezieht sich auf aktuelles Recht für Modellflug und wird zum Ende 2022 erneuert, wegen EU weiter Anpassung.
Das Andere ist die EU-Open, hier gelten wieder andere Regelungen.

Ein Kenntnisnachweis ist keine Prüfung sondern lediglich die Vermittlung eines Wissens, verstehen aber viele nicht.
Ebenso wie ein Kompetenznachweis.

Ohne Kenntnisnachweis endet der Spaß in D (gilt auch nur in D) bei 2Kg / 100m maximal.
Der Kompetenznachweis ermöglicht zwar bis 25Kg, jedoch max. 120m Höhe und es gibt schon noch einige andere Dinge zu beachten.
Was für jemanden mehr Sinn ergibt hängt von der Person selbst ab.
Ich hab beides, weil ich derzeit beides benötige und ich nicht nur in D. fliege.
 
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