Wilf
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Servus Hannes,...
Zu den Registrierungen und Kosten:
Erst wurde uns mitgeteilt, dass diese Registrierung einmalig ist.
Neuer Staus ist, das diese alle 3 Jahre mit derzeit über 30 Euro Kosten anfallen.
Am Anfang war von einer einmaligen Prüfung die Rede.
Diese Prüfung muss jetzt aber angeblich alle 5 Jahre durchgeführt werden.
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so, wie Du es beschreibst, hatte ich es ebenfalls gelesen und u.a. in verschiedenen Forumsbeiträgen weiter verbreitet. Zwischenzeitlich habe ich an meiner Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen gezweifelt, weil wesentliche Punkte plötzlich ganz anders sein sollten. Aber schön zitzerlweis' kommt das volle Programm ans Tageslicht.
Als Verwaltungsjurist und später als Lobbyist durfte ich an verschiedenen Gesetzesvorhaben mitarbeiten. Deshalb kann ich mir sehr gut vorstellen, wie der Beitrag Österreichs an der Entstehung der EU-Verordnung ausgesehen haben kann. Da wurden die General Aviation Girlz & Boyz von Austrocontrol und Aeroclub um ihre Stellungnahme gebeten und diese vermochten die Interessen der Allgemeinen Luftfahrt gegenüber den ungeliebten Drohnenfliegern in pekuniärer wie in beschäftigungstechnischer Hinsicht in für ihre Organisation befriedigender Weise durchzusetzten.
Die ebenfalls im Aeroclub organisierten Modellflieger wurden kaum gefragt und Spezialinteressen wie das Hangfliegen nicht einmal ignoriert.
Genau das ist des Pudels Kern!...
Ich gebe nur zu bedenken, wenn ein Vorfall eintritt, wie hier Versicherungstechnisch bei " Verstössen gegen die vorhandene Verordnung" vorgegangen wird?
Wird zB. die ausgezahlte Summe in Regressweg zurückverlangt?
Mit der "Prüfung" kann man ja davon ausgehen, dass wir über die Verordnung bescheid wissen.
Bei Personenschäden oder gerichtlichen "Vorfällen" kann man dann bei Verstößen mit dem Passus "grob Fahrlässig" rechnen.
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Im Schadensfall entspricht es der Guten Praxis aller Versicherungen zu prüfen, ob Umstände vorliegen, die zur Leistungsfreiheit führen bzw. die Regressansprüche eröffnen. Gegen irgendwas wird der unglückliche Wurm von Modellflieger schon verstoßen haben. Nach Lage der Dinge besteht für den Modellflieger zwar Versicherungspflicht, den Schaden muss er am End' aber selber bezahlen.
Die Versicherungen sind eine Interessensgruppe mehr, die über die getroffenen Regelungen durchaus erfreut sein dürfen.