Hangflug in Österreich ab 2021 mit starken Einschränkungen

Wilf

User
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Zu den Registrierungen und Kosten:
Erst wurde uns mitgeteilt, dass diese Registrierung einmalig ist.
Neuer Staus ist, das diese alle 3 Jahre mit derzeit über 30 Euro Kosten anfallen.
Am Anfang war von einer einmaligen Prüfung die Rede.
Diese Prüfung muss jetzt aber angeblich alle 5 Jahre durchgeführt werden.
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Servus Hannes,
so, wie Du es beschreibst, hatte ich es ebenfalls gelesen und u.a. in verschiedenen Forumsbeiträgen weiter verbreitet. Zwischenzeitlich habe ich an meiner Fähigkeit zum sinnerfassenden Lesen gezweifelt, weil wesentliche Punkte plötzlich ganz anders sein sollten. Aber schön zitzerlweis' kommt das volle Programm ans Tageslicht.

Als Verwaltungsjurist und später als Lobbyist durfte ich an verschiedenen Gesetzesvorhaben mitarbeiten. Deshalb kann ich mir sehr gut vorstellen, wie der Beitrag Österreichs an der Entstehung der EU-Verordnung ausgesehen haben kann. Da wurden die General Aviation Girlz & Boyz von Austrocontrol und Aeroclub um ihre Stellungnahme gebeten und diese vermochten die Interessen der Allgemeinen Luftfahrt gegenüber den ungeliebten Drohnenfliegern in pekuniärer wie in beschäftigungstechnischer Hinsicht in für ihre Organisation befriedigender Weise durchzusetzten.

Die ebenfalls im Aeroclub organisierten Modellflieger wurden kaum gefragt und Spezialinteressen wie das Hangfliegen nicht einmal ignoriert.

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Ich gebe nur zu bedenken, wenn ein Vorfall eintritt, wie hier Versicherungstechnisch bei " Verstössen gegen die vorhandene Verordnung" vorgegangen wird?
Wird zB. die ausgezahlte Summe in Regressweg zurückverlangt?
Mit der "Prüfung" kann man ja davon ausgehen, dass wir über die Verordnung bescheid wissen.
Bei Personenschäden oder gerichtlichen "Vorfällen" kann man dann bei Verstößen mit dem Passus "grob Fahrlässig" rechnen.
...
Genau das ist des Pudels Kern!

Im Schadensfall entspricht es der Guten Praxis aller Versicherungen zu prüfen, ob Umstände vorliegen, die zur Leistungsfreiheit führen bzw. die Regressansprüche eröffnen. Gegen irgendwas wird der unglückliche Wurm von Modellflieger schon verstoßen haben. Nach Lage der Dinge besteht für den Modellflieger zwar Versicherungspflicht, den Schaden muss er am End' aber selber bezahlen.
Die Versicherungen sind eine Interessensgruppe mehr, die über die getroffenen Regelungen durchaus erfreut sein dürfen.
 

S_a_S

User
dann muss Austro Control nachsitzen.
C1 UAS/Drohnen gehen bis max 900g und mit zertifizierten Geräten darf auch nach A1 geflogen werden.
Modelle (Eigenbau) haben aber kein C1 (Fernidentifikation, Langsam-Flugmodus...)

Grüße Stefan
 

Fliegerass1

User aktuell gesperrt
Als Verwaltungsjurist und später als Lobbyist durfte ich an verschiedenen Gesetzesvorhaben mitarbeiten. Deshalb kann ich mir sehr gut vorstellen, wie der Beitrag Österreichs an der Entstehung der EU-Verordnung ausgesehen haben kann. Da wurden die General Aviation Girlz & Boyz von Austrocontrol und Aeroclub um ihre Stellungnahme gebeten und diese vermochten die Interessen der Allgemeinen Luftfahrt gegenüber den ungeliebten Drohnenfliegern in pekuniärer wie in beschäftigungstechnischer Hinsicht in für ihre Organisation befriedigender Weise durchzusetzten.

Wenn das so wäre, dann würden alle Modellflieger in Österreich durch die Austro Control de jure zu Luftraumterroristen erklärt worden sein.
Das würde ich selbst als deutscher Staatbürger den Frau und Manntragenden Vertretern übel nehmen.
Ich kann das erstmal so nicht glauben, da ich gerne in Österreich Modellfliegen gehe.

Ich verfolge diese Unterhaltungen mittlerweile mit Unverständnis
 
Unverständnis auch darüber , das sich die Mehrzahl der Mitglieder im Aeroclub (Modellflieger) von einigen >Großfliegern< anscheinend nicht in ihrem Interesse durchsetzen konnten .
Im leben ist doch die Redensart : wer zahlt schafft an !! Dürfte da aber umgekehrt sein :confused:
 

Wilf

User
Ich habe keine Informationen, wie die Mitwirkung der BRD beim Entstehen von EU- Vorschriften gepflogen wird. Er würde mich aber sehr wundern, wenn das bei euch gar sooo anders läuft.
Die EU-Vorschrift zB über die Gurkenkrümmung gibt es wirklich. Das war aber kein Wunsch der EU selber, sondern sie ist auf dringenden Wunsch verschiedener Firmenvertreter zu Stande gekommen: Nichts ist wirksamer und billiger als dass man den ungeliebten Mitbewerber mit seinen krummen Gurken mit einer Gesetzesvorschrift aus dem Rennen wirft.

Ich vermute einmal, dass der Druck der Allgemeinen Luftfahrt auf die EU sehr stark war, die ungeliebten Drohnenflieger in die Schranken zu weisen. Diese haben eh' keine Lobby, ausgenommen ein paar chinesische Importteure.
Die Modellflieger als Beifang? Well, shit happens.
 

Dieter B

User
In Deutschland gibt es ja schon länger 2 Verbände, da sich wohl einige Modellflieger im gemeinsamen Verband schlecht vertreten gefühlt haben. Wenn man aber hier das Thema über die neuen Regelungen in Deutschland bzw. der EU verfolgt, hat das wohl auch nichts gebracht.
Mit tut es wirklich leid, hier zu lesen, dass maßgebliche Vertreter unseres Hobby wohl überhaupt nicht zu Wort kamen. Ich hatte eigentlich schon damit gerechnet. :(
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Im Kern geht es um die Aufteilung des unteren Luftraumes. Bei uns in D ist das der Luftraum G, in Österreich weiß ich das nicht, da die Aufteilung der Lufträume ja national unterschiedlich sind.

Egal, es geht darum für das angebliche Milliardengeschäft mit kommerziellen Drohnen, Platz zu schaffen.

Das die Modellflieger Beifang sind und wir Hangflieger sowieso, liegt auf der Hand.
Wer außerhalb von Modellfluggeländen mit Betriebserlaubnis fliegen will, muss sich extrem einschränken.
Was die Beteiligung der Verbände auf EU-Ebene oder national angeht, also diejenigen welche unsere Interessen vertreten, würde ich stark vermuten wollen, dass sie in einer verzwickten Lage waren.

Im Prinzip sind die Opfer einer Strategie geworden. Die lautet „umarme Deine Feinde und drücke fest zu, bis sie keine Luft mehr bekommen“.
Modern ausgedrückt:“Wir legen wert auf Deine Beteiligung, machen Dir in unwichtigen Punkten Zugeständnisse, damit Du uns am Ende nicht verklagen kannst, weil Du ja immer beteiligt warst“.

Das Dilemma ist folglich, alle Beteiligten machen sich mit der EU-Verordnung gemein.
Somit auch unsere beteiligten nationalen Verbände. Zu allem Überfluss müssen die das Desaster noch kommunizieren und vertreten.

Ja, für die meisten Modellflieger ändert sich nichts. Nur diejenigen die dem Hangflug frönen haben leider Pech gehabt.

Gibt es einen Ausweg? Nur indirekt. Der geht über die Öffentlichkeit. Letztendlich muss man Anna und Otto-Normalbürger klar machen was eigentlich passiert, wenn künftig Drohnen permanent über ihren Köpfen brummen. Egal ob Lieferdrohnen, Überwachungsdrohnen von Naturschützern in den Bergen, Überwachungsdrohnen von Städten und Gemeinden, Drohnen überall auf Schritt und Tritt.
Übertrieben? Warum wäre sonst so ein massiver Eingriff in den unteren Luftraum notwendig?
Leider sind die Schlagzeilen zur Zeit andere. Deshalb würde es z.Z. schwierig werden sich Gehör zu verschaffen.
Aber so alles hinnehmen?

Hangfliegen ist mehr als Leidenschaft. Es ist auch eine Lebenseinstellung, nur mit den Kräften der Natur Freude zu haben und das Leben zu genießen.
Das soll uns nicht mehr gegönnt bleiben?
 

Pano

User
Hallo Claus,

ich hatte weiter oben irgendwo gelesen, dass sich für uns in der BRD in den nächsten zwei Jahren nichts ändert, doch was ist danach?
Gibt es dazu schon Überlegungen von irgendeiner Seite?

Danke für Infos und viele Grüße,

Pano
 
Meiner Meinung nach hilft nur eins: die Verbände schließen sich endlich mal zusammen und erarbeiten auf Ebene der europäischen Ländervertretungen (EMFU) standardisierte Regeln für den Modellflug (Option B, spezifisch Hangflug) und setzen diese ggf. europarechtlich gegen bestehende nationale Bestimmungen durch. Wozu gibt es eigentlich die EMFU und was macht sie derzeit?
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Claus,

ich hatte weiter oben irgendwo gelesen, dass sich für uns in der BRD in den nächsten zwei Jahren nichts ändert, doch was ist danach?
Gibt es dazu schon Überlegungen von irgendeiner Seite?

Danke für Infos und viele Grüße,

Pano

Realistisch zurück geschaut ist es leider so, dass wir Hangflieger immer wieder unter die Räder geworfen wurden. In Österreich genau so wie in Deutschland.
Insofern würde ich befürchten, wir bleiben weiterhin Spielball und/oder Kollateralschaden.
Ob in zwei Jahren oder später, wer kann das schon wissen?
 
Hallo Claus
so wie es in D aussieht werden unsere Verbände eine BE nach §16 erhalten dieser soll ja auch das Fliegen auf Geländen ohne AE regeln wie bissher.
Das heist 5Kg für den gesammten Luftraum G :rolleyes: Ein verband hatte sich auch für eine Erweiterung auf 10Kg ausgesprochen. So wie mier bekannt wurde das zunächst auch in Gesprächen mit dem Ministerium auch wohlwollend befürwortet. Bis zu jener Zeit das sich ein weiterer Verband zum Schutz der Modellflugvereine in der Ebene deutlich dagegen ausgesprochen hat und alles so weiterführen will wie es bis jetzt geregelt ist.
So müssen wir nun doch für die Gelände die an denen das Fliegen mit Großmodellen möglich ist eine dauerhafte Aufstiegserlaubnis beantragen.
Will der Östreichische Aeroclub keine Betriebserlaubnis nach §16 beantragen in der mehr möglich ist als in der EU Open und das bisher mögliche zu fixieren?
 
so wie es in D aussieht werden unsere Verbände eine BE nach §16 erhalten dieser soll ja auch das Fliegen auf Geländen ohne AE regeln wie bissher.

Hallo Martin,

dein Wort in Gottes Ohr. Dass das Fliegen auf der grünen Wiese oder am Hang in D weiterhin nach den bisherigen Regeln weitergeht kann, ist für mich erst mal ein frommes Wunschdenken. Ich denke, die 2 Verbände in D werden sich diesbezüglich schon an die Regeln der Open Kategorie A3 orientieren müssen. Zum Erlangen einer Betriebserlaubnis nach Artikel 16 ist da m. E. sicherlich ein Kompromiss seitens der Verbände notwendig.

Kein Verband kann das einhalten der Regeln auf der grünen Wiese oder am Hang überprüfen oder Ansatzweise garantieren. Auf einem Modellflugplatz mit AE gibt es den Flugleiter als Instanz zum überwachen der Spielregeln. Es ist auch m. E. schlecht zu vermitteln, das der Verbandspilot A am Hang höher als 150 m fliegen darf und auch die Abstandsregeln der Open A3 nicht einhalten muss, der Pilot B ohne Verbandszugehörigkeit jedoch nach den Regeln der Open A3 fliegen muss. Das Argument mit dem hohen Sicherheitsniveau des Modellflugs im Verbandsrahmen ist da für mich übrigens kein Argument. Ich betreibe seit 1978 den ferngelenkten Modellflug, in einem Verband bin ich erst seit 12 Jahren. In einem der 2 Verbände bin ich nur, weil meine damalige Haftpflichtversicherung das Modellfliegen mit Modellen < 5 kg ohne Verbrennungsmotor damals ersatzlos gestrichen hat.

Gruss
Micha
 
Hallo Micha
gerade das besondere Sicherheitsnveau des Modellfluges im Rahmen von.......... hat in den EU Regeln einen besoderen Stellenwert erhalten.
daran sollten wir nicht rütteln wollen.
Der Modellflug kann icht einfach so aus der schachtel betrieben werden wobei irgendwelche unbemannten Geräte mit vollautomatischer Steuerung und sonst. Assistenssytemen für Aufsehen und Aufregung in der bemannten Luftfahrt gesorgt haben.
Das Unfallgeschehen bei unbeteiligten liegt deutlich niederiger wie bei anderen Sportarten.
luftfahrtrelevante Unfällewie Zusammenstößemit den Bemannten sind mir so gut wie unbekannt. Das sind ide Argumente gegenüber der EASA gewesen um den Modellflug in seiner bisherigen Form weiter betreiben zu können.
Es giebt leider keine Interressenvertretung derer Modellflieger die nicht in einem Verband organiesiert sind. Daher wird es unterschiede geben.
Gruß
Martin
 

S_a_S

User
Micha,
die allgemeinen "alten" Regeln in A wären für Hangfliegen mit ihrer 150m über Grund (nicht Pilot!) nicht wirklich sinnvoll.
Für Vereinsplätze mit bestehenden Ausnahmeregeln (auch manche Hänge) lässt sich das im Einzelnen und speziellen auch mit Bezug auf Artikel 16 durchboxen, wenn die Vereine/Verband an einem Strick ziehen.
ACL wird deshalb nicht entfallen, nur weil es in der 2019/947 bzw. 945 nicht drin steht. Dazu ist die Obrigkeit und das Untertanentum zu stark ausgeprägt.
Also macht Euch biem ÖAeC stark (schließlich wird auf der Homeage die Sparte Modellflug als Erste gelistet) und fordert die Vertretung der Rechte ein! Oder arbeitet an einem BE-Entwurf nach 16 (2)b mit, noch ist Zeit (und vergesst die Gastpiloten nicht, die sind auch ein Wirtschaftsfaktor).

Grüße Stefan
 
die allgemeinen "alten" Regeln in A wären für Hangfliegen mit ihrer 150m über Grund (nicht Pilot!) nicht wirklich sinnvoll.

Hallo Stefan,

ich betreibe nun schon sehr lange den Hangflug, oft auch in A als Anwohner im Dreiländereck D-A-CH.
Das die alten" Regeln in A für das Hangfliegen mit ihrer 150 m über Grund (nicht Pilot!) nicht wirklich sinnvoll sind, muss mir daher niemand erzählen. ;)

Gruss
Micha
 
soweit ich es hier bei RCN mitbekommen habe ist es in D auf Modellflugplätzen mittels Aufstieggenehmigung seitens der Länder und Auflagen wie Flugleiter durchaus möglich Luftraum G zu befliegen.
Auf der Wiese, Hang, Modellflugplatz ohne AE durfte man auch G befliegen?
 
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